Privatschule

Die Schulleiterbestellung erfolgt auch zukünftig im Rahmen des in §§ 91 ff. HmbSG skizzierten Findungsverfahrens. Besondere Auswahlverfahren, etwa in Form von Assessmentcentern, sind bereits heute vorgesehen und sollen zukünftig möglichst flächendeckend erfolgen. Ausgeweitet wird die Möglichkeit, bewährte Schulleitungen aus bestehenden bzw. aufzugebenden Schulstandorten, aus Schulen außerhalb Hamburgs oder Schulen in freier Trägerschaft übernehmen zu können. Dies fördert die Mobilität von Schulleitungen und kommt dem Interesse entgegen, ein breiteres Spektrum von Kompetenzen und Erfahrungen im Hamburger Schulwesen zu nutzen.

Der Vorsitz eines Findungsausschusses zur Bestellung einer Schulleiterin oder eines Schulleiters sowie der Stellvertretenden Schulleiterin oder dem Stellvertretenden Schulleiter obliegt heute und in Zukunft einer Vertreterin oder einem Vertreter der zuständigen Behörde, in Findungsverfahren für Stellvertretungen nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter der betroffenen Schule am Findungsverfahren teil.

Im Findungsverfahren für die weiteren Mitglieder der erweiterten Schulleitung (Abteilungsleitungen, didaktische Leitungen, Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren) hat zukünftig im Unterschied zur bisherigen Regelung die Schulleiterin oder der Schulleiter den Vorsitz. Ein Vorschlag zur Besetzung der Funktionsstellen soll nur mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters ergehen. Hiermit wird die Führungsverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters insbesondere auch für das Leitungsteam deutlich gestärkt.

Professionalisierung der Lehrkräfte Lehrpersonen an Selbstverantworteten Schulen verstehen sich als Lernbegleiter und sind zugleich Lernende.

Zur Lehrerfortbildung gehört neben der Weiterentwicklung der unmittelbar unterrichtsbezogenen didaktischen, fachlichen und personalen Kompetenzen vor allem, dass die Lehrkräfte

­ Verfahren und Instrumente der Diagnose und Unterrichtsevaluation einsetzen können,

­ geeignete Unterrichtsmethoden anwenden und weiterentwickeln können,

­ mit Zielen und Methoden der Schulentwicklung vertraut sind,

­ über Kompetenzen zur Teamarbeit und Prozesssteuerung verfügen, die sie befähigen, schulische Projekte und Vorhaben erfolgreich durchzuführen,

­ individuelle Förderungen von Schülerinnen und Schülern durchführen können.

Erfahrungen aus anderen Ländern weisen gute Erfolge im Kollegen-Coaching auf. Lehrkräfte lernen voneinander durch gegenseitige Hospitation und durch gemeinsame Fortbildung innerhalb und außerhalb der Schule sowie durch kollegiale Beratung.

Auch die zukünftige Lehrerausbildung wird sich an diesen neuen Herausforderungen orientieren. Im Vordergrund stehen dabei

­ die Konsolidierung der bereits eingeleiteten Reformmaßnahmen einschließlich ihrer Evaluation (insbesondere für den Bereich der Kerncurricula) durch praxisorientierte Studiengänge,

­ die Umstellung der Lehrerausbildung auf das BachelorMaster-System und

­ die intensive Vernetzung der ersten und zweiten Phase der Ausbildung (Hochschule, Referendariat) unter Auflockerung der bisherigen Strukturen und stärkerer Durchdringung von theoretischen und schulpraktischen Elementen der Ausbildung.

Einzelheiten werden in der in Kürze nachfolgenden

Drucksache „Reform der Lehrerausbildung in Hamburg" dargestellt.

Beteiligung von Eltern, Schülerinnen und Schülern Erfolg von Schule wird bestimmt durch alle am Schulleben Beteiligten. Auch Selbstverantwortete Schulen erfordern intensive Mitsprache, Mitgestaltung und Mitverantwortung von Eltern, Schülerinnen und Schülern. Ergänzend zu der bisherigen Gremienarbeit können dem Leitbild der Schule entsprechend neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule und Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schule und Eltern vereinbart werden. Schulen können Verträge mit Eltern, Schülerinnen und Schülern abschließen, etwa über die erzieherische Mitverantwortung oder über Leistungsvereinbarungen.

