Kohärenzsichernde Maßnahmen

Bei einer Realisierung des Straßenbauprojekts B 212n sind zur Sicherung des ökologischen Zusammenhangs des betroffenen NATURA 2000-Gebietes so genannte kohärenzsichernde Maßnahmen durchzuführen. Diese sind - neben der Wahl der am geringsten die Schutzziele beeinträchtigenden Trasse und dem Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses - eine weitere unabdingbare Voraussetzung nach §§ 34 und 35 Ziel der kohärenzsichernden Maßnahmen ist es, die Funktionen des Gebietes im Netz NATURA 2000 zu erhalten.

Unter Berücksichtigung von kumulativ wirkenden Vorhaben und der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Vermeidung) sind für folgende verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen kohärenzsichernde Maßnahmen durchzuführen:

· Sumpfohreule: Verlust des Bruthabitats von 1 Brutpaar; Verlust von Nahrungshabitaten; möglicher Verlust einzelner Individuen im Straßenverkehr.

· Wiesenlimikolen: Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten von Kiebitz, Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Rotschenkel; möglicher Verlust einzelner Individuen im Straßenverkehr.

Als Maßnahme zur Kohärenzsicherung eignet sich für die Sumpfohreule (Brutfunktion) auf zwei bis drei ca. 1 ha großen Flächen oder einer mind. 5 ha großen Fläche in einem mind. ha großen, ungestörten Gebiet die Entwicklung reliefreicher bzw. die sehr extensive Nutzung von Grünlandflächen. Die Maßnahmen können in der Waller Feldmark auf geeigneten, von der Stadtgemeinde oder der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellten Flächen erfolgen. Deshalb ist eine gesonderte Darstellung im Flächennutzungsplan nicht erforderlich. Konkrete Regelungen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die B 212n getroffen.

Als Maßnahme zur Kohärenzsicherung ist für die beeinträchtigten Bruthabitate von Wiesenlimikolen die Entwicklung von Grünlandlebensräumen geeignet. Bei der Konzipierung der Maßnahmen sind die artspezifischen Habitat- und Nutzungsansprüche zu berücksichtigen. Bei Maßnahmen innerhalb von EU-Schutzgebieten müssen diese über die ohnehin erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes, wie z. B. Auflagen des Vertragsnaturschutzes, hinausgehen. Die Maßnahmen müssen in einem großen zusammenhängenden Grünland-Areal liegen, da viele der Arten (insbesondere der Große Brachvogel) über einen großen Aktionsradius verfügen.

Bei der Festlegung des Umfangs kohärenzsichernder Maßnahmen sind die entsprechenden Ausgangswertigkeiten der Flächen, die erreichbaren Siedlungsdichten und die artspezifischen Habitatansprüche der durch das Vorhaben beeinträchtigten Wiesenlimikolen zu berücksichtigen.

Die Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000 für Wiesenlimikolen sind aufgrund der direkten Rückwirkung auf das betroffene EU-Vogelschutzgebiet vorrangig im südlich an die Trasse angrenzenden Wiedbrok durchzuführen. Die Flächennutzungsplanänderung stellt hierfür Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Wiedbrok nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 dar.

Sofern im Wiedbrok nicht hinreichend geeignete Flächen verfügbar gemacht werden können, sind Flächen im Bremer Feuchtgrünlandring und im Naturraum Wesermarsch fachlich geeignet. Im Bremer Feuchtgrünlandring ist insbesondere die Verkabelung von Freileitungen zu prüfen, in der Wesermarsch Flächen in der nördlichen und südlichen Ochtumniederung sowie in den Kladdinger Wiesen, im Landkreis Wesermarsch Flächen in einem Suchraum beidseitig der B 212 in den Gemeinden Berne und Lemwerder. Die Flächen bzw. Maßnahmen müssen geeignet sein, die Lebensraumqualität für Wiesenbrüter zu erhöhen. Auf Flächen im Bremer Feuchtgrünlandring sollen diese Maßnahmen auf Flächen im Eigentum der Stadtgemeinde oder der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden. Die konkreten Regelungen hierfür sind im Rahmen des Planfeststellungs- 157 verfahrens für die B 212n zu treffen. Auf eine Darstellung im Flächennutzungsplan wird darum verzichtet.

