Lurup. Das Verfahren für die Luruper Gebiete LüdersringLüttkamp und Flüsseviertel wird Ende 2006 aufgehoben

5.24 Das soziale Stadtteilentwicklungsprogramm wird 2006 bzw. 2007 beendet sein. Welche Erfolge hat es für die jeweiligen Stadtteile bewirkt? Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung eines Bürgerhauses für Osdorf und eines Stadtteilhauses für Lurup?

Lurup:

Das Verfahren für die Luruper Gebiete Lüdersring/Lüttkamp und Flüsseviertel wird Ende 2006 aufgehoben. Das Erscheinungsbild der Quartiere hat sich in den letzten zehn Jahren sehr positiv verändert. Ursächlich ist das Ineinandergreifen verschiedener Maßnahmen. Die Wohnungseigentümerin SAGA hat umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, ergänzt durch eine Reihe von Neubauten. Parallel konnte durch das Programm „Aktive Stadtteilentwicklung" und den auf die Gebiete ausgerichteten Strategien, Maßnahmen und Projekten eine erfolgreiche, familienfreundliche Gesamtwicklung der Quartiere herbeigeführt werden.

Aktueller Stand zur Umsetzung eines Stadtteilhauses für Lurup:

Das Stadtteilhaus Lurup soll im Haus des Trägers BÖV. 38 e. V. entstehen. In den Räumlichkeiten wurde bis Ende Januar 2006 das Haus der Jugend Lurup betrieben.

Genutzt werden soll das Haus zukünftig als Anlaufstelle und Ort des ehrenamtlichen Engagements in Lurup, in dem das Lese-Kultur-Cafe?, nach Auslaufen des Programms das Stadtteilbüro, Angebote zur Gesundheitsförderung, temporäre Nutzungen durch Initiativen und Vereine ermöglicht werden sollen.

Osdorfer Born:

Das Verfahren für den Osdorfer Born wird voraussichtlich Ende 2007 aufgehoben.

Auch hier greifen in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen ineinander. Die Wohnungsbaugesellschaften führen an und in den Gebäuden Modernisierungsmaßnahmen durch. Ein wichtiges städtebauliches Merkmal der Siedlung ist ein großes Potenzial an Grün- und Freiflächen, ein wesentlicher Ansatzpunkt für die erfolgreiche Quartiersentwicklung in den letzten Jahren.

Aktueller Stand zur Umsetzung eines Bürgerhauses für den Osdorfer Born:

Das Vorhaben „Bürgerhaus Osdorfer Born" ist als Neubau geplant, in dem neben Räumlichkeiten für den Stadtteil eine Reihe sozialer Einrichtungen des Quartiers ein neues Zuhause finden sollen. Das zuständige Bezirksamt hat den Quartiersentwickler beauftragt, ein Umsetzungskonzept für das Vorhaben bis zum Sommer diesen Jahres vorzulegen.

5.25 Was tut der Senat um sicherzustellen, dass die durch dieses erfolgreiche Programm gesetzten Impulse nach dem Auslaufen der Stadtteilentwicklung weiter Bestand haben und die neu geschaffenen Strukturen sich dauerhaft festigen?

Für die Gebiete wird vom zuständigen Bezirksamt gemeinsam mit den jeweiligen Quartiersentwicklern eine Ausstiegsstrategie entwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Absicherung der entstandenen Beteiligungs- und ehrenamtlichen Strukturen. So werden zurzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft, das Luruper Forum zukünftig in formelle Strukturen zu überführen. Die vorhandenen Ansprechpartner innerhalb des zuständigen Bezirksamtes bleiben auch nach Aufhebung der jeweiligen Verfahren Ansprechpartner für die Quartiere und nehmen weiterhin regelmäßig an den Foren teil.

Das Programm „Aktive Stadtteilentwicklung 2005­2008" sieht vor, dass in begründeten Fällen für solche Fördergebiete, die bisher mit einem Verfügungsfonds ausgestattet waren, nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens für eine Übergangszeit von maximal zwei Jahren weiterhin 50 % der bisher jährlich disponierten Fondsmittel bereitgestellt werden können. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass in dem Gebiet auf funktionierende Beteiligungsstrukturen zugegriffen werden kann und die sachgerechte Bewirtschaftung von Verfügungsfondsmitteln gewährleistet ist.

