Fachhochschule

Hochschule für Finanzen, 1 Jahr später

Zum Januar 2005 wurde die kleinste Hamburgische Hochschule gegründet.

Dafür wurden die Professoren des Fachbereichs Finanzen der ehemaligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung dorthin überführt und es wurde eine eigene Hochschulverwaltung installiert.

Nun teilte der Senat per Pressemitteilung am 11. Mai 2006 mit, dass die „HafenCity Universität", die „Hochschule für bildende Künste" und die „Hochschule für Musik und Theater" Teile ihrer Verwaltungen zu einem gemeinsamen Dienstleistungszentrum zusammenschließen. Der Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung begründet diese Zusammenlegung damit, dass dadurch Verwaltungsabläufe noch professioneller und effizienter würden.

Gleichzeitig liegt nun auch ein Gesetzentwurf zur Gründung einer weiteren Miniaturhochschule vor, die aus dem verbliebenen Fachbereich „Polizei" der ehemaligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung gebildet werden soll.

Ich frage den Senat:

A. Hochschule für Finanzen

1. Wie viele Professoren bzw. Professorinnen lehren derzeit an der Hochschule für Finanzen? Inwieweit gibt es längerfristige Erkrankungen, Beurlaubungen etc.? Vier Professoren, davon ist z. Zt. ein Stelleninhaber längerfristig nicht in der Lehre im Einsatz.

2. Wie viele Professorenstellen gibt es derzeit an der Hochschule für Finanzen?

Sieben.

3. Wie viele Professoren bzw. Professorinnen werden im September dieses Jahres nach Lage der Dinge an der Hochschule für Finanzen im Amt sein und ihr Lehrdepotat tatsächlich erfüllen?

Nach dem jetzigen Stand wird im September ein Professor aus Altersgründen ausscheiden. Die Stelle wird zurzeit ausgeschrieben. Somit werden zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich drei Professoren im Amt sein.

4. Wie viele Studierende sind derzeit an der Hochschule für Finanzen eingeschrieben? Wie viele dieser Studierenden kommen aus anderen Bundesländern?

Derzeit 176 Studierende, davon kommen 38 aus Bremen.

5. Mit wie vielen Stellen ist die Verwaltung der Hochschule für Finanzen ausgestattet und welche Wertigkeit haben diese Stellen? Wie stellt sich dies für die Leitung der Hochschule dar?

Die Hochschule für Finanzen ­ Bereich Verwaltung ­ ist mit den folgenden Stellen ausgestattet:

Die Funktion des Präsidenten der Hochschule wird derzeit in Personalunion durch einen Abteilungsleiter der Finanzbehörde (Steuerverwaltung) wahrgenommen. Eine gesonderte Stelle wurde dafür somit nicht ausgebracht.

B. Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHÖV), Fachbereich Polizei

6. Wie viele Professoren bzw. Professorinnen lehren derzeit am Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung?

Sieben.

7. Wie viele Professorenstellen gibt es derzeit am Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung?

13.

8. Wie viele dieser Professorenstellen sollen in die neu zu gründende Hochschule der Polizei übergehen, wie viele sollen dort neu geschaffen werden?

9. Wie viele dieser Professorenstellen sollen dann tatsächlich besetzt werden und zu welchem Zeitpunkt?

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.

10. Wie viele Studierende sind derzeit am Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eingeschrieben?

225.

11. Wie viele Studierende sind insgesamt für die neu zu gründende Hochschule der Polizei vorgesehen?

12. Wie viele dieser Studierenden an der neu zu gründenden Hochschule der Polizei sollen später in den Polizeidienst übernommen werden?

Der Gesetzentwurf über die Errichtung der Hochschule der Polizei Hamburg sieht vor, dass die Studiengänge dieser Hochschule zulassungsbeschränkt sind und der Senat ermächtigt wird, die Zulassungszahlen durch Rechtsverordnung festzulegen. Dies kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.

13. Mit wie vielen Stellen ist die Verwaltung des Fachbereichs Polizei bzw. der FHÖV ausgestattet und welche Wertigkeit haben diese Stellen? Wie stellt sich dies für die Leitung des Fachbereichs bzw. der FHÖV dar?

Die Leitung der Hochschule wird in Personalunion von einem Professor der Besoldungsgruppe C 3 wahrgenommen. Er ist hierfür von seiner Lehrverpflichtung entsprechend befreit.

14. Wie viele Stellen sind für die Verwaltung der neu zu gründenden Hochschule der Polizei vorgesehen und welche Wertigkeit sollen diese Stellen haben? Welche Ausstattung ist für die Leitung der Hochschule vorgesehen?

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.

15. Am 18.04.2006 wurde eine neue Image-Broschüre der Polizei vorgestellt.

Dort wird angeführt, dass die Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ab 2006 an der neuen Hochschule der Polizei erfolge. Wer hat wann die Gründung dieser Hochschule beschlossen und wer hat wann die in dieser Broschüre angegebenen Studienmodalitäten beschlossen?

