Sicherung von Krediten bei der Europäischen Investitionsbank

14. Zugunsten der Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbH & Co. KG (vormals Projektierungsgesellschaft DA-Erweiterung GmbH & Co. KG) im Haushaltsjahr 2007 und im Haushaltsjahr 2008 jeweils bis zur Höhe von 404 Mio. Euro, soweit die Ermächtigungen der Vorjahre noch nicht in Anspruch genommen worden sind, zur Absicherung ihrer Kreditaufnahme.

15. Zugunsten der HHLA Container-Terminal Altenwerder GmbH zur Sicherung von Krediten bei der Europäischen Investitionsbank sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Haushaltsjahr 2007 und im Haushaltsjahr 2008 jeweils bis zur Höhe von 133 Mio. Euro, soweit die Ermächtigungen der Vorjahre noch nicht in Anspruch genommen worden sind, zur Teilfinanzierung von Investitionen.

16. Zur Abgabe von Freihalteerklärungen gegenüber der Eichdirektion Nord für Urlaubsansprüche, Beihilfeansprüche und Altersteilzeitansprüche im Haushaltsjahr 2007 und im Haushaltsjahr 2008 jeweils bis zur Höhe von insgesamt 0,5 Mio. Euro.

17. Zur Gewährleistung der von der TÜV Hanse GmbH übernommenen Verpflichtung zur Zahlung von Ruhegehalt, soweit von Hamburg Erstattungen zu leisten sind, im Haushaltsjahr 2007 bis zur Höhe von 1 Mio. Euro.

18. Zugunsten der vollständig oder teilweise aus Haushaltsmitteln finanzierten öffentlichen Unternehmen in privater Rechtsform, der Hamburg Port Authority ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ sowie weiterer institutionell geförderter Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2007 und im Haushaltsjahr 2008 jeweils bis zur Höhe von insgesamt 14 Mio. Euro, um deren gesetzliche Verpflichtung zur Insolvenzsicherung ihrer Wertguthaben aus Altersteilzeit abzusichern.

19. Zugunsten des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg Immobilien ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­ im Haushaltsjahr 2007 bis zur Höhe von 580 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2008 bis zur Höhe von 645 Mio. Euro für die Aufnahme von Darlehen am Kreditmarkt.

Nummer 14

Die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg dient der Verbilligung der Kreditaufnahme der Gesellschaft für die Vorfinanzierung von Veräußerungserlösen aus dem Verkauf von Aktien der DaimlerChrysler Luft- und Raumfahrt Holding AG. Bürgschaftsvergütungen (i.d.R. 0,5 v.H.) sollen nicht erhoben werden.

Nummer 15

Die HHLA Container-Terminal Altenwerder GmbH bzw. ihre Muttergesellschaft Hamburger Hafen und Logistik AG können durch von der Freien und Hansestadt Hamburg gesicherte Kredite bei der Europäischen Investitionsbank sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau ihre Fremdkapitalkosten bei der Errichtung des Container-Terminals in Altenwerder verringern.

Nummer 16

Mit der Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften ergibt sich die Notwendigkeit, in der Bilanz werthaltige Rückstellungen zu bilden. Die Werthaltigkeit dieser Rückstellungen soll durch Freihalteerklärungen des Anstaltsträgers erreicht werden.

Die Gewährleistung bezieht sich auf am 31. Dezember 2003 bestehende Ansprüche der Beschäftigten gegenüber ihrem bisherigen Dienstherrn bzw. Arbeitgeber Freie und Hansestadt Hamburg.

Nummer 17

Mit der Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften ergibt sich die Notwendigkeit, in der Bilanz werthaltige Rückstellungen zu bilden. Die Werthaltigkeit dieser Rückstellungen soll durch Freihalteerklärungen der Freien und Hansestadt Hamburg auf Grund einer Ermächtigung für eine Gewährleistung erreicht werden, soweit die Ruhegeldleistungen auf Anwartschaften beruhen, die bis zum 31. Dezember 2003 erworben wurden (vgl. § 9 a des Überleitungsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH). Nummer 18

Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist zum Schutze der Arbeitnehmer vor Insolvenz durch den neuen § 8 a Altersteilzeitgesetz eine gesetzliche Verpflichtung zur Sicherung für Wertguthaben auf Grund von Altersteilzeitvereinbarungen eingeführt worden. Zum Nachweis der Insolvenzsicherung ist bei vollständig oder teilweise aus Haushaltsmitteln finanzierten Einrichtungen eine Freihalteerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehen.

Zusätzliche Belastungen des Haushalts, z. B. durch eine Erhöhung des Zuwendungsbedarfs, sollen damit vermieden werden.

Begünstigt sind insbesondere die Staatstheater, Einrichtungen zur Kinderbetreuung und zur beruflichen Bildung sowie zur Förderung des Tourismus.

