Das Eigentum an den Schulen verbleibt bei der Freien und Hansestadt Hamburg

Zur Finanzierung der zu vereinbarenden Maßnahmen werden mehr Ressourcen nötig sein, als im bisherigen System. Trotz Effizienzvorteilen von ca. 10 bis 13 Prozent bedingen die komplette Sanierung der teilnehmenden Schulen und die Realisierung zwingend erforderlicher Zubaumaßnahmen eine höhere jährliche Belastung insbesondere des Betriebshaushalts. Vor dem Hintergrund einer langfristigen Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Kosten jedoch deutlich niedriger, als wenn nach dem bisherigen System weiter verfahren würde. Ohne einen Systemwechsel ­ also die Beibehaltung des Status quo ­ würden die Gesamtkosten in 25 Jahren unter Berücksichtigung des Wertverlustes der Schulgebäude schätzungsweise 795 Mio. Euro betragen.

­ Das Eigentum an den Schulen verbleibt bei der Freien und Hansestadt Hamburg. Es sind weder Miet- noch Pachtvertragselemente vorgesehen.

­ Die Beauftragung der GWG Gewerbe kann ohne Ausschreibung als In-House-Lösung erfolgen10). Die GWG Gewerbe wird als öffentliche Auftraggeberin nach den Vorgaben des Vergaberechts und des Mittelstandsförderungsgesetzes agieren. Das Gesamtvorhaben berücksichtigt damit in besonderer Weise die Interessen des hamburgischen Mittelstandes.

­ Grundsätzliches Ziel ist es, im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB einen freiwilligen Übergang der Hausmeister und deren mitwirkender Ehefrauen unter weitgehender Wahrung des wirtschaftlichen Besitzstandes an eine Tochterfirma der GWG Gewerbe zu erreichen. Die Weiterbeschäftigung der Hausmeister zu nahezu den gleichen Konditionen wie heute ist damit möglich. Für Dienste zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit der Schule, die nicht gebäudebezogen sind, werden die Hausmeister den Schulleitungen fachlich unterstellt.

­ Für eine Anpassung an sich verändernde Schülerzahlen werden in den Verträgen mit der GWG Gewerbe entsprechende Öffnungs- bzw. Ausstiegsklauseln formuliert. Sollte beispielsweise im Laufe der Vertragszeit ein Schulstandort geschlossen werden, wird die Schule aus dem Leistungspaket herausgelöst und das zu zahlende Leistungsentgelt entsprechend gekürzt.

4. Bau, Bewirtschaftung und Gebäudenutzung im Modell Hamburg Süd

Ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung

Unter enger Beteiligung von Schulleitungen sollen die von der GWG Gewerbe zu erbringenden Leistungen in den Vertragsvereinbarungen ergebnisorientiert anhand klarer Standards und Referenzmodelle definiert werden.

Die vertragliche Verteilung von Risiken zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber soll so erfolgen, dass die einzelnen Risiken jeweils von demjenigen übernommen werden, der sie am besten beeinflussen kann.

In den Bereichen Gas, Wasser, Strom, Reinigung und Abfallentsorgung müssen die bestehenden Anreizsysteme zur Optimierung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses weiterentwickelt werden. Die Verträge sollen Anreize für die Schulen, die GWG Gewerbe und für die Eigentümerin enthalten.

Soweit auf Wunsch der jeweiligen Einzelschule eine Optimierung der Raum- und Flächennutzung möglich wird, soll dies der Schule im Rahmen eines gesonderten Anreizsystems zugute kommen. Die Schule prüft entsprechende Anregungen der GWG Gewerbe insbesondere in der Grundsanierungs- und Zubauphase.

Weder eine Übertragung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden noch eine Bestellung sonstiger dinglicher Rechte an den Schulgrundstücken (z. B. Nießbrauch oder Erbpacht) sind vorgesehen. Auch der Abschluss von Nutzungsüberlassungsverträgen (Miet- oder Pachtverträgen) ist nicht geplant. Die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sich lediglich, der GWG Gewerbe Zugang zu den Schulgrundstücken in dem im Sanierungs- bzw. Facility Management-Vertrag geregelten Umfang einzuräumen.

