Kapitalmarkt

Der Wirtschaftsplan der netto-veranschlagten Einrichtung gemäß § 15 Absatz 2 LHO „Autobahn- und Tunnelbetrieb" wird vollständig in den Wirtschaftsplan des Landesbetriebes „Straßen und Gewässer" integriert. Das Rechnungswesen dieser Einrichtung wird bei dieser Gelegenheit von Kameralistik auf Doppik umgestellt. Seine Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben werden im internen Rechnungswesen entsprechend abgegrenzt und die dazugehörigen Einnahmen und Ausgaben in den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan dargestellt.

Zurzeit werden die verschiedenen Kostenbestandteile einer Baumaßnahme nicht vollständig erfasst und nicht zusammengefasst dargestellt. So gibt es bislang auch nicht die Möglichkeit, (im Rahmen des Haushaltes) die Gesamtkosten einer Maßnahme darzustellen, im Extremfall sind Bau-, Ingenieurvorgabe- und Personalkosten in 3 verschiedenen Haushaltstiteln etatisiert. Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Kostenblöcken zusammen.

1. die eigentlichen Baukosten d. h. die Vergabemittel für die erteilten Bauaufträge einschließlich eventuelle Nachträge,

2. die Kosten für eingekaufte Dienstleistungen (im wesentlichen Ingenieur- und Vermessungsleistungen, landschaftspflegerische Begleitpläne und dergleichen),

3. den Eigenaufwand, insbesondere durch eingesetztes Personal und die „daran hängenden" Ausstattungen (z. B. für IT, benötigte Fahrzeuge oder Baustellencontainer).

Diesen Gesamtaufwand gilt es zu minimieren. Erst mit Hilfe einer transparenten Kostendarstellung werden vorhandene Effizienzpotenziale erkennbar. Außerdem ermöglicht die Vollkostenrechnung sachlich fundierte Make-orBuy-Entscheidungen.

Mit Gründung des Landesbetriebes entstehen die betriebswirtschaftlichen Vorraussetzungen für eine tatsächliche und nachhaltige Haushaltsentlastung, allerdings ist eine Quantifizierung des Effizienzvorteils nur möglich, wenn die hierfür notwendigen Informationen über die derzeitige Kostenstruktur vorliegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsseite bei Baumaßnahmen unterschiedlich und damit nicht direkt vergleichbar ist.

Seriöse Angaben zu Effizienzgewinnung sind folglich erst nach Einführung einer Kosten-Leistungs-Rechnung möglich.

4. Personal

Personalübernahme

Der Landesbetrieb übernimmt entsprechend seiner Aufgaben das dafür vorgesehene Personal aus dem Bestand der BSU einschl. der netto-veranschlagten Einrichtung gemäß § 15 Absatz 2 LHO „Autobahn- und Tunnelbetrieb" auf ihren jeweiligen Stellen. Davon betroffen sind insgesamt ca. 530 Personen.

Projektbezogene Personaldisposition und -gewinnung

Die beteiligten Stellen (BSU, Finanzbehörde und Personalamt) haben zur Herstellung der notwendigen Flexibilität des Landesbetriebes die notwendigen Regelungen getroffen, um auf projektbezogene Veränderungen kurzfristig reagieren zu können. So wird bei Auftragsspitzen befristet Personal eingestellt werden können, wenn das eigene Personal ausgelastet ist und wenn ausreichende Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen.

Personalrat des LB

Der Landesbetrieb wird seine Arbeitgeberfunktion als eigene Dienststelle eigenständig wahrnehmen, u. a. zur eigenen Personalgewinnung und -entwicklung. Er erhält eine eigene Personalverwaltung, wird damit Dienststelle im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz und erhält einen eigenen Personalrat.

