Energiepolitik

Diese erneute Stellungnahme muss daher im Zusammenhang mit der von dem Landkreis Verden anlässlich der Beteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsplanes bereits abgegebenen Stellungnahme betrachtet werden.

Vom Landkreis Verden wird vorgebracht, durch das geplante Vorhaben sei ein im regionalen Raumordnungsprogramm festgesetztes Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft betroffen. Es bestünden Zweifel, ob bei der Planung dem raumordnerischen Grundsatz, dieses als abwägungserhebliches, raumordnerisches Erfordernis zu werten, genügend Berücksichtigung eingeräumt wurde.

Die rechtliche Festlegung im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 1997 des Landkreises Verden als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft schließt derartige Vorhaben entsprechend der dort getroffenen Definition nicht aus. Bei der Planung des Vorranggebietes im Flächennutzungsplan Bremen wurde im Abwägungsprozess der im RROP Verden festgelegten besonderen Zweckbestimmung ein hoher Stellenwert beigemessen. Die besonderen Anforderungen durch den Klimawandel rechtfertigen jedoch in diesem Einzelfall die Beeinträchtigung des Gebietes durch eine Windkraftanlage.

Ferner wird vorgebracht, die Standortfindung sei nicht nachvollziehbar.

Es wird in der Begründung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen ausführlich dargestellt, dass der gewählte Standort unter den heutigen Rahmenbedingungen der einzig geeignete ist. Um geeignete Vorranggebiete für Windkraftnutzung zu ermitteln, wurde das Stadtgebiet Bremen flächendeckend analysiert. Zunächst wurden die Auswirkungen im Stadtgebiet selbst betrachtet. Im ersten Schritt wurden nach einem Grob-, im zweiten Schritt nach einem Feinraster alle Flächen ausgeschieden, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich nicht möglich ist. Der verbleibende Standort wurde schließlich aufgrund seiner randlichen Lage im dritten Schritt auch auf seine Auswirkungen im niedersächsischen Umland untersucht. Dieses Verfahren ist in der Begründung detailliert beschrieben. Diesbezüglich wurde die Begründung insbesondere mit einer Abbildung und Tabelle ergänzt.

Es wird eingewendet, die das Gebiet des Landkreises Verden betreffenden Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild und die Natur und Landschaft würden nicht mit dem ihnen zustehenden Gewicht in die Abwägung eingestellt. Es fehle eine sachliche Auseinandersetzung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Die von der geplanten Windkraftanlage ausgehenden Emissionen und Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind in die Abwägung eingestellt. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen stehen jedoch nicht außer Verhältnis zu Beeinträchtigungen, z. B. durch andere Windenergieanlagen in Bremen, und schließen das Vorhaben nicht aus. Die Schallimmissionen und der Schattenwurf müssen entsprechend den maßgeblichen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen so begrenzt werden, dass die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden kann. Im Einwirkungsbereich von 2700 m befinden sich unterschiedlich wertvolle Landschaftsräume. Aufgrund der Größe der Anlage sind die Auswirkungen nicht ausgleichbar. Deshalb sollen Ersatzmaßnahmen (z. B. Heckenpflanzungen) durchgeführt werden, deren Umfang nach dem sogenannten Kostenäquivalenzprinzip ermittelt werden soll. Die Ersatzmaßnahmen sollten zweckmäßigerweise im Wirkbereich des Eingriffs in der Gemeinde Oyten erfolgen. Sofern dafür in der Gemeinde Oyten keine Flächen zur Verfügung gestellt werden können, stehen auch Ausgleichsflächen in Bremen zur Verfügung.

Es wird vorgebracht, es bliebe völlig unverständlich, warum bei der erneuten Standortsuche Kriterien entfielen, die bei vorherigen Standortfindungen entscheidend waren.

Aufgrund der sich verschärfenden Anforderungen an den Klimaschutz wird gegenüber den vorangegangenen Standortrecherchen und entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan und weiteren Fachplänen von der Vorgabe abgesehen, dass aus städtebaulichen Gründen als Vorranggebiete nur Standorte infrage kommen, die mehrere Anlagen aufnehmen können. Durch eine Windkraftanlage am Bremer Kreuz können die bremischen CO2-Emissionen um rund 4000 t/a reduziert und so rund 2000 Haushalte klimafreundlich mit Energie versorgt werden. Die Stadt leistet somit einen Beitrag zum Klimaschutz (Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern). Diese Ziele lassen sich nur unter Verzicht des ursprünglichen Kriteriums der Vermeidung von Einzelstandorten erreichen.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Planentwurf aus den vorgenannten Gründen insoweit unverändert zu lassen.