Die Planungen der zuständigen Behörde zur Reform der Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sind noch nicht abgeschlossen. Die Reform soll im Kern durch die Gründung einer Hochschule der Polizei Hamburg und die Modernisierung der Ausbildung ­ wie in der Image-Broschüre dargestellt ­ erreicht werden. Der Senat hat sich hiermit noch nicht befasst.

C. Gemeinsame Verwaltung für kleine Hochschulen

Aus welchen Gründen und mit welcher Zielsetzung wird die Zusammenlegung welcher Teile der Verwaltungen der im Vorspann genannten, kleinen Hochschulen verfolgt?

Das gemeinsame Dienstleistungszentrum AdHOCH der HafenCity Universität, der Hochschule für bildende Künste und der Hochschule für Musik und Theater wird vorrangig Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Personal, Haushalt und Finanzen sowie Studierenden- und Prüfungsverwaltung wahrnehmen. In einem größeren personellen Zusammenhang können diese Verwaltungsaufgaben effizienter und professioneller wahrgenommen werden u. a. durch bessere Vertretungsmöglichkeiten, Spezialisierung innerhalb der Aufgabenbereiche und damit zugleich Abdeckung eines breiteren Kompetenzspektrums. Diese Zielstellung korrespondiert mit gleichgerichteten Empfehlungen des Rechnungshofs anlässlich einzelner Prüfungen im Hochschulbereich. Im Übrigen siehe Antwort zu 17. bis 20.

17. Gibt es vor dem Hintergrund, dass der Senat offensichtlich die im Vorspann erwähnte Zusammenlegung von Teilen der Verwaltungen der oben genannten kleinen Hochschulen gut heißt, Überlegungen, auch bei den Verwaltungen der beiden noch kleineren Hochschulen für Finanzen und der Polizei Kosten zu mindern und die Effizienz zu erhöhen durch die Zusammenlegung dieser beiden Verwaltungen?

18. Ist geprüft worden, inwieweit eine gemeinsame Verwaltung der Hochschulen der Polizei und der Finanzen sinnvoll ist? Wenn nein, weshalb nicht?

19. Gibt es Teile der Verwaltungen der beiden Hochschulen für Finanzen und der Polizei, die ebenfalls zusammengelegt werden könnten?

20. Wo unterscheiden sich die Aufgaben der Verwaltungen der Hochschulen für Finanzen und der Polizei so, dass diese Teile nicht zusammengelegt werden könnten?

Es gibt derzeit keine Überlegungen, die Verwaltungsbereiche der Hochschulen für Finanzen und Polizei zusammenzulegen. Die zukünftige Hochschule der Polizei Hamburg soll als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg errichtet werden. Ihr Rechtscharakter wird sich insofern von dem Rechtscharakter der Hochschule für Finanzen Hamburg unterscheiden.

Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen dieser beiden Hochschulen haben zur Folge, dass die zum Einsatz kommenden und durch die Hochschulverwaltung zu verplanenden Ressourcen (Lehrkräfte, Lehrsäle, Medien, IuK-Technik) nicht deckungsgleich sind.

Der Verwaltungsbereich der Hochschule für Finanzen besteht unverändert aus der vormaligen Verwaltung des Fachbereichs Finanzen der FHÖV. Die Hochschule ist gemeinsam mit der Landesfinanzschule Hamburg und dem Aus- und Fortbildungsreferat für die Hamburger Steuerverwaltung Nutzer des Bildungszentrums für die Hamburger Steuerverwaltung. Dabei werden alle Ressourcen des Bildungszentrums (Lehrsäle, Medientechnik, IuK-Ausstattung gemeinsam durch diese drei Bereiche genutzt.

Ebenso werden zahlreiche und umfängliche Verwaltungsaufgaben zentral im Bildungszentrum erledigt, ohne dass hierfür die Hochschulverwaltung personell belastet werden müsste (Hausverwaltung, Beschaffung, Geschäftsstelle, IuK-Administration, Medienverwaltung). Eine Ausgliederung der Hochschulverwaltung aus dieser gemeinsamen Bildungsverwaltung (zugunsten einer gemeinsamen Hochschulverwaltung Polizei und Finanzen) würde die hier erzielten Synergieeffekte gefährden und nicht unerhebliche Mehrkosten verursachen. Weitere Effizienzverbesserungen werden darüber hinaus im Rahmen der norddeutschen Kooperation der Aus- und Fortbildungsbereiche der Steuerverwaltungen angestrebt.

21. Welche Argumente sprechen grundsätzlich für die Gründung von Miniaturhochschulen im Hinblick auf

­ Effizienz der Verwaltung?

­ Kosten der Verwaltung?

Die Größe einer Hochschule ist allein kein verlässlicher Indikator für die Effizienz ihrer Verwaltung. Diese richtet sich an der konkreten Aufgabenstellung aus. Daher können auch kleine Hochschulen effizient verwaltet werden.