Neubau Zentralküche

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind in der Planungsphase rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme vorzunehmen. Sie bilden die Grundlage für die begleitende und abschließende Erfolgskontrolle.

Der Neubau einer Küche und das grundlegend geänderte Verfahren von cook & serve zu cook & chill ist eine solche Maßnahme.

Der Rechnungshof hat immer wieder darauf hingewiesen, dass für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 LHO vorzunehmen sind (vgl. z. B. Jahresberichte - Land - 2003, Tz. 155 ff. und 2007, Tz. 229 ff.) Auch in diesem Jahresbericht weist er darauf hin (s. Tz. 153). Er fordert erneut, stets angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorzunehmen.

Für die zum 1. Januar 2004 gegründeten gilt § 7 Abs. 2 LHO nicht mehr unmittelbar, dennoch hat der Geschäftsführer eine vergleichbare Wirtschaftlichkeitsuntersuchung anzustellen. Der Geschäftsführer einer ist analog §§ 76 Abs. 1 und 77 Abs. 1 u. a. zur Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit verpflichtet. Vor allem hätte das zuständige Ressort auf einer Untersuchung bestehen müssen.

Das Ressort hat eingeräumt, dass eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht vorgenommen worden ist, obwohl sie erforderlich gewesen wäre.

Der Rechnungshof hat das Ressort aufgefordert, nunmehr den Erfolg der Maßnahme nach VV-LHO Nr. 2.2 zu § 7 LHO zu kontrollieren. Die Erfolgskontrolle ist auch durchzuführen, wenn die Berechnung in der Planungsphase unzureichend war oder unterblieben ist.

Investitionskosten

Tatsächlichen Investitionsbedarf verschwiegen

Seit dem 20. Oktober 2005 hat die damalige Geschäftsführung des KBM die tatsächlich zu erwartenden Kosten gekannt, die mit dem Küchenneubau zusammenhängen. Obwohl ihr seitdem eine Kostenberechnung über rund 16,3 Mio. vorgelegen hat, hat sie gegenüber dem Aufsichtsrat und den Ressorts Gesundheit und Finanzen die zu erwartenden Kosten verschwiegen. Sie hat immer nur von Kosten in Höhe von 13,5 Mio. gesprochen. Dem liegt folgende Entwicklung zugrunde:

JB 2009 Stadt Gesundheit: Neubau Zentralküche

Mit der Gründung der dem veränderten Organisationsaufbau und der Einstellung des Geschäftsführers der zum 1. Januar 2004 wurde das bestehende System der Speisenversorgung in Frage gestellt. Im Februar 2004 beschloss die Geschäftsführung der einen Gutachter zu beauftragen. Er sollte die Speisenversorgung der vier Kliniken kurzfristig analysieren und Organisationsvorschläge mit ein oder zwei Standorten erarbeiten. Die Geschäftsführung setzte sich 2004 aus dem damaligen Geschäftsführer der und den kaufmännischen Geschäftsführern der vier Kliniken zusammen.

Im März 2004 legte das beauftragte Unternehmen sein Gutachten vor. Darin empfahl es eine Teilzentralisierung. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung sollten hiernach das KBM und das Klinikum Links der Weser durch eine Zentralküche auf dem Gelände des KBM versorgt werden. Mittelfristig sollte auch das Klinikum Bremen-Nord (KBN) angeschlossen werden.

Im Mai 2004 empfahl der Gutachter, das KBN in den Verbund einzubeziehen.

Ausführungen zur Höhe der notwendigen Investitionen hat er nicht gemacht.

Die Empfehlung war Grundlage für den Bau einer Zentralküche und die damit verbundene Versorgung des und des KBN. Durch die Ausweitung der Kapazitäten von ursprünglich 1.000 auf 2.500 Essen ergab sich ein erheblich höherer Investitionsbedarf.