Durch präzise Informationsrechte der Schulkonferenz und der Elternschaft über den Inhalt von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, aber auch über die Ergebnisse der Schulinspektion ist eine ständige Diskussion über die Entwicklung der Schule gewährleistet. Diese schulöffentliche Diskussion stellt eine wesentliche Bewährung der Zielund Leistungsvereinbarung dar, werden doch Ziele und Aufgaben der Schule erstmalig dokumentiert und ihre Erfüllung rational bewertbar.

3. Ergebnisorientierte Steuerung

Ausgangslage und Zielsetzungen „Das gesamte Schulwesen", so Artikel 7 Absatz 1 Grundgesetz, „steht unter der Aufsicht des Staates." Diese organisationsrechtliche Norm ist Verfassungsauftrag zur Gewährleistung einer angemessenen allgemeinen und berufsbezogenen Bildung und Erziehung für alle Kinder und Jugendlichen. Dies geschieht entweder unmittelbar in der Form des Betriebs (und der Beaufsichtigung) eigener öffentlicher Schulen oder mittelbar in der Form der Beaufsichtigung privater Schulbetreiber (Schulen in freier Trägerschaft). In beiden Fällen wird die Aufgabe der Beaufsichtigung von Schulaufsichtsbeamten wahrgenommen, die in der Abteilung „Schulaufsicht und Beratung" des Amtes für Bildung der zuständigen Behörde arbeiten.

Während sich die Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft auf die Sicherstellung eines den staatlichen Schulen im Ergebnis gleichwertigen Unterrichtsangebotes in Bezug auf Qualität und Quantität des Unterrichts, Lehrkörper und Räumlichkeiten beschränkt,2) soll Schulaufsicht über staatliche Schulen sicherstellen, dass Schulleitungen, Lehrkräfte und nichtpädagogisches Personal ihren Aufgaben wie der planmäßigen Erteilung von Unterricht, der Erziehung der Schülerinnen und Schüler sowie der Verwaltung und Organisation der innerschulischen Angelegenheiten gemäß § 50 HmbSG nachkommen. Im aktuellen Aufsichtssystem wird versucht, mit Inputfaktoren (Personal, Sachmittel, Unterrichtsinhalte) Schule zu

2) § 2 Absatz 2 und § 6 Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) steuern und Prozesse zu beeinflussen, ohne das Ergebnis bzw. den Erfolg regelhaft feststellen oder nachfragen zu können. Waren die Schulaufsichten zusätzlich auch Dienstvorgesetzte aller Lehrkräfte einschließlich der Schulleiterinnen oder Schulleiter, so konnten sie zugleich gerade diese Dienstvorgesetztenrolle wegen der räumlichen und strukturellen Entfernung zu den Lehrerinnen und Lehrern nur begrenzt wahrnehmen.

Somit lässt das gegenwärtige System eine ergebnisorientierte Steuerung nicht zu. Feed-Back, Rechenschaft über Ergebnisse gegenüber den Lernenden (Schülerinnen und Schülern), den Fachkollegen, der Linie (Schulleitung, Aufsicht, Behörde) oder den Eltern wird nicht systembezogen abgelegt.

Die Stärkung der schulischen Eigenständigkeit stellt daher nicht nur die Schulen vor neue Aufgaben, sondern auch die die staatliche Steuerungsverantwortung tragende Behörde. „Selbstverantwortung" bedeutet nicht „Autonomie" unter Verzicht auf staatliche Gestaltung und Verantwortung, sie ist vielmehr das Bestreben, wirksamere Formen der Wahrnehmung staatlicher Verantwortung zu entwickeln. Mit dem Verzicht auf Detailvorgaben und -regelungen zu Gunsten von Rahmenvorgaben gewinnen klare Zielvorgaben, Ergebniskontrolle, Qualitäts- und Standardsicherung und die Bereitstellung der dafür notwendigen Instrumente an Bedeutung.