Die für den Landesbetrieb wichtigen projektbezogenen Anforderungen können bei häufig knappen Fristen nur auf kurzem Wege und mittels betriebsnaher Informationen und Kenntnisse des jeweiligen Aufgabenbereichs vermittelt werden. Dazu bedarf es des eigenen Personalrats, der die konkrete Betroffenheit der Mitarbeiterschaft wie auch die Anforderungen des Betriebes genau kennt. So ist der notwendige Interessenausgleich zwischen Betriebsführung und Belegschaft in der gebotenen Zeit herzustellen.

5. Schnittstellen zu den Auftraggebern

Kontraktwesen

Der künftige Landesbetrieb bietet folgende Leistungen an:

­ Architekten- und Ingenieurleistungen,

­ Projektsteuerungsleistungen,

­ Bauherrenkernleistungen,

­ Betriebliche Leistungen (z. B. Schleusenbetrieb, Autobahnmeistereien, Elbtunnelbetrieb, Brückenprüfung etc.),

­ Beratungsleistungen.

Die Beauftragung wird in Kontrakten vereinbart. Der Kontrakt beschreibt für Auftraggeber und Auftragnehmer verbindlich die beauftragten Leistungen. Dazu gehören Umfang, Qualität, Zeiten, Budget und ggf. weitere wichtige Ziele abgestellt auf den jeweiligen Einzelfall bzw. Leistungsbereich. Für die vom Landesbetrieb zu erbringenden Leistungen wird ein Honorar vereinbart, aus dem dieser seinen Aufwand (Personal- und Sachkosten, Vergabe von Ingenieur- und sonst. Leistungen etc.) abdeckt. Dabei bilden die geschätzten Kosten zusammen mit dem kalkulierten Aufwand für beauftragte Architekten- und Ingenieurleistungen, Projektsteuerungsleistungen, Bauherrenkernleistungen und anderen betrieblichen Leistungen ein Budget, welches Grundlage für die Honorarzahlungen aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan ist. Die Baukosten werden vom Landesbetrieb nach Baufortschritt bedarfsgerecht beim Auftraggeber abgerufen (vgl. hierzu auch 3.

Bewirtschaftung).

Zu unterscheiden sind drei Formen von Kontrakten: Einzelkontrakte werden für einzelne Projekte in der Regel ab einer Kostengrenze von 2,5 Mio. Euro entsprechend der Veranschlagungsgrenze für Einzelmaßnahmen im hamburgischen Haushalt abgeschlossen. Die Laufzeit richtet sich nach den Projektterminen.

Sammelkontrakte decken in erster Linie Aufgabenbereiche ab, in denen eine Anzahl von Projekten vergleichbarer Charakteristik und mit Kosten unterhalb der Einzelveranschlagungsgrenze zu realisieren sind. Typisch könnte hier die Abwicklung eines „Projektpaketes" im Rahmen eines Programms gelten.

Sammelkontrakte haben in der Regel eine mehrjährige Laufzeit.

Rahmenkontrakte decken in erster Linie Daueraufgaben und betriebliche Prozesse mit einem hohen Anteil gewerblicher Tätigkeiten ab. Als typisch könnte hier die Abwicklung der Straßenunterhaltung und -instandsetzung, der Betrieb der Öffentlichen Beleuchtung, der Lichtsignalanlagen, der Schleusenbetrieb oder die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen genannt werden. Die jeweiligen Aufgaben und Prozesse werden in sog. Regelkreisen beschrieben. Mit Rahmenkontrakten übernimmt der Auftragnehmer weit reichende Eigenverantwortung für die Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben. Da diese weitgehend nicht den Leistungsbildern der HOAI oder anderer Gebührenordnungen entsprechen, erfolgt die Abrechnung nach Kennzahlen, die sich aus den vorhandenen Anlagenbestand entwickeln lassen und als „benchmarks" geeignet sind.

Kontrakte werden in schriftlicher Form zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach einem einheitlichen Verfahren geschlossen und dokumentiert. Die Leistungsbestellung (Projektauftrag) wird abschließend durch den Auftraggeber verantwortet, die planerische, entwurfstechnische und bauvertragliche Realisierung durch den Landesbetrieb. Die auftraggebenden Dienststellen der BSU unterliegen einem Andiengebot gegenüber dem Landesbetrieb.

