Privatisierung einer Schenkung ­ was passiert im Schröders Elbpark?

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudius Lieven, Christa Goetsch und Christiane Blömeke (GAL) vom 10.05. und Antwort des Senats

Betreff: Privatisierung einer Schenkung ­ was passiert im Schröders Elbpark?

Das Grundstück Övelgönner Hohlweg 25, 22605 Hamburg ist Teil einer Schenkung der honorigen Familie Schröder an die FHH. Die Schenkung wurde laut eines Zeitungsartikels des Hamburger Abendblattes vom 27.08.

("Der Halbmond an der Elbchaussee") an eine öffentliche Nutzung gekoppelt.

Der Senat verweigerte bislang zu den Schenkungsbedingungen weitere Auskünfte. Der Verlauf des Verfahrens eskaliert zunehmend.

Nach dem Beantworten der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 18/4196 ergeben sich deshalb im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf, dem unerlaubten Zutritt von Mitarbeitern der Finanzbehörde zu dem Gebäude und dem weiteren Verbleib des BDP erhebliche Nachfragen.

Es entsteht der Eindruck, dass hier vom Senat auf Kosten von Kindern und Jugendlichen unter Nichtbeachtung des Stifterwillens eine Schenkung privatisiert wird.

Völlig unklar ist, wie die zukünftige Jugendarbeit des BDP und der anderen derzeit dort aktiven Einrichtungen gesichert ist.

Dies vorangeschickt fragen wir den Senat:

Das Gelände des heutigen „Schröders Elbpark" einschließlich des ehemaligen Gärtnerhäuschens wurde von der Stadt im November 1952 im Rahmen eines umfangreichen entgeltlichen Grundstücksvertrages zusammen mit größeren Wohnungsbauflächen von der Stadt erworben. Die Stadt hat sich darin verpflichtet, die heutige Parkfläche als öffentlichen Park herzurichten, ständig als solchen zu erhalten und zu unterhalten und diesem Park einen amtlichen Namen zu geben, der an den Namen Schröder erinnert. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt wie bisher auch künftig nach.

Ein am Övelgönner Hohlweg 25 südlich des Parks gelegener Teil der Fläche mit dem ehemaligen Gärtnerhaus wurde in den 50er Jahren als Betriebsplatz der Gartenbauabteilung des zuständigen Bezirksamtes hergerichtet und genutzt. Das als Betriebsstützpunkt genutzte ehemalige Gärtnerhaus ist 1980 durch einen Brand vernichtet und 1981 mit einfachen Mitteln als Betriebsgebäude neu gebaut worden, dabei wurde auf eine zur Umgebung passende äußere Gestaltung geachtet, ohne dass Denkmalschutzwürdigkeit bestanden hatte oder besteht.

Nachdem das Bezirksamt die in seinem Verwaltungsvermögen stehende Nutzung als Betriebsplatz aufgegeben hatte, hat es die vom Park abgegrenzte Fläche nebst Gebäude seit 1997 dem Bund Deutscher Pfadfinderinnen (BDP auf der Grundlage eines Sondernutzungsvertrages für öffentliche Flächen gegen Zahlung einer geringen Gebühr überlassen. Dieser Vertrag lief im Jahr 2000 ab und ist im Hinblick auf die seitherigen Verkaufsüberlegungen nicht verlängert worden. Die weitere Nutzung durch den BDP wurde bis zur Räumungsaufforderung geduldet.

Im Zuge der Umsetzung der Jesteburg I-Beschlüsse wurde diese Fläche als für das städtische Grundvermögen entbehrlich identifiziert. Die Nutzung durch den BDP soll im Hinblick auf den beabsichtigten Verkauf daher beendet werden. Die zuständigen Stellen sind darum bemüht, dem BDP ein Ersatzquartier zu vermitteln. Durch den Verkauf dieser Teilfläche wird die schon bisher öffentlich nutzbare Parkanlage weder eingeschränkt noch deren Zugänglichkeit beeinträchtigt.

Wegen der Nutzungsbeendigung ist derzeit ein Rechtsstreit anhängig. Dessen Klärung soll abgewartet werden, ehe vollendete Tatsachen bezüglich eines Verkaufs geschaffen werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. An welche Bedingungen und welche Nutzung ist die damalige Schenkung des Grundstücks der Familie Schröder an die FHH geknüpft worden?

a) Kann der Stifter eines Grundstückes davon ausgehen, dass seine Bedingungen für die weitere Nutzung berücksichtigt werden?

b) Ist die Aussage des Hamburger Abendblattes vom 27.08.1960 ("Der Halbmond an der Elbchaussee") richtig, dass eine solche Bedingung existiert?

Wenn nein, welche Nutzungen wurden vereinbart?

Siehe Vorbemerkung.

c) Welchen Inhalt hat das Schreiben, welches BGM Brauer am 27.05.1953 an die Familie Schröder schreiben lies?

