Kitas

Gründe und Folgen der Beendigung der Arbeit der „Sozialen Dienste in Einrichtungen"

In einer Pressemitteilung der Behörde für Soziales und Familie vom 05.07.2005 hieß es, die Sozialarbeit in den Unterkünften, die bis dahin durch Mitarbeiter der BSF und von Mitarbeitern von pflegen & wohnen (p&w) durchgeführt wurde, werde durch ein „Sozialmanagement von pflegen & wohnen" sowie die Tätigkeit der Fachstellen in den Bezirken ersetzt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung „Soziale Dienste in Einrichtungen" der BSF hatten bis Mitte 2005 Menschen, die in Einrichtungen von p&w leben, betreut. Dies galt neben Obdachlosen insbesondere Flüchtlingen, Asylsuchenden und Aussiedlern. Insgesamt handelt es sich bei diesen Menschen um Personen, die sich in der Regel in eher schwierigen Lebenssituationen befinden und daher einer besonderen Unterstützung bedürfen.

Auf 175 Bewohner kam zuletzt eine sozialpädagogische Fachkraft, die in Aufenthalts- und Statusfragen, in Fragen der sozialen Sicherung sowie der materiellen und gesundheitlichen Versorgung, in Fragen der Integration (Kita- und Schulbesuch der Kinder, Orientierungshilfen, Deutschkurse etc.) und beruflichen Möglichkeiten beratend und unterstützend tätig war. Daneben gab es für die Bewohner Angebote zur Förderung des sozialen Friedens in den Einrichtungen und in der Nachbarschaft und zur Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten. Auch in Konflikt- und Krisensituationen standen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung, um zu schlichten bzw. zu klären. Durch die Tätigkeit vor Ort erübrigten sich die für die Bewohner der Einrichtungen oft schwierigen Wege.

Darum frage ich den Senat:

1. Was war der Grund bzw. Anlass für die Beendigung der Tätigkeit der BSF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in den Einrichtungen von p&w?

Die Mitarbeiter der Abteilung Soziale Dienste in Einrichtungen der Behörde für Soziales und Familie wurden im Zuge der Umsetzung des Fachstellenkonzeptes zum 1. Juli 2005 in die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle oder in die für die Beratung von nicht wohnungsberechtigten Zuwandern zuständigen bezirklichen Dienste (in der Regel Jugendämter) versetzt.

2. Welche Einsparung erbrachte die Auflösung der Abteilung „Soziale Dienste in Einrichtungen"?

3. Sind die durch die Auflösung der Sozialen Dienste in Einrichtungen frei gewordenen Kapazitäten an anderer Stelle eingesetzt worden?

a) Wenn ja, in welchem Umfang, an welcher Stelle und für welche Aufgaben?

Ja. Im Zuge der Umsetzung des Fachstellenkonzeptes wurden alle bei der Abteilung Soziale Dienste in Einrichtungen vorhandenen Stellen in die Bezirksämter verlagert.

Für die Sozialarbeit in den Fachstellen wurden den Bezirksämtern 50 Stellen zur Verfügung gestellt. Mit der Zuständigkeitsverlagerung für die Gewährung von Hilfen nach § 68 SGB XII wurden zum 1. Juli 2005 zunächst vier von fünf Stellen der BSF auf die Bezirksämter verlagert, mit der Verlagerung der für obdachlose Menschen ohne bezirklichen Bezug zuständigen Abteilung SI 54 der BSF in das Bezirksamt Hamburg Mitte wurde auch die fünfte Stelle für diese Aufgabe mit abgegeben. Für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe für Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte wurden 4 Stellen von der BSF auf die Bezirksämter übertragen, für die Beratung von Zuwanderern ohne Bleiberecht weitere 16 Stellen. Darüber hinaus wurden 2,4 Stellen Intendanz anteilig für die von der BSF auf die Bezirksämter übertragenen Stellen bereitgestellt.

b) Wenn nein, welcher Betrag konnte mit der Auflösung der ASD eingespart werden?

Entfällt.

4. Sind die im Umfeld der Einrichtungen von p&w bestehenden sozialen Einrichtungen (Schulen, Kitas, KiFaZen, Kirchen, Arbeitskreise), die für eine integrative Arbeit bezogen auf das Wohnumfeld tätig sind, über die Umstrukturierung informiert worden?

a) Wenn ja, wann, wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Welche Reaktionen gab es in den Einrichtungen?

Die sozialen Einrichtungen im Umfeld der Wohnunterkünfte wurden vor der Umorganisation ­ sofern Kooperationsbeziehungen bestanden ­ durch die in den Wohnunterkünften tätigen Sozialarbeiter über die neuen Strukturen informiert.

Weitergehende Erkenntnisse dazu liegen dem Senat nicht vor.

d) Wie und welche Einrichtungen wurden im Umfeld des Pavillondorfes Holsteiner Chaussee speziell informiert?