6. Grünanlagen ­ siehe zur Aufschlüsselung Vorbemerkung

Wie viele Hundelaufflächen gibt es in den Grünflächen bzw. wird es in den Stadtteilen geben?

In den Stadtteilen Osdorf und Lurup gibt es drei Hundauslaufflächen (Bornpark, Flaßbarg und Hans-Christian-Andersen Park). Weitere Hundeauslaufflächen sind derzeit nicht geplant.

Welche Kleingartenanlagen mit jeweils wie vielen Kleingärten gibt es im Stadtteil?

Wie ist jeweils die planrechtliche Ausweisung der Grundstücke, auf denen diese Kleingärten gelegen sind? Welche Pläne gibt es? Sollen Kleingartenanlagen abgerissen oder überplant werden? Wenn ja, wo? Wie viele Parzellen wären bzw. sind davon betroffen? Werden gegebenenfalls Ersatzflächen angeboten?

Wenn ja, wo?

Verbindliche Auskünfte über Kleingartenanlagen können von der zuständigen Behörde nur zu Anlagen im Eigentum der FHH gegeben werden. Darüber hinaus befinden sich in Lurup und Osdorf noch Kleingartenparzellen der DB Landwirtschaft.Versmoor" 265 Baustufenplan, Außengebiet; D402 Grün- und Erholungsflächen; D390, Grün- und Erholungsflächen; Lurup 56, Dauerkleingärten Rispenweg 229, „Rispenweg" 139 Lurup 10, öffentliche Grünflächen;Gartenverein Grönenweg" 39 Osdorf 22, Dauerkleingärten Hatjeweg ­ Püttkuhl 204, „Klein Flottbek" 109 Osdorf 39, Dauerkleingärten Heinrich-Plett-Str. 210, „Gartenfreunde Püttkuhl" 159 Osdorf 39, Dauerkleingärten; Osdorf 4/Flottbek 5, Öffentliche Grünflächen; Flottbek 2, Öffentliche Grünflächen Außengebiet (Grünfläche, Dauerkleingärten)" sind rechtlich unwirksam. Es ist daher zu beurteilen, ob es sich faktisch um § 34 BauGB „im Zusammenhang bebauter Ortsteil" oder um § 35 BauGB „Außenbereich" handelt.

Die Fläche der o. g. Kleingartenvereine sind mit nachfolgender Ausnahme im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm als Grünfläche bzw. Grünanlage dargestellt.

· 222, „Vereinigung der Gartenfreunde Groß-Altona": Elbgaustraße/Vorhornweg: zum Teil Wohnungsbaufläche

Im Falle der Räumung ersatzlandpflichtiger Kleingärten regelt das Bundeskleingartengesetz sowie die geltenden vertraglichen Regelungen zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde die Frage des Ersatzes.

Für die geplante Räumung der 32 Parzellen des KGV 233, „Osdorfer Born" wurde ­ aufgrund der notwendig werdenden vorzeitigen Inanspruchnahme der Fläche ­ eine zusätzliche vertragliche Lösung zwischen der FHH und dem Verein getroffen. Es werden u. a. nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage Böttcherkamp, Binsenort (222, „Vereinigung der Gartenfreunde Groß-Altona") am Flaßbarg 22 Ersatzparzellen geschaffen. Im Übrigen regelt das Bundeskleingartengesetz sowie die geltenden vertraglichen Regelungen zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde die Frage des Ersatzes.

Gibt es im Stadtteil Arrondierungsflächen an bestehenden Kleingartenanlagen? Wenn ja, wo?

Werden im Stadtteil Kleingartenanlagen nachverdichtet? Wenn ja, wo?

In Lurup kommen für die Arrondierung bestehenden Kleingartenanlagen drei kleine Flächen an der Kleingartenanlagen 211, „Versmoor" (Oderstraße, Swattenweg, Kleiberweg) mit einem möglichen Potenzial für insgesamt 17 Parzellen nach 2008 in Betracht:

In den beiden Stadtteilen werden aktuell keine Kleingartenanlagen nachverdichtet.

7. Verkehrsanbindung

Wie ist der Straßenzustand zu beurteilen? Welche dringenden Umbau-, Ausbau- oder Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich?

Der Straßenzustand ist zufrieden stellend, die Verkehrssicherheit ist in jedem Fall gewährleistet. Straßenschäden werden, soweit dies die Verkehrssicherheit erfordert, grundsätzlich sofort beseitigt.