2. Welcher Grundstücksteil der damaligen Schenkung mit welcher Größe soll mit welcher bisherigen und zukünftigen Nutzung verkauft werden bzw. befindet sich derzeit in der Ausschreibung? Bitte mit Kartenauszug versehen.

Die zum Verkauf vorgesehene Teilfläche von ca. 1400 m² ist aus dem anliegenden Lageplan (Anlage 2) ersichtlich. Es kommt eine Nutzung unter Berücksichtigung des Planrechts und des vorhandenen Gebäudes als Bestandsnutzung in Betracht. Eine konkrete künftige Nutzung steht noch nicht fest.

a) Welches Planrecht ist dort derzeit mit welcher Nutzung gültig und ist die Nutzungsänderung mit dem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan vereinbar?

Die Fläche ist im Bebauungsplan Othmarschen 4 vom 23. Juni 1960 als „Grün- und Erholungsanlage" ausgewiesen. Das zuständige Bezirksamt beabsichtigt derzeit nicht, den Bebauungsplan zu ändern. Siehe im Übrigen Vorbemerkung.

b) Seit wann und für wann ist der Verkauf geplant?

c) Wird der Senat den beabsichtigten Verkauf abbrechen oder bis zur Klärung der Sachlage aussetzten? Wenn nein, warum nicht?

d) Birgt die Ausschreibung des Verkaufs des Grundstücks Övelgönner Hohlweg 25, 22605 Hamburg keinerlei juristische Risiken? Wenn ja, warum?

Siehe Vorbemerkung.

3. Wann haben die Bezirksversammlung, ihre Ausschüsse und der Jugendhilfeausschuss der Nutzungsänderung zugestimmt?

Ein Antrag auf Nutzungsänderung wurde bisher nicht eingebracht.

a) Wenn diese nicht beteiligt wurden, warum nicht?

Entfällt.

b) Trifft es zu, dass das Bauamt baulichen Veränderungen zustimmt?

Wenn ja, welchen und auf welcher Rechtsgrundlage?

Ein Antrag für bauliche Veränderungen liegt nicht vor. Das Gebäude genießt lediglich Bestandsschutz, innerhalb dessen Substanz erhaltende Maßnahmen zulässig sind.

c) Wie ist bei einem Verkauf des Geländes der weitere Zugang durch die Öffentlichkeit gewährleistet?

d) Welche Einschränkungen und Auflagen muss der Pächter der Elbkate im Övelgönner Hohlweg durch die Umnutzung des Geländes erwarten?

Durch einen Verkauf sind keine Einschränkungen auf den für die Gastronomie zugelassenen Flächen zu erwarten. Ansonsten gelten die Vorschriften für das Gaststättengewerbe. Die Zugänglichkeit der öffentlichen Parkanlage bleibt bestehen, siehe auch Vorbemerkung.

4. Trifft es zu, dass der Senat und die zuständigen Stellen dem BDP die weitere Nutzung für das Jahr 2006 durch einen Gebührenbescheid vom 28.02.2006 gestattet hat?

Wenn nein, warum wurde dem BDP am 01.04.2006 ein Gebührenbescheid für die Nutzung des Geländes Övelgönner Hohlweg 25, 22605

Hamburg für das gesamte Jahr 2006 zugestellt?

a) In diesem Gebührenbescheid ist von einem Sondernutzungsvertrag die Rede.

Warum antwortet der Senat auf die Frage 1 der Drs. 18/4196, dass es sich lediglich um eine Duldung handelt und somit keiner Kündigung bedarf (s. Antwort 2 der Drs. 18/4196)?

b) Warum wurde die Nutzung durch den BDP nur geduldet und kein Vertrag geschlossen?

c) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das Räumungsverlangen?

d) Trifft es zu, dass die Finanzbehörde sich gegen den Willen des BDPs eines Schlüssels verschafft hat und das Objekt auch ohne dessen Einwilligung betreten hat? Wenn ja, wann, warum und auf welcher Rechtsgrundlage?

e) Warum und durch wessen Verfügung verweigert die Finanzbehörde die Herausgabe des Schlüssels an den Verein, der in dessen Eigentum steht?

Der Senat sieht im Hinblick auf das derzeit anhängige Rechtsverfahren davon ab, sich zu Einzelheiten, die Gegenstand des Verfahrens sind, zu äußern.

5. Welchen Stellenwert räumen der Senat und die zuständigen Stellen der Jugendverbandsarbeit ein?

Die Jugendverbandsarbeit mit ihrer ehrenamtlichen Struktur und ihren eigenständig organisierten Angeboten ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Hamburger Kinder- und Jugendarbeit. Im Haushaltsjahr 2006 stehen im Landesförderplan „Familie und Jugend" 2 556 000 Euro zur Förderung der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung.