Quartiersgaragen als Chance für integrierte Mobilitätsangebote nutzen

Der Bürgerschaft wird zum Titel 6300.863.01 „Zuschüsse und Darlehen aus Ausgleichsbeträgen für Zwecke nach § 49 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung" durch Sondervorlagen berichtet, wenn aus den angesammelten Beträgen Mittel in Höhe von über 0,8 Mio. Euro für eine Einzelmaßnahme in Anspruch genommen werden sollen. Weiterhin werden zusammenfassend die Maßnahmen dargestellt, die als Einzelmaßnahmen ein Volumen von unter 0,8 Mio. Euro aufweisen und die Maßnahmen, über die im Jahr 2005 bereits mit Sondervorlagen berichtet worden ist. Hierüber wird in den Ziffern 1 bis 5 berichtet.

Zu dem Themenkomplex Parken in Hamburg hat die Bürgerschaft zwei Ersuchen an den Senat gerichtet, die inhaltlich eng mit den Maßnahmen verbunden sind, die aus Ausgleichsmitteln gefördert werden.

Mit der Drucksache 18/423 „Park-and-Ride sowie Bikeand-Ride" wird der Senat ersucht,

1. die Zahl der P+R- und B+R-Plätze innerhalb Hamburgs unter Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe weiter zu erhöhen,

2. bei bereits bestehenden und beim Bau von neuen P+R- und B+R-Anlagen auch im Rahmen von Private-public-partnership (PPP) private Unternehmer zur Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen, z. B. rund um das jeweilige Fahrzeug zu gewinnen,

3. der Bürgerschaft zu berichten.

Mit der Drucksache 18/1626 (18/2664) „Quartiersgaragen als Chance für integrierte Mobilitätsangebote nutzen" wird der Senat ersucht,

1. systematisch auf P+R-Anlagen Carsharing-Unternehmen in angemessenem Umfang Stellplätze anzubieten,

2. bei der Förderung von Quartiersgaragen seitens des Fördergebers intensiv auf die zusätzliche Nutzungsmöglichkeit von Quartiersgaragen durch private Carsharing-Betreiber hinzuweisen. Die zuständige Behörde stellt Kontakte zwischen den Bauherren und Betreibern von Quartiersgaragen und Carsharing-Anbietern her, um möglichst eine Integration der zusätzlichen Mobilitätsdienstleistungen im Quartier anbieten zu können.

Da die Maßnahmen in den letzten Jahren ausschließlich über Ausgleichsbeträge finanziert wurden, bietet sich ein Bericht im Zusammenhang mit der weiteren Verwendung dieser Beträge an. Zu den Ersuchen wird in den Ziffern 6 und 7 geantwortet.

1. Überblick über die Verwendung von Ausgleichsbeträgen Ausgleichsbeträge sind zweckgebundene Mittel aus Einnahmen für nicht hergestellte Pflichtstellplätze. Nach § 49 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) dürfen die Ausgleichsbeträge nur verwendet werden zum Erwerb von Flächen sowie zur Herstellung, Unterhaltung, Grundinstandsetzung und Modernisierung von

­ baulichen Anlagen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Straßen und von Fahrrädern,

Kapitel 6300 „Amt für Verkehr und Straßenwesen" Titel 863.01 „Zuschüsse und Darlehen aus Ausgleichsbeträgen für Zwecke nach §49 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung" hier: Verwendung von Ausgleichsbeträgen für verschiedene Investitionsmaßnahmen und gleichzeitig Beantwortung der Bürgerschaftlichen Ersuchen: Park-and-Ride sowie Bike-and-Ride ­ Drucksache 18/423 ­ und Quartiersgaragen als Chance für integrierte Mobilitätsangebote nutzen

­ Drucksache 18/1626 (18/2664) ­

­ Verbindungen zwischen Parkeinrichtungen und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs,

­ Parkleitsystemen und anderen Einrichtungen zur Verringerung des Parksuchverkehrs sowie für sonstige Maßnahmen des ruhenden Verkehr sowie

­ Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs und von öffentlichen Radverkehrsanlagen.