Ausgleichsmaßnahmen

Neben den Maßnahmen für die europäischen Schutzgebiete sind darüber hinausgehend zur Kompensation der nach der Durchführung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Die Anforderungen an derartige Maßnahmen werden im Umweltbericht detailliert schutzgutbezogen dargestellt.

Relevant für die Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen ist nur die Darstellung der überörtlichen Hauptverkehrsstraße. Die Variante 12 (Boxenlaufstalltrasse) hat aufgrund ihrer Kürze und der Anpassung an das vorhandene Grabensystem und der Größe des verbleibenden Restraumes im Wiedbrok entscheidende Vorteile gegenüber allen anderen Varianten. Dennoch hat auch diese Variante erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft.

Die kohärenzsichernden Maßnahmen werden in weiten Teilen auch die Anforderungen abdecken, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergeben. Die Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen müssen jedoch auch darauf abzielen, die Beeinträchtigung für Bewohner und Erholungssuchende dieses Raumes und anderer Schutzgüter gering zu halten (z. B. Landschaftserlebnisfunktion) bzw. zu kompensieren (s. z. B. Aufwertung von Erholungsräumen; Gewässergestaltung). Maßnahmen zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen der Landschaftserlebnisfunktion sind nach Möglichkeit in den Randbereichen des EU-Vogelschutzgebietes Niedervieland auf stadteigenen Flächen durchzuführen, um den Funktionsverlust im betroffenen Raum auszugleichen.

Vor der Bestimmung der Ausgleichsmaßnahmen sind die Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltauswirkungen (z. B. Lärmschutz, Parallelführung zu den Gräben, landschaftsschonende Baustelleneinrichtung) zu berücksichtigen, die im Umweltbericht ausführlich dargestellt sind.

Wegfall Sandentnahme

Im Flächennutzungsplan Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 ist die Sandentnahmestelle Strom als Gewinnungsbereich für Aufspülsande für Hafenund Industrieansiedlung dargestellt. Aus heutiger Sicht ist die Sandentnahmestelle aufgrund einer Vielzahl von Gründen an dieser Stelle nicht mehr erforderlich bzw. umsetzbar:

- Durch den Verzicht auf die gewerblichen Bauflächen im sog. Niedervieland III sind die benötigten Sandmengen deutlich geringer.

- Die laufenden Aufspülungen für Gewerbeansiedlungen im Niedervieland werden zu einem hohen Anteil mit Außenwesersanden vorgenommen. Mit dem Außenwesersand stehen auch mittelfristig zur Baugrundverbesserung gut geeignete und große Sandmengen zur Verfügung.

- Da der gesamte Bereich der Sandentnahmen zum EU-Vogelschutzgebiet Niedervieland gehört, wäre ein Abbau nur bei fehlender Alternative und bei zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses möglich. Dieses kann angesichts der vorhandenen Wesersande nicht belegt werden.

- 158 Wegfall Grünflächen

Zur Abgrenzung der Sandentnahme zu den Wohnbauflächen und zur Gebietsgliederung im Fall einer weiteren Überprägung durch Industrieansiedlungen wurden im Flächennutzungsplan Grünflächen dargestellt, deren Notwendigkeit mit der Aufgabe der Sandentnahme nicht mehr gegeben ist und somit entfallen.

Kampfmittel

Im Planbereich ist mit Kampfmitteln zu rechnen.

Altablagerungen

In der Stromer Feldmark, nördlich der Stromer Landstraße befinden sich zwei Altablagerungen, die im Bodeninformationssystem der Stadtgemeinde Bremen erfasst sind und deren Flächen erheblich verunreinigt sind (Altablagerung Nr. A°271.0002 (Bauschutt, Klärschlamm und Hausmüll) und Altablagerung Nr. A°271.0005 (Boden, vermischt mit Bauschutt und Ziegelresten). Die verunreinigten Flächen tangieren nicht den Trassenbereich, sind aber bei weiteren Planungen - z. B. von Ausgleichsflächen ­ zu berücksichtigen.

D) Planinhalt

Die Darstellung von Sonstigen überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen verläuft in neuer Form. Die Darstellung für Abgrabungen entfällt. Die Darstellung von Grünflächen entfällt zugunsten von Flächen für die Landwirtschaft. Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird zur Wahrung der Kohärenz des EU-Schutzgebietsnetzes und notwendiger Kompensation vergrößert.