Lebenslanges Lernen ­ Seniorenstudium

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Kraxner (CDU) vom 03.05. und Antwort des Senats

Betreff: Lebenslanges Lernen ­ Seniorenstudium „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" hat heute keine Geltung mehr. Lernen hört nach Schule, Ausbildung oder Studium nicht auf, denn Lernen ist das wesentliche Werkzeug zum Erlangen von Bildung und damit für die Gestaltung individueller Lebens- und Arbeitschancen. Lebenslanges Lernen heißt das Schlüsselwort, wenn man auf dem Arbeitsmarkt mithalten, einen Berufs- oder Schulabschluss nachholen oder sich einfach nur weiterbilden will.

Lebenslanges Lernen durchbricht die Grenzen herkömmlicher Bildungsstrukturen und die Einteilung in strikt aufeinander folgende Abschnitte eines Bildungsweges, der oft mit dem Schul- oder dem Hochschulabschluss beendet ist.

Zunehmend verwirklichen Seniorinnen und Senioren für sich persönlich den Anspruch eines lebenslangen Lernens, indem sie zum Beispiel Studienangebote von Hochschulen nutzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Studiengänge der staatlichen Hamburger Hochschulen stehen allen Seniorinnen und Senioren offen, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen und ggf. die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus besteht an allen staatlichen Hamburger Hochschulen die Möglichkeit, sich als Gasthörer an Lehrveranstaltungen in Vorlesungsfächern zu immatrikulieren. Bei den nachfolgenden Antworten wird davon ausgegangen, dass der Begriff Seniorenstudium und die einzelnen Fragestellungen der Anfrage auf spezielle Angebote der Hochschulen für den betreffenden Personenkreis zielen.

Die Antworten beruhen im Wesentlichen auf Angaben der Hochschulen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. An welchen Hamburger Hochschulen bzw. Fachhochschulen sind Seniorinnen und Senioren eingeschrieben bzw. Einschreibungen möglich?

An der Universität Hamburg besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Kontaktstudium für ältere Erwachsene (KSE). Die anderen Hamburger Hochschulen bieten neben den oben erwähnten Möglichkeiten keine speziellen Studienangebote für Seniorinnen und Senioren an.

2. Welche

a) Rechtsgrundlagen und

­ Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) § 3 Abs. 1 und 5

­ Entgeltordnung für das weiterbildende Studium gemäß § 57 des Hamburgischen Hochschulgesetzes und für das Kontaktstudium für ältere Erwachsene

­ Grundordnung der Universität sowie Immatrikulationsordnungen der Hamburger Hochschulen für Gasthörer

b) Zugangsberechtigungen gelten für ein Seniorenstudium?

Es gelten keine speziellen Zugangsvoraussetzungen; im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Wie hat sich die Teilnahme von Seniorinnen und Senioren am Studienbetrieb seit 2001 zahlenmäßig entwickelt (sofern vorhanden, nach Hochschulen und Jahren getrennt)? Sind Einschreibungen in allen Fachrichtungen, Studiengängen bzw. Vorlesungen möglich oder gibt es Beschränkungen?

Der Zugang ist möglich für alle Veranstaltungen, die im Veranstaltungsverzeichnis der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) für das jeweilige Semester aufgeführt sind. Dabei handelt es sich zum einen um geöffnete Veranstaltungen aus den Fakultäten (zum Teil auch mit Teilnahmezahlbegrenzung) und zum anderen um Veranstaltungen der AWW, die ausschließlich für Studierende des KSE zugänglich sind.

5. Wie ist der Studienbetrieb für Seniorinnen und Senioren im Verhältnis zum sonstigen Studienbetrieb organisiert?

Die KSE-Studierenden dürfen die Universitätsbibliotheken nutzen, können eine Kennung zum Netzzugang und die Nutzung des PC-Pools beantragen und dürfen in den Mensen zum nichtsubventionierten Preis essen. Der Erwerb von regulären Scheinen ist jedoch nicht möglich.

6. Können Seniorinnen und Senioren alle Studiengänge belegen, die einer Zulassungsbeschränkung unterliegen?

Wenn nein, welche können nicht belegt werden?

Studierende des KSE können grundsätzlich keine Studiengänge belegen, sondern ausschließlich Veranstaltungen (s. Antwort zu 4.). Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

7. Welche Fachrichtungen, Studiengänge bzw. Vorlesungen finden besonderen Zuspruch?

Besonderen Zuspruch finden die Veranstaltungen der geisteswissenschaftlichen und der bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität und entsprechende Veranstaltungen der AWW.

8. Welche Kosten sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Seniorenstudium verbunden?

Das Entgelt für die Teilnahme am KSE beträgt 100 Euro pro Semester. Daneben werden für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen zusätzliche Entgelte erhoben, in erster Linie, wenn ein erhöhter Materialaufwand entsteht.

9. Müssen Teilnehmer im Hinblick auf vorhandene Qualifikationen Voraussetzungen erfüllen?

Wenn ja, welche?

Nein.

10. Welche Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen bestehen, an Prüfungen teilzunehmen?

Die Teilnahme an Prüfungen ist nicht möglich.

11. Welche Qualifikationen (Master, Bachelor) können erworben werden?

Der Erwerb formaler Qualifikationen (Studienabschlüsse) ist nicht möglich.

12. Auf welche Weise können sich Seniorinnen und Senioren über Studienangebote informieren bzw. beraten lassen?

Zum Leistungsumfang des KSE gehört auch ein umfangreiches Beratungsangebot, das von den Seniorinnen und Senioren stark nachgefragt wird. Es umfasst persönliche, telefonische und zunehmend auch Beratung per E-Mail durch das Personal der AWW sowie durch die Teilnehmervertretung des KSE.

13. Wie ist die Integration der Seniorenstudentinnen und Seniorenstudenten in die Gruppe der jungen Studentinnen und Studenten? Gibt es Probleme oder Schwierigkeiten im Vorlesungsbetrieb mit und zwischen diesen Generationengruppen?

Die Universität hat sich in ihrem Leitbild dazu bekannt, ein Ort lebenslangen Lernens und ein öffentlicher Raum der kulturellen, sozialen und politischen Auseinandersetzung sein zu wollen. Das gemeinsame Lernen von Jung und Alt ist in diesem Sinn ausdrücklicher Bestandteil der Konzeption des KSE und für die überwiegende Mehrzahl der jungen und alten Studierenden täglich gelebte Praxis. Um die Kommunikation zwischen alten und jungen Studierenden zu erleichtern und möglichen Konflikten vorzubeugen, hat die Teilnehmervertretung des KSE Regeln für Kontaktstudierende aufgestellt und veröffentlicht.