Das Sozial- und Unterkunftsmanagement des Pavillondorfes hat alle wichtigen Ansprechpartner in Gesprächen über die bevorstehenden Änderungen informiert. Dazu gehörten u. a. die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Christophorus, das Kinder- und Familienzentrum Burgwedel (KiFaZ), der Arbeitskreis Flüchtlinge, die Polizei und der Allgemeinen Sozialen Dienste des Jugendamtes.

5. Pflegen und Wohnen wurde verpflichtet, die Sozialbetreuung durch eigene Kräfte sicherzustellen.

a) Wie viele Stellen gibt es in der Sozialarbeit von p&w?

b) Wie viele Wochenstunden umfassen diese Stellen jeweils?

c) Welchem Betreuungsschlüssel entspricht das?

d) Gab es Hinweise aus den Einrichtungen, dass diese Stellenlage den tatsächlichen Betreuungsbedarf nicht abdeckt?

e) Wenn ja, wie hat der Senat darauf reagiert?

f) Worin besteht die Tätigkeit der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von p&w?

Im Rahmen der Umsetzung des Fachstellenkonzeptes wurde mit dem Träger p&w eine Vereinbarung über das Sozialmanagement in den Wohnunterkünften getroffen.

Danach hat das neue p&w-Sozialmanagement vorrangig unterkunftsbezogene Aufgaben und wird von den Regeldiensten sowie der team.arbeit unterstützt.

Zu den Aufgaben von p&w gehören im Einzelnen die Sicherstellung des sozialen Friedens in den Unterkünften und im nachbarschaftlichen Umfeld, die Intervention bei Konflikten, Krisenhilfe und die Öffentlichkeitsarbeit im Stadtteil. Für Wohnungslose und bleibeberechtigte Zuwanderer führt p&w in Absprache mit der Fachstelle ein Auszugsmanagement durch. Im Rahmen des neuen Unterkunfts- und Sozialmanagements bei p&w erfolgt eine integrierte Aufgabenwahrnehmung für die Bereiche der Unterkunftsleitung (inklusive betrieblicher Aufgaben) und des Sozialmanagements.

Für Zuwanderer ohne Bleiberecht leistet das Sozialmanagement p&w eine Erstinformation über aufzusuchende und zuständige Dienststellen und Einrichtungen, sowie eine erste Alltagsorientierung.

Die vereinbarten Personalrichtwerte sind 1 : 70 für den Personenkreis der allein stehenden Obdachlosen, 1 : 110 für obdachlose Familien und 1 : 130 für Zuwanderer.

Für die Bewertung des Gesamtumfangs der sozialarbeiterischen Betreuung muss die Vernetzung mit den Regeldiensten berücksichtigt werden.

Die Aufgaben des unterkunftsbezogenen Sozialmanagements bei p&w werden von Sozialarbeitern und den Unterkunftsleitungen erbracht. Das Personalvolumen umfasst zurzeit rund 59 Vollkräfte, davon 34 Vollkräfte Sozialarbeit.

Die Berechnung der Vollkräfte erfolgt auf der Grundlage der vollen wöchentlichen Arbeitszeit.

Bezüglich des mit p&w vereinbarten Aufgabenkatalogs für das Sozialmanagement gibt es keine Hinweise bezüglich nicht abgedeckter Bedarfe.

6. In Bezug auf das Pavillondorf Holsteiner Chaussee in Schnelsen wird berichtet, dass dort keine tiefgehende fallbezogene Einzelberatung und -betreuung vor Ort stattfindet, sondern Bewohner/-innen zu externen Beratungsstellen vermittelt werden.

a) Welche Beratungsangebote gibt es weiterhin vor Ort?

Vor Ort gibt es ein unterkunftsbezogenes Sozialmanagement.

b) In welche Beratungsstellen werden die Bewohner/-innen des Pavillondorfes vermittelt?

Die Bewohner werden nach Auskunft des Trägers p&w vorrangig vermittelt an:

­ bezirkliche Beratungsstelle für nicht wohnungsberechtigte Zuwanderer

­ bezirkliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle Eimsbüttel

­ Kinder- und Familienzentrum Burgwedel (KiFaZ) ­REBUS

c) Ist der Zulauf bei den Beratungsstellen für nicht wohnungsberechtigte Zuwanderer/-innen seit Sommer 2005 gestiegen?

Die Anzahl der Beratungssuchenden in den drei zentralen Flüchtlingsberatungsstellen (bis 31. Dezember 2005) und bei „Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH" (seit 1. Januar 2006) hat sich seit Sommer 2005 nicht signifikant verändert.

Eine Umfrage in den bezirklichen Beratungsstellen konnte in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht geleistet werden.

d) Wenn ja, in welchem Umfang?

Entfällt.