Es gibt keine Hinweise auf eine weitere Beschlussfassung zu den geänderten Rahmenbedingungen in den Gremien des KBM und der Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung analog § 7 Abs. 2 LHO hat es auch 2004 nicht gegeben. Die damalige Geschäftsführung des KBM hat den Aufsichtsrat erst im August 2005 über kostenmäßige Auswirkungen in Kenntnis gesetzt. Erstmals hat sie ein Finanzierungsvolumen von 13,5 Mio. genannt. Über den aktuellen Stand des Neubaus der Küche hat sie den Aufsichtsrat ausweislich der Aufsichtsratsprotokolle mündlich informiert.

Der ehemalige Geschäftsführer des KBM hat gegenüber dem Gesundheits- und dem Finanzressort dargestellt, dass die Investitionskosten nicht nur die Kosten für den Neubau umfassen. Auch die Kosten für das Speisenversorgungs- und Logistiksystem sollten in der Gesamtinvestition von 13,5 Mio. enthalten sein. Er wies im Antrag zur Finanzierung des Neubaus einer Küche einschließlich Implementierung eines neuen Versorgungs- und Logistiksystems im September 2005 auf eine Gesamtinvestition von 13,5 Mio. hin.

Darin heißt es: Die Essensversorgung ist nur durch einen Küchenneubau in Verbindung mit neuen Betriebseinrichtungen sowie einem zeitgemäßen Speisenversorgungs- und Logistiksystem sicherzustellen. Die Projektkosten betragen 13,5 Mio..

Das Ressort hat darauf hingewiesen, es habe sich bei den 13,5 Mio. ausschließlich um die Kosten für den Neubau gehandelt. Hinzu seien 2,5 Mio. für bewegliche Ausstattungsgegenstände im Rahmen der Erstinvestition gekommen. Der Antrag vom September 2005 lässt nach Auffassung des Ressorts im Gesamtkontext der Kommentierung der 13,5 Mio. nicht zwingend den Schluss zu, dass in den 13,5 Mio. auch die Kosten für die Speisenversorgung und die Logistik enthalten sein sollten. Dem stehen mehrere Stellungnahmen der früheren Geschäftsführung des KBM entgegen. 71 Der Wortlaut der Vorlage vom September 2005 für die städtische Deputation ist nach Auffassung des Rechnungshofs eindeutig: Der ehemalige Geschäftsführer des KBM hat die Gremien nicht über die tatsächlich zu erwartenden Kosten informiert. Er hat den Eindruck erweckt, dass in den 13,5 Mio. neben den Baukosten auch die Kosten für das Speisenversorgungs- und Logistiksystem enthalten waren. So hat er in der städtischen Deputation noch im Januar 2007 darauf hingewiesen, dass die gestiegenen Kosten von ursprünglich 7,5 Mio. auf 13,5 Mio. eine Folge der Kapazitätsausweitung sei. In seinen ersten Planungen war das KBM im Jahr 2002 von einer Gesamtinvestition in Höhe von rund 7 Mio. ausgegangen. Die Kosten für die Speisenversorgung und Logistik sind hierin bereits enthalten gewesen (s. Tz. 55).

Kostenberechnung ergibt 16,3 Mio.

Nachdem im Jahr 2005 endgültig festgelegt wurde, dass die vorgesehene Zentralküche des KBM sowohl das als auch das KBN mitversorgen sollte, hat das KBM einen Generalplaner mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt. Er erstellte im Oktober 2005 eine Kostenberechnung nach DIN 276

Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Er ging davon aus, dass die Zentralküche 2.500 Mittagessen fertigstellen und ausliefern sollte. Grundlage hierfür war das Ergebnis einer Abfrage bei den Kliniken KBM, und KBN über den Bedarf.

Die Kostenberechnung des Generalplaners weist Gesamtkosten von rund 16,3 Mio. aus. Davon sollen die reinen Baukosten rund 13,3 Mio. betragen.

Mit dieser Kostenberechnung werden erstmalig Gesamtkosten in Höhe von rund 16,3 Mio. genannt. Wenn nicht schon zuvor klar war, dass die Gesamtkosten höher als 13,5 Mio.