Finanzen Planungskosten

Die Gesellschaft für Bremer Immobilien hat die Kosten für den Neubau einer Sporthalle lediglich anhand eines Vergleichsprojekts geschätzt. Nachdem der Bauantrag genehmigt war, wurde klar, dass die Kosten für den Neubau erheblich zu gering geschätzt waren. Da das Vorhaben so nicht verwirklicht werden konnte, hat die Gesellschaft einen freien Architekten beauftragt, neu zu planen.

Insgesamt ist Bremen durch die Fehlplanung ein Schaden von rd. 25 T entstanden.

1 Kostenberechnungen notwendig 494 Bei größeren Baumaßnahmen war bis Ende 2008 die Gesellschaft für Bremer Immobilien (GBI) gemäß den Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) verpflichtet, eine detaillierte Planung aufzustellen. Anhand der Planung musste die Gesellschaft mit Hilfe von Erfahrungswerten für alle Bauteile berechnen, welche Kosten voraussichtlich im Einzelnen anfallen werden.

2 Kostenschätzung zu ungenau 495 Beim Neubau der Sporthalle Philipp-Reis-Straße ist GBI von dieser Verfahrensweise abgewichen. Sie hat die Kosten anhand einer gerade fertig gestellten Sporthalle hochgerechnet (Baukostenindex-Methode). Die Gesellschaft hat übersehen, dass diese Sporthalle erheblich größer ist. Bei einer kleineren Halle, wie der geplante Neubau, ist der Preis je m² aber deutlich höher als bei einer größeren. Deshalb führen derartige Vergleichs- und Hochrechnungen im Regelfall zu großen Ungenauigkeiten.

Die Gesellschaft hat die Kosten so ungenau geschätzt, dass sie die Kosten für den Neubau zu gering angesetzt hat. Auf Grundlage dieser Fehleinschätzung hat GBI die gesamte Planung erstellt und den Bauantrag genehmigen lassen.

Erst während der Ausschreibungen hat GBI festgestellt, dass sie die Kosten erheblich zu gering geschätzt hatte.

JB 2009 Stadt Finanzen: Planungskosten 497 Da die Mittel nicht ausreichten, musste umgeplant werden. GBI hat deshalb einen freien Architekten beauftragt, den Grundriss zu überarbeiten. Außerdem hat die Gesellschaft sich für eine kostengünstigere Ausführung der Fassade entschieden. Statt einer Kalksandsteinfassade hat sie eine Holzfassade bauen lassen.

Für den Architekten, die neuen statischen Berechnungen und den erneuerten Wärmeschutznachweis sind Kosten von rund 25 T angefallen. GBI hat sie aus den Mitteln des Sondervermögens Immobilien und Technik der Stadtgemeinde beglichen.

3 Ressort räumt Mängel ein

Das Ressort hält es für zulässig, für die Vorplanung die Kosten nach der Baukostenindex-Methode zu ermitteln. In diesem Fall sei es jedoch unzureichend gewesen, die Kosten für eine Vergleichssporthalle als Grundlage heranzuziehen, weil darin zudem nicht alle Kostenansätze enthalten waren.

Das Ressort räumt ein, es wäre besser gewesen, wenn GBI die Kosten neu berechnet oder die Vergleichskosten am Bedarf der Sporthalle angepasst hätte.

4 Fundierte Planungen für öffentliche Gebäude erforderlich 501 Kosten durch Hochrechnungen zu schätzen ist sinnvoll, um einen sehr groben Kostenrahmen abzustecken, und zwar bei der Vorplanung. Anhand dieses Kostenrahmens kann entschieden werden, ob Planungsmittel ausgegeben werden sollen.

Um entscheiden zu können, ob eine Baumaßnahme durchgeführt werden soll, ist diese Methode allerdings zu ungenau. Deshalb schreiben die RLBau eine Planung mit Erläuterungsbericht, Kostenberechnung und Bauzeichnungen vor.

Ab 1. Januar 2009 ist die Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, für die Planung von Hochbaumaßnahmen zuständig. Der Senatorin für Finanzen obliegt die Fachaufsicht über die neue Anstalt. Im Rahmen dieser Zuständigkeit muss sie sicherstellen, dass die Immobilien Bremen die RLBau einhält.