Projektcontrolling

Für alle Kontrakte gilt, dass für die jeweilige Kontraktform geeignete Kennzahlen, Ziele und Meilensteine o. ä. festgelegt und vereinbart werden, die bei beiden Partnern für ein jeweiliges Controlling (für Planung, Planumsetzung und Nachsteuerung) genutzt werden.

Der Landesbetrieb wird alle kontraktierten und finanzierten Aufträge ausführen. Er erhält Planungssicherheit, indem die Auftraggeber dem LB mindestens einmal jährlich eine fortgeschriebene Übersicht über die zu erwartenden Aufträge auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung übergeben.

Steuerungsinstrumente und technische Unterstützung

KLR/Berichtswesen/Controlling

Das Konzept für die Steuerungsinstrumente des Landesbetriebes „Straßen und Gewässer" sieht eine weitgehende Vernetzung der künftigen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), einschließlich des daraus zu entwickelnden Berichtswesens und des Controlling mit dem Kontraktwesen und der Projektsteuerung vor (siehe auch 5.3.2).

So werden für alle Kontrakte bzw. Kontraktarten (siehe 5.1) die vereinbarten Kennzahlen, Ziele und Meilensteine erfasst und die Zielerreichung in regelmäßigen Berichten dargestellt. Berichtsform, Umfang und Häufigkeiten orientieren sich an den Bedarfen und Berichtspflichten, denen der Auftraggeber selbst unterliegt. Insgesamt wird der entstehende Schnittstellenaufwand im gegenseitigen Interesse minimiert. Aus diesem Grund werden Medienbrüche vermieden.

SAP und andere Informationstechnologien (IT)

Der Landesbetrieb „Straßen und Gewässer" wird für das Rechnungswesen SAP einsetzen und hierbei eine funktional und wirtschaftlich geeignete Abbildung vorsehen, die schon für die Freie und Hansestadt Hamburg entwickelte Lösungen aufgreift und die im Aufbau befindlichen Standards der einheitlichen Bilanzierung berücksichtigt und unterstützt. Die Projektverwaltung und -steuerung werden IT-unterstützt durchgeführt. Parallel wird ein Berichtswesen aufgebaut. Dataport soll als Dienstleister die IT-Prozesse begleiten. Bei der Ausstattung des Landesbetriebes „Straßen und Gewässer" mit IT-Technik und -Anwendungen wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass die geltenden IuK-Richtlinien und die Mechanismen zur IuK-Planung, -Finanzierung und Controlling in gleicher Weise wie für die Kernverwaltung Anwendung finden. Dies schließt die inhaltliche Ausgestaltung der grundsätzlichen Vorgaben zum Rechnungswesen und der hier eingesetzten Verfahren in Bezug auf einen kaufmännisch ausgerichteten Betrieb ein.

6. Interne Organisation des Landesbetriebes

Aufgabenzuordnung und Arbeitsabläufe bei den Fachaufgaben Planungs- und Entwurfsaufgaben werden bestimmt durch Vorgaben aus dem politischen Raum und seitens der Auftraggeber. Ziel ist die Schaffung rechtssicherer Planungen und Verfahrensgrundlagen. Typisch für diese Arbeitsphase ist die Diskussion über Varianten oder Finanzierungsfragen. In der Umsetzungs- bzw. Bauphase dominieren dagegen vergabe- und vertragsrechtliche Fragen. Ihre Lösung erfordert eine klare Zielbeschreibung; Planungsdisziplin ist daher Voraussetzung für termin- und kostengerechte Projektarbeit in der Bauphase.