Dem Umstand, dass insbesondere in den Schulen der Option I11) die bauliche Gestaltungsfreiheit als ein hohes Gut angesehen wird, wird im Modell Hamburg Süd durch vertraglich festgelegte, weitgehende Mitspracherechte der Schulleitung bei der Durchführung von Sanierungs- und Bauunterhaltungsarbeiten Rechnung getragen.

Die GWG Gewerbe wird verpflichtet, die vereinbarten Zubaumaßnahmen, die Grundsanierung, die Bauunterhaltung und die Bewirtschaftung der Schulgebäude und Außenanlagen in enger Absprache mit den Schulleitungen durchzuführen. Die Schulleitung vertritt vor Ort die Freie und Hansestadt Hamburg als Eigentümerin der Gebäude.

Sie ist die direkte Nutznießerin der Leistungen, kann bei der Ausgestaltung und Ausführung aller Maßnahmen mitwirken, wird auf etwaige Nicht- oder Schlechterfüllungen hinweisen und umgehende Nachbesserungen verlangen.

Davon unberührt bleibt die Zuständigkeit der Behörde für Bildung Sport bei baulichen Abnahmen. Für Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern wird ein Schlichtungsmechanismus vereinbart.

Bei Bedarf soll auf den baulichen Sachverstand der in der Behörde für Bildung und Sport einzurichtenden Controllingstelle zurückgegriffen werden. Ausgehend von den Zielen des Modells Hamburg Süd wird die Behörde für Bildung und Sport mit der GWG Gewerbe vertraglich ein Berichtswesen vereinbaren, das die notwendigen Controllinginstrumente umfasst. Dabei wird neben einem Kostencontrolling, das eine schulstandortbezogene Kostenrechnung beinhaltet, auch ein detailliertes Qualitäts- und Termincontrolling etabliert. Grundlage des Controllings werden vertraglich zu beschreibende Ziele und Leistungen sein.

Die GWG Gewerbe führt in professioneller Weise Datenbanken über den baulichen Zustand der Schulen und dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen (Berichtswesen). Die Unterlagen und Dateien stehen dann jederzeit online zur Verfügung. Die Verträge mit der GWG Gewerbe werden sich im Wesentlichen auf den aktuellen Gebäudebestand und schon jetzt absehbare Um- und Zubaubedarfe beziehen. Für während der Vertragslaufzeit zusätzlich notwendig werdende Erweiterungsbauten oder schulisch erforderliche Umbauten, die über die Instandsetzung der bestehenden Gebäude hinausgehen, werden Konditionen für eine Vertragserweiterung vereinbart. Im Hinblick auf potentielle Rückgänge der Schülerzahlen werden „Ausstiegsoptionen" für einzelne Schulgebäude vertraglich vorgesehen. Nach 25 Jahren soll die Option einer Vertragsverlängerung bestehen.

Schulbudget für pädagogisch begründete Baumaßnahmen

Für die Durchführung der für einen pädagogisch sinnvollen Schulbetrieb notwendigen baulichen Veränderungen wird jeder teilnehmenden Schule ein zusätzliches Schulbudget für „pädagogische Baumaßnahmen" von etwa 10 Euro jährlich pro Schüler/Schülerin zugeordnet. Zu pädagogisch begründeten Baumaßnahmen können beispielsweise der Bau einer Theaterbühne, Raum- und Flächenherrichtung für einen Schulzoo, die Einrichtung von Internetcafes im Flurbereich oder von kleineren Schülerverkaufskantinen gehören.

Mit dem gesonderten Schulbudget wird das bestehende Interesse der Schulen, auch rein pädagogisch begründete Baumaßnahmen vorzunehmen, anerkannt. Bei der Vergabe dieser Baumaßnahmen ist die Schule frei, die GWG Gewerbe gewährleistet eine Qualitätssicherung.

