Mietwohnungsbau

Teilgebiet Entwicklung und Zustand Uelzener Straße/Eckenerstraße/Kapitän-Lehmann-Ring/Schütte-Lanz-Straße: zwei- und dreigeschossige Mietwohnungsbauten als Straßenrand-oder Kammbebauung (Fünfzigerjahre).

Am Sacksdamm/Alte Landwehr: eingeschossige Schlichtwohnungen, als Zeilen beiderseits der Wege (nach 1930). Seb 2 Zeppelinstraße/Virchowstraße/Esmarchstraße: zweigeschossige Reihenhausstruktur (Bremer Haus, seit den Zwanzigerjahren). Einsteinstraße/Semmelweisstraße: viergeschossige (Eckgebäude Semmelweisstraße/Vahrer Straße sechsgeschossig) Wohnblocks parallel oder quer zur Straße, Mietwohnungsbau der Fünfzigerjahre.

Sebaldsbrücker Heerstraße: überwiegend zwei- und eingeschossige Wohngebäude, teilweise noch als Vorstadtvillen nach 1900, teilweise verändert oder durch Neubauten ersetzt, im östlichen Abschnitt als geschlossene Straßenrandbebauung. Dazwischen Hauswirtschaftsschule.

Seb 3 entfallen Seb 4 entfallen Seb 5 Überwiegend ein- bis zweigeschossige Siedlungshäuser (sogenannte Eisenbahnersiedlung, zwischen 1910 und 1930) in Einzel- und Doppelhausform.

Teilbereich an der Sebaldsbrücker Heerstraße, überwiegend mehrgeschossige Wohngebäude. Teilweise Zubehörnutzungen zum benachbarten Osterholzer Friedhof (Gärtnerei, Blumenverkauf). Hem 1 entfallen Hem 2 Überwiegend zweigeschossige Wohngebäude entlang der Straßen, meistens als Einzel- und Doppelhäuser, teilweise auch als Hausgruppen. Nur sehr vereinzelt rückwärtige Bebauung.

Geschlossenes zweigeschossiges Neubaugebiet (Wohnen) auf dem früheren Toschi-Gelände zwischen Christernstraße und Westerholzstraße. Im Bereich Sensenstraße/Drillstraße/Osterhop (Westseite) zwei- bis dreigeschossige Geschossbauten aus den Fünfzigerjahren (Gewoba). Hem 3 entfallen Hem 4 Überwiegend zweigeschossige Wohngebäude entlang der Straßen, meistens als Einzelhäuser, an Marschstraße und Hahnenstraße auch als größere Mehrfamilienhäuser. Am Hemelinger Werder eingeschossige Einfamilienhäuser.

Sondernutzungen im südlichen Abschnitt der Kleinen Marschstraße: Jugendheim, Autobahnmeisterei, kleinere Gewerbebetriebe auf der Ostseite der Kleinen Marschstraße.

Hem 5 An der Hemelinger Heerstraße (zwischen Sandhofstraße und Osternadel) gemischte Nutzungen von Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe, überwiegend zweigeschossig, rückwärtig eingeschossig.

Sonst überwiegend Wohnen, ein- und zweigeschossig, als Einzel- und Doppelhaus, Siedlungscharakter im Bereich Auf dem Kronsberg, Fuhsestraße, Wietzestraße, Eitzestraße.

Sondernutzung: Schule Brinkmannstraße.

Teilgebiet Entwicklung und Zustand Arb 1 Das Teilgebiet ist in mehrere Siedlungsabschnitte gegliedert:

1. Die Stackkampsiedlung wurde Ende der Vierzigerjahre begonnen und diente primär der Linderung der großen Wohnungsnot nach dem Kriege. Entsprechend klein und einfach waren die ursprünglichen Gebäude. Dieser Bereich erstreckt sich von der Arberger Heerstraße bis zur Harzer Straße, Bebauung entlang der Straßen, von denen häufig kleine Stichwege abzweigen, Wohngebäude mit großen Gärten, ursprünglich eingeschossig, als Einzel- oder Doppelhaus, inzwischen vielfach verändert durch Aufstockung oder rückwärtige Erweiterung.