Nummer 19

Zur Refundierung bis Ende 2004 aufgelaufener Darlehen bei der Kasse.Hamburg und zur Finanzierung laufender Aufwendungen des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg Immobilien ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­ werden Darlehen am Kreditmarkt aufgenommen (vgl. Drucksache 18/849).

Nummer 20

Für die Jahre 2005 bis 2009 wird der LBK Hamburg GmbH eine Mindesthöhe des Netto-Umlaufvermögens garantiert: Bis zum Volumen von 75 Mio. Euro wird der LBK Hamburg Immobilen ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­ der LBK Hamburg GmbH auf dessen Anforderung hin Liquiditätshilfedarlehen zur Verfügung stellen. Eine Inanspruchnahme kann in Höhe des positiven Saldos des durchschnittlichen Zweimonatsumsatzes abzüglich des Nettoumlaufvermögens zum 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres erfolgen (vgl. Drucksache 18/849). Nummer 21

Die Betriebsgesellschaft ist als privatrechtliche Kapitalgesellschaft konkursfähig. Der Gläubigerstatus der beurlaubten Beamtinnen und Beamten im Verhältnis zur Kapitalgesellschaft ist schlechter als im Verhältnis zur alten Anstalt öffentlichen Rechts mit Gewährträgerhaftung. Soweit eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in den Pensionssicherungsverein (gebührenpflichtig) nicht möglich ist, ist es zur Vermeidung einer Besitzstandsverschlechterung geboten, dass die Freie und Hansestadt Hamburg vorsorglich Garantieerklärungen abgibt (vgl. Drucksache 18/849). Nummer 22

Gegenüber dem Ausrichter der Triathlon-Weltmeisterschaft 2007 in Hamburg soll für den Fall eines Defizits eine Ausfallbürgschaft bis zur Höhe von 1,5 Mio. Euro abgegeben und auf die Erhebung einer Bürgschaftsvergütung verzichtet werden (vgl. Drucksache 18/1079). Nummer 23

Die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg soll Kreditaufnahmen der Hamburg Port Authority erleichtern und absichern.

Nummer 24

Da für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2007 vom Grundsatz der Nichtversicherung Gebrauch gemacht und das Eigendeckungsprinzip angewendet werden soll, soll ein Ausgleich für eintretende Schäden durch die Freie und Hansestadt Hamburg sichergestellt werden (vgl. Drucksache 18/2332). Nummer 25

Die Objektgesellschaften 1. ­ 3. Tranche Gebäudemanagement verfügen bisher nicht über eine Absicherung von Leitungswasserschäden, zu deren Beseitigung sie als Eigentümer verpflichtet sind. Durch die Abgabe entsprechender Freihalteerklärungen werden sie bei Leitungswasserschäden so gestellt, als würden die ihnen gehörenden Gebäude weiterhin dem Grundsatz der Selbstdeckung unterliegen.

20. Zugunsten des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg Immobilien ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­ bzw. der LBK Hamburg GmbH im Haushaltsjahr 2007 und im Haushaltsjahr 2008 jeweils bis zur Höhe von 75 Mio. Euro zur Liquiditätssicherung.

21. Zugunsten der von der Freien und Hansestadt Hamburg beurlaubten Beamtinnen und Beamten des LBK Hamburg

­ Anstalt öffentlichen Rechts ­ im Haushaltsjahr 2007 und im Haushaltsjahr 2008 jeweils bis zur Höhe von 3 Mio. Euro zum Zweck der Insolvenzsicherung der anteiligen Versorgungsansprüche, die ab dem 1. Januar 2005 beim LBK Hamburg erdient werden.

22. Zur Absicherung der Triathlon-Weltmeisterschaft 2007 in Hamburg bis zur Höhe von 1,5 Mio. Euro, soweit die Ermächtigung des Haushaltsbeschlusses 2004 noch nicht in Anspruch genommen worden ist.

23. Zugunsten der Hamburg Port Authority im Haushaltsjahr 2007 bis zur Höhe von insgesamt 57,948 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2008 bis zur Höhe von insgesamt 78,924 Mio. Euro zur Erleichterung und Absicherung ihrer Kreditaufnahme.

24. Zugunsten der Hamburg Port Authority zur Absicherung der Risiken ­ sofern keine gesetzliche Versicherung vorgeschrieben ist ­ für Schäden an Personen sowie für Schäden an Sachen bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2007.

25. Zugunsten der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH, der Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co und der Unternehmensgruppe der HaGG Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH für Leitungswasserschäden, die von den Objektgesellschaften beseitigt werden müssen, bis zur Höhe von 3 Mio. Euro.

