Kinder- und Jugendfreizeiten in Hamburg

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Aydan Özoguz (SPD) vom 29.03. und Antwort des Senats

Betreff: Kinder- und Jugendfreizeiten in Hamburg

Ich frage den Senat:

In Hamburg gibt es ein breit gefächertes Angebot an Kinder- und Jugendfreizeiten von unterschiedlichen Institutionen, Verbänden und Vereinen, Freien Trägern sowie gewerblichen Anbietern. Die Maßnahmen sprechen verschiedene Alters- und Zielgruppen an, werden innerhalb und außerhalb der Ferienzeiten sowie innerhalb und außerhalb Hamburgs umgesetzt. Die Freizeiten unterscheiden sich in Form, Dauer und inhaltlicher Schwerpunktsetzung. Den Angeboten ist gemeinsam, dass sie Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen Erfahrungen, Begegnungen, Herausforderungen sowie Entspannung und Erholung ermöglichen.

Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ferien Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in den Ferien sind von besonderer Bedeutung, da sie zur Steigerung der sozialen Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und zur Erlangung von interaktiven und interkulturellen Kompetenzen dienen.

Struktur, Vielfalt und Zugang zu den Angeboten müssen Jugendliche aus allen sozialen Schichten ansprechen. Die Gewährleistung dieser Faktoren muss unter anderem auch von Seiten der Behörden sichergestellt werden.

1. Welche Jugendfreizeitangebote werden für Kinder und Jugendliche in den Ferien gemacht? Bitte auflisten nach Frühjahrs-, Sommer-, Herbstund Winterferien.

2. Wer sind die Anbieter?

Die jährlich erscheinende Broschüre „Ferien und Erholung für Kinder, Jugendliche und Eltern" des Jugendinformationszentrums (JIZ) der Behörde für Bildung und Sport weist für das abgelaufene Jahr mehr als 200 Ferienfreizeiten bzw. Reisen für Kinder und Jugendliche ohne Eltern ab dem 7. Lebensjahr aus. Rund 75 % der durch das JIZ ausgewiesenen Maßnahmen finden in den Sommerferien statt und dauern zehn bis 21 Tage. Die in der Broschüre aufgelisteten Angebote sind allgemein zugänglich und nicht an die Mitgliedschaft in einem Verband oder den Besuch von Einrichtungen gebunden. Sie wird mit einer Auflage von 14 000 Exemplaren in den Schulen, in den Bezirksämtern/Kundenzentren, in den Ortsämtern, in den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen und im JIZ-Infoladen ausgelegt. Unter www.jiz.de kann sie als Download herunter geladen werden.

Durch Jugendverbände wurden in 2004 insgesamt 737 Kurzfreizeiten von drei bis fünf Tagen Dauer und 423 Maßnahmen von sechs bis 21 Tagen durchgeführt.

Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in den Bezirken haben in 2005 insgesamt 209 Kurzfreizeiten von zwei bis fünf Tagen, 144

Ferienfahrten von sechs und mehr Tagen und 3729 Eintages-Fahrten durchgeführt.

Bei den Kurzfreizeiten und Eintagsfahrten erfolgt keine Zuordnung zu Ferien- bzw. Nichtferienzeiten.

Darüber hinaus werden in den vier Hamburger Freiluftschulen in den Sommerferien Ferienangebote für Grundschüler vom Hamburger Schulverein durchgeführt.

Die bezirklichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bieten in den Ferienzeiten besondere Ferienaktivitäten an, die in Hamburg selbst oder im Umland stattfinden und teilweise in Kooperation mit anderen Institutionen und Einrichtungen des Stadtteils/der Region durchgeführt werden. Auf Freizeitaktivitäten in der Metropolregion Hamburg in den Ferien (Sommer und Herbst) wird auch durch den Ferienpass des JIZ hingewiesen, der breitflächig in Schulen, Kindertagesstätten und bezirklichen Dienststellen verteilt wird.

Eine Einzelauflistung aller Freizeit- und Erholungsangebote ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

3. Wer ist verantwortlich für die Auswahl der Reiseziele, die Durchführung und die Betreuung der Gruppen?

Die jeweiligen Träger und Anbieter.

4. Welche durchschnittliche Länge und Gruppengrößen haben die Reisen?

5. Werden die Angebote bezuschusst? Wenn ja, durch wen, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe erfolgt eine Bezuschussung?

6. Wie hoch ist die Beteiligung an den Jugendfreizeitangeboten in den Ferien?

7. Wie hoch ist die Beteiligung ausländischer Schülerinnen und Schüler an den Jugendfreizeitangeboten in den Ferien?

Zur Gewährleistung der Teilhabe junger Menschen aus einkommensschwachen Familien an Freizeit- und Erholungsmaßnahmen werden diese nach dem Landesförderplan „Familie und Jugend" gefördert. Die Kriterien sowie die Zuschusshöhen sind im Landesförderplan (Position 2.3.2.1 bis 2.3.2.4 und 3.1) geregelt.

