Der Schulbehörde Stellenplan

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christa Goetsch (GAL) vom 19.05. und Antwort des Senats

Betreff: Der Schulbehörde Stellenplan

Ich frage den Senat:

I. Die Schulbehörde verwaltet Daten

In der Drs. 18/3993 (28.04.2006) schreibt der Senat in der Vorbemerkung zu seinen Antworten: „Künftig werden die mit dieser Bestandsaufnahme entwickelten Instrumente und Methoden regelhaft bei der Personalorganisation der Schulen Verwendung finden."

1. Welche Instrumente und Methoden wurden im Einzelnen eingesetzt und welche davon wurden dafür neu entwickelt?

Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden Methoden und IuK-gestützte Verfahren für den Datenabgleich zwischen den Datenbeständen im Personalverwaltungsverfahren PAISY und dem Stellenverwaltungsverfahren EPOS erarbeitet und eingesetzt.

Dies betrifft insbesondere den Vergleich der einzelnen Datensätze (mit den Angaben zu Personalnummer, Name, Arbeitszeit, Schulkapitel und Schule) und die Vorgehensweise zur Korrektur bei unterschiedlichen Angaben in den beiden Verfahren.

Außerdem wurden spezielle Methoden und IuK-gestützte Verfahren für die Auswertung des Stellenbestandes und des Umfangs der besetzten Stellen auf der Grundlage von Daten aus dem Stellenverwaltungsverfahren EPOS entwickelt und eingesetzt.

2. Gibt es inzwischen eine Schnittstelle zwischen den Programmen PAISY und EPOS, die einen automatischen Datenabgleich (z. B. monatlich) ermöglicht?

Nein.

3. Wann genau im Jahr 2004 war die Einführung des Datenverwaltungsprogramms EPOS abgeschlossen?

Die Übernahme von Daten aus der früheren Stellenkartei in Papierform in das Stellenverwaltungsverfahren EPOS wurde in der zuständigen Behörde im Juni 2004 abgeschlossen.

4. a) Warum hat es vier Jahre gedauert, das Datenverwaltungsprogramm EPOS einzuführen?

Die Dauer des Einführungsprozesses ist dem Umfang der zu verarbeitenden Datenmengen und dem zeitgleich erforderlichen Parallelbetrieb mit der früheren Stellenkartei geschuldet (siehe Drs. 18/3869).

b) Verfügt der Senat über Kenntnisse, ob sich die Einführung eines vergleichbaren Programms in andern Verwaltungen oder auch in Privatbetrieben mit großen Personalbeständen über derartige Zeiträume erstreckt?

Nein.

c) Warum wurde in den Jahren seit 2000­2005 keine Schnittstelle zum Datenverwaltungsprogramm PAISY eingerichtet?

Eine programmierte Schnittstelle zwischen PAISY und EPOS wurde wegen der sehr unterschiedlichen fachlichen, technischen und datenbanklogischen Strukturen und Anforderungen an die beiden Verfahren nicht erstellt.

5. Welche Kosten sind für den Senat durch die Beschaffung und Einführung des Datenverwaltungsprogramms EPOS angefallen?

Die Beschaffung von EPOS für die hamburgische Verwaltung war auf der Basis einer Vereinbarung zur Übernahme von IuK-Verfahren anderer Länder und des Bundes kostenfrei. Für die Anpassung an die hamburgischen Bedarfe wurden rund 430 Tsd. Euro aufgewendet.

6. Wie viele Personen mit welchem Zeitaufwand waren an der „händischen" Überprüfung der Datenbanken, wie sie gegenüber dem Schulausschuss zuerst am 1. März 2006 berichtet wurde, beschäftigt?

Die zuständige Behörde hat hierüber keine Zeitanschreibungen geführt. Die Arbeit wurde hauptsächlich im für den Stellenplan zuständigen Referat und in den Personalsachgebieten geleistet.

7. Plant der Senat in Zukunft ein neues Datenverwaltungsprogramm zur Verwaltung der Lehrerstellen zu beschaffen und einzusetzen oder planen der Senat oder die zuständige Behörde ggf. andere Lösungswege, um die Datenverwaltung zu verbessern? Wenn ja welche?

Die zuständige Behörde plant, mit Hilfe der bei der Bestandsaufnahme entwickelten Methoden und IuK-gestützten Verfahren künftig regelmäßig einen Datenabgleich vorzunehmen. Im Übrigen war der Senat hiermit nicht befasst.

II. Die Schulbehörde ermittelt den Lehrerstellenbedarf

Mit dem Verwaltungsprogramm PSD werden die Lehrerstellenbedarfe der Schule sowie die Personalkapazitäten der Schulen erfasst.

8. Hat es aufgrund der in der Behörde gemachten „händischen" Bestandsaufnahme, wie sie gegenüber dem Schulausschuss zuerst am 1. März 2006 berichtet wurde, eine Korrektur der bisher errechneten Bedarfe geben? Wenn ja, welche und weshalb?

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme hat keine Auswirkungen auf die Bedarfe.

9. Gibt es eine Schnittstelle zwischen den Programmen PAISY und PSD, die einen automatischen Datenabgleich ermöglicht? Wenn nein, seit wann fehlt diese und hält der Senat oder die zuständige Behörde es für sinnvoll, eine solche einzurichten?

10. Plant die zuständige Behörde, einen automatischen Datenabgleich zwischen PAISY und PSD einzurichten? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist dies geplant?

Die im IuK-Verfahren „Planungs- und Steuerungsdaten Schulen" (PSD) verarbeiteten Personaldaten werden aus PAISY nach PSD exportiert und dort so aufbereitet, dass sie zur Bilanzierung der Personalversorgung der einzelnen Schulen geeignet sind.