Die Schulen können bei Interesse auch Schönheitsreparaturen selber durchführen. Eine durch Vertragsöffnungsklauseln zu ermöglichende Zusatzvereinbarung zwischen Schule und GWG Gewerbe muss jedoch eine Gewährleistung der Qualitätssicherung durch die GWG Gewerbe vorsehen.

Die Schulen können pädagogisch begründete Baumaßnahmen und Schönheitsreparaturen selbst vornehmen (Schüler, Eltern) oder durch Schülerinnen und Schüler anderer Schulen (insbesondere von Berufsschulen) durchführen lassen.

Durch pfleglichen Umgang mit dem Schulgebäude und die konsequente Vermeidung von Vandalismusschäden können darüber hinaus die Bauunterhaltungskosten insgesamt reduziert und auch so das pädagogisch begründete Baubudget der Schulen im Rahmen eines Anreizsystems aufgestockt werden. Die GWG Gewerbe soll zu diesem Zweck zu einer schulbezogenen Kontoführung verpflichtet werden.

Auf ein gesondertes Schulbudget für die Pflege von Außenanlagen wird verzichtet, da die in diesem Bereich möglichen Synergieeffekte die Vorteile einer individuellen Leistungserbringung im Regelfall überwiegen.

Nutzung der Gebäude und Außenflächen durch Schule und Dritte

In den Verträgen mit der GWG Gewerbe wird die im Jahr 2006 erfolgende Nutzung der Gebäude, Räume und Freiflächen durch die Schule selbst und durch Dritte festgeschrieben. Diese Nutzungszeiten und Nutzungsintensitäten sind Grundlage der Kalkulation der GWG Gewerbe für die Bewirtschaftung (z. B. Hausmeisterarbeitsstunden, Medienverbrauch, Reinigung, Schließdienste, Sicherheit und Bewachung) und für „Abnutzung", also Instandhaltungsbedarf und -intervalle. Damit wird der Status der Drittnutzer in der bisherigen Form fortgeschrieben. Die uneingeschränkte nicht-schulische Nutzung der Friedrich-Ebert-Halle wird wie bisher möglich sein.

Die jeweilige Schulleitung entscheidet über Änderungen/Ausweitungen der ursprünglich vereinbarten Drittnutzung. Die entstehenden Kosten sollte in jedem Fall der Verursacher bzw. der Initiator oder Auftraggeber einer neuen Nutzung tragen. Nutzungsentgelte, die über die von der GWG Gewerbe in Rechnung gestellten Kosten hinausgehen, fließen der jeweiligen Schule zu, soweit die Freie und Hansestadt Hamburg dem Nutzer die Kosten erstattet, dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg.

5. Personalüberleitung an die GWG Gewerbe

Die Überleitung der Hausmeister an die GWG Gewerbe Hausmeister haben im Bereich des Zu-, Um- und Ausbauens, des Sanierens und der Bewirtschaftung von Schulen eine Schlüsselrolle. Direkte Verfügbarkeit für die Schule und die Schulleitung, Residenzpflicht und eine hohe Qualifikation des Personals sind deshalb wesentliche Parameter des Modells Hamburg Süd.

Die Gesamtverantwortung für die Herstellung und Aufrechterhaltung eines guten baulichen Zustandes und einer reibungslosen Bewirtschaftung der Schulgebäude und Außenanlagen soll auf die GWG Gewerbe übergehen.

Diese Verantwortungsübertragung auf die GWG Gewerbe muss vollständig und lückenlos erfolgen, um während der Laufzeit des Vertrages Erfüllung oder Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen eindeutig feststellen zu können. Da aber wesentliche Aufgabe der Hausmeister die Sicherstellung von dauerhaft intakten und gepflegten Schulgebäuden und Außenanlagen ist und eben diese Aufgabe zukünftig in die Verantwortung der GWG Gewerbe fällt, muss die GWG Gewerbe auch die Verantwortung für die gebäudebezogene Arbeit der Hausmeister übernehmen. In Konsequenz muss deshalb auch der Hausmeister zur GWG Gewerbe überwechseln: etwa drei Viertel seiner Arbeitszeit sind gebäudebezogene Dienstleistungen. Die Gebäudeverantwortung und -betreuung ist damit in einer Hand zusammengefasst.