2. Die sogenannte Borgwardsiedlung im nördlichen Bereich entstand ab 1950/1951 für verdiente Borgward-Mitarbeiter mit Zuschüssen des Unternehmens. Besonders prägend ist der bogenförmige Siedlungsrand (Eggestraße) mit begleitendem Kleingartensaum (sogenannte Hasenpromenade).

3. Daran anschließend entstand ab 1952 die Reichsbundsiedlung um die Klüthstraße in ähnlichem Siedlungsmuster wie die Stackkampsiedlung.

4. Im Bereich Reinhardswaldstraße, Rothaarstraße bis zum östlichen Siedlungsrand (verlängerte Achse der Nauheimer Straße) sind zweigeschossige Reihenhäuser an Wohnwegen prägend. Hier zeichnen sich bereits die in den Sechziger- und Siebzigerjahren dominierenden Formen des Einfamilienhauses ab. Dieser Teil wurde Anfang der Sechzigerjahre errichtet.

Arb 2 Überwiegend Wohnbebauung an schmalen Straßen oder Fahrwegen, eingeschossig als Einzelhaus, zwischen Olbersstraße und Bin Tegelplatz auch Doppelhäuser und Hausgruppen.

Vereinzelt ergänzende Nutzungen (Läden, Gastronomie, Mühle) an der Arberger Heerstraße.

Sondernutzungen: Schule Heisiusstraße mit Sporthalle, St.-Johannis-Kirche mit Friedhof.

Mah 1 Im westlichen Abschnitt der Mahndorfer Heerstraße Reste landwirtschaftlicher Höfe, dazwischen Wohngebäude als Einzelhäuser, überwiegend eingeschossig.

Im weiteren Verlauf der Mahndorfer Heerstraße gemischte Nutzungen von Wohnen und Einzelhandelseinrichtungen, Dienstleistungen, Grundschule, ein- und zweigeschossig.

Der alte Mahndorfer Bahnhof als Bürgerhaus mit Kindertagesstätte genutzt. Dahinter Feuerwache, Polizeiposten und Vereinsgelände (Kleintierzüchter).

In den Nebenstraßen Wohngebäude als Straßenrandbebauung, überwiegend ein-, teilweise zweigeschossig, als Einzel- oder Doppelhaus.

Mah 2 Ein- bis zweigeschossige Wohngebäude überwiegend als Straßenrandbebauung, als Einzel-, Doppelhaus und Hausgruppe.

2. Geltendes Planungsrecht

Allgemeines:

Der Staffelbau- und Gewerbeplan Nr. 0045 (vor 1945) sowie die weiteren hier aufgeführten Bebauungspläne (nach 1945, rechtsverbindlich zwischen 1950 und 1962) wurden auf der Grundlage der Staffelbauordnung für die Stadt Bremen und das Landgebiet vom 6. Dezember 1917 bzw. 23. März 1940 aufgestellt.

Aufgrund des § 173 Absatz 3 Satz 1 Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 zur Überleitung städtebaulicher Pläne gelten alle hier aufgeführten Pläne ohne zeitliche Begrenzung als Bebauungspläne im Sinne dieses Gesetzes.

Diese Überleitungsregelung gilt gemäß § 233 Abs. 3 weiterhin fort.

Da diese Pläne nur in Verbindung mit den Regelungen der Bauordnung für die Stadt Bremen und das Landgebiet vom 21. Oktober 1906 und der Staffelbauordnung für die Stadt Bremen und das Landgebiet vom 6. Dezember 1917 bzw. 23. März 1940 ihren vollständigen Inhalt erhalten, gelten auch die nach heutiger Systematik bauordnungsrechtlichen Gesetzesbestimmungen in diesem Umfang fort. Insoweit sind sie Bestandteil der fortgeltenden Bebauungspläne.