Nach der Bauabnahme wird das fertig gestellte Bauwerk in die Obhut des verantwortlichen Betriebsbereiches übergeben. Dessen Aufgaben umfassen regelmäßige Zustandskontrollen und Wartungsdienste, Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten sowie insbesondere die Sicherstellung der störungsfreien Funktion bzw. Benutzbarkeit der Anlagen. Im Gegensatz zu den Projektaufgaben handelt es sich hierbei um eine Daueraufgabe mit hohen logistischen Anforderungen, die „rund um die Uhr" funktionieren muss.

Die Organisation des Landesbetriebs hat sich an diesen Erfordernissen zur Erfüllung der ihm übertragenen Kernaufgaben Planung, Entwurf und Bauausführung von Projekten sowie Betrieb derartiger Projekte zu orientieren.

Um eine weitmögliche Zielerreichung zu gewährleisten, wird die Aufbau- und Ablauforganisation gegenüber der bisherigen hierarchisch strukturierten Amtsorganisation, in der die Fachbereiche Straßenbau, Bau von konstruktiven Ingenieurbauwerken und Gewässerbau in kleinen Referaten mit abgegrenzten Zuständigkeiten gegliedert sind, mit Gründung des Landesbetriebes zum 1. Januar 2007, wie folgt geändert:

­ Die betrieblichen Daueraufgaben werden von den Aufgaben Planung, Entwurf und Baudurchführung getrennt und in einem Organisationsblock für Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung für alle Fachbereiche des Landesbetriebs zusammengefasst. Diese Organisationseinheit übernimmt die fertig gestellten Bauwerke von der Bauausführung, bewirtschaftet und wartet diese und setzt sie instand, bewertet ihren Bauzustand, erstellt in einem Regelkreis Instandsetzungs- und Erneuerungsprogramme und stimmt diese mit den Auftraggebern ab. Mit der gesonderten Ausweisung des Bereichs Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung geht eine Stärkung dieses Aufgabenbereichs einher, die der Entwicklung Rechnung trägt, dass diesen Aufgaben in Zukunft eine noch höhere Bedeutung zukommen wird, um die wertvollen Infrastrukturbauwerke erhalten und deren Funktion auf Dauer sicherstellen zu können.

­ Anstelle einer tiefen organisatorischen Gliederung in einer Vielzahl von Abschnitten und Referaten werden fachlich gleichartige oder verwandte Aufgaben in wenigen größeren Organisationseinheiten ohne hierarchische Tiefengliederung (z. B. Planung und Entwurf von Straßen, Ingenieurbauwerken sowie Gewässer und Hochwasserschutzanlagen) zusammengefasst. Diese organisatorische Straffung ermöglicht ein breites, tragfähiges Leistungsangebot und eine optimale Ausnutzung vorhandener Personalressourcen.

­ Für die fachliche Betreuung von Projekten werden Projektverantwortliche mit fachübergreifenden Zuständigkeiten bestimmt. Die Projektverantwortung umfasst die fachlich-inhaltliche, ressourcenbezogene und terminliche Gesamtsteuerung von Projekten, deren Erledigung dem Landesbetrieb mittels Kontrakten übertragen worden sind. Die Aufgaben der Projektverantwortlichen werden sein: Mitwirken bei der Kontrakterstellung, Entwickeln der ingenieurtechischen Gesamtlösung, Verfolgen/Steuern der für das Projekt zugewiesenen Ressourcen (Investitionsmittel, Sachmittel, Personalmittel sowie Zeitansätze für das Projekt), Sicherstellen des Berichtswesens, Steuern der Projekte ­ ggf. auch fachübergreifend.

Für die Wahrnehmung der projektbezogenen Aufgaben werden Mitarbeitende aus den unterschiedlichen Organisationseinheiten benannt, auf die die Projektverantwortlichen zugreifen können.

