Mitnahme von Hunden in den Fahrzeugen des HVV

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Maaß (GAL) vom 08.03. und Antwort des Senats

Betreff: Mitnahme von Hunden in den Fahrzeugen des HVV

Die Mitnahme von Hunden in den Fahrzeugen des HVV ist in den Beförderungsbedingungen des HVV (in der geltenden Fassung vom 12. Dezember 2004) in Anlehnung an die Hamburger Hundeverordnung geregelt. Demnach (Beförderungsbedingungen § 12 Abs. 2) sind gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 1 HundeVO von der Beförderung ausgeschlossen, für Hunde bei denen die Gefährlichkeit nach § 1 Abs. 2 HundeVO vermutet wird, besteht Maulkorbpflicht. Dem Fragesteller wurde berichtet, der HVV behalte sich im Hinblick auf das zum 1. April in Kraft tretende neue Hundegesetz ein Beförderungsverbot für alle widerlegbar gefährliche Hunde vor.

Ich frage den Senat:

1. Beabsichtigt der HVV eine Anpassung der Beförderungsbedingungen an das neue Hamburger Hundegesetz?

2. Wenn ja, welche Veränderungen gegenüber den gegenwärtig geltenden Regelungen sind geplant?

3. Ist ein über die bisherigen Regelungen hinaus gehendes Verbot der Mitnahme bestimmter Hunderassen oder bestimmter Hunde beabsichtigt?

4. Ist eine Ausweitung der Maulkorbpflicht beabsichtigt? Wenn ja, inwiefern?

Die HVV-Beförderungsbedingungen werden zum 1. April 2006 an das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz ­ HundeG) vom 26. Januar 2006 angepasst.

Ein generelles Mitnahmeverbot wird zusätzlich für Hunde der Rasse Bullterrier (Gefährlichkeit nach § 2 Absatz 1 HundeG stets vermutet) gelten; für Hunde der Rasse Rottweiler (Gefährlichkeit nach § 2 Absatz 3 HundeG widerlegbar vermutet) wird eine generelle Maulkorbpflicht eingeführt.

Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.