Integration

37. In welcher Form betrachten der Senat und die zuständigen Stellen das Gebiet der Projekte a), b) und e) als möglichen Entwicklungsraum künstlerischer Aktivitäten auch im Zusammenhang mit dem Sprung über die Elbe, der IBA 2013 und der IGS 2013?

Die zuständige Behörde sieht in den genannten Projekten grundsätzlich Potenziale für Impulse im Zusammenhang mit dem Leitbild „Sprung über die Elbe" sowie der IBA Hamburg 2013 und der IGS Hamburg 2013. Ein Engagement durch die jeweils zu gründenden Gesellschaften wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein.

38. Warum bzw. woran ist das Projekt „Müggenburger Kulturschleuse" gescheitert?

a) Welche Umsetzungsperspektiven sind nach Ansicht des Senats und der zuständigen Stellen bezüglich des Projekts „Müggenburger Kulturschleuse" noch möglich?

b) Wie ist die derzeitige Nutzung des Betriebsgebäudes der Müggenburger Schleuse?

c) Welche anderen Nutzungsmöglichkeiten sind nach Ansicht des Senats und der zuständigen Stellen in diesem Gebäude noch möglich?

Die ehemaligen Wohn- und Betriebsgebäude Peutestraße 77 und 80 sind zur Büronutzung vermietet. Angesichts der laufenden Mietverträge auf feste Zeit sind derzeit keine anderen Nutzungsmöglichkeiten denkbar. Grundsätzlich sind im Geltungsbereichs des Hafenentwicklungsgesetzes nur hafenkonforme Nutzungen vorzusehen.

39. Verfügt die Stadt im Bereich Brandshof über Eigentum? Wenn ja, bitte mit Angabe der Fläche, Gebäude (mit Grundfläche), Nutzung, Nutzer, Flurstücksnummer auflisten.

Zu städtischen Flächen im Bereich Brandshof siehe nachstehende Aufstellung. Weitergehende Angaben über die Nutzer werden aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt.

b) Soll dieses Gebäude erhalten werden und wenn ja, welche Nutzungsperspektive verfolgen der Senat bzw. die zuständigen Stellen?

Das Gebäude Brandshofer Deich 114, 114 a, 116, 118 (Brandshofer Deich/Ecke Billhafen Löschplatz) ist als denkmalschutzwürdig eingestuft, befindet sich allerdings in einem so schlechten baulichen Zustand, dass die Erhaltung des Bauwerks zweifelhaft ist.

40. Wie bewerten der Senat und die zuständigen Stellen das Projekt „Lädenleuchten Wilhelmsburg"?

a) Kann dieses Projekt als ein Modell für andere Einzelhandelszentren angesehen werden?

Das Projekt gibt positive Impulse für eine temporäre Entwicklung, die mit nachhaltig wirksamen Maßnahmen unterstützt werden muss. Unter vergleichbaren Bedingungen lässt sich das Projekt auf andere Standorte übertragen.

41. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen zur Nachnutzung des ehemaligen Wasserwerks Kaltehofe?

In Jahr 2003 beauftragte die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hamburg e. V. (SDW), im Rahmen eines Agenda 21-Prozesses ein Nutzungskonzept für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich tragfähige Zukunft Kaltehofes zu entwickeln. Im Rahmen dieses Prozesses sind Pläne für eine extensive und naturnahe Nutzung dieser Flächen für Naherholung, Natur- und Denkmalschutz erarbeitet worden, die derzeit in einem "Masterplan Kaltehofe" konkretisiert werden.

V. Kreatives Wohnen Kreative Hot-Spots sind in vielen Fällen auch Orte/Quartiere, in denen kreativ tätige Menschen auch ihren Wohnort haben. Ein wichtiges Kriterium in diesen Entwicklungen sind die Wohn- und Gewerbemieten. Damit sich eine lebendige Szene auch in anderen Quartieren bilden bzw. etablieren kann, muss darauf geachtet werden, dass innerstädtischer Wohn- und Arbeitsraum bezahlbar bleibt. Sonst können auch junge und kreative Menschen ­ mit häufig niedrigem Einkommen ­ in der Stadt keinen Raum mehr zum Leben finden.