­ Der bisher noch in den einzelnen Fachbereichen unterschiedlich geregelte Übergang von der Phase Planung/Entwurf zur Bauausführungsphase soll für alle Fachbereiche vereinheitlicht werden, um in allen Bereichen gleichartige Abläufe, Zuständigkeiten und Verantwortungen für die Projektabwicklung zu erreichen. Diese Schnittstelle wird analog zur in § 55 Absatz 2 HOAI beschriebenen Leistungsphase 6 die Vorbereitung der Vergabe sein. Damit können einheitliche und eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Projektabwicklung definiert und ein einheitlich geregelter Informationsfluss vom Entwurf zur Bauausführung gewährleistet werden.

Kaufmännisch-administrative Aufgaben

Der kaufmännisch-administrative Bereich unterstützt die Geschäftsführung bei der Steuerung des Gesamtunternehmens wie auch die Fachbereiche bei der Steuerung der Projekte und Regelaufgaben und nimmt Serviceleistungen für den gesamten Landesbetrieb wahr, die im Unternehmen und in den Fachbereichen die Erstellung der Produkte (Projekte) verlässlich unterstützen. Dafür bedient sich die Administration des kaufmännischen Rechnungswesens, einer Kosten-Leistungs-Rechnung, eines Projektsteuerungssystems und eines Berichtswesens.

Die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens und einer produktbasierten KLR sind für den Erfolg der Zielsetzung des Landesbetriebs Vorbedingung. Die innerbetriebliche Projektsteuerung und das Berichtswesen sollen u. a. unter Nutzung der Daten aus der KLR der Betriebsleitung und den Fachbereichsleitungen sowie den Projektverantwortlichen diejenigen Informationen bereitstellen, die zur Steuerung der Projektabwicklung sowie der betrieblichen Regelaufgaben erforderlich sind.

Geschäftsleitung

Für den Landesbetrieb wird von der Aufsicht führenden Behörde (BSU) die Geschäftsleitung bestellt. Diese führt die Geschäfte unter Beachtung der VV § 26 Absatz 1 LHO genannten Grundlagen.

Der Geschäftsleitung obliegt die Ergebnisverantwortung für den Landesbetrieb.

7. Externe Steuerung und Kontrolle des Landesbetriebes

Der Landesbetrieb unterliegt als Teil der BSU und Bestandteil der öffentlichen Verwaltung der Steuerung und Kontrolle durch Senat und Bürgerschaft. Dies gilt über die Regelung fachlich-inhaltlicher Fragen im Verhältnis zu den auftraggebenden Dienststellen hinaus, insbesondere für seine Wirtschaftsführung und seine Positionierung „am Markt" der öffentlichen Dienstleistungen in Hamburg.

Die Rahmenbedingungen für die Steuerung und Kontrolle von Landesbetrieben werden durch die LHO und die sie konkretisierenden Verwaltungsvorschriften (VV zu § 26 LHO) vorgegeben. Danach unterliegen Landesbetriebe in ihren Zielen und Aufgabenstellungen dem Gestaltungswillen von Senat und Bürgerschaft sowie der Aufsicht führenden Behörde. Sie soll sich auf eine Globalsteuerung, z. B. durch Zielvereinbarungen, beschränken, kann dem Landesbetrieb aber auch Weisungen erteilen. Aufsicht führende Behörde ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

Das Geschäftsfeld des Landesbetriebes (Bauen im öffentlichen Raum) erfordert kurze Entscheidungswege zur Aufsicht führenden Behörde in fachlicher wie in finanzwirtschaftlicher Hinsicht.

Vor diesem Hintergrund richtet die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zur Steuerung und Kontrolle des Landesbetriebes einen Verwaltungsrat ein.

Steuerungs- und Kontrollaufgaben bezogen auf Durchführungsleistungen im Rahmen konkreter Aufträge (Kontrakte) sind im Rahmen der Auftraggeberfunktion im Wesentlichen durch das Amt für Verkehr und Straßenwesen und das Amt für Umweltschutz wahrzunehmen.