Eine grundlegend andere Schnittstelle zwischen PAISY und PSD ist nicht geplant.

Wenn nein, bitte die jetzt richtigen Zahlen angeben und darstellen, was sich an der Berechnungsmethode geändert hat, dass nunmehr andere Zahlen gültig sind.

Für 2001­2005: ja. Die für 2006 genannte Zahl bezieht sich auf den gemäß aktueller Langfristprognose der Bedarfsentwicklung zum Schuljahr 2006/2007, also zum 1. August 2006, erwarteten Finanzierungsbedarf (siehe Protokoll Schulausschuss 18/27 und Drs. 18/3993). Dieser setzt sich aus einem Lehrerstellenbedarf in Höhe von 13 395 Lehrerstellen und einem Finanzierungsbedarf für Altersteilzeit im Umfang von 117 Lehrerstellen zusammen. Der Lehrerstellenbedarf zum 1. Februar 2006 betrug nach den Planungen zur Personalorganisation 13 242 Stellen.

12. Aufgrund welcher Faktoren hat sich der Zahl des Stellenbedarfs in den Jahren seit 2001 verändert (Schüler/-innenzahl, Stundentafeln, Förderprogramme u. s. w. bitte differenziert darstellen)? 13. a) Wie erklärt der Senat das Absinken der Bedarfe zwischen 2001­ 2005 und den anschließenden Anstieg?

b) Welche Faktoren (vergl. Frage 12) haben sich wie verändert?

c) Welche Entscheidungen des Senats bzw. der zuständigen Schulbehörde liegen diesen Veränderungen zu Grunde?

Mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 17/2441 vom 19.03.2003, Betr.: Klarheit und Wahrheit zu der aktuellen Zahl der Hamburger Schüler/-innen und Lehrer/-innen, der Höhe des Unterrichtsausfalls und der Größe der Schulklassen") habe ich den Senat u. a. zu der Frage nach den Grundlagen der Festlegung des Stellenbedarfs befragt: „5. Lehrer/-innenbedarf der Schulen

In der bisherigen Praxis wurde der Lehrerbedarf einer Schule aus den zu erteilenden Unterrichtsstunden, den pädagogischen Sondermaßnahmen (z. B. Projekt „Lesen und Schreiben für alle" ­ PLUS) und Sonderbedarfen errechnet. Als Grundlage für die Zuweisung dienten die so genannten Bedarfsgrundlagen. 18/2753

Lt. Bericht der der BBS am 01.03.2006 im Schulausschuss fach angedeutet, dass er keine Maßnahmen zur Neubestimmung der Bedarfe ergreifen möchte (vgl. z. B. Drs. 17/1041). In ihrem Bericht nimmt die 2. Lehrerarbeitszeitkommission nun Bezug auf „neue, von der Behördenleitung der BBS gesetzte... Bedarfsgrundlagen...." (Seite 29). Als „Bedarfsgrundlage" werden hier nun „Schülerzahlen" und die „zur Verfügung stehenden Lehrerstellen" genannt. Stimmt das so? Sind nicht auch die Basisfrequenzen und die Stundentafeln maßgeblich?

Hat der Senat bei der Beschreibung und Berechnung der „Bedarfsgrundlagen" einen grundlegenden Wandel bei den zugrunde liegenden Parametern vollzogen?

Kann nach dem Verständnis des Senats eine von pädagogischen Überlegungen und der Entwicklung der Schülerzahl unabhängige festgesetzte Stellenzahl eine „Bedarfsgrundlage" sein?

In welcher Form werden bei der Neufestlegung der Bedarfsgrundlagen die so genannten qualitativen Bedarfe, die auf Beschlüsse der Bürgerschaft zurückgehen, berücksichtigt (bitte für die einzelnen von der Bürgerschaft in der Vergangenheit beschlossenen Bedarfsgrundlagen angeben)? Inwieweit wird es auch in Zukunft „qualitative Maßnahmen" geben, die unabhängig von der Schülerzahlenentwicklung nach von der Bürgerschaft festgelegten Standards finanziert werden?

Auf welcher Grundlage wird die zuständige Behörde in Zukunft den Schulen zur Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgaben über den „Grundbedarf" hinaus Personal zuweisen?

Die Antwort des Senats dazu: „Der Senat hat sich mit der Neuregelung der Bedarfsgrundlagen bisher nicht befasst."

In welcher Form werden heute bei der Berechnung der Bedarfe die so genannten qualitativen Bedarfe, die auf Beschlüsse der Bürgerschaft zurückgehen, berücksichtigt (bitte differenziert für die einzelnen von der Bürgerschaft in der Vergangenheit beschlossenen Bedarfsgrundlagen angeben)?

Welche Verordnungen und ggf. weitere Entscheidungen des Senats oder der Schulbehörde werden bei der Berechnung der Lehrerstellenbedarfe seit 2001 zu Grunde gelegt?

Der Lehrerstellenbedarf wird seit dem 1. August 2003 hinsichtlich des Unterrichtsbedarfs im Wesentlichen auf der Grundlage des Lehrerarbeitszeitmodells berechnet, siehe Drs. 17/2875 sowie die Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung vom 1. Juli 2003. Zur Höhe und Aufteilung der Sonderbedarfe sowie zu den Ursachen von Bedarfsveränderungen in den vergangenen Jahren siehe Drsn. 18/304, 18/1592, 18/1701, 18/1903, 18/2349, 18/2669 und 18/3993 sowie den Anhang zu Ziffer 4 des Vorworts zum Einzelplan 3.1 des Haushaltsplans 2005/2006.