Im Wesentlichen wird mit dem Bebauungsplan der Straßenraum verbreitert

6. Beeinträchtigung von Natur und Landschaft

In einem landschaftsplanerischen Gutachten wurde die Bestandssituation im Bebauungsplangebiet erfasst und bewertet sowie die voraussichtlichen Veränderungen von Natur und Landschaft dargestellt und hinsichtlich ihrer Bedeutung beurteilt. Des Weiteren sind Maßnahmen geplant worden, die die absehbaren Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes vermeiden oder mindern. Sie sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan oder inhaltlich in die Straßenplanung aufgenommen worden.

Im Wesentlichen wird mit dem Bebauungsplan der Straßenraum verbreitert. Durch den Straßenausbau werden auch bislang unversiegelte, vegetationsbestandene Bodenoberflächen in Anspruch genommen und dauerhaft versiegelt. Hierdurch werden die natürlichen Bodenfunktionen unterbunden und diese Flächen stehen auch nicht mehr als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zur Verfügung. Darüber hinaus müssen Gehölze für die Straßenverbreiterung gerodet werden.

Die wesentlichen Veränderungen sind daher auf der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche Sengelmannstraße zu erwarten. Im Bereich der Nebenstraße sowie auf den Wohngrundstücken erfolgen keine Nutzungsänderungen, die naturschutzrechtlich als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen zu werten sind.

Eingriffsbeschreibung und Kompensation

Im Folgenden werden den zu erwartenden Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie des Landschafts- und Ortsbildes auf der Eingriffsfläche die als Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen wirksamen Inhalte des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Fachunterlagen des Straßenbaus gegenübergestellt.

Bodenfunktionen

Die zusätzlichen Flächenversiegelungen in Größe von etwa 3.300 m2 für die Straßenerweiterung führen zum Verlust bzw. zur erheblichen Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen.

Um die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen gering zu halten, werden nachstehende planerische Minderungen vorgenommen und Festsetzungen getroffen:

­ Minimierung der Ausbaubreite der versiegelten Straßenflächen,

­ Wasser- und luftdurchlässiger Aufbau von Zufahrten, Zuwegungen und offenen Stellplätzen (§ 2 Nummer 1). Biotopstruktur und Artenschutz

Für die Straßenerweiterung werden ca. 5.800 m2 Biotopflächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz beseitigt (davon ca. 2.300 m2 Ziergartenflächen und ca. 3.500 m2 extensive Stadtwiesenflächen und Gebüschaufwuchs). Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme sind darüber hinaus durch Rodung von Bäumen sowie mögliche negative Auswirkungen auf den Wurzelraum von erhaltenswerten Bäumen zu erwarten. Des Weiteren werden etwa 13 nicht erhaltenswerte bzw. abgängige Bäume gerodet (Pflegehieb). Die bestehenden Biotop-Verbundfunktionen über die Gehölzstreifen, Wiesenflächen und Vorgartenzonen werden eingeschränkt.

Folgende planerischen Minderungen sowie Festsetzungen wirken positiv auf die Lebensräume von Pflanzen und Tieren sowie bezüglich der Biotopverbundfunktionen und gleichen den Verlust teilweise aus:

­ Beachtung und damit Sicherung erhaltenswerter Großgehölzbestände durch Minimierung der Ausbaubreite der Straßenverkehrsfläche,

­ Begrünung mit 40 großkronigen Straßenbäumen,

­ Erhaltung bzw. Herrichtung von etwa 3.200 m2 Straßenbegleitgrünflächen,

­ Erhaltungsgebote für 5 Großbäume mit Ersatzpflanzverpflichtung (§2 Nummer 2),

­ Begrünung der Lärmschutzwand auf mindestens 50 % der Fläche (§ 2 Nummer 3).

Trotz größtmöglicher Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes sind in Einzelfällen Eingriffe in den Wurzelraum unvermeidbar. Zur Erhaltung der Bäume in den angrenzenden Vorgärten ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei Bodenausschachtungen Wurzelvorhänge und Kronenentlastungsschnitte ausgeführt werden müssen. Im Wurzelraum der mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Linde im Gehölzstreifen westlich der St. Nicolaus-Kirche sind für die hier vorgesehene Verbreiterung des Gehweges besondere Vorkehrungen zum Schutz oberflächennaher Starkwurzeln in Stammnähe zu treffen: Wegebau in Form einer Wurzelbrücke oder als wasserdurchlässiger Belag (Grand), in Handarbeit und ohne randliche Stützeinfassung. Für den Wurzelbereich der Eiche Heilholtkamp Nr. 100 wurde durch Wurzelsuchgraben geklärt, dass im Ausbaubereich bis zu einer Tiefe von 70 cm keine Wurzeln vorhanden sind.

