Bebauungsplan 2365 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen Pastorenweg, Luchtbergstraße, Dockstraße und dem Grundstück der Kindertagesstätte Pastorenweg 110

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2365 (Bearbeitungsstand: 29. Oktober 2008) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 5. Februar 2009 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Stellungnahmen einschließlich der hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Deputation für Bau und Verkehr enthalten sind.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2365 in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 2365 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen Pastorenweg, Luchtbergstraße, Dockstraße und dem Grundstück der Kindertagesstätte Pastorenweg 110

(Bearbeitungsstand: 29. Oktober 2008)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2365 (Bearbeitungsstand: 29. Oktober 2008) und die Begründung zum Bebauungsplan 2365 vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 12. April 2007 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Zum Bebauungsplanentwurf 2365 ist am 11. Oktober 2006 vom Ortsamt West eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt worden.

Änderungen in den Planungszielen haben sich aufgrund der Einwohnerversammlung nicht ergeben.

Das Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung ist von der Deputation für Bau und Verkehr vor Beschluss der ersten öffentlichen Auslegung behandelt worden.

Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.

3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 2365 wurde am 13. September 2006 die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 durchgeführt. Das Ergebnis ist in die Planung eingeflossen.

4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sind für den Bebauungsplanentwurf 2365 gleichzeitig durchgeführt worden (§ 4 a Abs. 2 5. Ergebnis der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der ersten öffentlichen Auslegung

Das Ortsamt West hat mit Schreiben vom 20. Juni 2007 Folgendes mitgeteilt: Beschluss des Stadtteilbeirates Gröpelingen Bebauungsplan 2365 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen Pastorenweg, Luchtbergstraße, Dockstraße und dem Grundstück der Kindertagesstätte Pastorenweg 110

Der Beirat begrüßt die Festsetzung des o. g. Wohngebietes am durch Flächenrecycling einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung.

Trotzdem hat der Beirat folgende Anmerkungen zum Entwurf dieses Bebauungsplanes:

1. Die Anordnung der Flächen für Garagen und Stellplätze jeweils südlich der Baufelder der Reihenhäuser führt zu einer Verlärmung der ebenfalls nach Süden ausgerichteten Gartenbereiche durch an- und abfahrende Fahrzeuge.

2. Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen zu Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrslärm, hinsichtlich der unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Kindertagesstätte wird jedoch keine Aussage gemacht.

Zwar unterliegen Anlagen für soziale Zwecke gemäß § 1 h) nicht den Bestimmungen der TA Lärm, spielende Kinder können jedoch Lärmpegel von über 80 verursachen, sodass es potenziell zu Konflikten kommen kann. Der Stadtteilbeirat Gröpelingen fordert die Stadtgemeinde Bremen daher auf, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes 2365 Festsetzungen zu treffen, die einen dauerhaften Fortbestand der Kindertagesstätte Pastorenweg 110 gewährleisten. Insbesondere müssen Festsetzungen solcher Art getroffen werden, dass das Risiko von Nachbarschaftsklagen gegen die Kindertagesstätte so gering wie möglich gehalten wird.

Anmerkung: Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Beirates Gröpelingen am 20. Juni 2007 einstimmig gefasster Beschluss.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 21. August 2008 folgende Stellungnahme abgegeben:

Vor Kopf des Wendehammers ist eine Fläche für Garagen festgesetzt. Innerhalb dieser Fläche sind die gesamten Einstellplätze für die Einfamilienreihenhäuser als Garagen zweizeilig im Garagenhof herzustellen. Er befindet sich an der Grenze zum benachbarten Grundstück der Kindertagesstätte. Durch diese Anordnung übernehmen die Garagen auch die Funktion einer Lärmschutzvorkehrung. Sofern von der Kindertagesstätte Lärm ausgehen sollte, wäre das Wohngebiet aufgrund der vor Lärm schützenden Wirkung des Garagenhofes davon nicht beeinträchtigt.

In unmittelbarer Nähe zu den Reihenendhäusern befinden sich nach Umplanung keine Stellplätze, die angrenzende Gartenbereiche stören könnten.

Der Bauausschuss des Ortsamtes West hat die Planänderung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 21. August 2008 empfohlen, den Anmerkungen des Ortsamts Gröpelingen zu folgen.

Einige Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Hinweise vorgebracht, die zu Planänderungen und zu Änderungen in der Begründung geführt haben. Hierzu wird auf den Gliederungspunkt 8. dieses Berichtes verwiesen.

Nach Klärung bestimmter Fragen haben die übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegen die Planung keine Einwendungen.

6. Erste öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 12. April 2007 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 2365 mit Begründung öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf 2365 mit Begründung hat vom 11. Juni bis 11. Juli 2007 gemäß § 3 Abs. 2 beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr öffentlich ausgelegen. In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West Kenntnis zu nehmen.

Die Behörden sind über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichtet worden.

7. Ergebnis der öffentlichen Auslegung Anlässlich der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Diese Stellungnahmen sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen der Deputation für Bau und Verkehr sind in der Anlage zum Bericht der Deputation für Bau und Verkehr aufgeführt. Hierauf wird verwiesen. Zwei Stellungnahmen haben zu Planänderungen geführt (siehe Punkt 8.1, erster und zweiter Punkt).

8. Änderung des Planentwurfes und der Begründung nach der ersten öffentlichen Auslegung

Planänderungen

· Abgesehen von der im Plan zur öffentlichen Auslegung festgesetzten dreigeschossigen Bebauung im Nordosten und der im Südosten gelegenen zweigeschossigen Bauweise wurde das gesamte Plangebiet neu strukturiert, um den Bau von zweigeschossigen Reihenhäusern zu ermöglichen.

· Im Westen des Plangebiets wurde eine Spielplatzfläche festgesetzt.

· Die textliche Festsetzung Nr. 2 (Ausschluss bestimmter Nutzung) ist entfallen und die textlichen Festsetzungen Nr. 4 und Nr. (Einsparung von Energie) wurden neu aufgenommen.

Änderungen in der Begründung

Die Planänderungen machten eine Überarbeitung der Begründung erforderlich.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 21. August 2008 empfohlen, den vorgenannten Planänderungen, wie im Bebauungsplanentwurf 2365

(Bearbeitungsstand: 9. Juli 2008) ausgewiesen, und der geänderten Begründung zuzustimmen.

9. Zweite öffentliche Auslegung

Im Hinblick auf die nach der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 2365 erfolgten Planänderungen (Bearbeitungsstand: 9. Juli 2008) hat die Deputation für Bau und Verkehr am 21. August 2008 folgende Beschlüsse gefasst: - Erneute (zweite) öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 2365 (Bearbeitungsstand: 9. Juli 2008) mit Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1