Wird der TV Volksdorf-Wensenbalken endgültig ins Aus gespielt?

Der TV Volksdorf-Wensenbalken ist ein aktiver und im Stadtteil hoch anerkannter Tennisverein, der Flächen an der Steinreye in Volksdorf nutzt. Die Nutzung von Flächen für einen Tennisplatz in diesem Bereich geht bereits auf das Jahr 1928 zurück. In den 1970er Jahren entstanden die Tennisanlagen in ihrer heutigen Form. Durch neue Verlagerungsplanungen ist der Verein nun bedroht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. In welcher konkret vertraglichen Beziehung steht die FHH seit wann zum TV Volksdorf-Wensenbalken? (Bitte ausführlich benennen.)

Die FHH hat für die Zeit vom 1. Juli 1928 bis 30. Juni 1938 eine etwa 800 Quadratmeter große Fläche an die Vereinigung der Hausbesitzer in Wensenbalken e. V. für die Nutzung als Tennisplatz vermietet, ab 1. Juli 1938 dann weiter auf unbestimmte Zeit. Seit dem 1. Januar 1949 wurde eine etwa 2000 Quadratmeter große Fläche an den TVW vermietet. Der Vertrag wurde zum 31. Dezember 1964 gekündigt, die Nutzung allerdings bis zur endgültigen Regelung des Gesamtkomplexes weiterhin geduldet.

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1967 wurde zwischen der FHH und dem TVW ein Mietvertrag bis zum 31. Dezember 1997 geschlossen mit Nachtragsverträgen vom 2. März 1972, 11. Juni 1980 sowie 28. Januar 1983. Am 18. August 1997 wurde ein Gebrauchsüberlassungsvertrag (so genannter Sportrahmenvertrag) mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 31. Dezember 2002 vereinbart. § 28 dieses Vertrages sah ein Optionsrecht für weitere fünf Jahre vor, soweit keine geeignete Ersatzfläche zur Verfügung gestellt werden kann.

2. Wann, warum und zu welchem Termin wurde dem TV Volksdorf-Wensenbalken (TVW) eine Kündigung ausgesprochen?

Der o. a. Gebrauchsüberlassungsvertrag wurde mit Schreiben vom 27. Februar 2006 unter Hinweis auf ein Ersatzangebot in unmittelbarer Anbindung an die bestehende Tennisanlage des SV Bergstedt am Stüffel mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 gekündigt.

3. Wie ist die heute vom TVW genutzte Fläche planungsrechtlich ausgewiesen?

Mit dem am 5. Januar 1999 festgestellten Bebauungsplan Volksdorf 20/Bergstedt 21 wurde die als Tennisanlage durch den Tennisverein Volksdorf-Wensenbalken von 1928 e. V. (TVW) genutzte Fläche mit der Belegenheit Steinreye 4 als Wohngebiet

(WR) ausgewiesen. Dem TVW wurde zugesichert, so lange an diesem Standort bleiben zu können, bis eine geeignete Ersatzfläche gefunden würde.

Der am 10. Juni 1999 festgestellte Bebauungsplan Bergstedt 17 sah eine Ersatzfläche für den TVW am Kaudiekskamp in unmittelbarer Nachbarschaft der bereits gemeinsam mit dem Sportverein Bergstedt von 1948 e. V. (SV Bergstedt) betriebenen Tennishalle vor. Da mehrere Versuche der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), diese bis heute in Privateigentum befindliche Fläche anzukaufen, an den unterschiedlichen Preisvorstellungen scheiterten und auch andere Standortalternativen nicht realisierbar waren, durfte der TVW bislang an seinem bisherigen Standort bleiben.

4. Inwieweit sind Ausnahmen oder Befreiungen von dieser Ausweisung möglich?

Ausnahmen und Befreiungen richten sich nach den Vorschriften des § 31 Baugesetzbuch.

5. Hat sich die Stadt bereits in irgendeiner Weise vertraglich hinsichtlich anderer Nutzungen (insbesondere Bebauung) der jetzt vom TVW genutzten Flächen verpflichtet?

Nein.

6. Wenn ja, für wann, mit wem und mit welchem Inhalt?

Entfällt.

7. Wenn nein, laufen insoweit bereits (ggf. Vor-)Vertragsverhandlungen mit Interessenten, Investoren oder dergleichen? Wenn ja, seit wann, mit wem und mit welcher Zielsetzung? Wenn nein, welche weitere Verwendung der Fläche plant die FHH?

Es ist vorgesehen, das Grundstück nach Verlagerung der Tennisplätze im Rahmen des Eigenheimprogramms einzusetzen. Verhandlungen mit Interessenten werden derzeit noch nicht geführt.

8. Sind bereits Vorbescheids- oder Bauanträge für eine weitere Verwendung der Fläche, die jetzt vom TVW genutzt wird, eingegangen?

Nein.

9. Wenn ja, wann, von wem und wofür konkret?

Entfällt.

10. Sollte es nun zu einer zwangsweisen Aufgabe der Flächen an der Steinreye kommen, welche Ersatzflächen hat die FHH aktuell dem Verein wann, zu wann und wie angeboten? Wie ist der diesbezügliche Sachstand? Inwieweit ist das aktuelle Ersatzflächenangebot gleichwertig zur heutigen Flächensituation des TVW? Inwieweit steht das Ersatzflächenangebot dem TVW alleine zu oder sind Nutzungs- und Interessenkonflikte mit anderen zu befürchten?

Das Ersatzflächenangebot am Stüffel wurde dem TVW im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bergstedt 14 unterbreitet. Die Erweiterung der bestehenden Tennisanlage des SV Bergstedt um drei Tennisfelder ist mit dem „Gesetz über den Bebauungsplan Bergstedt 14" vom 13. Juni 2006 planrechtlich gesichert worden. Weitere Absprachen sind bilateral zwischen den beteiligen Vereinen zu klären.

11. Die jetzt durch die FHH offenbar gewollte „Verlagerung" des Vereins ist nicht die erste in der Vereinsgeschichte. Welche Ausweichflächen hat die FHH vorher dem Verein wann und warum angeboten und warum konnten die Angebote letztlich nicht realisiert werden? Hat die Nichtrealisierung dieser Angebote der Verein verschuldet?

Siehe Antwort zu 3.

12. Was will die FHH wann und wie unternehmen, um zu einer konsensualen Lösung mit dem TVW zu kommen, die den Fortbestand des Vereins sichert?

Siehe Antwort zu 10.