Mit dieser Drucksache wird über die Bereitstellung von Ausgleichsbeträgen für weitere Maßnahmen mit einem Einzelvolumen von je über 0,8 Mio. Euro berichtet. Insgesamt sollen weitere rund 12,8 Mio. Euro zur Verbesserung der Parksituation in den Quartieren, für die Förderung, Grundinstandsetzung und Erweiterung von Parkierungsanlagen sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Fahrradverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs bereitgestellt werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen. Es handelt sich um grobe Kostenangaben ohne Vorliegen von Haushaltsunterlagen einschließlich der Kosten für Ingenieurleistungen:

Die Maßnahmen stellen einen Beitrag zum Programm der Wachsenden Stadt dar. Sie sind durch die Schaffung von Parkmöglichkeiten, die Verbesserung der Erreichbarkeit von Zielen in der Stadt und die Erhöhung der Verkehrssicherheit familien- und kinderfreundlich.

Im Jahr 2005 ist der Bürgerschaft bereits in Einzelvorlagen über die Verwendung von Ausgleichsbeträgen für die folgenden Projekte mit einem Gesamtvolumen von 14,1 Mio. Euro; Drucksache 18/3052)

­ Verbesserung von Radwegen im Bereich von Schulen und Kindergärten (2,0 Mio. Euro; Drucksache 18/3417).

Darüber hinaus wird nachrichtlich über Einzelmaßnahmen mit einem Volumen von jeweils unter 0,8 Mio. Euro berichtet. Diese Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt ca. 9,1 Mio. Euro werden aus dem Titel 6300.863.01 finanziert und haben ihren Schwerpunkt in der Förderung privater Quartiersgaragen, des Radverkehrs und des ÖPNV. Die Maßnahmen sind bereits umgesetzt, im Bau oder in der Planungsvorbereitung.

Auf Grund der vorab geschilderten Maßnahmen ergibt sich seit 2004 beim Titel 6300.863.01 folgende Bilanz (Stand: 3. Februar 2006):

2. Art und Durchführung der Maßnahmen über 0,8 Mio. Euro im Einzelfall Nachstehend werden Art, Umfang und Durchführung der aus den Ausgleichsbeträgen zu finanzierenden Maßnahmen beschrieben, die die Kostengrenze von 0,8 Mio. Euro übersteigen. Soweit hamburgische Dienststellen die Vorhaben durchführen, werden die Haushalts- und Ausführungsunterlagen nach §§ 24/54 LHO aufgestellt. Für die von Privaten oder Hamburger Unternehmen durchzuführenden Maßnahmen sollen aus verschiedenen fachlich zutreffenden Abwicklungstiteln Zuwendungen nach §§ 23 und 44 LHO in der genannten Höhe, maximal bis zur Höhe der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten, gewährt werden. Die notwendigen Mittel werden durch Sollübertragung vom Titel 6300.863.01 auf dem jeweiligen Abwicklungstitel bereitgestellt. Die laufenden Betriebsund Unterhaltungskosten werden im Rahmen der jährlich einzuwerbenden Haushaltsmittel veranschlagt bzw. in den Wirtschaftsplänen der Verkehrsunternehmen finanziert.

Auf Grund der Vorsteuerabzugsberechtigung der P+R Betriebsgesellschaft mbH gemäß § 15 UstG werden die nachfolgenden Projekte, in denen die Gesellschaft als Bauherr auftritt, jeweils ohne Mehrwertsteuer angesetzt.

Die Förderung unrentierlicher Kosten für Quartiersgaragen aus Ausgleichsbeträgen setzt eine Prüfung auf Förderwürdigkeit gemäß „Richtlinie für die Förderung von zusätzlichen Stellplätzen in privaten Stellplatzanlagen" voraus. Förderwürdig sind zunächst ausschließlich Projekte in Quartieren, die durch ein hohes Stellplatzdefizit gekennzeichnet sind. Eine praxisnahe Fortschreibung der Erfolgskontrolle ist zurzeit in Vorbereitung.

Grundinstandsetzung der P+R Anlage Langenhorn-Markt

Die P+R-Anlage Langenhorn-Markt wurde 1973/74 in Stahlbetonskelettbauweise auf einer Länge von ca. 120 m über den Gleisen der U-Bahnstrecke errichtet. Die Anlage bietet Platz für 441 Fahrzeuge. Die Nutzung der P+R Anlage ist für Kunden des ÖPNV kostenlos.