8. Zusammenfassende Erklärung

Diesem Bericht ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 beigefügt.

B) Stellungnahme des Beirates

Der Änderungsplanentwurf ist mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt worden.

Das Ortsamt Hemelingen hat mitgeteilt, dass der Fachausschuss Umwelt, Bau, Verkehr und Europa des Beirates Hemelingen die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen auf seiner Sitzung am 17. Juli 2008 zur Kenntnis genommen und keine Bedenken erhoben habe.

Den Ortsämtern Hemelingen und Osterholz wurde die Deputationsvorlage gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Beiräte und Ortsämter mit dem Senator für Bau und Umwelt in Bauangelegenheiten vom 1. Mai 2003 (Neufassung) übersandt.

C) Beschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den Senat und die Stadtbürgerschaft, den Plan zur 97. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 ­ Mahndorf ­ (Windkraft Bremer Kreuz) (Bearbeitungsstand: 7. Mai 2008) zu beschließen.

Dr. Reinhard Loske Dieter Focke (Vorsitzender) (Sprecher) Begründung (ergänzte Fassung) zum Flächennutzungsplan Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001

97. Änderung

­ Mahndorf ­ (Windkraft Bremer Kreuz) (Bearbeitungsstand: 7. Mai 2008) A) Änderungsbereich

Der Änderungsbereich liegt nördlich des Bremer Kreuzes und östlich der BAB A 27 im Ortsteil Mahndorf (Stadtteil Hemelingen).

Die genaue Lage und Abgrenzung des Teilgebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

B) Ziele, Zwecke und Erforderlichkeit der Flächennutzungsplanänderung

1. Entwicklung und Zustand

Im Flächennutzungsplan (FNP) Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 wurden mit der 1., 72. und 76. Änderung des FNP 14 Vorranggebiete (Sonderbaufläche Windkraftanlagen) dargestellt.

Grundlage hierfür war die am 30. September 1997 vom Senat beschlossene Windkraftausbauplanung für die Stadtgemeinde Bremen.)

Die Nutzung der erneuerbaren Energien ist neben der sparsamen Verwendung von Energie mehr denn je ein wichtiger Bestandteil der Energiepolitik des Senats. Ziel ist dabei, einen Beitrag im Rahmen der nationalen und internationalen Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen zu leisten. Am 16. Februar 2005 ist das Kyoto-Protokoll in Kraft getreten. Damit verfügt die Weltgemeinschaft über ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, in dem konkrete Vorgaben zur Minderung von Treibhausgasen festgelegt sind. Seit Ende der Neunzigerjahre sind aber auch die Weltmarktpreise für fossile Energieträger erheblich gestiegen. Dadurch wird deutlich, dass die Steigerung der Energieeffizienz und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien nicht allein im Interesse des Klimaschutzes, sondern auch aus wirtschaftspolitischen Gründen erforderlich sind.)

Die Nutzung der Windkraft ist unter den erneuerbaren Energien die effizienteste Technologie. Die CO2-Einsparungen können unter den Bedingungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)3 weitgehend wirtschaftlich dargestellt werden. Die Technologie ist geeignet, relevante CO2-Einsparungen zu realisieren. Die bisher in der Stadt Bremen errichteten 38 Windkraftanlagen (WKA) erzeugen durchschnittlich rund 76 Mio. Kilowattstunden Strom im Jahr. Dies entspricht dem Verbrauch von etwa 23 000 privaten Haushalten. Hierdurch werden pro Jahr durchschnittlich etwa 65 500 t CO2-Emissionen vermieden.

Auch die regionale Wirtschaft profitiert von dem Ausbau der Windkraftnutzung. Zur Errichtung der Windkraftanlagen wurden in der Vergangenheit in Bremen private Investitionen von insgesamt rund 50 Mio. getätigt.

Im Rahmen der bundesweit dynamischen Entwicklung der Windkraftnutzung in den letzten Jahren konnte hierdurch auch ein Beitrag zur Standortentwicklung im Bereich der Windkraftanlagenproduktion und verbundener Dienstleistungsbetriebe in Bremen und Bremerhaven geleistet werden. Bereits im Jahr 2003 arbeiteten etwa 1000 Menschen im Land Bremen direkt oder indirekt im Bereich der Windenergie. Die Beschäftigtenzahl in der Branche ist seither stark gestiegen. Im Jahr 2010 werden voraussichtlich zwischen 2000 und 3000 Arbeitskräfte in der Windkraftbranche im Land Bremen tätig sein. Hinzu kommen noch Arbeitskräfte bei Zulieferern.

Eine Übersicht über die bisher in Bremen realisierten Windkraftanlagen gibt die nachfolgende Tabelle.