Die Staffelbau- und Gewerbepläne 0045, 415 und 162 gelten gemäß § 30 Abs. 3 als sogenannte einfache Bebauungspläne, weil sie keine Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten. Bei der Beurteilung von Vorhaben auf dieser Rechtsgrundlage ist für die nicht festgesetzten Kriterien § 34 (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) anzuwenden.

Für die Bebauungspläne 127, 223, 224, 225, 405, 416, 460 und 477 und ist die Grundlage ebenfalls die Staffelbauordnung. Diese Pläne enthalten zusätzlich Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen. Sie sind also im Sinne des § 30 Abs. 1 qualifiziert.

Die Bebauungspläne 179 und 577 enthalten ausschließlich Verkehrsfläche.

Planungsrecht für Teilgebiete

Für die einzelnen Teilgebiete des Bebauungsplans 2337 bestehen folgende planungsrechtliche Festsetzungen. Dabei wird zwischen einfachen (E) und qualifizierten Bebauungsplänen (Q) unterschieden: Plan verbindlich gebiet Nr. seit Festgesetzte Baustaffel und Gewerbeklasse Has 1 127 16.04.1958 An der Hastedter Heerstraße (Nordseite) und Hastedter (Q) Dorfstraße Gewerbeklasse (GK) III, Baustaffel (BS) 3, an der Ludwig-Quidde-Straße und Feuerkuhle GK III BS 2. Straßenbegleitende Bauzonen. Blockinnenbereich pauschal bebaubar (BS 1). 416 13.04.1960 Auf der Hohwisch (Südseite), Suhrfeldstraße (beidsei(Q) tig), Hastedter Osterdeich und Fährstraße (Westseite), GK IV. BS 2, in Einzelfällen an der Suhrfeldstraße auch 3, im Bereich des ehemaligen Straßenbahndepots (heute SB-Markt) und Nachbarschaft BS 2/GK III. Straßenbegleitende Bauzonen, teilweise (Westseite Fährstraße) rückwärtige Bauzone, BS 1, Flachdach.

Grundstück Schule/KTH Auf der Hohwisch/Fährstraße: Fläche soll öffentlichen Zwecken dienen.

Für die Geschossbauten an der Rintelner Straße sind BS 4 und GK IV festgesetzt.

16.04.1960 Siedlung Detmolder Straße, Pyrmonter Straße, Boden(Q) werder Straße (Westseite) und Graf-Spee-Straße BS 2/GK IV. Bodenwerder Straße (Ostseite), Detmolder Straße (Nordseite) und Alfelder Straße (beidseits) BS 3/GK IV, Hastedter Heerstraße (Südseite) und Teile an Fährstraße und Auf der Hohwisch BS 3/GK III mit rückwärtigen Erweiterungen (BS 1/GK III). Goslarer Straße (beidseits) und Einbecker Straße (beidseits) GK III/BS 2.

Straßenbegleitende Bauzonen, durch vordere und hintere Baulinien begrenzt.

Has 2 1963 02.06.1993 Im Teilgebiet Has 2 wurden alle Gewerbeklassen durch (E) Baugebiete gemäß ersetzt. Teilweise wurden Baustaffeln durch eine abweichende Zahl der Vollgeschosse ersetzt. Die nicht aufgehobenen Festsetzungen, wie überwiegend Baustaffeln, vordere und hintere Häuserlinien sowie Verkehrsflächen, gelten weiter.

Hastedter Heerstraße zwischen Fährstraße und Deichbruchstraße: MI, Fährstraße, Hastedter Osterdeich und Fleetrade WA, ansonsten WR. In Teilbereichen zwei Vollgeschosse, teilweise ein Vollgeschoss.