Einnahmen aus Konzessionsabgaben
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Marx (SPD) vom 31.05. und Antwort des Senats
Betreff: Einnahmen aus Konzessionsabgaben
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nimmt jährlich weit über 100 Mio. Euro aus den Konzessionsabgaben der Versorgungsunternehmen Vattenfall Hamburg, E.ON Hanse und Hamburger Wasserwerken (HWW) ein.
Ich frage den Senat:
1. Wie stellen sich die Einnahmen aus Konzessionsabgaben der Unternehmen Vattenfall Hamburg, E.ON Hanse und HWW jeweils in den Jahren 1990 bis 2005 dar?ON Hanse AG bemisst sich nach den Höchstwerten gemäß der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992. Die Rechtsgrundlage für die Konzessionsabgabe der Hamburger Wasserwerke ist die „Anordnung über die Zulässigkeit von
Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände" vom 4. März 1941 in der Fassung vom 7. März 1975.
3. Welche Laufzeiten haben jeweils die Konzessionsverträge der FHH mit den Unternehmen Vattenfall Hamburg, E.ON Hanse und HWW?
4. Wann wurden die Konzessionsverträge der FHH mit den Unternehmen Vattenfall Hamburg, E.ON Hanse und HWW jeweils zuletzt verlängert bzw. abgeschlossen?
Der Konzessionsvertrag mit der Hamburgische Electrizitätswerke AG als Rechtsvorgängerin der Vattenfall Hamburg wurde am 15. September 1994 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem 1. Januar 1995. Der Konzessionsvertrag mit den Hamburger Gaswerken als Rechtsvorgängerin der E.ON Hanse wurde 1989 geschlossen und hat eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem 1. Januar 1989. Der Konzessionsvertrag mit den Hamburger Wasserwerken wurde ursprünglich am 7. Juni 1940 geschlossen und am 16. Juli 1951 neu gefasst. Er ist unbefristet.