Grünpatenschaften

Die BSU bietet Hamburger Unternehmen und Privatpersonen an, im Rahmen von Patenschaften Grünanlagen zu übernehmen und in Zusammenarbeit mit den Bezirken zu gestalten.

Die Hamburger Bezirke haben hierzu einen Angebotskatalog vorgelegt, aus dem Interessenten sich eine Grünanlage auswählen können, für die sie mindestens für ein Jahr die Patenschaft übernehmen möchten.

Es besteht aber auch die Möglichkeit seitens der Bürger/Unternehmen, selbst eine Fläche auszusuchen, um die man sich kümmern möchte.

Auf den Flächen soll den Paten gestattet werden, sich mit einem gut sichtbaren Hinweisschild zu präsentieren.

Daher frage ich den Senat und die zuständigen Behörden:

1. Seit wann gibt es das Projekt?

Das Gemeinschaftsprojekt „Hamburger Grünpate" der Freien und Hansestadt Hamburg, der Handelskammer Hamburg sowie der Handwerkskammer Hamburg besteht seit Mai 2005 (www.gruenpate.de).

Neben dem Patenschaftsangebot „Hamburger Grünpate" bestehen in den Bezirksämtern bereits seit längerem zahlreiche Patenschaften für Grünflächen, Straßenbegleitgrün und Kinderspielplätze mit Privatpersonen, Anwohnerinitiativen, Institutionen sowie Firmen, die in Art, Inhalt und Umfang sehr unterschiedlich sein können.

2. Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien haben die Bezirke die für Patenschaften angebotenen Grünflächen ausgewählt?

Die Angebote richten sich schwerpunktmäßig an Unternehmen und Privatpersonen, die bereit sind, z. B. eine Jahrespflege zu sponsern oder zu übernehmen.

Für die Auswahl wurden u. a. folgende Kriterien zugrunde gelegt:

· Grünflächen vor Unternehmenssitzen und Betriebsstätten, mit Öffentlichkeitswirksamkeit,

· Straßenbegleitgrün in Industrie- und Gewerbegebieten sowie an Bürostandorten,

· Grünflächen, deren Attraktivität über den derzeitigen Pflegestandard hinaus gesteigert werden sollte,

· Grünflächen vor Schulen und Kindertagesheimen, an Schulwegen und an/auf Spielplätzen,

· Grünflächen vor öffentlichen Gebäuden, Museen, Theatern etc.

3. Warum bieten die Bezirke die im Internet verzeichneten Grünanlagen Dritten zur Betreuung an?

Durch das Engagement für das öffentliche Grün sollen ­ durch verbesserte Gestaltung und/oder intensivierte Pflege ­ eine Attraktivitätssteigerung der Flächen erzielt sowie eine stärkere Identifikation der Bürger und Unternehmen mit dem öffentlichen Grün bewirkt werden.

Durch das Internet wird eine schnelle Kommunikation und Rückmeldung erreicht.

Durch einen an viele Unternehmen und an die bezirklichen Dienststellen verteilten Flyer sind alle an einer Patenschaft Interessierten über den Weg informiert.

4. Werden im Rahmen einer Grünpatenschaft zwischen dem Bezirksamt und dem "Paten" verbindliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen getroffen, die beim Abschluss einer Patenschaft vom Paten einzuhalten sind?

a) Wenn ja, welche?

Bei Patenschaften größeren Umfangs werden Ziel- und Leistungsvereinbarungen, in denen die entsprechenden Leistungen beschrieben werden, für einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen.

b) Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

5. Sollen bei den Vereinbarungen über eine solche Patenschaft die jeweils für die entsprechende Fläche geltenden Pflegestandards gelten?

Nein. Durch das Engagement für das öffentliche Grün soll eine über die Grundversorgung der Pflege und Unterhaltung (u. a. Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht) hinausgehende Attraktivitätssteigerung der Flächen erzielt werden. Die Pflege und Gestaltung wird nach Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksamt festgelegt.

a) Wenn ja, wird den Paten ein Pflegeplan ausgehändigt?

Entfällt.

b) Wenn nein, kann der Pate nach seinen eigenen Vorstellungen pflegen oder gestalten?

Siehe Antwort zu 5.

6. An welchen Standorten wurden bereits Patenschaften vergeben und an wen? (Bitte mit Angaben nach Standort/Belegenheit, Bezirk, Art der Fläche, Größe der Fläche, Pate (falls aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, bitte Angabe, ob Privatperson oder Unternehmen), Laufzeit der Patenschaft, Inhalt der Vereinbarung)

Die gewünschten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

7. Von wem werden die Paten betreut?

Die Betreuung der Paten erfolgt durch die zuständigen Bezirksämter.

8. Welche Betreuungsaufgaben müssen von den Bezirks- bzw. BSUMitarbeitern erbracht werden?

Die zuständige Behörde nimmt allgemeine Informations- sowie Vermittlungsfunktionen wahr.

Die Mitarbeiter der bezirklichen Dienststellen übernehmen die Beratung sowie die umsetzungsbezogenen Aufgaben.

Hierzu zählen u. a.:

· Klärung der Wünsche an die Patenschaft,

· Flächengestaltung,

· gärtnerische Einweisung vor Ort

· regelmäßige Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherheitskontrollen,

· ggf. Korrekturgespräche.

9. Mit welchem Aufwand/Kosten ist die Betreuung jeweils verbunden?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden durch die zuständigen Bezirke nicht gesondert erfasst und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

10. Wer überprüft die Einhaltung der Vereinbarungen und wie oft?

Das Einhalten der Vereinbarungen wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Dienststellen überprüft. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.

11. Was haben die Überprüfungen bisher ergeben?

Siehe Antwort zu 9.

12. Wie viele Hinweisschilder auf die Patenschaften wurden bisher in Hamburg aufgestellt?

a) Welche Größe haben die Schilder?

b) Handelt es sich hierbei um einheitliche Schilder?

c) Von wem und wo wurden die Schilder aufgestellt?

Bisher sind noch keine Hinweisschilder aufgestellt.

Die im Design einheitlichen Schilder gibt es in zwei Größen:

1. in der Größe 420 x 300 mm

2. in der Größe 420 x 150 mm

Das Aufstellen der Schilder erfolgt durch die Grünpaten.

13. Welches Volumen (in Euro) hat der Pflegeaufwand für die einzelnen ausgeschriebenen Grünflächen jeweils?

Der Pflegeaufwand liegt im Ermessen des Paten und ist abhängig von dem vereinbarten Leistungsumfang. Im Übrigen werden die Daten statistisch nicht erfasst und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung Zeit mit vertretbarem Verwaltungswand nicht ermittelt werden.

14. Welches Einsparpotential ergibt sich für den jeweiligen Bezirk, wenn alle ausgelobten Grünflächen Patenschaften finden würden?

Es ergibt sich kein Einsparpotenzial, da es sich um zusätzliche, den Pflegestandards steigernde Leistungen der Grünpaten handelt.

15. Aus welchen Gründen hat der Bezirk Nord keine Flächen für Patenschaften angeboten?

Die vom Bezirksamt Hamburg-Nord aufgegebenen Flächen konnten aufgrund eines Übertragungsfehlers bisher nicht ins Internet eingestellt werden.

16. Ergeben sich aus den Patenschaften Nutzungsbeschränkungen für die zur Pflege und Gestaltung ausgelobten Grünflächen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wer legt diese Beschränkungen ggf. fest?

c) Wie werden sie ggf. bekannt gemacht?

Nein.