Die zuständige Behörde vereinbart mit den Selbstverantworteten Schulen nach Maßgabe parlamentarischer Entscheidungen im Rahmen von Vorgaben realistische Ziele, weist Ressourcen zu und überwacht, ob die Ziele erreicht werden (Controlling). Sie beschränkt sich auf eine wirksame outputorientierte Steuerung des Bildungsprozesses und führt dazu neue Instrumente ein.

Zwischen den einzelnen Schulen und der zuständigen Behörde werden klare Vereinbarungen über die Ziele und die erwarteten Ergebnisse der Bildungsarbeit in den einzelnen Schulen getroffen, so genannte Ziel- und Leistungsvereinbarungen.

Die Dienstvorgesetztenverantwortung für Lehrkräfte wird auf die Schulleiterin oder den Schulleiter übertragen.

Damit werden für die Durchführung des Bildungsauftrages Aufgaben, auch personalrechtliche Kompetenzen und Verantwortungen in der Schule zusammengefasst.

Staatliche Aufsicht über Selbstverantwortete Schulen konzentriert sich im Wesentlichen auf die

­ Dienstaufsicht über die Schulleiterin oder den Schulleiter, also die Überwachung der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters,

­ Rechtsaufsicht, d. h. Aufsicht über die Rechtmäßigkeit des Handelns der Schulen und

­ Fachaufsicht, in Form der Überprüfung der Ergebnisse schulischer Arbeit.

Die zuständige Behörde nimmt darüber hinaus die verbleibenden Aufgaben des Schulträgers wahr.

Eine regelmäßige externe Evaluation aller staatlichen Schulen in Hamburg wird anhand ausgewiesener Verfahren und Kriterien durch eine neu einzurichtende externe Schulinspektion vorgenommen. Die Schulinspektion berichtet der zuständigen Behörde regelmäßig über die Erkenntnisse aus der Inspektionstätigkeit. Die Einrichtung der Schulinspektion ist ein erster Schritt in ein konsequentes System-Monitoring für den Schulbereich.

Ein effizientes Schulsystem ist mehr als die Summe „guter" Einzelschulen. Die Evaluation von Schulen und die Aggregierung dieser Daten reichen nicht aus, um alle wichtigen Aspekte der Systemsteuerung zu berücksichtigen. Es ist daher unumgänglich, Qualitätsprüfungen auch gezielt auf das Schulsystem als Ganzes zu beziehen.

Die Hauptfunktion von System-Monitoring besteht darin, durch periodische Beschreibung und Bewertung der Ausprägung wichtiger Variablen (Indikatoren) den Zustand und die Entwicklung des Bildungssystems festzustellen und Bereiche zu identifizieren, in denen Handlungsbedarf besteht.

Folglich müssen die Ergebnisse der vielseitig erwarteten Berichterstattung letztendlich zusammengeführt werden und als Grundlage für richtungweisende Entscheidungen der Bildungspolitik bereitgehalten werden. Hierzu werden in der zuständigen Behörde die notwendigen Organisationsformen geschaffen.

Maßnahmen und Instrumente der ergebnisorientierten Steuerung und ihre Umsetzung

Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Berichtswesen, Controlling Eines der neuen Instrumente zur Steuerung Selbstverantworteter Schulen sind Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV). In einer Ziel- und Leistungsvereinbarung legen die Schulleiterin oder der Schulleiter und die zuständigen Behörde ­ vertreten durch die Schulaufsicht ­ gemeinsam vereinbarte Ziele und gegenseitige Leistungsverpflichtungen schriftlich fest. Die gemeinsam ausgehandelten Ziele und die Kriterien, anhand derer man die Ereichung dieser Ziele messen kann, sollen jeweils einen überschaubaren Gestaltungsbereich betreffen und auf dem „Orientierungsrahmen Schulqualität" basieren. Eine Ziel- und Leistungsvereinbarung weist die einzusetzenden Ressourcen aus und konkretisiert die wechselseitigen Informations-, Kooperations- und Beteiligungspflichten. Sie sieht prozedurale Regelungen vor wie etwa Fälligkeiten und Berichtspflichten.

