Die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse sind als Anlage 1 und

BBehörde für Stadtentwicklung und Umwelt" Kapitel 6420 „Bau und Betrieb" hier: Nachforderungen von 1600 Tsd. Euro beim neu einzurichtenden Titel 6420.812.01 „Einrichtung des Landesbetriebes „Straßen und Gewässer" in 2006

(Senatsvorlage) Vorsitzender: Ralf Niedmers Schriftführer: Walter Zuckerer

I. Vorbemerkungen:

Die Drs. 18/4149 wurde am 10. Mai 2006 gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom Präsidenten an den Haushaltsausschuss federführend und an den Stadtentwicklungsausschuss sowie den Sonderausschuss „Verwaltungsreform" mitberatend im Vorwege überwiesen.

Die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage am 16. Juni 2006 abschließend beraten.

II. Beratungsinhalt:

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten eingangs, dass das Ziel der Vorlage noch nicht die endgültige Entscheidung über die Einrichtung des Landesbetriebes sei, sondern zunächst nur die Bereitstellung der Gründungskosten. Der Beschluss über die Einrichtung des Landesbetriebes „Straßen und Gewässer" sei erst für die Haushaltsberatungen 2007/2008 vorgesehen. Zweck der Gründung des Landesbetriebs sei eine flexiblere Organisation der Aufgabenfelder. Andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein hätten vergleichbare Landesbetriebe bereits gegründet.

Die SPD-Abgeordneten wiederholten ihre bereits in den Beratungen der mitberatenden Ausschüsse geäußerte Kritik, dass ohne einen vorliegenden Wirtschafts- und Stellenplan nicht nachvollziehbar sei, ob die Gründungskosten von 1,6 Mio. Euro tatsächlich von den sich durch die Einführung der betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente ergebenden Einspareffekten aufgefangen würden. Sehr bedauerlich sei zudem, dass die Vergleichszahlen hinsichtlich der Kosten sowie des Zeitpunkts ihrer Amortisation für die Gründung des Landesbetriebs für Geoinformation und Vermessung (LGV) nicht vorlägen, obwohl der Senat diese in der Sitzung des Sonderausschusses Verwaltungsreform zu Protokoll zugesagt habe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, dass der LGV am 01.01. gegründet worden sei. Eine Vergleichbarkeit zum Landesbetrieb „Straßen und Gewässer" lasse sich nicht ohne Einschränkungen herstellen. Bei der Gründung des LGV seien das Vermessungsamt der ehemaligen Baubehörde mit den Kataster- und Vermessungsämtern der Bezirke zusammengeführt worden. Ziel sei dabei nicht in erster Linie die Einführung der kaufmännischen Buchführung, sondern die Zentralisierung der Dienststellen gewesen. Folgende Betriebszuschüsse seien im Haushalt für den LGV veranschlagt: Haushaltsjahr: 2004 17,6 Mio. Euro (Rechnungsergebnis) 2005 17,1 Mio. Euro (Rechnungsergebnis) 2006 16,8 Mio. Euro 2007 16,5 Mio. Euro (Haushaltsplan-Entwurf) 2008 16,2 Mio. Euro (Haushaltsplan-Entwurf)

Aus diesen Zahlen werde deutlich, dass die Betriebszuschüsse der Freien und Hansestadt Hamburg trotz des Anstiegs der allgemeinen Kosten rückläufig seien. Dieser Fortschreibung liege zugrunde, dass dem LGV die Pflicht zur Nutzung von Synergieeffekten auferlegt worden sei.

Die GAL-Abgeordneten sprachen sich im Grundsatz für die Einrichtung des Landesbetriebes aus, sähen sich jedoch ohne einen vorliegenden Wirtschafts- und Stellenplan nicht in der Lage, der Drucksache zuzustimmen.

Die SPD-Abgeordneten führten aus, sie würden die Einrichtung von Landesbetrieben begrüßen, insbesondere wenn sie der Effektivität und Kostensenkung dienten. Ihnen stelle sich jedoch die Frage, warum viele der Maßnahmen zur Kostensenkung nicht schon früher und unabhängig von der Gründung eines Landesbetriebs eingeleitet worden seien. Sie baten um eine konkrete Bezifferung der Kosten für die Einführung der Doppik und den SAP-Einsatz. Es sei auch zu prüfen, ob es zum SAP-System günstigere Alternativen gebe. Weiterhin fragten die SPD-Abgeordneten nach der genauen Amortisationsberechung in Bezug auf die Gründungskosten des Landesbetriebs, wie viele Stellen aufgrund der Aufgabenübertragung in die Bezirksämter verlagert würden und wie hoch der Intendanzanteil an diesen Aufgaben sei.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, es sei sehr sorgfältig und mit dem Ziel einer Kostenminimierung geprüft worden, welche SAP-Module benötigt würden. Eine Kosteneinsparung in Höhe von cirka 100 000 Euro würde auch durch eine weit gehende Anlehnung an den Prozess bei der Gründung der Hamburg Port Authority (HPA) erreicht.

