Flughafengebühr für Taxifahrer

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Timmermann (SPD) vom 13.03. und Antwort des Senats

Betreff: Flughafengebühr für Taxifahrer II

Die Verhandlungen über die am Flughafen einzuführende Flughafengebühr für Taxifahrer befinden sich in vollem Gang. Nachdem ursprünglich von einer monatlichen Grundgebühr in Höhe von 8 Euro sowie 0,35 Euro pro Fahrt ausgegangen wurde, soll nun die monatliche Grundgebühr entfallen. Von jeder Fahrt werden nunmehr jedoch 0,50 Euro an die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) zu entrichten sein. Lediglich bis Oktober 2006 soll dieser Betrag auf monatlich maximal 20 Euro begrenzt sein.

Der HTV ­ Hamburger Taxenverband ­ geht bei Unternehmen, die hauptsächlich am Flughafen fahren, von durchschnittlich 150 Touren pro Monat aus, was nach Ablauf der Befristung einem monatlichen Beitrag von 75 Euro entsprechen würde. Die FHG hingegen kalkuliert insgesamt lediglich 1950

Touren pro Tag, die von den beiden Einstiegszonen am Flughafen starten, was deutlich unter den Schätzungen der Taxenverbände liegt. Aufgrund der Schätzungen der FHG wird die Höhe der Gebühr bestimmt, was verdeutlicht, dass hier verlässliche Zahlen zu ermitteln sind, damit die Taxenfahrer nicht unnötig über Gebühr in Anspruch genommen werden.

Im Vergleich dazu entrichten Taxenfahrer in Berlin-Tegel am Flughafen, der über ein vergleichbares Fahrgastaufkommen wie Hamburg verfügt, einen jährlichen Beitrag von 70 Euro.

Gemäß der Hamburger Taxenverordnung sind öffentliche Flächen den Taxenfahrern kostenlos zur Verfügung zu stellen; da diese Fläche jedoch von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an die FHG verpachtet wurde, ist diese nun in der Lage, von den Taxenfahrern Gebühren verlangen zu dürfen.

Ich frage den Senat:

Vor dem Hintergrund ständig wachsender Touristenzahlen und auch im Hinblick auf die zu erwartenden zahlreichen ausländischen Gäste zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 besteht ein großes Interesse des Flughafens, für die Passagiere einen hohen Qualitätsstandard der den Flughafen anfahrenden Taxen zu bieten, der internationalem Niveau entspricht. Da sich der Taxenstand einschließlich des Taxenspeichers am Flughafen außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenflächen befindet, hat der nutzungsberechtigte Flughafen im Rahmen einer Qualitätsoffensive von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Einfahrt in den Taxenspeicher und die Anfahrt zum Taxenstand vom Abschluss einer Vereinbarung zwischen Taxenunternehmen und Flughafen Hamburg GmbH (FHG) abhängig zu machen.

Die Vereinbarung sieht insbesondere vor, dass

· nur technisch und optisch einwandfreie Fahrzeuge den Taxenstand benutzen,

· die Fahrer über Ortskenntnisse inklusive Flughafen verfügen,

· die Fahrer fließend deutsch sprechen,

· die Fahrer über Grundkenntnisse der englischen Sprache verfügen,

· bargeldlose Zahlung möglich ist,

· Kindersitze vorhanden sind und auf Wunsch des Fahrgastes bereit gestellt werden,

· die Fahrer sich verantwortungsvoll und serviceorientiert verhalten, beim Ein- und Ausladen des Gepäcks behilflich sind und auf Wunsch das Gepäck bis an die Haustür tragen.

Die Flughafen Hamburg GmbH erhebt zur Deckung der Kosten für die Infrastruktur und personelle Betreuung für die Einfahrt einer Taxe in den Taxenspeicher ein Entgelt in Höhe von 0,50 Euro. Für jedes Unternehmen ist bis zum 31. Oktober 2006 eine Obergrenze von 20 Euro monatlich vereinbart, so dass bei intensiverer Nutzung für die einzelne Einfahrt weniger verlangt wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat ­ teilweise aufgrund von Informationen der FHG ­ die Fragen wie folgt:

1. Welchen Sachstand haben die derzeit mit der FHG geführten Verhandlungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Flughafengebühr?

Nach Auskunft der FHG haben bis zum 15. März 2006 rund 800 Taxenunternehmen mit ca. 1600 Fahrzeugen die in der Vorbemerkung beschriebene Vereinbarung abgeschlossen.

