Ausbau von Park+Ride sowie Bike+Ride

Im Bürgerschaftlichen Ersuchen ­ Drucksache 18/423 ­ ist der Senat gebeten worden, der Bürgerschaft über die Parkand-Ride-(P+R) und Bike-and-Ride-(B+R)Situation und Entwicklung in Hamburg, unter Einbeziehung von Ausgleichbeträgen und dem besonderen Aspekt des Engagements von privaten Unternehmern zu berichten.

In Hamburg wird der vorhandene leistungsfähige öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Bereitstellung von P+R- und B+R-Angeboten zusätzlich gefördert.

Die Anlagen bilden wichtige Schnittstellen zwischen dem Angebot des ÖPNV und dem Individualverkehr. P+Rund B+R-Anlagen erleichtern das Umsteigen vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV mit dem Ziel, den fließenden und ruhenden motorisierten Individualverkehr im Bereich der Inneren Stadt zu reduzieren.

Damit wird dem ÖPNV ein zusätzliches Kundenpotenzial erschlossen und es werden längere Fahrten im Straßennetz vermieden.

Von besonderer Bedeutung sind diese Parkraumangebote insbesondere dort, wo Fußwege von der Wohnung zur Schnellbahnhaltestelle sehr weit sind, Buszubringer zur Schnellbahnhaltestelle fehlen oder ungünstig getaktet sind oder wenn vor bzw. nach der Fahrt mit einer Schnellbahn noch andere Ziele angesteuert werden sollen (z. B. Einkauf, Freizeit usw.). Ohne entsprechende P+R- und B+R-Angebote kann in diesen Fällen die Benutzung der Schnellbahnen so unattraktiv sein, dass die Fahrten ggf. vollständig mit dem Kraftfahrzeug abgewickelt werden. Darüber hinaus führt das Abstellen der Pkw in den Anlagen zu geordneten Verhältnissen im Umfeld der Haltestellen und zur Entlastung der Wohngebiete im Nahbereich von Fremdparkern. Haupteinzugsgebiete für B+R sind angrenzende Wohngebiete; für P+R darüber hinaus durch Hauptverkehrsstraßen erschlossene Korridore im Zulauf auf eine Haltestelle.

Auf Grund der verdichteten Stadtstruktur im Bereich der Inneren Stadt und der hohen Dichte des ÖPNV-Angebots in diesem Bereich kommen für Standorte von P+R-Anlagen in Hamburg Schnellbahnhaltestellen im Bereich der Äußeren Stadt vorrangig in Betracht. Ergänzende Standorte werden im erweiterten HVV-Einzugsbereich im Umland von den jeweiligen Kommunen vorgehalten.

Bestands- und Belegungszahlen

Im heutigen Verbundraum des HVV gibt es an 120 Haltestellen P+R-Anlagen mit insgesamt rund 18.250 Stellplätzen. Davon liegt mit rund 9.000 P+R-Stellplätzen die Hälfte in Hamburg. Die Auslastung der 50 Hamburger Anlagen an 41 Schnellbahnhaltestellen liegt bei durchschnittlich ca. 80%. Etwa die Hälfte der Fahrzeuge, die diese P+R Anlagen nutzen, hat ein auswärtiges Kennzeichen (vgl. Anlage 1).

Die P+R-Anlagen in Hamburg stehen den ÖPNV-Nutzern kostenlos zur Verfügung und sind durchgehend zugänglich. Neben ebenerdigen Parkplätzen stehen Parkpaletten und Parkhäuser zur Verfügung. In einigen hoch frequentierten Anlagen wird eine Zugangskontrolle durchgeführt, um Fremdparker, die nicht mit der Schnellbahn weiterfahren wollen, fernzuhalten. Des Weiteren besteht an einigen Anlagen begrenzt die Möglichkeit der Stellplatzanmietung.