Wasserhaushalt

Durch die zusätzliche Versiegelung von ca. 3.300 m2 offenen Bodenflächen wird die Neubildung von vegetationsverfügbarem Grundwasser (Schichtenwasser) beeinträchtigt und damit der Wasserhaushalt gestört. Beeinträchtigungen sind für den oberen Schichtenwasserhaushalt durch Sickerwasserentzug und Absenkung nicht auszuschließen. Auf Grund der Ableitung der Straßenentwässerung in das Siel sind keine über den Bestand hinausgehenden Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser zu erwarten.

Folgende planerischen Minderungen sowie Festsetzungen wirken sich positiv auf den Wasserhaushalt aus:

­ Erhaltung bzw. Herrichtung von etwa 3.200 m2 Straßenbegleitgrünfläche,

­ Wasser- und luftdurchlässiger Aufbau von Zufahrten, Zuwegungen und offenen Stellplätzen (§ 2 Nummer 1). Lokales Klima

Durch die Rodung von Gehölzen, Beseitigung von etwa 5.800 m2 Vegetationsflächen sowie durch die zusätzliche Bodenversiegelung wird die stadtklimatisch-lufthygienische Situation lokal beeinträchtigt. Zur Minderung und zum Ausgleich dieser Beeinträchtigungen sind nachstehende Festsetzungen wirksam:

­ Erhaltung klimatisch wirksamer Großgehölzbestände,

­ Begrünung des Straßenraumes mit 40 großkronigen Laubbäumen,

­ Herrichtung von etwa 3.200 m2 Straßenbegleitgrünflächen,

­ Begrünung der Lärmschutzwandflächen (§2 Nummer 3). Landschafts- und Ortsbild

Durch den Straßenausbau wird das Landschafts- und Ortsbild nachhaltig verändert. Folgende Festsetzungen dienen der Minderung der Landschaftsbildbeeinträchti gungen und sind für die intensive Durchgrünung des Straßenraumes wirksam:

­ Planrechtliche Sicherung prägender, landschaftshistorisch wertvoller Großgehölze,

­ Anpflanzung von 40 gestalterisch wirksamen Laubbäumen,

­ Herrichtung von etwa 3.200 m2 Straßenbegleitgrünfläche,

­ Gestalterisch wirksame Berankung der Lärmschutzwandflächen (§ 2 Nummer 3).

Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet

Mit dem Bebauungsplan Alsterdorf 20 werden erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des Naturschutzrechts durch den Ausbau der Sengelmannstraße vorbereitet. Im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsbewertung wurden der zu erwartende Eingriffsumfang und die erforderlichen Ausgleichsbedarfe ermittelt.

Mit den dargestellten Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild kann lediglich für die Schutzgüter Wasserhaushalt, Klima/Grünvolumen und Landschafts-/Ortsbild eine weitgehende Kompensation erreicht werden. In Bezug auf die Schutzgüter Biotopstrukturen und Boden wird durch die dargestellten Maßnahmen lediglich die Schwere der Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft gemindert.

Mit den vorgesehenen Minderungsmaßnahmen ist eine Teilkompensation im Plangebiet von etwa 45 Prozent beim Boden und etwa 55 Prozent bei der Biotopstruktur möglich.

Für die weitergehende Kompensation der Ausgleichsbedarfe stehen innerhalb des Plangebietes und im unmittelbaren Anschluss keine in Größe, Qualität und Verfügbarkeit ausreichenden Flächen zur Verfügung.

Aus diesem Grund sind Ausgleichsmaßnahmen im Bezirk Hamburg-Nord außerhalb des Plangebietes erforderlich.

Es ist eine Fläche im Ortsteil Langenhorn auf Eignung in Größe und Qualität sowie Verfügbarkeit für die Umsetzung geprüft und als zugeordnete externe Ausgleichsfläche festgesetzt worden (§2 Nummer 4).

Beschreibung und Bewertung der externen Ausgleichsmaßnahmen

Die zugeordnete Ausgleichsfläche südlich Ohlmoor umfasst das Flurstück Nr. 684 der Gemarkung Langenhorn im Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 420 (siehe Anlage 1), befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Die Fläche ist etwa 2.750 m2 groß. Der Biotopbestand ist geprägt von etwa 2.350 m2 Wiesenfläche sowie je etwa 200 m2 Liguster-Brombeergebüsch und Knickwall mit alten Eichen. Der Biotopbestand und die Böden sind von mittlerer Bedeutung für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild kann aufgewertet werden.