Die unter 5.3.1 und 6.2 genannten und noch zu installierenden Steuerungsinstrumente werden in ihrem Einsatz so ausgerichtet, dass mittels einer kompletten Kostenerfassung und einer strukturierten Leistungszuordnung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren die Ziele von Effizienz- und Effektivitätssteigerung nicht nur programmatisch, sondern auch zahlenmäßig ermittelt werden können. Die aus den Ergebnissen abgeleiteten Kennzahlen werden die Basis für ein Benchmarking ergeben. Dieses wird sowohl intern wie auch extern, z. B. mit den vorhandenen Landesbetrieben im Straßenwesen der anderen Bundesländer, durchgeführt. Letzteres ist auf der Arbeitsebene bereits vorbesprochen.

8. Kosten der Einrichtung des Landesbetriebes

Im Jahr 2006 fallen einmalige Kosten für die Einrichtung des Landesbetriebes in Höhe von insgesamt 1.600 Tsd. Euro an. Die Einführung der kaufmännischen Buchführung sowie die Beschaffung und Einrichtung der dafür notwendigen Instrumente einschließlich der entsprechen den Software (SAP) führen unter Berücksichtigung externer Unterstützung zu Kosten in Höhe von 900 Tsd. Euro.

Für weitere Infrastrukturkosten sind 700 Tsd. Euro vorzusehen um sicherzustellen, dass der Landesbetrieb am 1. Januar 2007 funktionsfähig ist.

Durch die Einführung der betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente ergeben sich Einspar-Effekte, so dass der Landesbetrieb die Gründungskosten von 1,6 Mio. während des Evaluierungszeitraums (2007­2009) im Rahmen des Wirtschaftsplans auffangen wird. Er wird der Bürgerschaft bis Mitte 2010 ggf. über weitere erzielte Einsparungen und deren Verwendung berichten.

Zur Finanzierung der Einrichtungskosten soll im Einzelplan 6 im Haushaltsjahr 2006 der neue Titel 6420.812. „Einrichtung des Landesbetriebes Straßen und Gewässer" eingerichtet werden. Zur Deckung des genannten Bedarfes in Höhe von 1.600 Tsd. Euro kann der Ansatz bei dem Titel 6000.823.01 „Jahresleistungsrate für das Verwaltungsgebäude Billstraße" um 900 Tsd. Euro und der Ansatz bei dem Titel 6000.891.01 „Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan Geoinformation und Vermessung" um 700 Tsd. Euro herabgesetzt werden. Die Deckung zulasten des Titels 6000.823.01 ist möglich, weil die Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt günstiger verlaufen ist, als dies bei der Veranschlagung angenommen wurde. Die Deckung zulasten des Titels 6000.891.01 ist möglich, weil sich bei der Realisierung einiger technischer Großprojekte wegen technischer Probleme und Abhängigkeiten z. B. von anderen Verfahrensbeteiligten Verzögerungen ergeben haben.

Der zur anteiligen Deckung im Rahmen der Einrichtung des Landesbetriebes verwendete Betrag in Höhe von 700 Tsd. Euro kann ab 2009 bei diesem Titel innerhalb der für den Einzelplan 6 geltenden Investitionsobergrenze neu veranschlagt werden und löst keinen zusätzlichen Bedarf aus.

9. Petitum

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. die Ausführungen der Drucksache zur Kenntnis nehmen;

2. beim neu einzurichtenden Titel 6420.812.01 „Einrichtung des Landesbetriebes Straßen und Gewässer" im Haushaltsjahr 2006 Mittel in Höhe von 1.600 Tsd. Euro nachbewilligen;

3. zur Deckung dieser Nachbewilligung im Haushaltsjahr 2006 den Ansatz bei dem Titel 6000.823.01 „Jahresleistungsrate für das Verwaltungsgebäude Billstraße" von 5.064. Tsd. Euro um 900 Tsd. Euro auf 4.164 Tsd. Euro herabsetzen und den Ansatz bei dem Titel 6000.891. „Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan Geoinformation und Vermessung" von 1.056 Tsd. Euro um 700 Tsd. Euro auf 356 Tsd. Euro herabsetzen.