Eine vom Bezirksamt Hamburg-Nord in Auftrag gegebenen Bauwerksprüfung hat am Parkhaus einen Grundinstandsetzungsbedarf festgestellt. Wesentliche Schadens mängel sind Betonabplatzungen, Hohlstellen, korrodierende Betonteile, Risse, Fugenschäden und mangelnde Oberflächenbeschichtungen. Die P+R-Betriebsgesellschaft hat auf der Basis dieser Prüfung ein Sanierungskonzept entwickelt, das Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden vorsieht. Die Kosten für die Grundinstandsetzung belaufen sich auf ca. 1,65 Mio. Euro. Gemäß Rahmenvertrag zwischen der P+R-Betriebsgesellschaft und der Stadt sind Maßnahmen der Grundinstandsetzung und Erneuerung von Hamburg zu tragen. Der Bezirk wird gemäß Rahmenvertrag als Vertreter der Stadt vor Ort die P+R-Betriebsgesellschaft mit der Realisierung der Maßnahme beauftragen und das Projekt abrechnen. Hierzu werden die erforderlichen Mittel in Höhe von 1,65 Mio. Euro vom Titel 6300.863.01 auf den Titel 6300.742.03 (Bau, Erweiterung und Grundinstandsetzung von öffentlichen P+R-Anlagen) übertragen. Dort werden sie dann vom Bezirk bewirtschaftet. Für die Dauer der Grundinstandsetzungsmaßnahme ist ein Zeitraum von 3 Jahren vorgesehen.

Aufstockung der Parkpalette Hagenbeck

Die Parkpalette Hagenbeck liegt an der Lokstedter Grenzstraße unmittelbar gegenüber dem neuen Haupteingang des Tierparks. Die Anlage mit 275 bewirtschafteten Stellplätzen auf 5 Halbebenen ist seit Juni 2002 in Betrieb. Die Finanzierung erfolgte aus Ausgleichsbeträgen (Drucksache 15/7562 vom Juni 1997). Der Verfügungsrahmen gemäß der o.g. Drucksache lag bei ca. 4,4 Mio. Euro. Die endgültigen Gesamtkosten betrugen ca. 3,7 Mio. Euro.

Gemäß dem städtebaulichen Vertrag vom Mai 1996 hat sich Hamburg verpflichtet, die Parkpalette für Hagenbeck zu errichten und zu betreiben. Betreiber der Anlage ist die P+R-Betriebsgesellschaft. Die Parkgebühr beträgt 2,50 Euro pro Tag. Die Einnahmen sind zur Deckung der täglichen Unterhaltungs- und Betriebskosten erforderlich.

Auf Grund städtebaulicher Umgestaltungen verändert sich zukünftig die Situation des Tierparks, in dem ca. 200

Stellplätze an der Hagenbeckstraße verloren gehen. Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen zum Zwecke des Wohnungsbaus im Süden des Parkgeländes müssen u. a. in dringend notwendige neue Attraktionen des Tierparks (z. B. Troparium) investiert werden. Die Parkplatzsituation rund um den Tierpark Hagenbeck wird saisonal sehr stark beeinflusst vom Wetter und den Schulferien. So sind in der Regel alle 275 Stellplätze an den Wochenenden im Sommer besetzt. Stichprobenartige Erhebungen zeigten, dass eine derartige Auslastung auch an Wochentagen in der Saison auftraten, so lag z. B. im Juli und August 2005 die durchschnittliche Ausnutzung bei 265 bzw. 242 Pkw/Tag. Der Tierpark ist, wie vergleichbare Erlebnisparks im Umland, auf Grund seiner überwiegend auf Familien mit Kindern ausgerichteten Besucherstruktur trotz seiner guten Erreichbarkeit mit dem ÖPNV in hohem Maße auf ein ausreichendes Parkraumangebot angewiesen. Das angestrebte Angebot von Stellplätzen orientiert sich daher an den saisonalen Bedarfen der Sommersaison, um so starke Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes durch parkende Pkw und durch störenden Parksuchverkehr zu vermeiden.

Alle anderen gebührenfreien Parkplätze in der Umgebung sind während der Saison restlos überfüllt. Der geplante Ausbau des Tierparks wird auch zu einer Verstetigung der Auslastung im Winterhalbjahr führen.

Der Tierpark Hagenbeck hat daher beantragt, die vorhandene Ausbauoption der Parkpalette zu realisieren. Die Ausbauoption besteht für weitere 4 Halbebenen (2 Stockwerke) und ist konstruktiv und statisch möglich. Nach Berechnungen der P+R-Betriebsgesellschaft belaufen sich die Kosten für eine Aufstockung um 2 Ebenen (= 4 Halbebenen mit 220 Plätzen) auf ca. 2,9 Mio. Euro inkl. aller Planungs- und Nebenkosten. Aus betrieblichen Gründen soll eine Baustelle im Winterhalbjahr 2006/2007 angestrebt werden. Die zusätzlichen Stellplätze werden ebenfalls gebührenpflichtig bewirtschaftet.

Das Bauvorhaben soll von der P+R-Betriebsgesellschaft durchgeführt werden. Für die Aufstockung der Parkpalette Hagenbeck soll eine Zuwendung in Höhe von 2,9 Mio. Euro als Vollfinanzierung zur Abdeckung der nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme an die P+R-Betriebsgesellschaft gezahlt werden.

Die Abwicklung erfolgt voraussichtlich über einen außerplanmäßig einzurichtenden Titel. Die maximale Zuwendung ergibt sich zunächst aus der Kostenschätzung und letztendlich aus den nachgewiesenen Kosten gemäß Abrechnung im Rahmen der bewilligten Zuwendung.

2. 3 Quartiersgarage Scheideweg

Im Stadtteil Eimsbüttel soll eine Tiefgarage mit 205 Stellplätzen errichtet werden. Davon sollen ca. 70 Stellplätze über das nach Bauordnung notwendige Maß hinaus für das Quartier bereitgestellt werden. Das gesamte Gebiet ist durch eine vorwiegend mehrgeschossige Gründerzeit- und Nachkriegsbebauung gekennzeichnet. Im Quartier besteht eine erhebliche Parkraumknappheit und damit ein hoher Parkdruck. Die Errichtung zusätzlicher Stellplätze in einer Quartiersgarage ist geeignet, die Situation des ruhenden Verkehrs zu verbessern.

Das Projekt wird von der Behrendt Wohnungsbau KG errichtet. Das Planungsrecht wird im vorhabenbezogenen B-Plan Eimsbüttel 34 geregelt. Die gesamten Baukosten der Stellplatzanlage betragen ca. 4,1 Mio. Euro (ca. 20. Euro/Stellplatz). Hierfür kann eine maximale Zuwendung in Höhe von ca. 1,0 Mio. Euro als Fehlbedarfsfinanzierung zur teilweisen Abdeckung der nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Kosten bewilligt werden (maximal 15. Euro/Stellplatz). Die genaue Höhe der Zuwendung ergibt sich aus einer Wirtschaftlichkeitsberechnung u. a. unter Berücksichtigung der erzielbaren Stellplatzmiete. Die Zuwendung soll über den Titel 6300.893.03 (Zuwendungen zum Bau von Anlagen für den ruhenden Verkehr) abgewickelt werden.

2. 4 Quartiersgarage Vogelbeerenweg

Das Gebiet um den Vogelbeerenweg liegt im Bezirk Hamburg-Nord und ist durch eine mehrgeschossige nachkriegszeitliche Bebauung geprägt. Im Gebiet herrscht ebenfalls akuter Stellplatzmangel und damit verbundener Parksuchverkehr.

Die Baugenossenschaft Deutsches Heim-Union eG plant im Rahmen eines Wohnbauprojektes unter dem Spielplatz, zwischen Vogelbeerenweg und Hainbuchenweg, ca. 80 zusätzliche Stellplätze in einer Tiefgarage. Das Grundstück befindet sich im Verwaltungsvermögen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Der Investor beabsichtigt das Grundstück zu erwerben. Über eine grundbuchliche Sicherung soll er auf einer Teilfläche zur Wiederherstellung des bestehenden Spielplatzes verpflichtet werden.

Auf der übrigen Teilfläche sollen altersgerechte Wohnungen entstehen.