Zurzeit stehen in Hamburg an den 130 Hamburger Schnellbahnhaltestellen rund 14.200 B+R-Plätze zur Verfügung (vgl. Anlage 2). Dazu gehören Vorderradhalter, Anlehnbügel (zum Teil überdacht), abschließbare Fahrradboxen und Fahrradabstellanlagen. Bau, Betrieb und Unterhaltung der Vorderradhalter und Anlehnbügel erfolgt durch die jeweiligen Bezirke. Die Fahrradboxen und abschließbaren Fahrradabstellanlagen werden durch die P+R-Betriebsgesellschaft betreut. Die Auslastung der Anlagen ist auf Grund der unterschiedlichen Bedingungen (Witterung, Ferien) schwankend. Im Rahmen von Untersuchungen, die ca. alle 2 Jahre durchgeführt werden, wird die Abstellsituation der B+R-Anlagen an allen Hamburger Schnellbahnhaltestellen überprüft. Die B+R-Anlagen stehen kostenlos zur Verfügung und sind durchgehend zugänglich. Die Fahrradboxen und Stellplätze in den abschließbaren Fahrradabstellanlagen können bei der P+R-Betriebsgesellschaft angemietet werden.

Weiterer Ausbau

Der Senat beabsichtigt, P+R und B+R in Hamburg bedarfsgerecht auszubauen. Die Flächenverfügbarkeit im fußläufigen Bereich der Schnellbahnhaltestellen und damit die Möglichkeit stadtverträgliche, bauliche Lösungen zu entwickeln, ist hier eine wichtige Voraussetzung.

Zurzeit ergibt sich beim Ausbau des P+R-Angebotes in Hamburg folgender Sachstand.

Im Oktober 2003 ist die P+R-Anlage Rahlstedt mit 350 Stellplätzen an der Regionalbahnlinie R 10 als modernes, offenes und benutzerfreundliches Parkhaus eröffnet worden. Nach der Einführungsphase wird eine steigende Belegung beobachtet.

An der Bergedorfer Straße (B5) westlich des Bahnhofs Bergedorf (Linien S 21, S 2, Regional- und Fernverkehr) ist im November 2005 in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs ein Parkhaus mit 400 Stellplätzen eröffnet worden. Ein zweiter Bauabschnitt in ähnlicher Größenordnung ist planerisch vorgesehen. Zunächst wird die Auslastungsentwicklung beobachtet.

In der 17. Legislaturperiode wurde der Bau der P+R-Anlagen Poppenbüttel und Volksdorf beschlossen (vgl. Drucksache 17/3378). Mittel für diese Maßnahmen stehen aus Ausgleichsbeträgen für Zwecke gemäß § 49 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung zur Verfügung. Auf bzw. neben den bisher ebenerdigen P+R-Plätzen sollen bedarfsgerecht mehrgeschossige Anlagen errichtet werden, um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an P+R im Bereich der äußeren Stadt zu genügen.

Am Bahnhof Poppenbüttel soll über den Gleisen der SBahn eine P+R-Anlage mit ca. 500 Stellplätzen entstehen.

Zurzeit wird in enger Abstimmung mit der DB AG und dem Eisenbahnbundesamt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung aufgestellt. Ein Baubeginn wird im Jahr 2007 angestrebt. Eine Fertigstellung wird auf Grund des komplexen Bauablaufs über den Bahnanlagen unter Bahnbetrieb erst für 2008 erwartet. Der Betrieb der Anlage wird anschließend von der P+R-Betriebsgesellschaft durchgeführt.

Das vorhandene P+R-Angebot in Volksdorf wird durch den Bau eines P+R-Hauses auf ca. 350 Stellplätzen erweitert. Die P+R-Betriebsgesellschaft betreibt zurzeit die Bau- und Genehmigungsplanung. Die Realisierung eines Kopfbaus an der Farmsener Landstraße wird als Option weiterhin offen gehalten. Ziel ist die Fertigstellung im Jahr 2007.

