Ressourcenzuweisung für das Sprachförderkonzept im nächsten Schuljahr
Auf meine Anfrage zur Zuweisung von Ressourcen zur Umsetzung des Sprachförderkonzepts an Schulen (Drs. 18/4199) hat der Senat am 5. Mai 2006 berichtet, eine Veränderung der Verteilungskriterien zum nächsten Schuljahr sei nicht geplant. Bei den Zuweisungen an die Einzelschulen für das nächste Schuljahr könne es dennoch zu Veränderungen kommen, wenn die Schülerzahlen sich verändert haben. Die Berechnungen für die Einzelschulen seien damals noch nicht abgeschlossen gewesen.
Inzwischen wurde bekannt, dass einigen Schulen eine teilweise erhebliche Kürzung der Sprachfördermittel mitgeteilt wurde. Der Sprecher der Bildungsbehörde wird in der Hamburger Morgenpost vom 14. Juni 2006 damit zitiert, dass man aufhören wolle, Sprachförderstunden „nach dem sozialdemokratischen Gießkannenprinzip" zu verteilen.
Vor diesem Hintergrund fragte ich den Senat:
1. Ist es zutreffend, dass die Verteilung der Sprachförderressourcen im laufenden Schuljahr vom jetzigen Senat verantwortet wird und den Kriterien des geltenden Sprachförderkonzepts folgt? Wenn ja:
a) Inwiefern führen diese Kriterien zu einer nicht zweckmäßigen Mittelverteilung?
b) Welche Veränderung an den im laufenden Schuljahr angewandten vom Sprecher der BBS als „sozialdemokratisches Gießkannenprinzip" bezeichneten Zuweisungskriterien hat die zuständige Behörde vorgenommen?
2. Welche Sprachförderressourcen werden zum kommenden Schuljahr nach derzeitiger Planung insgesamt zur Verfügung stehen und welche prozentuale Entwicklung bedeutetet dies bezogen auf die in den Schuljahren 2005/2006, 2004/2005, 2003/2004 bereitgestellten Mittel?
Die für die Sprachförderung eingesetzten Förderressourcen in den Schuljahren 2003/2004 bis 2006/2007 ergeben sich unter Berücksichtigung der Umsetzung des neuen Sprachförderkonzeptes ab dem Schuljahr 2005/2006 aus der nachfolgenden Tabelle (siehe Drsn.
Ab Schuljahr 2005/2006 als separater Sonderbedarf mit vier Stellen ausgewiesen. Fünf Stellen für Förderprojekt PRIMA ab Schuljahr 2005/2006 als separater Sonderbedarf ausgewiesen.
Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 4.
3. Wie werden die Sprachförderressourcen nach derzeitiger Planung im kommenden Schuljahr auf die Schulen verteilt? Welche absolute und prozentuale Veränderung gibt es gegenüber dem laufenden Schuljahr?
(Bitte für jede Schule aufführen.)
4. Welchen Veränderungen der Schülerzahlen oder sonstigen inhaltlichen Erwägungen folgen die geplanten Änderungen? (Bitte für jede Schule mit geänderter Zuweisung darstellen!)
Die Zuweisung von Sprachfördermitteln zu den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007 berücksichtigt im Wesentlichen die Kriterien des neuen Sprachförderkonzeptes (siehe Drs. 18/4461). Insbesondere um größere Absenkungen an einzelnen Standorten abzumildern, erfolgte die Umsetzung in zwei Schritten. Außerdem werden veränderte Schülerzahlen, der Ausbau des Ganztagsschulangebots und die Auswirkungen des Schulentwicklungsplans 2005 bis 2015 berücksichtigt.
Nach gegenwärtigem Stand (26. Mai 2006) ist eine Verteilung der Förderressourcen (Wochenarbeitszeit-Stunden für allgemeine Sprachförderung ohne 3. Phase nach Vorbereitungsklassen; Schülerzahlen: Herbststatistik 2005 für Schuljahr 2006/2007 bzw. Kurzfristprognose vom 9. Mai 2005 für Schuljahr 2005/2006) auf die Schulen wie in der Anlage dargestellt geplant. Die zuständige Behörde prüft derzeit noch auf der Grundlage entsprechender Rückmeldungen aus den Schulen, ob die für das Schuljahr 2005/2006 in bestimmtem Umfang auf die Zuweisung von Sprachfördermitteln vorgenommene Anrechnung des unterrichtlichen Mehrbedarfs durch Lehrkräfte von Ganztagsschulen für das kommende Schuljahr aufgehoben wird. In diesem Fall würde sich die Sprachförderressource insgesamt geringfügig erhöhen.