Erfolg versprechende Ziel- und Leistungsvereinbarungen enthalten Ziele, also Beschreibungen der zu erreichenden Zustände, mit folgenden Eigenschaften. Sie sind

­ maßnahmenneutral, d. h. sie müssen unterschiedliche Wege zur Erreichung offen lassen,

­ spezifisch, d. h. auf konkrete Prozesse und die jeweilige Situation der Schule bezogen,

­ messbar, d. h. überprüfbar anhand dokumentierter Ausgangs- und Zieldaten für schulische Einzelmaßnahmen oder Leistungsaspekte,

­ attraktiv, d. h. positiv herausfordernd,

­ realistisch, d. h. überschaubar und inhaltlich begrenzt,

­ terminiert, d. h. die Zielerreichung wird zeitlich festgelegt.

Erste Erfahrungen mit Entwicklungszielvereinbarungen, einer besonderen Form von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, werden derzeit in dem 2004 gestarteten Schulversuch Selbstverantwortete Schule gesammelt. Die Steuerung der 18 Schulversuchsschulen erfolgt im Wesentlichen über verbindliche Entwicklungszielvereinbarungen, in denen die Schulen eigene Entwicklungsziele formulieren, über deren Erreichung sie anhand konkreter Indikatoren Rechenschaft ablegen. Bereits jetzt ist erkennbar, dass das Instrument der Entwicklungszielvereinbarungen gleichBürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18. Wahlperiode zeitig zu hoher Verbindlichkeit und Akzeptanz in den Schulen geführt hat und eine neue Form von Handlungstransparenz herstellt. Die Verantwortungsübernahme ist aus Sicht der am Schulversuch teilnehmenden Schulen insbesondere gelungen, weil

­ die Schulen ihre Entwicklungsschwerpunkte im Rahmen der Ziele des Schulversuches selbst ausgewählt haben,

­ die spezielle schulindividuelle Ausgangssituation berücksichtigt wurde,

­ in einen schulinternen Diskurs eine hohe Verbindlichkeit über konkrete Zielformulierungen und Indikatoren hergestellt ist, und

­ trotz der großen Anstrengungen und Unsicherheiten in den Schulen eine Aufbruchstimmung für die gemeinsame Zielerreichung im Schulversuch entstanden ist.

Zum 1. August 2006 werden mit jeder Schule erste Zielund Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die sich zunächst auf mindestens vier Merkmale aus den Bereichen des „Orientierungsrahmen Schulqualität" konzentrieren.

Diese Merkmale werden von jeder einzelnen Schule selbst ausgewählt. Hierbei können vorhandene Schwerpunkte der Unterrichts- und Schulentwicklung wie z. B. im Bereich der Sprachförderung oder der Schulprogrammentwicklung berücksichtigt werden. Zusätzlich werden im Qualitätsbereich „Ergebnisse" erste Kennziffern für das Schuljahr 2006/2007 ermittelt (z. B. Zahl der Schulformwechsler, Schulabbrecher, Wettbewerbsteilnehmer, Durchschnittsnoten der Abschlussprüfungen, Absentismushäufigkeit u. a.). Diese Vereinbarungen gelten zunächst bis zum 1. August 2007. In den Zielvereinbarungen der folgenden Schuljahre werden die Merkmale fortgeschrieben und der Umfang der Zielvereinbarungen auf der Grundlage des „Orientierungsrahmen Schulqualität" schrittweise erweitert.

Über den Grad der Zielerreichung berichten die Selbstverantworteten Schulen jeweils zum Schuljahresende. Diese Berichte werden von der zuständigen Behörde geprüft und unter Hinzuziehung weiterer Erkenntnisquellen, wie des Abschneidens bei Vergleichsarbeiten und zentralen Abschlussarbeiten ausgewertet. Bestehende Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind Teil der Vorbereitung der Schulinspektion. Nach Übergabe der Berichte der Schulinspektion an die Schulaufsicht finden Zielerreichungsgespräche und Prozessberatungen statt. Bei Nichterreichung der Vorgaben mehrerer Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird von der zuständigen Behörde nachgesteuert.

