Ratenzahlung

1. Ausgangslage SAGA und GWG bilden seit 1999 als rechtlich selbstständige Gesellschaften einen Gleichordnungskonzern unter gemeinsamer Leitung nach § 18 (2) Aktiengesetz. Nach erfolgter organisatorischer Zusammenführung hat Ende 2004 auch eine räumliche mit Sitz in Barmbek stattgefunden.

Zweck der Gesellschaften ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung zu angemessenen Preisen.

Gesellschafter der GWG sind die GWG-Beteiligungsgesellschaft mbH (Anteilsbesitz 94,90 %) und die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH (Anteilsbesitz 5,10 %). Die HGV ist zudem Alleingesellschafterin der GWG-Beteiligungsgesellschaft mbH. Sämtliche Anteile der HGV hält die Freie und Hansestadt Hamburg.

Gesellschafter der SAGA sind die Freie und Hansestadt Hamburg (Anteilsbesitz 86,25 %) und die HGV (Anteilsbesitz 13,75 %). SAGA und GWG haben in den zurückliegenden Jahren einen konsequenten Konsolidierungs- und Wachstumsprozess vollzogen. Durch planmäßige Umsetzung hoher Investitionsvolumina konnte der Wohnungsbestand weitgehend in einen anforderungsgerechten und marktgängigen Zustand versetzt werden. Damit verbunden wurde auch die Quartiers- und Stadtteilentwicklung der wachsenden Stadt maßgeblich unterstützt. Die zunehmende Innenfinanzierungskraft beider Unternehmen sowie ihre fortschreitende Entschuldung haben dazu geführt, dass sich die wirtschaftlichen Spielräume verbessert haben und mittelund langfristig weiter erhöhen werden.

Mit der Strategie zur Verwirklichung des Leitbildes „Metropole Hamburg ­ Wachsende Stadt" ­ wurde ein auf mehrere Jahre angelegtes Sonderinvestitionsprogramm aufgelegt, das Projekte für die Sicherung der Zukunft der Stadt enthält. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Umschichtung von altem (in neues) Vermögen.

SAGA und GWG leisten dazu geeignete Beiträge. Dabei wird der „Konzern Hamburg" als Einheit gesehen ­ Liquidität im Bereich SAGA/GWG wird genutzt, um notwendige Zukunftsinvestitionen der Stadt in Hafen und Bildung ohne neue Schulden zu finanzieren.

Im Sinne ganzheitlicher Betrachtung sind dabei sowohl fiskalische als auch wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Aspekte einbezogen worden, die über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaften als Quartiersentwickler und Stadtentwicklungspartner mitgestaltet werden können.

2. Neue Verbundmaßnahme:

Der Senat beabsichtigt, als weiteren Folgeschritt nach erfolgter organisatorischer und räumlicher Zusammenführung von SAGA und GWG durch kapitalmäßige Verflechtung eine Unternehmenszusammenführung in einen SAGA-Konzern vorzunehmen.

Der Ankauf von GWG-Kapitalanteilen durch die SAGA soll auf Grundlage eines noch zu erstellenden GWG-Wertgutachtens ratierlich in noch festzulegenden Jahresraten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft erfolgen. Ausgehend von einem GWG-WertgutachBÜRGERSCHAFT Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Verbundmaßnahmen zwischen hamburgischen öffentlichen Unternehmen; Erwerb der Anteile an der GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH (GWG) durch die SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) aus dem Jahr 2000 wird mit einem Verkaufserlös von ca. 500 Mio. Euro gerechnet.

Der Beginn der Ratenzahlungen soll erst 2007 erfolgen, da die SAGA in den Geschäftsjahren 2005 und 2006 neben ihren laufenden Investitions- und Instandhaltungsmitteln zusätzlich die vereinbarten Kaufpreisraten für den Erwerb von Erbbaurechten sowie die Ablösung von Wiederkaufsrechten von der Freien und Hansestadt Hamburg erwirtschaftet (siehe Bürgerschaftsdrucksache Nr. 18/3227).

Die im Einzelnen noch zu vereinbarenden Zahlungsmodalitäten sollen sicherstellen, dass die zu leistenden Kaufpreisraten ganz überwiegend aus Innenfinanzierungsmitteln des Konzerns (Cashflow) erbracht werden, ohne notwendige Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Herstellung und zum Erhalt des Wohnungsbestandes in bedarfsgerechtem Zustand reduzieren zu müssen und ohne die mietenpolitischen Unternehmensziele zu beeinträchtigen.

Wie schon beim Ankauf der Erbbaurechte und der Ablösung der Wiederkaufsrechte werden die Dividendenausschüttungen der SAGA in Höhe von 5,5 Mio. Euro pro Jahr für die Jahre der Ratenzahlungen in Anbetracht des Volumens des Anteilserwerbs zur Erleichterung der Refinanzierung ausgesetzt.

Die SAGA bildet mit der GWG nach Übernahme der Anteilsmehrheit einen Konzern mit umsatzsteuerlicher Organschaft. Damit entfällt künftig die derzeit im Gleichordnungskonzern beim zwischengesellschaftlichen Leistungsaustausch anfallende Umsatzsteuer und entlastet den Konzern entsprechend. Der Konzern wird des Weiteren davon profitieren, dass in noch stärkerem Maße unternehmensübergreifend gehandelt werden kann mit der Folge von weiter optimierten Planungs- und Prozessabläufen.

Im Zusammenhang mit Vorüberlegungen ist zu einem geplanten Anteilserwerb durch die SAGA vom Bundeskartellamt mitgeteilt worden, dass der Erwerb nicht anmeldepflichtig ist, da es sich um einen konzerninternen Vorgang handelt.

Hamburg erhält seinen unmittelbaren wohnungspolitischen Einfluss auf die soziale Stadtentwicklung und sichert neben weiteren künftigen Haushaltsbeiträgen des Konzerns gleichzeitig den Erhalt von Vermögenswerten großen Umfangs.

Für die Mieter von SAGA und GWG ergeben sich keine Auswirkungen, da die Verbundmaßnahme zu keiner Änderung der Grundsätze der Mietenbildung führt.

3. Abwicklung der Transaktion:

Die SAGA erwirbt von der GWG-Beteiligungsgesellschaft mbH und ggf. von der HGV direkt ratierlich in einem Zeitraum von vier oder fünf Jahren deren Anteile an der GWG.

Der Verkaufserlös fließt der HGV mittelbar über ihre Tochtergesellschaft GWG-Beteiligungsgesellschaft mbH oder direkt zu.

Es ist vorgesehen, dass die HGV, die bereits 13,75 % des Grundkapitals der SAGA hält, von der Stadt in Raten weitere Anteile auf der Grundlage eines noch zu erstellenden SAGA-Wertgutachtens erwirbt.

Die zu leistenden Kaufpreisraten sollen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Finanzierung notwendiger Zukunftsinvestitionen dienen, die zur Absicherung und Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition im Kreise konkurrierender Großraummetropolen als Maßnahmen der wirtschaftlichen und sozialen Stadtentwicklung in dem betreffenden Zeitraum realisiert werden.

Nähere Einzelheiten werden der Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan 2007/08 vorgelegt.

4. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von der Verbundmaßnahme Kenntnis nehmen und der Transaktion und ihren finanziellen Auswirkungen zustimmen.