Mit diesen Maßnahmen werden zusätzliche Stellplätze geschaffen. Die Zahl der in Hamburg angebotenen Stellplätze in Park-and-Ride-Anlagen wird sich seit Oktober 2003 von knapp 8.800 um 1.400 auf ca. 10.200 erhöhen.

An der Haltestelle Meiendorfer Weg wird eine Erweiterung des vorhandenen ebenerdigen Angebotes auf ca. 350 bis 400 Stellplätze in einem Parkhaus geprüft. Die Überlegungen stehen im Zusammenhang mit der Realisierung von Wohnungsbau im unmittelbaren Einzugsbereich der U-Bahn-Haltestelle (U1).

Darüber hinaus werden mittelfristig weitere Standorte geprüft, ob sie eine bedarfgerechte Erweiterung des Angebotes ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden sowohl vorhandene Ausbauoptionen als auch die Errichtung von Anlagen an bisher nicht bedienten Haltestellen untersucht. Sobald hierfür Entscheidungen im Rahmen der verfügbaren Mittel aus Ausgleichsbeträgen anstehen, werden die Ergebnisse der Bürgerschaft vorgelegt.

Im Rahmen regelmäßiger Bestandserhebungen wird die Nutzungsintensität der B+R-Anlagen an den Hamburger Schnellbahnhaltestellen überprüft. Hieraus werden von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt entsprechende Vorschläge zur Anpassung des Bestandes abgeleitet und an Bezirke und P+R-Betriebsgesellschaft weitergegeben. Die Umsetzung erfolgt dann schrittweise durch die oben genannten Stellen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch entsprechende Zuwendungen aus Ausgleichsbeträgen.

Für aktuell anstehende Maßnahmen, wie z. B. für weitere Anlehnbügel, Überdachungen und abschließbare Fahrradboxen an verschiedenen Haltestellen im Stadtgebiet, sind 0,5 Mio. Euro vorgesehen (vgl. Drucksache 17/3378).

Hierzu ist ein Förderprogramm in Vorbereitung, das Maßnahmen der P+R-Betriebsgesellschaft zusammenstellt und eine bedarfsgerechte Umsetzung von einzelnen Maßnahmen einleitet. Im Rahmen des Neubaus des ZOB Bergedorf ist die Integration einer Fahrradabstellanlage vorgesehen, um eine gute Erreichbarkeit des Fern-, Regionalund Schnellbahnbahnhofes auch für den Fahrradverkehr zu erreichen.

Es handelt sich also um ein haltestellenbezogenes schrittweises Vorgehen, dass der kleinräumigen Wirksamkeit der B+R-Anlagen entspricht.

P+R im Umland

Neben der Bereitstellung von P+R-Angeboten im Bereich der äußeren Schnellbahnäste wird in der Metropolregion Hamburg das verkehrspolitische Ziel verfolgt, die nach Hamburg einströmenden Pendlerverkehre möglichst frühzeitig auf den ÖPNV zu verlagern. Im erweiterten HVV-Verbundraum werden hierzu an zahlreichen Haltestellen P+R-Anlagen angeboten. Während die Erweiterung des P+R-Angebots in Hamburg durch Mittel aus Ausgleichsbeträgen finanziert wird, unterstützt Hamburg seit Jahrzehnten im Rahmen der länderübergreifenden regionalen Förderfonds mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Aktivitäten der Umlandkommunen mit erheblichen finanziellen Mitteln. Die Verlängerung der S-Bahn über Neugraben hinaus bis Buxtehude und Stade stärkt die Umsteigebereitschaft im Umland.

In den letzten Jahren sind von Hamburg u. a. die P+R Anlagen in Schwarzenbek, Henstedt-Ulzburg, Bad Oldesloe, Ammersbek, Wohltorf, Ahrensburg, Reinbek, Bargteheide, Lüneburg und Stade gefördert worden.