Die bezirklichen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit planen ihre Maßnahmen im Rahmen ihres jeweiligen Budgets und erhalten teilweise bezirkliche Sondermittel, Mittel von Stiftungen oder Fördervereinen. Die bezirklichen Maßnahmen finden künftig in sozialräumlicher Kooperation mehrerer Einrichtungen und Institutionen statt.

Die Arbeit der geförderten Träger von Freizeit- und Erholungsangeboten basieren auf der Grundlage von Konzepten und Zweckbeschreibungen. Die Träger haben u. a. für die fachliche Qualität und ausreichende Betreuung Sorge zu tragen. Dieses schließt eine Strukturierung der Angebote einschließlich einer den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepassten Schwerpunktsetzung mit ein.

Die darüber hinaus erfragten Angaben können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

8. Wie werden die Jugendfreizeitangebote an die Schülerinnen und Schüler vermittelt? Erfolgt eine aktive Werbung für diese Angebote?

Siehe Antwort zu 1. und 2.

9. Gibt es bei den Jugendfreizeitangeboten in den Ferien Kooperationen mit Schulen, Lehrern, Elterngruppen, Jugendverbänden und/oder anderen Organisationen und Verbänden, die sich mit dem Thema Jugendarbeit beschäftigen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

10. Sind die einzelnen Angebote inhaltlich strukturiert bzw. gibt es inhaltliche Schwerpunkte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 4. bis 7.

Kinder- und Jugendfreizeiten außerhalb der Schulferien Strukturierte Angebote müssen auch für Kinder und Jugendliche gemacht werden, die keine Ganztagsschule besuchen und deren Familien finanziell nicht in der Lage sind, private Freizeitgestaltung ihrer Kinder zu fördern. Durch geeignete Kooperationsformen müssen Barrieren abgebaut und Vernetzungen gefördert werden, damit ein breit gefächertes Angebot jedem Jugendlichen zugänglich gemacht werden kann.

11. Werden Angebote für Kinder- und Jugendfreizeiten auch außerhalb der Schulferien gemacht? Wenn ja, welche und wer sind die Anbieter? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

12. Welche Formen der Jugendfreizeitgestaltung werden in den „Häusern der Jugend" angeboten?

In den Häusern der Jugend wird Jugendfreizeit durch Angebote in einem offenen Bereich, in Form von Gruppenarbeit und durch Veranstaltungen gestaltet. Hinzu kommen Freizeitgestaltungen in Form von Tagesausflügen, Kurzfreizeiten (Wochenenden, Pfingsten etc.) sowie Ferienfreizeiten (in der Regel in den Hamburger Sommerferien). 13. Erfolgt eine Verzahnung der Arbeitsfelder Kultur, Bildung und Jugendhilfe im Bereich der Jugendfreizeitangebote? Wenn ja, in welcher Form erfolgt die Zusammenarbeit und welche konkreten Kooperationen bzw. Projekte gibt es bereits?

Ja. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sind gemäß der Globalrichtlinie GR J2/06, „Offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in den Bezirken" gehalten, ihre Angebote insbesondere in Bezug auf Ziele und Zielgruppen, Handlungskonzepte, Öffnungszeiten, Angebotsschwerpunkte und überregionale Projekte bedarfsgerecht sowohl mit den Jugendverbänden, anderen Einrichtungen der Jugendhilfe als auch mit anderen Institutionen und Trägern im Sozialraum wie beispielsweise Schulen, soziokulturellen Zentren, Sportvereinen und Religionsgemeinschaften zu entwickeln und umzusetzen. Im Jahre 2005 haben die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Jugendsozialarbeit in den Bezirken insgesamt 2776 einzelne Kooperationsmaßnahmen/-projekte durchgeführt. In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine Einzelaufstellung der Kooperationsprojekte mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Kinder- und Jugendfreizeiten und entwicklungsfördernde Hilfen Kinder aus sozial belasteten Familien- und Wohnstrukturen müssen die Möglichkeit haben, aus ihrem täglichen Umfeld im Besonderen in der Ferienzeit herauszukommen. Somit entsteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Schulzeit Kinder und Jugendliche zu stärken, um voraussichtlichen schulischen und gesundheitlichen Problemen entgegenzuwirken.

14. Werden im Rahmen der Jugendfreizeiten entwicklungsfördernde Hilfen für Kinder und Jugendliche angeboten?