Pflege

Belegenheit Vereins-Nr. „Vereinsname" Parzellenzahl Planrecht

Am Hohen Hause 521, „Zur Jungmühle" 18 Baustufenplan, Außengebiet

Am Hohen Hause ­ Tonndorfer Strand 516, „Kleingartenkolonie Ostende" 207 Baustufenplan, Schule Außengebiet und Tonndorf 23, Dauerkleingärten

Die baustufenplanrechtlichen Ausweisungen „Außengebiet (Grünfläche, Dauerkleingärten)" sind rechtlich unwirksam. Es ist daher zu beurteilen, ob es sich faktisch um „im Zusammenhang bebauter Ortsteil" (§ 34 BauGB) oder um „Außenbereich" (§ 35 BauGB) handelt.

Die Fläche der genannten Kleingartenvereine sind ­ mit nachfolgenden Ausnahmen ­ im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm als Grünfläche bzw. Grünanlage dargestellt.

­ 528, „Gartengemeinschaft am Eulenkamp", Teilfläche Wohnbaufläche,

­ 524, „Sophienstraße Wandsbek", Wohnbaufläche (unterhalb Darstellungsschwellenwert),

­ 522, „Gartenverein Klein Uglei", Wohnbaufläche (unterhalb Darstellungsschwellenwert),

­ 527, „Hammerstraße", Wohnbaufläche,

­ 594, „Gartenfreunde Marienthal", Wohnbaufläche,

­ 526, „Kleingartenverein Selbsthilfe", Teilfläche Wohnbaufläche (generalisierte Darstellung).

Im Falle der Räumung ersatzlandpflichtiger Kleingärten regelt das Bundeskleingartengesetz sowie die geltenden vertraglichen Regelungen zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V. die Frage des Ersatzes.

Mit dem Bebauungsplan Jenfeld 22 hat die Stadt zusätzlich rund 5,3 ha Grünfläche in dem Bereich der Ortsumgehung erhalten.

Wie sieht dort die dauerhaft planungsrechtliche Absicherung aus und welche Pläne hat der Senat für diese Fläche?

Die nicht zu überbauenden Flächen sind im Bebauungsplan Jenfeld 22 zum größten Teil als Flächen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur- und Landschaft ausgewiesen. Die Flächen für entsprechende Maßnahmen sind der Ortsumgehung Barsbüttel und den baulichen Erweiterungen der dortigen Tennissportanlage zugeordnet. Die zuständige Behörde beabsichtigt, die Maßnahmen umzusetzen.

Weitere Grundstücke sind als private Grünflächen und entlang des Schleemer Baches als Parkanlage festgesetzt. Für die festgesetzte Parkanlage sind keine Maßnahmen geplant.

Zusätzlich wurden mit dem Bebauungsplan Nr. 1.43 der Gemeinde Barsbüttel Kleingartenflächen als Ersatz für bisher planerisch im Bebauungsplangebiet Jenfeld 22 vorgesehene Kleingärten ausgewiesen. Angrenzend sind weitere Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur- und Landschaft auf dem Gemeindegebiet Barsbüttel den Eingriffen aus dem Bebauungsplan Jenfeld 22 zugeordnet.

7. Verkehrsanbindung (Bitte die Angaben jeweils für das Kerngebiet und aufgeschlüsselt für jeden zum Kerngebiet gehörenden Stadtteil.)

Wie ist der Straßenzustand im Kerngebiet zu beurteilen? Welche dringenden Umbau-, Ausbau- oder Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich?

Der Straßenzustand ist zufrieden stellend, die Verkehrssicherheit ist in jedem Fall gewährleistet. Straßenschäden werden, soweit dies die Verkehrssicherheit erfordert, grundsätzlich sofort beseitigt. In den nächsten Jahren sind im Kerngebiet Maßnahmen bei folgenden Straßen vorgesehen: Gustav-Adolf-Straße, Tilsiter Straße, Am Jenfelder Moor, Rellingweg, Dellestraße, Ebersreye, Charlottenburger Straße, Pillauer Straße, Bekkamp.

Gibt es Messstellen für Lärm- und Schadstoffbelastungen im Kerngebiet?

Wenn ja, wo und gab bzw. gibt es in den vergangenen Jahren Überschreitungen von Grenzwerten? Welche Maßnahmen plant der Senat ggf. dagegen zu ergreifen?

Messstellen zur Erfassung der Lärmbelastung an den Straßen gibt es nicht. Für die Hauptverkehrsstraßen liegen Verkehrsdaten (Kfz/d) vor, die als Grundlage für die Aufstellung von Schallimmissionsplänen dienen. Diese Schallimmissionspläne werden derzeit für ganz Hamburg erstellt. Im Rahmen der nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie geforderten Aktionsplanung werden Maßnahmepläne für belastete Bereiche/Gebiete unter Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitet.

Luftmessstationen: Keine. Von 1985 bis August 1991 wurde die städtische Hintergrundmessstation Wandsbek-Gartenstadt (nördlich des Rauschener Rings) betrieben.

Sie gehörte zu den geringer belasteten Messstationen des Hamburger Luftmessnetzes. Grenzwertüberschreitungen wurden nicht registriert.

An der Verkehrsmessstation Wandsbeker Chaussee (Höhe Hausnummer 7), die von September 2000 bis Oktober 2001 betrieben wurde, sind die Grenzwerte eingehalten worden.

Wie stellt sich die Verkehrssicherheit im Kerngebiet dar? Wie viele Verkehrsunfälle gab es jeweils in den vergangenen zehn Jahren?