Seit 1999 wird im Internet unter www.verkehrsinfo.hamburg.de umfassend über P+R in Hamburg und in der Region informiert. Kartenbasierte Übersichten geben anlagengenaue Anfahrtsbeschreibungen sowie Auflistungen von Serviceleistungen der einzelnen Plätze. Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut und erweitert.

Dynamische Hinweise zur aktuellen Belegung sind in Vorbereitung. Verknüpfungen mit den Internetdiensten anderer Anbieter, wie etwa dem ADAC, sind realisiert.

Einbindung privater Unternehmen

Auf Grund der systembedingten Lagegunst von P+R- und B+R-Anlagen im unmittelbaren Einzugsbereich von Schnellbahnhaltestellen bestehen grundsätzlich Verflechtungsmöglichkeiten mit Nutzungen im Umfeld. Prinzipiell eignen sich die P+R- sowie B+R-Anlagen für eine Integration von zusätzlichen privaten Dienstleistungsangeboten in das unmittelbare Umfeld. Die Flächen in unmittelbarer Nähe zu Schnellbahnhaltestellen sind entsprechend dem Hamburger Dichtemodell grundsätzlich auch für andere Nutzungen in Form von z. B. Wohnungen, Verwaltungs-, Bürogebäuden sowie sonstigen Serviceeinrichtungen und Dienstleistungen hoch attraktiv.

Aus diesem Grund sind im Rahmenvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der P+R-Betriebsgesellschaft von 1990 grundsätzlich Erträge der Gesellschaft aus eigenwirtschaftlichen Aktivitäten, wie z. B. die Integration von Tankstellen, Läden, Kiosken, Reparaturwerkstätten und ähnlichen Servicebetrieben, ausdrücklich vorgesehen. Die P+R-Betriebsgesellschaft ist bestrebt, dies auszuschöpfen.

Die P+R-Betriebsgesellschaft vermietet Laden- und sonstige Nutzflächen im P+R-Haus Langenhorn-Markt.

Gemeinschaftliche Nutzungen von Parkierungseinrichtungen befinden sich an den P+R-Standorten Horner Rennbahn und Wilhelmsburg. Für die P+R-Anlage Meiendorfer Weg wird geprüft, die bestehende ebenerdige Abstellanlage durch ein Parkhaus zu ersetzen. Auf zwei Drittel der Fläche soll zukünftig entsprechend der Ausweisung im B-Plan Wohnungsbau realisiert werden.

Hierzu sind bereits Gespräche geführt worden; es gibt Überlegungen, die ggf. Synergieeffekte beim Bau und der Nutzung der Stellplätze für unterschiedliche Zwecke erzeugen. Bei der Errichtung der P+R-Anlage Volksdorf wird als Option die Errichtung eines Kopfbaus zur Farmsener Landstraße hin aufrecht erhalten, um hier einem Investor die Schaffung von zusätzlichen Dienstleistungen zu ermöglichen und eine städtebauliche Abrundung der Platzsituation zu schaffen.

Ansätze für private Aktivitäten, die speziell auf die Bedürfnisse der abgestellten PKW bzw. Fahrräder zugeschnitten sind, gestalten sich grundsätzlich schwierig. Das erreichbare Potenzial wird dadurch begrenzt, dass es sich überwiegend um eine kleine Anzahl regelmäßiger Benutzer der P+R-Anlage handelt, deren Bedarfe somit überschaubar bleiben. Die P+R-Anlagen liegen zwar günstig im Netz der Hauptverkehrsstraßen, sie sind aus verkehrlicher Sicht jedoch häufig über nachgeordnete Straßen erschlossen.

Ihre Lage wird in erster Linie durch die Haltestellenausrichtung bestimmt. Gerade aus der großen Zahl vorbeifahrender Kfz auf Hauptverkehrsstraßen ergibt sich aber das Potenzial für die Inanspruchnahme privater Dienstleistungen rund ums Auto. Bei den Tankstellen verläuft dabei der fortschreitende aktuelle Konzentrationsprozess auf wenige ertragreiche Standorte gerade in die entgegen gesetzte Richtung. Hinzu kommt, dass Werkstätten häufig markenbezogen aufgesucht werden.

