Ausbildung

Maßnahmen gegen die Gewalt an Schulen

An Hamburger Schulen besteht ein dringender Handlungsbedarf, um der dort auftretenden Gewalt wirkungsvoller zu begegnen.

Nach vorab veröffentlichten Ergebnissen einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, an der im Frühjahr 1998 3635 Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe teilgenommen haben, gaben knapp 20 Prozent der Befragten an, auch in der Schule Opfer einer Gewalttat gewesen zu sein.

In vielen deutschen Großstädten, wie Berlin, München und Bremen, wird mit Erfolg die Streitschlichtung durch Schüler auf dem Schulgelände praktiziert. Hierzu werden Schülerinnen und Schüler, die sich als besonders verantwortungsbereit und durch eine gute Akzeptanz in der Klasse auszeichnen, durch entsprechende Schulungen auf die Bewältigung von Konfliktsituationen vorbereitet.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. die Ausbildung und den Einsatz von geeigneten Schülern der Sekundarstufe I als Streitschlichter zur Konfliktlösung zu ermöglichen.

2. die Hamburger Schulen durch eine gesetzeskonkretisierende Richtlinie zum §49 Absatz 4 des Hamburger Schulgesetzes zur stärkeren Umsetzung der Möglichkeit einer Schulversetzung von gewalttätigen Schülerinnen und Schülern anzuhalten.

3. den §49 Absatz 3 des Hamburger Schulgesetzes durch die Streichung der Textpassage „im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten" dahin gehend zu ändern, dass gewalttätige Kinder in der Primarstufe auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten in eine Parallelklasse umgesetzt oder in eine andere Schule überwiesen werden können.

4. in verstärktem Maße die Schulen bei der Umsetzung von gewaltpräventiven Maßnahmen ­ beispielsweise bei der Entwicklung von Handlungsstrategien oder der Einrichtung von Arbeitskreisen zur Gewaltprävention ­ zu unterstützen.

5. zu prüfen, ob für Lehrer der Sekundarstufe I die Teilnahme an Kursen des Instituts für Lehrerfortbildung, in denen der Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, Konflikten und Gewaltphänomenen behandelt wird, verpflichtend vorgeschrieben werden kann.

6. die Kooperation zwischen den Jugendbeauftragten der Polizei und den Schulen zu intensivieren.

7. der Bürgerschaft über die erzielten Ergebnisse bis zum 28. Februar 1999 zu berichten.