Artikel 3:

Deckungsfähigkeit

1. Mit Einwilligung der für die Finanzen zuständigen Behörde sind die Ausgaben bei den nachfolgend genannten Kontenrahmen sowie Kapiteln und Titeln gegenseitig deckungsfähig:

­ Kontenrahmen für Dienstbezüge (KRD) der Einzelpläne 1.0 bis 9.1,

­ Kontenrahmen für Nebenleistungen (KRN),

­ Kontenrahmen für Versorgung (KRV),

­ Titel XXXX.632.91 „Zuweisungen für Versorgungszuschläge an Wirtschaftspläne",

­ Kapitel 9750 „Zentrale Versorgung",

­ Titel XXXX.461.01 „Zentral veranschlagte Personalausgaben...",

­ Titel 1140.461.02 „Sonderbudget Unterbringung von Schwerbehinderten",

­ Titel 1140.461.03 „Sonderprogramm Laufbahnaufsteiger",

­ Titelgruppe 1140. Z 70 „Nachwuchskräfte mittlerer und gehobener Dienst",

­ Titelgruppe 1140. Z 71 „Nachwuchskräfte höherer Dienst",

­ Titel 3800.632.01 „Beihilfen für Versorgungsempfänger",

­ Titel 3150.671.01 „Erstattungen der BBS für schulische Leistungen an den Landesbetrieb Hamburger Institut Berufliche Bildung".

Die in den Titelgruppen veranschlagten Personalausgaben sind mit Einwilligung der für die Finanzen zuständigen Behörde jeweils gegenseitig deckungsfähig mit dem Titel 9700.461.01 „Zentral veranschlagte Personalausgaben (soweit nicht anderweitig veranschlagt)":

2. Die sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54) sind je Einzelplan einseitig deckungsfähig zugunsten der Titel XXXX.671.XX „Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme des behördeninternen Telefonverkehrs".

3. Die Mittel für Grunderwerb (Obergruppe 82) eines Produktbereichs sind gegenseitig deckungsfähig.

4. Die in den Einzelplänen der Bezirksämter in den Deckungskreisen 05 und im Kapitel 9810 „Zentrale Bezirksangelegenheiten" veranschlagten sächlichen Verwaltungsausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Z u Artikel 3

(Deckungsfähigkeit)

Nach § 20 Absatz 2 LHO können Ausgaben im Haushaltsplan unter bestimmten Voraussetzungen für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Deckungsfähige Ausgaben dürfen nach § 46 LHO, solange sie verfügbar sind, zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.

Nummer 1:

In den Einzelplänen sind Mittel für Besoldungs- und Tarifsteigerungen nicht veranschlagt. Damit die hierfür ggf. erforderlichen Mittel je nach Bedarf aufgeteilt und unvorhergesehene und zwangsläufige Mehrbedarfe, z. B. bei Beihilfen, flexibel im Rahmen veranschlagter Mittel ausgeglichen werden können, ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den genannten Titeln/Kapiteln erforderlich.

Für eine größere Transparenz in der Veranschlagung und zur Erleichterung der Abrechnung sind die im KRD des Kapitels 1140 veranschlagten Personalausgaben für Schwerbehinderte und Laufbahnaufsteiger sowie die Ausgaben für die Ausbildungskräfte im Verwaltungsdienst in besonderen Titeln bzw. Titelgruppen ausgewiesen worden.Gleichwohl soll die gegenseitige Deckungsfähigkeit dieser Ausgaben erhalten bleiben, damit zwangsläufige Mehrbedarfe unterjährig flexibel ausgeglichen werden können.

Die im Kontenrahmen für Dienstbezüge (KRD) der Kapitel 3100 bis 3140 sowie anteilig beim Titel 3150.671.01 veranschlagten Personalausgaben für den Lehrerstellenplan dürfen mit Einwilligung der für die Finanzen zuständigen Behörde angepasst werden, um Mehr- bzw. Minderbedarfe in Folge von

­ Veränderungen der Schülerzahlen,

­ anderer bedarfsrelevanter Fallzahlen,

­ der nach Schulformen oder altersbedingt im Tarif- und Besoldungsbereich differierenden Personalkostenwerte oder

­ Tarif- oder Besoldungsveränderungen unterjährig flexibel ausgleichen zu können.

Nummer 2:

Damit unvorhergesehene Mehrbedarfe bei dem Titel XXXX.671.XX „Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme des behördeninternen Telefonverkehrs" ausgeglichen werden können, ist die einseitige Deckungsfähigkeit zu Lasten der sächlichen Verwaltungsausgaben erforderlich.

Nummer 3:

Bei Veranschlagung von Grunderwerbsmitteln sind der Abschluss der Verhandlungen und der genaue Preis eines Grundstücks häufig nicht vorherzusehen. Die Deckungsfähigkeit führt dazu, dass eine vorsorgliche Mittelveranschlagung und damit eine unnötige Bindung von Haushaltsmitteln unterbleiben kann.

Die Abgrenzung der Produktbereiche ist den Erläuterungen zum Haushaltsplan (Vorwort zum jeweiligen Einzelplan) zu entnehmen, die insoweit verbindlich sind.

Nummer 4:

Diese Regelung soll die notwendige Flexibilität bei der Bewirtschaftung der sächlichen Verwaltungsausgaben der Bezirksämter und des Amtes für Bezirke und Verwaltungsreform ermöglichen.