Zur sachgerechten Betreuung eines Gebäudes durch ein Unternehmen ist die Präsenz eines Mitarbeiters dieses Unternehmens vor Ort unerlässlich. Nur so kann auch sofort auf kleine Mängel oder Schäden reagiert werden.

Der Hausmeister ist verantwortlich für die Beaufsichtigung, Abnahme und Garantieverfolgung der Drittleistungen von durch GWG Gewerbe beauftragten Fremdfirmen.

Hierzu gehört auch die Gebäudereinigung. Er betreut und überwacht die Ver- und Entsorgungsanlagen und trägt damit wesentlich zur Optimierung des innerschulischen Umgangs mit Energie und Abfall bei.

Der größere Teil der Tätigkeit eines Hausmeisters dient damit dem Erhalt oder der Pflege der Schulimmobilie, ein kleinerer, wenn auch ebenso wichtiger Teil dem sonstigen Schulleben. Für Dienste zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit der Schule, die nicht gebäudebezogen sind, wird der Hausmeister dem Schulleiter im Rahmen eines bestimmten Zeitkontingents fachlich unterstellt.

Eine verantwortliche Dienstaufsicht für die gebäudebezogenen Tätigkeiten ist nur durch den direkten Arbeitgeber möglich. Die GWG Gewerbe verfügt über personalwirtschaftliche Anreizsysteme (Zulagen, Aufstiegschancen etc.), die es in dieser Form bei der Freien und Hansestadt Hamburg nicht gibt. Die Rolle des Dienstvorgesetzten für die Hausmeister soll daher auf den jeweiligen Serviceleiter bei der GWG Gewerbe übergehen.

Wesentliche Elemente der geplanten Personalüberleitung der Hausmeister und deren Ehefrauen an die GWG Gewerbe Grundsätzliches Ziel der Behörde für Bildung und Sport und der GWG Gewerbe ist es, im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB einen freiwilligen Übergang der Hausmeister, der mitwirkenden Ehefrauen sowie der Maschinenmeister der Friedrich-Ebert-Halle an die GWG Gewerbe zu erreichen.

Jede Schule wird auch in Zukunft einen eigenen Hausmeister behalten. Ein Hausmeisterwechsel zwischen den am Modell Hamburg Süd teilnehmenden Schulen ist dadurch nicht dauerhaft ausgeschlossen. Der Anspruch jeder Schule, wie bisher mit einem eigenen Hausmeister vor Ort ausgestattet zu sein, wird vertraglich für 25 Jahre festgeschrieben.

Die Hausmeister bzw. Hausmeisterfamilien werden ihre Wohnung zu den heutigen Konditionen behalten. Dazu wird die Freie und Hansestadt Hamburg mit den Hausmeistern entsprechende Mietverträge schließen. Die Wohnungen werden ebenso wie die sonstigen Schulgebäude durch die GWG Gewerbe grundsaniert und dauerhaft instandgehalten. Die Residenzpflicht wird fortgelten.

Sofern eine Schule zwei Hausmeister hat oder es im Einvernehmen mit allen Beteiligten schon jetzt begründete Ausnahmen von der Residenzpflicht gibt, werden diese Ausnahmeregelungen auch von der GWG Gewerbe weitergeführt.

Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen Hausmeister zukünftig adäquat mit allen für ihre Arbeit notwendigen Arbeitsmitteln ausgestattet (z. B. flächendeckend mit Computern und besserer Software) und fortgebildet werden. Fort- und Weiterbildung haben im Konzern SAGA/GWG eine hohe Priorität. Wesentlicher Teil der Vertragserfüllung wird das Erreichen einer hohen Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sein.