Zur Amortisation führten die Senatsvertreterinnen und -vertreter aus, dass die Aufgaben und Projekte im Bauwesen sowohl quantitativ als auch qualitativ sehr unterschiedlich und ohne Konstanten wie in anderen Verwaltungsbereichen seien. Deshalb sei es nicht möglich, mit konkreten Fallzahlen zu arbeiten und Prognosen aufzustellen. Die Kosten für die Abwicklung von Bauprojekten verteilten sich derzeit zu cirka 80 % auf die Baukosten und zu cirka 20 % auf die baufachliche Vorbereitung und Begleitung. Zum jetzigen Zeitpunkt seien keine genauen Kostenangaben möglich, denn diese solle der Landesbetrieb erst konkret ermitteln. Es sei auch ein Ziel des künftigen Landesbetriebes, durch Erfassung aller Zahlen in einem abgeschlossenen Budget die begleitende Bauplanung im Verhältnis so zu erhöhen und zu optimieren, dass damit eine möglichst hohe Einsparung bei den Baukosten einhergehe. Gleichzeitig gelte es herauszuarbeiten, ob es effizienter sei, die Ingenieurleistungen durch eigenes Personal zu erbringen oder eine Fremdvergabe vorzunehmen. In dieser Systematisierung der Kostenvergleiche liege ein großes Einsparpotential, ohne dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkrete Zahlen genannt werden könnten.

Aufgrund der Entflechtung würden aus der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), führten die Senatsvertreterinnen und -vertreter weiter aus, 20 Stellen in die Bezirksverwaltungen verlagert. Schnittstellen zwischen Landesbetrieb und Bezirks verwaltung werde es im Wesentlichen im Bereich Gewässer sowie Verkehr und Straßenbau geben. Für einen Teil der Aufgaben sei auch lediglich die Entscheidungskompetenz in die Bezirke verlagert worden, mit der Abwicklung könnte der Landesbetrieb beauftragt werden. Eine solche Abwicklung einer Maßnahme sei insbesondere geboten, wenn zum Beispiel ein Gewässer an mehrere Bezirke angrenze, damit nicht jeder Bezirk eine eigene Fachkompetenz aufbauen müsse. Eine Verpflichtung der Bezirke, den Landesbetrieb privaten Ingenieurbüros vorzuziehen, gebe es im Übrigen nicht.

Zur Gewährleistung der Planungssicherheit für den Landesbetrieb sei lediglich ein Andiengebot für Aufgaben des bisherigen Amtes B seitens der BSU gegenüber dem künftigen Landesbetrieb vereinbart worden.

Die SPD-Abgeordneten erklärten, aus ihrer Sicht stehe die vorgesehene Ermächtigung der BSU zur Globalsteuerung des Landesbetriebes im Konflikt mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Arbeitsweise. Darüber hinaus ziehe allein die Verpflichtung des Landesbetriebes, die 1,6 Mio. Euro Gründungskosten zu erwirtschaften, schon eine Leistungsverteuerung nach sich. Sie fragten zudem, wer für die spätestens bis zum Jahre 2015 zu erfolgende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zuständig sei.

Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass ein Landesbetrieb gemäß Landeshaushaltsordnung Teil der Behörde bleibe und insoweit auch weisungsgebunden sei. Die Verpflichtung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie obliege zunächst der BSU. Diese könne zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen Aufträge zum Beispiel an den Landesbetrieb „Straßen und Gewässer" erteilen. Zur Höhe der Einrichtungskosten sei darauf hinzuweisen, dass die Kosten für die Einführung der Doppik auch unabhängig von der Gründung eines Landesbetriebs angefallen wären.

Die SPD-Abgeordneten betonten noch einmal, dass die vagen mündlichen Aussagen der Senatsvertreterinnen und -vertreter zur Amortisation des Landesbetriebs nicht mit der konkreten Aussage in der Drucksache, dass die Gründungskosten von 1,6 Mio. Euro während des Evaluierungszeitraums (2007 bis 2009) im Rahmen des Wirtschaftsplans aufgefangen würden, in Einklang zu bringen seien.

III. Ausschussempfehlung:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Abgeordneten gegen die Stimmen der SPD-Abgeordneten und bei Enthaltung der GAL-Abgeordneten, dem Petitum aus der Drs. 18/4149 zuzustimmen.