Bebauungsplan

Der Bebauungsplan 2340 (Bearbeitungsstand: 13. November 2007) hat der Stadtbürgerschaft in ihrer 9. Sitzung am 19. Februar 2008 zur Beschlussfassung vorgelegen (Drucksache 17/63 S).

Die Stadtbürgerschaft hat hierzu folgenden Beschluss gefasst: Die Stadtbürgerschaft überweist den Bebauungsplan 2340 zur Beratung und Berichterstattung an die städtische Deputation für Bau und Verkehr.

Im Laufe des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan 2340 ist das kommunale Zentren- und Nahversorgungskonzept für die Stadtgemeinde Bremen sowie das regionale Zentren- und Einzelhandelskonzept des Kommunalverbunds Niedersachsen/Bremen e. V. erarbeitet worden.

Danach sollen die Entwicklungen des Einzelhandels für Bremen auf die Bremer Innenstadt, die Stadtteilzentren und die Nahversorgungszentren konzentriert werden.

Die bestehenden Sonderstandorte außerhalb der Zentren stellen dazu eine Ergänzung dar; ihre weitere Flächenentwicklung soll jedoch auf nicht zentrenrelevante Hauptsortimente beschränkt und die Ausweitung zentrenrelevanter Angebote begrenzt werden.

Um die Inhalte des Bebauungsplanentwurfes 2340 mit den Zielen des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes abzustimmen, ist der Bebauungsplanentwurf geändert und der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 5. März 2009 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Stellungnahmen einschließlich der hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Deputation für Bau und Verkehr enthalten sind.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2340 für Gebiete in Bremen-Osterholz und Hemelingen zur Änderung von Festsetzungen in Teilgebieten der Geltungsbereiche folgender Bebauungspläne: 606, 661, 764, 819, 857, 1027, 1105, 1113, 1820 (Bearbeitungsstand: 8. Januar 2009) in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 2340 für Gebiete in Bremen-Osterholz und Hemelingen zur Änderung von Festsetzungen in Teilgebieten der Geltungsbereiche folgender Bebauungspläne

· Bebauungsplan 606 für ein Gebiet zwischen Osterholzer Heerstraße (beiderseits) und Beim Bohnenhof

· Bebauungsplan 661 für ein Gebiet zwischen Osterholzer Heerstraße, Landesgrenze, Eisenbahn (Bremen - Hannover), Auf den Conroden, Zum Panrepel, Im Alten Dorf, Neue Heimat und Heiligenbergstraße

· Bebauungsplan 764 für ein Gebiet zwischen Zum Panrepel (zum Teil einschließlich), (einschließlich), Theodor-Barth-Straße (einschließlich), Malthusstraße (einschließlich) und Thalenhorststraße

· Bebauungsplan 819 für ein Gebiet südöstlich der Eisenbahn nach Sagehorn zwischen Planstraße zur Hans-Bredow-Straße und Zum Panrepel (beiderseits)

· Bebauungsplan 857 für Gebiete zwischen Zum Panrepel (zum Teil beiderseits), Landesgrenze, Theodor-Barth-Straße (zum Teil einschließlich) und Von-Thünen-Straße

· Bebauungsplan 1027 für ein Gebiet zwischen Thalenhorststraße, Malthusstraße, (zum Teil beiderseits), Landesgrenze und Bundesbahn

· Bebauungsplan 1105 für ein Gebiet zwischen Zum Panrepel, Bundesautobahn, Landesgrenze, Planstraße und Von-Thünen-Straße

· Bebauungsplan 1113 für ein Gebiet zwischen Bundesautobahn, Zum Panrepel und Eisenbahn

Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.

· Bebauungsplan 1820 für die Oppenheimer Straße (östlich Nr. 6 und 9 beiderseits und Landesgrenze) (Bearbeitungsstand: 8. Januar 2009)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2340 (Bearbeitungsstand: 8. Januar 2009) und die Begründung zum Bebauungsplan 2340 (Bearbeitungsstand: 8. Januar 2009) vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 6. Juli 2006 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

2. Absehen von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Die Planung ist in einer Einwohnerversammlung am 28. März 2006 beim Ortsamt Osterholz und am 30. März 2006 beim Ortsamt Hemelingen zur

Änderung des Flächennutzungsplanes vorgestellt worden.

Auf eine gesonderte Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan 2340 kann somit verzichtet werden.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 6. Juli 2006 den Beschluss gefasst, dass von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 abgesehen wird.

3. Erste öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sind für den Bebauungsplanentwurf 2340 gleichzeitig durchgeführt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichtet worden.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 6. Juli 2006 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 2340 mit Begründung öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf mit Begründung hat vom 27. September 2006 bis 27. Oktober 2006 gemäß § 3 Abs. 2 beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr öffentlich ausgelegen. In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung in den Ortsämtern Osterholz und Hemelingen Kenntnis zu nehmen.

4. Ergebnis der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung

Das Ortsamt Hemelingen teilt Folgendes mit: Der FA Bau, Umwelt, Verkehr und Stadtteilentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 11. Oktober 2006 mit dem B-Plan 2340 befasst und stimmt diesem grundsätzlich zu. Der Ausschuss bittet allerdings um Mitteilung, warum der Zipfel zwischen der Bahnstrecke und der Mahndorfer Heerstraße ebenfalls in den B-Plan-Bereich aufgenommen wurde, da dieser jetzt Verkehrsfläche sei und sich dies laut vorliegendem Plan auch nicht ändere.

Die Deputation für Bau und Verkehr gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2340 wurden wegen der besseren Übersichtlichkeit die Geltungsbereiche der zu ändernden Bebauungsplänekompletteinbezogen. Verkehrsfläche. Insofern ist die Frage, ob diese Fläche einbezogen wird, ohne planungsrechtliche Folgen.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Planentwurf insoweit unverändert zu lassen.