Die zuständige Behörde wird die Schulen im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen dazu verpflichten, Chancengerechtigkeit trotz unterschiedlicher sozialer Herkunft sicher zu stellen. Mit der Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernmöglichkeiten und -notwendigkeiten innerhalb der Schülerschaft wird gleichzeitig eine Nähe der jeweiligen Selbstverantworteten Schule zum Stadtteil und seinen besonderen Bedingungen hergestellt.

Dort, wo Gefahr droht, dass Bildungsaufgaben durch die staatlichen Schulen vor Ort nicht hinreichend erfüllt werden, wird die zuständige Behörde in Wahrnehmung ihrer Gesamtverantwortung für den Bildungsauftrag zeitnah Maßnahmen zur Abwendung möglicher Fehlentwicklungen einleiten. Die den Bedarfsgrundlagen entsprechenden Ressourcen werden zugewiesen, ohne damit der Schule die Möglichkeit zu nehmen, ein Profil auf Grund regionaler Besonderheiten selbst zu gestalten. Ressourcen für qualitative Bedarfe (Sprachförderung etc.) werden u. a. auf der Grundlage der KESS-Sozialindices zweckgebunden zugewiesen.

Die Einführung des Instruments der Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird durch eine Erweiterung des Schulverwaltungsprogramms zur Ermittlung von Kennziffern sowie Entwicklung von zentralen Auswertungsmöglichkeiten unterstützt.

Weitere Elemente der unmittelbar anstehenden Implementationsphase sind spezielle Informationsveranstaltungen im Hinblick auf Ziel- und Leistungsvereinbarungen für Schulleiterinnen oder Schulleiter etwa auf Schulleitergesamt- und Dezernatskonferenzen der einzelnen Schulaufsichten. Für den Bereich der beruflichen Schulen werden zusätzlich zu den in den Schulen verteilten Informationsbriefen zum Projekt „ProReBeS" spezifische Informationen für Lehrkräfte auch auf der „ProReBeS-Website" bereitgestellt.

Die Fortbildungsmaßnahmen für den Bereich der zuständigen Behörde werden im ersten Halbjahr 2006 beim LI durchgeführt. Die Fortbildung des Personals an den Schulen erfolgt im Rahmen der Professionalisierung von Schulleitungen und Lehrkräften.

Die notwendigen IuK-Maßnahmen (Kennziffern, zentrale Auswertung) werden im Rahmen der IuK-Planung der zuständigen Behörde berücksichtigt. Dafür wird die zuständige Behörde ein für alle verbindliches Berichtswesen festlegen.

Schulinspektion

In Umsetzung des Regierungsprogramms richtet die zuständige Behörde zum 1. August 2006 eine Schulinspektion ein.

Die Inspektion einer Schule wird etwa alle vier Jahre in Teams von in der Regel drei speziell für diese Tätigkeit ausgebildeten Personen durchgeführt. Jede Schulinspektion umfasst

­ eine Analyse der aufbereiteten internen und externen Daten zur Schule3) sowie einen Abgleich mit der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarung,

­ die Auswahl und Benachrichtigung der Schulen über die bevorstehende Inspektion in einem transparenten, berechenbaren Verfahren sowie die Festlegung der Inspektionsschwerpunkte,

­ einen Schulbesuch von in der Regel zwei Tagen mit Gesprächen, Unterrichtsbeobachtungen und einer Schulbegehung,

­ einen schriftlichen Bericht des Inspektionsteams über die Inspektionsergebnisse in einem festzulegenden Zeitraum,

­ die Übersendung des Berichts an die Schulleiterin oder den Schulleiter, die wiederum gehalten ist, die schulischen Gremien über die Inspektionsergebnisse in Kenntnis zu setzen, sowie

3) Dazu gehören schulbezogene statistische Grunddaten, Daten der internen Evaluation, Daten von Lernstandserhebungen [KESS (Kompetenzen und Einstellungen von Schülerinnen und Schülern Jahrgangsstufe 4 oder Jahrgangsstufe 7)], Vergleichsarbeiten, zentrale Prüfungen, Befragungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften usw.