Der Arbeitsplatz der Hausmeister ist auch in Zukunft primär vor Ort in der Schule. Sie stehen grundsätzlich zu etwa einem Viertel ihrer Arbeitszeit12) für pädagogisch begründete Aufgaben und damit den Schulleitungen zur Verfügung; die restliche Arbeitszeit ist für die Instandhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude und -grundstücke vorgesehen. Ist im Bedarfsfall ein Einsatz eines Hausmeisters an einer anderen Schule erforderlich, so wird dieser von einem Serviceleiter koordiniert und mit den Schulleitungen rechtzeitig abgestimmt.

Die Hausmeister sollen in einer speziell definierten Tochter der GWG Gewerbe tätig werden. Sie sollen im Rahmen eines Betriebsübergangs entsprechend den Bestimmungen des § 613 a BGB übergeleitet werden. Die beabsichtigte Übertragung der Verantwortung für das Gebäudemanagement auf die GWG Gewerbe stellt den Übergang eines Betriebsteils nach § 613a Absatz 1 Satz 1 BGB dar. Dies führt zum Übergang des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber, wenn der betreffende Beschäftigte nicht widerspricht. Ein dort geltender Tarifvertrag würde sofort die übergegangenen Beschäftigten erfassen. Der Wechsel des Arbeitgebers ist also freiwillig, bei einem Widerspruch bleibt der Hausmeister bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt.

Die Beschäftigten werden schriftlich über ihr Widerspruchsrecht unterrichtet. Dabei werden sie auch über alle rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Wechsels und über die in Aussicht genommenen Planungen informiert. § 613a BGB ist zwingendes Recht und kann nicht „ausgeschlossen werden".

Alle Hausmeister, die zur GWG Gewerbe übergehen, sollen ihren wirtschaftlichen Status (Vergütung und Versorgung) behalten. Wenn zwischen dem alten (Stand 2006) und dem neuen Gehaltsniveau eine Differenz besteht, sollen Ausgleichszahlungen geleistet werden13). Nicht von der GWG Gewerbe übernommen werden aktuelle Überstundenregelungen; Nebentätigkeitserlaubnisse sind neu zu beantragen.

Eine betriebsbedingte Kündigung seitens der GWG Gewerbe wird für das gesamte überzuleitende Personal für die Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen. Für den Fall der Schließung einer Schule ist die GWG Gewerbe verpflichtet, den betreffenden Schulhausmeister auf einer aktuell oder in den folgenden Monaten frei werdenden Stelle unterzubringen. Falls es solche frei werdenden Stellen nicht geben sollte, werden die Vertragpartner versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Darüber hinaus soll ein bereits nach § 53 Absatz 3 BAT erworbener tarifvertraglicher Kündigungsschutz (15 Jahre Betriebszugehörigkeit und Alter über 40) auch seitens der GWG Gewerbe gewährt werden. Ebenso wie im Status quo, also im aktuellen Arbeitsverhältnis mit der Freien und Hansestadt Hamburg, stünde dieser Kündigungsschutz einer außerordentlichen personen- oder verhaltensbedingten Kündigung nicht entgegen (§ 55 Absatz 1 BAT).

Den Hausmeistern wird eine Versorgung entsprechend hamburgischen Ruhegeldregelungen zugesagt. Die Arbeitsnehmerinteressen können in der Tochtergesellschaft der GWG Gewerbe durch einen zu schaffenden Betriebsrat wahrgenommen werden. Für einen Zeitraum von zwei Jahren zählen die übergeleiteten Mitarbeiter zum internen Arbeitsmarkt der Freien und Hansestadt Hamburg.

Vergleichbares wie für die Hausmeister soll auch für die Maschinenmeister in der Friedrich-Ebert-Halle gelten.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in die GWG Gewerbe übergehen wollen, müssen aus den in Ziffer 5. dargestellten Gründen die am Modell Hamburg Süd teilnehmenden Schulen verlassen und werden anderweitig in 12) Im Einzelfall kann der Anteil der pädagogisch begründeten Aufgaben auch höher sein.

13) Eine Aussage über die detaillierte Ausgestaltung der Ausgleichszahlungen wird erst im Laufe der Vertragsverhandlungen möglich sein. Eine Aussage über daraus entstehenden Kosten wird in einer weiteren Drucksache erfolgen.