Die Fläche eignet sich besonders gut zur naturnahen Entwicklung, da sie direkt am wertvollen nördlich angrenzenden Gebiet des Ohlmoores liegt und mit diesem in sowohl funktionalenm als auch naturräumlichen m Zusammenhang zu sehen ist. Als Entwicklungsziel sind Bodenvernässungen und biotopverbessernde Maßnahmen sowie die Aufwertung des Landschaftsbildes vorgesehen.

Zum Ohlmoor hin wird die Initial-Anpflanzung eines gestuften Gehölzbestandes aus heimischen Baum- und Straucharten (naturnaher Randmoorwald) vorgenommen, die Wiesenfläche wird durch die Ansaat von Feuchtwiesenarten aufgewertet und extensiv durch gelegentliche Mahd gepflegt, durch die Anlage feuchter Bodensenken wird die Biotopstruktur diversifiziert, der Eichenknick erhält eine Grundpflege und soweit möglich, eine Unterpflanzung mit heimischen Sträuchern, um seine Entwicklung zu sichern.

Durch diese Maßnahme werden die Bodenfunktionen verbessert, da ungestörtes Bodenleben sich entwickeln kann und differenzierte Standorte durch Feucht- und Nassflächen, eventuell auch randlich trockenere Biotope durch Bodenmodellierung geschaffen werden.

Auch die Bedeutung für Pflanzen und Tiere nimmt zu, da das Artenspektrum durch Gebüscharten, Arten der Feuchtbiotope und blütenreicher Wiesen angereichert wird und sich speziellere und weniger verbreitete Arten ansiedeln können. Der Biotopverbund mit dem Ohlmoor wird gestärkt.

Hinsichtlich des Landschaftsbildes soll eine einsehbare vielfältige naturhafte Landschaft als Arrondierung des Ohlmoores entstehen. Sie wird den südlichen Zugang zum Erholungsgebiet Ohlmoor über den Weg 314 akzentuieren.

Naturschutzfachliche Gesamtbeurteilung Wesentliche Landschaftselemente des Gebietes, vor allem die straßenbegleitenden mächtigen Alteichenreihen und Einzelbäume bleiben bestehen und prägen zusammen mit den Anpflanzungen im Straßenraum auch künftig das Ortsbild.

Die in Anspruch genommenen Straßenerweiterungsflächen sind hinsichtlich ihrer Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen als durchschnittlich zu bewerten.

Die Böden sind durch die Nutzung bzw. frühere künstliche Geländegestaltung gestört und verändert. Die ökologische Bedeutung der Flächen ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass sie bisher weitgehend unverbaut und bewachsen sind. Durch die Zunahme des Versiegelungsgrades entstehen ökologische Beeinträchtigungen vor allem in quantitativer Hinsicht.

Diese werden durch die ökologische Aufwertung der externen Ausgleichsfläche Am Schulwald südlich des Ohlmoors ausgeglichen. Dort werden naturnähere und damit höherwertige Biotope, als die betroffenen Gartenflächen, geschaffen. Die dabei möglichen Aufwertungen der Bodenfunktionen kompensieren den Eingriff nicht vollständig, es verbleibt ein geringes Restdefizit. Durch die Schaffung von Biotopen für empfindlichere Arten wird das Schutzgut Arten- und Biotope vollständig ausgeglichen. Insgesamt wird dadurch ein sinnvoller und fast vollständiger Ausgleich der geplanten Beeinträchtigungen erreicht.

7. Maßnahmen zur Verwirklichung Enteignungen können nach den Vorschriften des Fünften Teils des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs durchgeführt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

8. Aufhebung bestehender Pläne/Hinweis auf Fachplanungen

Für das Plangebiet wird insbesondere der Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg ­ Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß Borstel und Ohlsdorf in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 (Amtl. Anz. S. 61) aufgehoben.

9. Flächen- und Kostenangaben

Flächenangaben

Das Plangebiet ist ca. 26 200 m² groß.

Hiervon entfallen auf:

­ Straßenverkehrsflächen ca. 14 000 m² (davon neu ca. 7 500 m²)

Kostenangaben

Es entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg Kosten für den Grunderwerb einer externen Ausgleichsfläche sowie durch den Ausbau der Straße und die Herrichtung der zugeordneten externen Ausgleichsfläche. Maßstab: ca. 1:1000.