Strom

141 Richtlinien sind gemäß § 26b Abs. 2 im August 2006 das Vogelschutzgebiet und das FFH-Gebiet Niedervieland-Stromer Feldmark als Landschaftsschutzgebiet NATURA 2000 (Niedervieland - Wiedbrok - Stromer Feldmark) unter Schutz gestellt worden (siehe Abb. 1). Abb. 1: EU-Schutzgebiete (Quelle: pgg)

Im Änderungsbereich kommen einige nach § 22a geschützte Biotope vor.

Das Landschaftsprogramm Bremen 1991 stellt den Änderungsbereich als Teil des Entwicklungsraums Bremer Wesermarsch dar. Die B 212n ist als Vorhaben, für das das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen ist in das Programm eingeflossen. Die detaillierten Entwicklungsziele für den Änderungsbereich sind im Umweltbericht in der Anlage aufgeführt.

- 142 3. Planungsziele und Erforderlichkeit der Flächennutzungsplanänderung Darstellung einer neuen Trasse B 212n

Die B 212n ist derzeit mit einem sogenannten Übergabepunkt Mühlenhaus an der Landesgrenze am Hasenbürener Umdeich dargestellt; die seinerzeitige landesplanerische Feststellung für die B 212n im niedersächsischen Abschnitt sieht einen Übergabepunkt rund m nördlich der Stedinger Brücke vor (Übergabepunkt Stromer Landstraße). Die Flächennutzungsplanänderung ist notwendig, um für den bremischen Abschnitt der B 212n in enger Abstimmung zu dem erneuten Raumordnungsverfahren in Niedersachsen einen Netzschluss mit dem niedersächsischen Straßennetz herbeizuführen (s. auch Teil A) ­ Vorbemerkungen).

Die Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen ist Voraussetzung für die Linienbestimmung der B 212n nach § 16 Bundesfernstraßengesetz durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Mit der B 212n soll eine leistungsfähige Verbindung der Hafen- und Gewerbeflächen des Logistik-Zentrums im Bremer Niedervieland mit dem Unterweserraum und eine Anbindung von niedersächsischen Gemeinden in der Wesermarsch sowie der Stadt Delmenhorst an die geplante Autobahneckverbindung A 281 geschaffen werden. Gleichzeitig sind damit das Oberzentrum, der Airport Bremen und über die Weserquerung (4. Bauabschnitt der A 281) Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude, Gröpelingen und Bremen-Nord schneller erreichbar. Entsprechende Planungen werden schon seit den 50er Jahren unter verschiedenen Bezeichnungen verfolgt (siehe Abb. 2) und sind seit 1977 Bestandteil der Flächennutzungsplanung.

Die Verkehrsanbindung Richtung Westen und Norden erfolgt heute über die Stromer Landstraße/L 875 mit unterschiedlichen, z. T. nicht ausreichend leistungsfähigen Ausbaustandards. Durch den Bau der B 212n soll gleichzeitig die Stromer Landstraße und die L 875 insbesondere im Straßenverlauf nördlich Deichhausens und der wesernahen Ortschaften von Durchgangsverkehren - und hier insbesondere vom besonders umweltbelastenden Schwerlastverkehr - entlastet werden. Beide Vorhaben, nämlich die A 281 und die B 212n, sind für den Netzschluss im Bundesfernstraßennetz unverzichtbar. Entsprechend erfolgte eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf (neues Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag) des Bundesverkehrswegeplanes.

- 143 Abb. 2: Untersuchung alternativer Linienführungen der Bundesautobahn A5 im Raum Bremen/Delmenhorst 1978

Besondere Bedeutung hat die Bundesstraße für das GVZ Bremen, das ein stetig wachsendes Verkehrsaufkommen bedingt. Das Gewerbegebiet verfügt zurzeit in westlicher Richtung nur über eine ungenügende Anbindung ausschließlich über Stadtstraßen bzw. die Landesstraße L 875. Dies führt zu entsprechenden Durchgangsverkehren in Strom und in niedersächsischen Gemeinden. Durch den Bau der B 212n ­ auch in Verbindung mit der A 281 ­ werden die Stromer Landstraße und die L 875 nördlich der geplanten Verknüpfung mit der B 212n maßgeblich vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr entlastet werden (s. Tabellen 1 und 2). So wird die Belastung auf der Stromer Landstraße durch den Bau der B 212n (Übergabepunkt Stromer Landstraße; identisch mit Stedinger Bürcke) trotz erheblicher Verkehrszunahme (s. z. B. Ausbau des Güterverkehrszentrums) auf einen Wert deutlich unter 1.000 Pkw/DTV reduziert und bestätigt damit, dass es sich gegenüber heute oder 2025 ohne B 212n nur um einen Bruchteil handelt.

Dies bestätigen in der Größenordnung auch die nach der öffentlichen Auslegung durchgeführten Verkehrsuntersuchungen (s.unten VWU April 09)