Bodenbelastungen im Wilhelmsburger Osten

Der Wilhelmsburger Osten und Moorwerder werden heute noch weitestgehend durch Landwirtschaft und Gartenbau genutzt. Auch die Naturschutzgebiete Rhee und Heuckenlock (im Vordeichgelände) befinden sich dort. Ein Teil der Flächen des Wilhelmsburger Ostens besteht aus alten Spülfeldern, die noch nach 1945 als Spülfeld genutzt wurden. Auch auf diesen ehemaligen Spülfeldern findet teilweise Landwirtschaft oder Gartenbau statt. Das ehemalige Spülfeld am Einlagedeich wurde, soweit Wohnbebauung vorhanden ist, im letzten Jahr durch Bodenaustausch saniert.

Auch die für eine eventuelle Deichrückverlegung vorgesehene Fläche Kreetsand ist ein ehemaliges Spülfeld.

Laut einem Bericht in der „Harburger Rundschau" soll jetzt eine innerbehördliche Arbeitsgruppe das weitere Vorgehen koordinieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Flächen in Wilhelmsburg sind ehemalige Spülfelder?

Es sind in Wilhelmsburg 36 Flächen bekannt, die von den zuständigen Behörden als ehemalige Spülflächen (Altspülfelder) identifiziert sind. Sie sind im Altlasthinweiskataster der Umweltbehörde aufgeführt. Ein Auszug aus diesem Kataster ist als Anlage 1 beigefügt.

2. Welche ehemaligen Spülfeldflächen in Wilhelmsburg sind wann in welcher Weise saniert worden?

1997 wurden auf dem Spülfeld Ellerholz-Einlage am Einlagedeich drei Wohngrundstücke durch Austausch des Oberbodens saniert.

3. Welche ehemaligen Spülfeldflächen in Wilhelmsburg sollen noch nach jetziger Planung des Senats saniert werden?

Nach jetziger Planung der zuständigen Fachbehörde sind keine weiteren Sanierungen auf ehemaligen Spülfeldern in Wilhelmsburg vorgesehen.

4. Welche Nutzungen finden heute auf den ehemaligen Spülfeldern statt?

In Wilhelmsburg werden Altspülfelder zu ca. 65 Prozent gewerblich, ca. 10 Prozent landwirtschaftlich, ca. 10 Prozent als Brache, ca. 10 Prozent als Wohnfläche und zu ca. 5 Prozent auf sonstige Weise genutzt.

5. Wann und mit welchen Ergebnissen sind seit 1990 welche ehemaligen Spülfelder und eventuelle von dort stammende landwirtschaftliche Produkte beprobt worden? Welche Behörden haben die Beprobungen veranlaßt bzw. durchgeführt?

6. Sind ggf. von zuständigen Behörden Anbau- oder Verwertungsverbote für landwirtschaftliche Produkte von Altspülfeldern ausgesprochen? Wenn ja, welche und wann? Wenn nein, warum nicht?

Die nach 1990 ermittelten Schadstoffgehalte in den Oberböden landwirtschaftlich genutzter Flächen auf Altspülfeldern ergeben sich aus der als Anlage 2 angefügten Tabelle. Die Beprobungen wurden von der Baubehörde veranlaßt.

Anbauverbote konnten aus rechtlichen Gründen nicht ausgesprochen werden, es konnten lediglich Anbauempfehlungen gegeben werden. Vermarktungsverbote werden ausgesprochen, sobald das Doppelte des vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) veröffentlichten Richtwertes für Schwermetallgehalte („Doppelter Richtwert") überschritten wird.

Vermarktungsverbote sind von der Wirtschafts- und Ordnungsabteilung des Ortsamtes Wilhelmsburg ausgesprochen worden.

Seit 1990 sind Produktproben durch das zuständige Ortsamt Wilhelmsburg ­ Wirtschafts- und Ordnungsabteilung ­ gezogen und vom Hygiene-Institut untersucht worden. Die Proben sind den einzelnen Spülfeldern systematisch nicht zuzuordnen, da der Anbau jährlich wechselt.

Die Ergebnisse waren folgendermaßen: 1990 Elf Proben Getreide (Roggen, Weizen) wurden überprüft. Bei sieben Proben wurden Vermarktungsverbote ausgesprochen. Für einmal beprobten Knollensellerie wurde ein Vermarktungsverbot ausgesprochen.

1991 Sechs Proben Getreide (Roggen, Weizen) wurden überprüft. Bei vier Proben wurden Vermarktungsverbote ausgesprochen. Für einmal beprobten Knollensellerie wurde ein Vermarktungsverbot ausgesprochen.

1992 Elf Proben Getreide (Roggen, Weizen) wurden überprüft. Bei sechs Proben wurden Vermarktungsverbote ausgesprochen. Für einmal beprobten Knollensellerie wurde ein Vermarktungsverbot ausgesprochen.

1993 Fünf Proben Getreide (Roggen, Weizen) wurden untersucht. Bei allen fünf Proben wurde ein Vermarktungsverbot ausgesprochen. Für einmal beprobten Knollensellerie wurde ein Vermarktungsverbot ausgesprochen.

1994 Zehn Proben Getreide (Roggen, Weizen) wurden untersucht. Bei drei Proben wurden Vermarktungsverbote ausgesprochen. Für einmal beprobten Knollensellerie wurde ein Vermarktungsverbot ausgesprochen.

1995 Acht Proben Getreide (Gerste, Sommergerste, Roggen, Weizen) wurden untersucht.

1996 Elf Proben Salatgemüse wurden untersucht.

1997 Vier Proben Getreide wurden untersucht.

1998 Drei Salatsorten (Lollo-Rossa, Lollo-Bionda und Eichblattsalat) sowie eine Probe Porree wurden untersucht.

7. Gibt es Untersuchungen über denkbare Verwehungen von Staub von den Altspülfeldern auf benachbarte Wohngrundstücke? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

In der Billesiedlung wurde im Zeitraum von 1989 bis 1991 von der Umweltbehörde die Bodenverwehung sowie die Zusatzbelastung der Luft durch Bodeninhaltsstoffe untersucht. Es konnte in der Nachbarschaft keine Verschlechterung der Luftqualität im Hinblick auf Schwebstaub und Staubinhaltsstoffe durch windbürtige Bodenverwirbelungen von freien, unbedeckten Flächen nachgewiesen werden.

Verwehungen von Bodenmaterial auf Nachbarflächen haben für die Erhöhung des Schadstoffgehaltes des Oberbodens praktisch keine Bedeutung. Diese Aussage wird beispielhaft an einem Altspülfeld im Wilhelmsburger Osten nachgeprüft, gegenwärtig werden im Einvernehmen mit den Betroffenen die Probenahmestandorte festgelegt.

8. Welche Behörden sollen an der o.g. Arbeitsgruppe beteiligt werden? Welche kommunalen Gremien sollen beteiligt werden?

9. Was wird die Aufgabenstellung dieser Arbeitsgruppe sein? Bis wann sollen ihre Ergebnisse vorliegen?

Beteiligt sind die Stadtentwicklungsbehörde, die Umweltbehörde, die Wirtschaftsbehörde, die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Bezirksamt Harburg.

Die Arbeitsgruppe soll die Nutzung der vorhandenen Daten aller betroffenen Behörden zu den jeweils fachspezifischen Fragen sicherstellen und Maßnahmenvorschläge entwickeln. Soweit daraus Vorhaben resultieren, für die eine Beteiligung bezirklicher Gremien erforderlich ist, wird diese sichergestellt.