Massive Expertenkritik am Entwurf des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 13

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Timmermann (SPD) vom 27.04. und Antwort des Senats

Betreff: Massive Expertenkritik am Entwurf des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 13

Trotz massiver Kritik am von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt entwickelten Bebauungsplan-Entwurf Wohldorf-Ohlstedt 13 und eklatanter Fehler des zuvor eingeholten Gutachtens zur Unbedenklichkeit der Bebauung für die Wasserversorgung des Wohldorfer Waldes ist beabsichtigt, den B-Plan dennoch bereits ab Mitte Mai 2006 öffentlich auszulegen, ohne ihn nochmals zuvor zu erläutern oder gar mit den Betroffenen zu diskutieren.

Da die Behörde eine weitergehende Diskussion über diese Bebauung aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt hat, hat am 06.04.2006 auf Initiative der vor Ort gegründeten Initiative „Wohldorfer Wald ­ Initiative für Naturerhalt" eine Podiumsdiskussion stattgefunden, in der überregionale Experten auf die gravierenden Mängel des Gutachten sowie des B-Plans hingewiesen haben. So wurde u. a. bemängelt, dass der Wohldorfer Wald und seine möglichen Schäden im Falle einer Bebauung überhaupt nicht Gegenstand der Untersuchung waren. Es fehle im Übrigen an einem übergeordneten Konzept sowie einem Hinweis auf die Methode der Berechnung für Grundwasser. Als Fazit folgerten die Experten, dass die vorgenommen Untersuchungen nicht im Mindesten ausreichen, um auszuschließen, dass schwerwiegende Schäden für die Tier- und Pflanzenwelt des Wohldorfer Waldes eintreten könnten.

Dennoch scheint der Senat nicht zu einem Umdenken oder zumindest zur Einholung eines qualifizierten Gutachtens bereit zu sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Beabsichtigt der Senat angesichts der massiven Kritik an dem Gutachten nunmehr den Bebauungsplanentwurf nochmals zu überarbeiten?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wird nun im Hinblick auf die von Experten aufgezeigten Mängel und Lücken des hydrogeologischen Gutachtens ein neues Gutachten oder zumindest eine ergänzende Begutachtung in Auftrag gegeben, um ggf. den Bebauungsplanentwurf nochmals überarbeiten zu können?

Wenn ja, was genau beabsichtigt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nun konkret ergänzend überprüfen zu lassen?

Wenn nein, aus welchen Gründen geht die Behörde über die aufgezeigten Mängel einfach hinweg?

Nach Fertigstellung des Hydrogeologischen Gutachtens sind von der zuständigen Behörde über ein Jahr weitere Messungen durchgeführt und in einem Ergänzungsgutachten ausgewertet worden. Die Ergebnisse haben nach Abschluss der Messungen die Erkenntnisse des Gutachtens bestätigt. Vor diesem Hintergrund gesicherter Erkenntnissen ist eine nochmalige Überarbeitung des Bebauungsplans nicht notwendig.

3. Nach welcher Methode wurde in dem Gutachten die Auswirkung auf den Grundwasserspiegel des Wohldorfer Waldes berechnet?

Es wurde ein Grundwassermodell zur Simulation des Einflusses der zukünftigen Bebauung auf die Wasserstände zu Hilfe genommen. Dabei wurden verschiedene Systemzustände berücksichtigt.

4. Inwiefern hat das vorliegende Gutachten sich mit den Belangen des Wohldorfer Waldes inklusive Tierwelt befasst und die möglichen Schäden der geplanten Bebauung für Flora und Fauna aufgezeigt bzw. wie werden Schäden ausgeschlossen?

Das hydrogeologische Gutachten hat sich ausschließlich mit der Hydrogeologie befasst. Im Rahmen des ebenfalls erstellten FFH-Verträglichkeitsgutachtens sind die Ergebnisse des hydrogeologischen Gutachtens auf die Flora und Fauna bewertet worden.

5. Zu welchen konkreten Schlussfolgerungen ist das Gutachten diesbezüglich gekommen und mit welcher Begründung?

Das hydrogeologische Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

Die geplante nördliche Bebauungsgrenze liegt im Bereich der Wasserscheide des Stauwassers zwischen Bredenbek im Süden und Ammersbek bzw. Drosselbek im Norden. Aufgabe des Hydrogeologischen Gutachtens war eine Beschreibung des IstZustandes des Stau- und Grundwasserregimes und darauf aufbauend die Erarbeitung einer Prognose der Veränderungen durch die vorgesehenen Baumaßnahmen. Durch die Auswertung der vorhandenen Daten konnte nachgewiesen werden, dass die Stauwasserscheide im Ist-Zustand sowohl bei Stauwasserhochständen als auch in Trockenzeiten ihre Lage nur im Bereich weniger Meter gen Norden verlagert. Die Versiegelung im Baugebiet führt nach den Berechnungen mit einem Grundwassermodell zu einer Verlagerung der Stauwasserscheide um maximal 20 Meter in Richtung Norden.

Als Folge der Versiegelung ergibt sich im Bereich der Wasserscheide auch eine Absenkung der Stauwasseroberfläche. Diese bleibt jedoch außerhalb der Bauflächen in einer Größenordnung, von der keine nachteiligen Auswirkungen auf die Vegetation ausgeht. Bei beiden untersuchten Bebauungsvarianten verringern sich die Zuflüsse in den Bereich des Wohldorfer Waldes nur geringfügig.

Eine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes des Wohldorfer Waldes durch die geplante Bebauung kann damit ausgeschlossen werden.

6. Hat dieses Gutachten zu einer Veränderung des ursprünglichen Bebauungsplanentwurfs geführt und wenn ja, in welcher Form und warum?

Wenn nein, warum nicht?

Trotz der eindeutigen Aussagen des hydrogeologischen Gutachtens wurden in der Folge weitere Maßnahmen ergriffen, um ggf. nicht vorhersehbare negative Auswirkungen durch die Bebauung weitestgehend zu minimieren: ­Reduzierung der Bebauung innerhalb des B-Plangebietes auf maximal 20 Meter nördlich der Wasserscheide,

­Ausschluss von Kellern im gesamten B-Plangebiet,

­ Erhalt und Neuanlage von Knicks,

­ Abführung des Niederschlagswassers im Bereich nördlich der Wasserscheide in Richtung Norden in offenen Grabensystemen mit Versickerung vor Ort,

­ Versickerung und Verdunstung der im B-Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers in offenen und begrünten Grabensystemen.

7. Aus welchen Gründen wurde eine nochmalige Diskussion dieses Gutachtens mit den Betroffenen vor Ort seitens der Behörde abgelehnt, obwohl die Initiative „Wohldorfer Wald ­ Initiative für Naturerhalt" ausdrücklich schriftlich auf die Mängel und Lücken im Gutachten aufmerksam gemacht hatte?

Siehe Antwort zu 1. und 2.

8. Wird die Behörde nun angesichts der massiven Expertenkritik nun doch noch mal in die Diskussion mit den Betroffenen eintreten und wenn ja, in welchem Zeitrahmen?

Wenn nein, warum nicht?

Es haben bereits eine Öffentliche Plandiskussion und eine zusätzliche Öffentliche Veranstaltung speziell zu Thematik Hydrologie stattgefunden. Darüber hinaus steht die zuständige Behörde Betroffenen im Rahmen ihres allgemeinen Beratungsangebots jederzeit zur Verfügung.