Daneben kommt es darauf an, die Spielräume für experimentelle Wohnformen zu erweitern und bürokratische Schranken abzubauen.

1. Sind dem Senat oder den zuständigen Stellen Untersuchungen bezüglich der spezifischen Wohnungsnachfrage und des Angebots der kreativ tätigen Menschen in Hamburg bekannt?

Nein.

2. Welche Orte bzw. Zentren sind aus Sicht des Senats und der zuständigen Stellen spezifische Wohnorte der kreativ tätigen Menschen in Hamburg?

a) Welche Entwicklungsmöglichkeiten sehen der Senat und die zuständigen Stellen für solche Orte?

b) Gibt es aus Sicht des Senats und der zuständigen Stellen Konzepte und Instrumente, um derartige Entwicklungen zu fördern? Wenn ja, welche sind dies und wie sieht die Förderung aus?

Kreativ tätige Menschen sind in den unterschiedlichsten Lebens- und Arbeitsbereichen tätig und in allen Bevölkerungsgruppen, Bildungsschichten, Altersgruppen und familiären Situationen in Hamburg vertreten. Damit sind erfahrungsgemäß auch die unterschiedlichsten Präferenzen im Hinblick auf Wohnstandort und Wohnform verbunden. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

3. Wie beurteilen der Senat und die zuständigen Stellen vor diesem Hintergrund Hausboote und andere mobile Wohnformen?

Nach Auffassung der zuständigen Behörde sind mobile Wohnformen nicht ursächlich für das Entstehen oder die Entwicklung von Orten mit „kreativem Milieu".

4. Beabsichtigen der Senat oder die zuständigen Stellen experimentelle Wohnformen z. B. im Rahmen der IBA zuzulassen oder gar gezielt zu fördern? Wenn ja, wo und in welcher Weise?

Ja. Zu geeigneten Orten und ggf. Fördermöglichkeiten kann erst nach der Entwicklung konkreter Einzelprojekte Stellung genommen werden. Dies wird künftig insbesondere Aufgabe der IBA GmbH sein.

VI. Stadt-, Stadtteil- und Straßenfeste Stadt-, Stadtteil- und Straßenfeste verbinden modellhaft zivilgesellschaftliches und wirtschaftliches Engagement. Ziel bei solchen Veranstaltungen, wie z. B. der Altonale, ist eine „Stadtentwicklung durch Kultur" zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil, zur Förderung „assoziativer Netzwerke" als soziales Potenzial einer Region, zur Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und zur Schaffung einer kulturellen Stadtteilidentität, die zugleich das Image des Quartiers und damit als Stadtteilmarketing-Maßnahme auch die Gewerbestandortqualität verbessert. Tragfähige, dauerhaft wirkende Strukturen in der Region werden entwickelt und kreative Potenziale zur Gestaltung des eigenen Umfelds freigesetzt.

1. Welche Stadt-, Stadtteil- und Straßenfeste gibt es in Hamburg?

Volksfeste sind der Hamburger Dom und der Hafengeburtstag Hamburg.

Ferner finden jährlich nachstehende Stadtfeste von besonderer örtlicher Bedeutung statt:

· altonale mit der Bühne der Kulturen und der Spaßparade

· alafia Afrika Festival Hamburg in Altona

· Internationales Trommelfest ­ multikulturelles Spektakel der Kulturen in HamburgBergedorf

· Festival der Kulturen Hamburg auf dem Allendeplatz, dem Grindelhof und dem Campus der Universität Hamburg sowie dem Karneval der Kulturen, dessen Route 2006 von der Langen Reihe, Glockengießerwall, Mönckebergstraße, Jungfernstieg, Gänsemarkt über die Rothenbaumchaussee zum Grindelhof führt mit einer Performance-Präsentation auf dem Jungfernstieg

· Fest der Kulturen in der Interkulturellen Begegnungsstätte IKB in St. Pauli.

· Interkulturelles und integratives schulübergreifendes Musikfest „Ohrensausen" der Förderschule Pröbenweg.

Im Übrigen werden in den Bezirken eine Vielzahl weiterer Feste und Veranstaltungen durchgeführt und zum Teil gefördert. Soweit den zuständigen Bezirksämtern eine Datenzusammenstellung in der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich war, können diese der Anlage entnommen werden.