Zukunft der Jugendgerichtlichen Unterbringung Hofschläger Weg

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Rogalski-Beeck (SPD) vom 13.03. und Antwort des Senats

Betreff: Zukunft der Jugendgerichtlichen Unterbringung Hofschläger Weg

Im Rahmen eines jugendgerichtlichen Verfahrens kann ein beschuldigter Jugendlicher auf richterliche Anordnung einstweilig in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe untergebracht werden. Die §§ 71/72 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ermöglichen eine solche Maßnahme, a) wenn sie im Hinblick auf die in dem Strafverfahren zu erwartenden Maßnahmen geboten ist, um den Jugendlichen vor einer weiteren Gefährdung seiner Entwicklung, insbesondere der Begehung einer weiteren Straftat, zu bewahren, oder b) um eine Untersuchungshaft für den Jugendlichen zu vermeiden.

Für Maßnahmen nach §§ 71/72 JGG steht seit Anfang 2003 die Jugendgerichtliche Unterbringung (JGU) im Hofschläger Weg zur Verfügung.

Ich frage den Senat:

1. Wie hat sich die Anzahl der Plätze, die durchschnittliche Auslastung und die durchschnittliche Verweildauer in der JGU Hofschläger Weg seit deren Einrichtung entwickelt?

Die jugendgerichtliche Unterbringung verfügt seit 2005 unverändert über neun Plätze.

Im Jahr 2005 betrug die durchschnittliche Auslastung 64,7 % und die durchschnittliche Verweildauer 101,2 Tage. Im Jahr 2006 wurden bis zum 15. März 2006 drei Jugendliche aus der Einrichtung entlassen. Ihre durchschnittliche Verweildauer betrug 83 Tage. Im Übrigen siehe Drs. 18/2417.

2. Welche Ursachen sieht der Senat für die unter Pkt. 1 aufgeführten Veränderungen?

Die Gründe für den Belegungsrückgang haben die zuständigen Behörden noch nicht abschließend bewertet. Die Abweichung der durchschnittlichen Verweildauer zum Vorjahreswert resultiert aus der Tatsache, dass ein Jugendlicher nur 23 Tage untergebracht war.

3. Welche Pläne verfolgt der Senat für die JGU Hofschläger Weg?

4. Wie beurteilt der Senat die Maßnahme der Jugendgerichtlichen Unterbringung generell und wie soll diese ggf. zukünftig in Hamburg gestaltet werden?

Hiermit hat sich der Senat nicht befasst.