Öffentlich geförderte Altenwohnungen

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele im 1. Förderweg geförderte Altenwohnungen in Altenwohnanlagen standen am Stichtag 30. August 1998 leer?

Leerstände von im 1. Förderweg geförderten Altenwohnungen in Altenwohnanlagen werden statistisch nicht gesondert erhoben.

2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, durch Freistellung eines Teils dieser Wohnungen von der Belegungsbindung eventuellen Leerständen entgegenzuwirken?

Die Bezirksämter haben die Möglichkeit, im Einzelfall zur Vermeidung von Leerstand Freistellungen auszusprechen, damit die Wohnungen von Wohnungsuchenden unterhalb der gesetzten Altersgrenze bzw. erforderlichenfalls ohne Wohnberechtigungsbescheinigung angemietet werden können.

3. Gibt es in Hamburg öffentlich geförderte Wohnungen in Altenwohnanlagen, für die kein „§-5-Schein" erforderlich ist? Wenn ja: Wie viele? Wenn nein: Warum nicht?

Ja, nach Auslaufen der Bindungen oder bei Gebietsfreistellungen oder Freistellungen im Einzelfall.

Zahlen werden nicht erfaßt.