Als eine mögliche Nutzungsart an P+R-Anlagen wird unter anderem beispielsweise, im Zusammenhang mit Überlegungen bzgl. B+R-Anlagen, die Einrichtung von Ladengeschäften mit dem Unternehmenszweck Handel und Dienstleistung rund ums Fahrrad, einschließlich Fahrradvermietung und -reparatur, diskutiert. Solche als „Fahrradstationen" bezeichneten Einrichtungen sind ein wichtiger und anerkannter Baustein für die weitere Vernetzung der Verkehrsmittel und für eine nachhaltige Entwicklung im Verkehr. Es gibt sie in den Niederlanden an fast jedem Bahnhof, und sie finden zunehmend auch in Deutschland Verbreitung (über 40 Stück allein in Nordrhein-Westfalen). Voraussetzung für die wirtschaftlich nachhaltige Integration einer Nutzungsart ist auf der einen Seite naturgemäß ein tatsächlich vorhandener und feststellbarer Bedarf. Auf der anderen Seite ist von Seiten der Freien und Hansestadt Hamburg darauf zu achten, dass durch direkte oder indirekte Vorteilsnahmen potenzieller Nutzer, z. B. in Form aus öffentlichen Mitteln zur Errichtung von P+R- und B+R-Anlagen resultierenden günstigeren Mieten im Vergleich zum direkten Umfeld, keine Verdrängung bereits ansässiger Anbieter gleicher Leistungen erfolgt.

Generell besteht aus Gründen der Stadtgestaltung, der Wirtschaftlichkeit und der Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit in den Anlagen ein großes Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg an Beteiligungen privater Investoren am Bau und/oder Betrieb ergänzender Einrichtungen in/an P+R- und B+R-Anlagen. Voraussetzung für erfolgreiche Gemeinschaftsprojekte sind geeignete Standorte mit entsprechendem Planrecht sowie tragfähige Unternehmens- bzw. Nutzungskonzepte, die jedoch die Zweckbestimmung von P+R- und B+R-Anlagen nicht unterlaufen dürfen.

Zusätzliche Dienstleistungsangebote im Umfeld der Haltestellen stärken insgesamt die Attraktivität des ÖPNV und der ergänzenden Einrichtungen des P+R sowie B+R.

Entsprechend wird die Möglichkeit der Integration von privaten Dienstleistungen bei Erweiterung oder Neubau einer Prüfung unterzogen, wobei alternativ auch vorhandene Standorte in die Betrachtungen einbezogen werden.

Dies entspricht dem Ziel, eine marktgerechte Nutzung der P+R- und B+R-Standorte in ihrer zentralen Lage an den Schnellbahnhaltestellen zu ermöglichen.

7. Quartiersgaragen als Chance für zusätzliche Mobilitätsangebote (18/2664) ­ zielt darauf, Car-Sharing-Unternehmen Stellplätze in zentralen und dezentralen Stadtlagen anzubieten.

Der Senat wird ersucht, insbesondere P+R-Anlagen und Quartiersgaragen als potenzielle Standorte zum Abstellen der Car-Sharing-Flotte bereitzustellen bzw. zu vermitteln.

Car-Sharing-Angebote:

Das Angebot privater Car-Sharing-Betreiber zur Bereitstellung von Pkw-Flotten an wohnungsnahen Standorten stellt insbesondere in Ballungsräumen ein interessantes Modell zur flexiblen, situationsbedingten Realisierung von Mobilitätsbedürfnissen dar. Die Geschäftsidee der Bereitstellung von Pkw an dezentralen Standorten für durch Nutzungsverträge gebundene Mitglieder wird auch in Hamburg seit Jahren betrieben.