Versicherung

Der Senat verfolge bereits seit 1996 das Ziel einer Effektivitätssteigerung der Intendanzbereiche durch Kennzahlenvergleiche und Benchmarking. Der Rechnungshof habe zwar in seiner jetzigen Untersuchung methodisch leicht modifizierte Kennzahlen erhoben, sei jedoch zu überwiegend ähnlichen Ergebnissen gelangt. Allerdings verfolge der Senat einen eigenen Steuerungsansatz. Er habe die direkte Einflussnahme zentraler Stellen schrittweise reduziert und ein System dezentraler Verantwortung eingeführt, das geprägt sei durch

- Einführung von Wettbewerbselementen,

- Rahmenvorgaben und

- die ­ möglichst einvernehmliche ­ Entwicklung von Mindeststandards.

Die vom Senat bereits für breitere Bereiche als die Personalverwaltung eingerichteten Steuerungsinstrumente würden nach Umsetzung der Verwaltungsreform und im Zuge einer Modernisierung des Haushaltswesens kontinuierlich weiter ausgebaut. Vor diesem Hintergrund erscheine es der Finanzbehörde unzweckmäßig, die Anwendung von Kennzahlenvergleichs- und Benchmarkingsystemen zum jetzigen Zeitpunkt weiter zu forcieren.

Bewertung durch den Rechnungshof

Die Untersuchung des Rechnungshofs hat gezeigt, dass Fallkosten und Fallquoten in den einzelnen Personalstellen stark voneinander abweichen und die vom Senat bei Beginn der Reform zugrunde gelegte durchschnittliche Fallzahl je Personalverwaltungskraft bei weitem nicht erreicht wird (vgl. Tzn. 56 und 57). Der Rechnungshof hält es deshalb für erforderlich, dass unabhängig von der beabsichtigten Verwaltungsreform und Modernisierung des Haushaltswesens den Ursachen für die Unterschiede nachgegangen wird sowie vorhandene Handlungsansätze zur Verbesserung der Effizienz der Personalstellen genutzt und daraus abzuleitende Einsparpotenziale ausgeschöpft werden.

Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2006

Personalamt/ Justizbehörde Nachversicherung ausgeschiedener Bediensteter

Durch eine Bündelung des Nachversicherungsverfahrens beim Zentrum für Personaldienste lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden, die durch zu lange Bearbeitungsdauer und Bearbeitungsfehler entstehen.

Die Begründung einer Anwartschaft auf beamtenrechtliche Versorgung für Rechtsreferendare bedarf der Überprüfung.

70. Versicherungsfrei Beschäftigte, die ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Dienst ausscheiden1, werden nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Sechstes Buch ­ Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In den betreffenden Fällen erstellt die jeweilige Beschäftigungsbehörde eine Nachversicherungsanzeige mit den wesentlichen Daten2, auf deren Grundlage das Zentrum für Personaldienste (ZPD) nach Prüfung der Unterlagen die Nachversicherung mit den Rentenversicherungsträgern durchführt. Im Jahr 2004 hat Hamburg 950 ausgeschiedene Bedienstete nachversichert und dafür Haushaltsmittel in Höhe von rund 12,9 Mio. Euro aufgewendet.

Bearbeitungsdauer

Die Nachversicherungsverfahren dauerten im Jahr 2004 durchschnittlich rund drei Jahre und vier Monate.3 Dies hat zu finanziellen Nachteilen für Hamburg geführt, da das SGB VI eine Dynamisierung der Beiträge vorschreibt. Verzögerungen bei der Nachversicherung haben sich daher in der Regel beitragserhöhend ausgewirkt.

In vereinzelten Fällen, in denen das Nachversicherungsverfahren sehr lange dauerte, hat sich aufgrund der Dynamisierung der von Hamburg zu zahlende Nachversicherungsbeitrag fast verdoppelt.

1 Insbesondere Referendare und vor dem Eintritt in den Ruhestand ausscheidende Beamte.

2 Insbesondere für die Nachversicherung zu berücksichtigende Arbeitsentgelte und Beschäftigungszeiten.

3 In der dieser Auswertung zugrunde liegenden repräsentativen Erhebung sind auch extreme Einzelfälle enthalten, in denen die Nachversicherung erst nach bis zu 28 Jahren abgeschlossen war.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2006

Zu lange Dauer von Nachversicherungsverfahren 72. Darüber hinaus besteht wegen der langen Bearbeitungsdauer ein finanzielles Risiko, da die Deutsche Rentenversicherung von Hamburg Säumniszuschläge von rund 2,5 Mio. Euro fordert. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung machen ­ entgegen vorheriger Praxis ­ seit 2002 nach Ablauf von drei Monaten nach dem Ausscheiden Säumniszuschläge geltend, wenn das Nachversicherungsverfahren bis zu diesem Zeitpunkt bei ihnen nicht eingeleitet ist. Das Bundessozialgericht hat dies im Februar 2004 in einem Hamburg nicht betreffenden Fall für rechtmäßig erklärt. Das Personalamt ist den gegen Hamburg erhobenen Forderungen entgegengetreten und beabsichtigt eine gerichtliche Klärung.

73. Der Rechnungshof hat die verzögerte Durchführung der Nachversicherung mit ihren finanziellen Folgen als Verstoß gegen §§ 7 und 34 Abs. 3 LHO beanstandet, weil bei rechtzeitiger Bearbeitung Säumniszuschläge und aufgrund der Dynamisierung erhöhte Beiträge nicht hätten gezahlt werden müssen. Er hat Personalamt und ZPD aufgefordert, künftig für eine rechtzeitige Durchführung der Nachversicherung Sorge zu tragen.

74. Das Personalamt hat darauf hingewiesen, nach dem Urteil des Bundessozialgerichts habe es personelle und organisatorische Maßnahmen getroffen. Die Bearbeitungszeiten seien seit Juli 2005 unter die von den Rentenversicherungsträgern zugestandenen drei Monate gesunken.

Vermeidbare Nachversicherungen 75. Ausgeschiedene Bedienstete, bei denen prognostiziert werden kann, dass sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden voraussichtlich erneut versicherungsfrei beschäftigt werden, unterliegen nicht der Nachversicherungspflicht. Für sie wird die Beitragszahlung gemäß § 184 Abs. 2 SGB VI aufgeschoben. Von den im Jahr 2004 nachversicherten Bediensteten sind bis zum Februar 2005 bereits 3 % versicherungsfrei wieder in Hamburg eingestellt worden. Die Wiedereinstellungsquote der in den Jahren 2002 und 2003 nachversicherten Bediensteten lag bei über 5 %. Hinzu kommen noch Neubegründungen versicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Dienstherrn.

76. Die Beschäftigungsbehörden haben bisher dem ZPD nicht immer die notwendigen Informationen mitgeteilt, die für den Aufschub der Beitragszahlung benötigt werden. Dazu gehört insbesondere die Prognose für eine Neubegründung eines versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses. Erst während des Prüfungsverfahrens haben Personalamt und ZPD darauf hingewirkt, dass die Behörden Bedienstete vor ihrem Ausscheiden aus dem hamburgischen Dienst zu ihren weiteren Berufsabsichten schriftlich befragen. Eigene Einschätzungen der Behörden, die besonders bei Referendaren nach dem Examen erforderlich wären, erhält das ZPD bislang nicht.

Die Wiedereinstellungsquote ist insoweit nicht bekannt.