2. Wer konkret ist an diesen Verhandlungen beteiligt oder wird zumindest beratend involviert?

Die Vereinbarung beruht auf den Beratungen eines „Runden Tisches". Hieran waren die FHG, die Flughafen Hamburg Konsortial und Service GmbH & Co. oHG, die SecuService Aviation Security and Services Hamburg GmbH, der Landesverband Hamburger Taxi-Unternehmer e. V., der Landesverband für das Personenverkehrsgewerbe e. V., die Taxi Hamburg 6x6 GmbH und Co. KG, die Taxen-Union Hamburg Hansa e. V., die Handelskammer, das Ortsamt Fuhlsbüttel, das Polizeikommissariat 34, die Behörde für Wirtschaft und Arbeit und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beteiligt. Ferner wird ein Beirat gebildet, der die FHG bei seiner Qualitätsoffensive beraten und den abgestimmten Informationsfluss zwischen FHG und dem Taxengewerbe unterstützen soll. An dem Beirat nehmen 3 Vertreter der FHG, 4 Vertreter der oben genannten Taxenverbände und ein Vertreter der SecuService teil. Je ein Vertreter der Polizei und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt haben Gaststatus, werden aber an Diskussionen, die personenbezogene Daten betreffen, nicht beteiligt.

3. Aus welchen Gründen wurde nicht allen Hamburger Taxenverbänden die Möglichkeit gegeben, an diesen Gesprächen teilzunehmen?

Die FHG hat alle wesentlichen Verbände und Interessensgruppen eingeladen, die eine nennenswerte Zahl von Unternehmern und Fahrern repräsentieren.

4. Teilt der Senat meine Auffassung, dass eine Hinzuziehung aller Hamburger Taxenverbände auch als Gebot der Fairness erforderlich ist, da es schließlich um die Existenz eben der Mitglieder dieser Verbände geht und nur sie die wirtschaftlichen Folgen der Einführung einer Flughafengebühr konkret abschätzen können?

Wenn ja, in welcher Form wird nun wann eine Hinzuziehung der Taxenverbände erfolgen?

Wenn nein, warum nicht?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

5. Trifft es zu, dass die FHG nach dem derzeitigen Verhandlungsstand davon Abstand nimmt, einen monatlichen Beitrag von 8 Euro festzusetzen und stattdessen die Abgabe pro Flughafenfahrt auf 0,50 Euro erhöht?

Wenn nein, welche Gebühren werden nach dem derzeitigen Sachstand voraussichtlich wann eingeführt werden?

6. Wird die monatliche Abgabe pro Fahrer auf einen festgesetzten Betrag beschränkt werden?

Wenn ja, welches ist der derzeit anvisierte Maximalbetrag?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wird diese monatliche Beschränkung nur befristet aufrecht erhalten?

Wenn ja, bis wann und warum?

Siehe Vorbemerkung.

8. Trifft es zu, dass die FHG bei der Berechnung der Taxengebühr am Flughafen von einem täglichen Tourenaufkommen von durchschnittlich 1950 in den zwei Einstiegszonen am Flughafen ausgeht?

Wenn nein, von welchem täglichen Tourenaufkommen geht die FHG derzeit aus?

Ja.

9. Durch welche Maßnahmen konnte diese Durchschnittszahl wann ermittelt werden bzw. wann und über welchen Zeitrum haben konkret Erhebungen am Flughafen stattgefunden?

Die Anfahrt der Taxen zur Ankunftsebene ist mit einer Schrankenanlage versehen.

Dadurch ist die Zahl der Touren tagesaktuell abrufbar.

10. Wird beabsichtigt, zukünftig bei der Erhöhung des Taxentarifs die nunmehr anfallenden Flughafengebühren zu berücksichtigen, damit diese Gebühren zumindest zum Teil auf die Kunden umgelegt werden können?

Wenn ja, aufgrund welches Berechnungsmodells und in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

11. Wie will der Senat sicherstellen, dass nicht Fahrer von einer derartigen Tariferhöhung profitieren, die gar nicht am Flughafen fahren und mithin keine diesbezüglichen Mehrkosten haben?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

12. Beabsichtigt die FHG im Gegenzug zu diesen horrenden Mehreinnahmen den Service für Taxenfahrer am Flughafen zu verbessern?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

Das vereinbarte Entgelt deckt voraussichtlich nicht die Kosten des Flughafens für die Taxeninfrastruktur.

Es werden zusätzliche WCs im Taxenhauptspeicher und im Nahbereichsspeicher zur Verfügung gestellt. Bei den Erweiterungen handelt es sich zunächst um mobile WCEinrichtungen. Im Laufe der nächsten Monate sollen diese durch ein Toilettenhaus ersetzt werden.

Im Bereich des Imbiss am Taxenhauptspeicher wird ein Fluggast-Infomonitor installiert. Die Baumaßnahme erfolgt zeitlich abhängig von der Witterung.