Der Abschluss dieses Abkommen wird finanzielle Auswirkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg haben

I. Anlass

Mit dieser Mitteilung unterrichtet der Senat die Bürgerschaft über das als Anlage beigefügte Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und allen Ländern über die Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland (BOS-Digitalfunk). Das Verwaltungsabkommen ist paraphiert und soll vom Senat unterzeichnet werden.

Der Abschluss dieses Abkommen wird finanzielle Auswirkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg haben. Der Senat bittet daher die Bürgerschaft, den finanziellen Auswirkungen des Verwaltungsabkommens zuzustimmen. Das Verwaltungsabkommen gilt für unbestimmte Zeit. Es kann erstmalig zum Ende des Betreibervertrages, voraussichtlich im Jahre 2021, gekündigt werden.

Die finanziellen Aufwendungen für Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunk einschließlich der dafür notwendigen Erneuerung der Einsatzzentralen von Feuerwehr und Polizei werden nach derzeitigen Schätzungen bis zum Jahre 2009 ca. 41,3 Mio. Euro betragen. Die Mittelbedarfe sind im Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008 sowie in der Mittelfristigen Finanzplanung 2006­2012 berücksichtigt.

Ab 2010 entstehen jährliche Betriebskosten für den Digitalfunk in Höhe von ca. 3,5 Mio. Euro. Diese Mittelbedarfe sollen aus den vorhandenen Mitteln für den Analogfunk gedeckt werden. Eventuelle Mehr- oder Minderausgaben werden ab dem Haushaltsjahr 2010 zu veranschlagen sein.

II. Sachverhalt

1. Hintergrund Bund und Länder arbeiten an der Errichtung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle BOS in Deutschland.

Zu den BOS gehören die Polizeien der Länder und des Bundes, die Verfassungsschutzorgane, der Zoll, das Technische Hilfswerk, und auf der kommunalen Ebene die Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzverwaltungen.

Zurzeit kommunizieren die BOS in jeweils separaten analogen Funknetzen. Diese seit Anfang der 70er Jahre eingesetzte Technik genügt den taktischen, technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr.

Die entscheidenden Vorteile der digitalen gegenüber der analogen Funktechnik liegen

­ in der Abhörsicherheit,

­ im Zuwachs von Geschwindigkeit und Kapazität der Datenübermittlung (es können nicht wie bisher nur gesprochene Wörter, sondern in gewissem Umfang auch Bilder und andere Daten übertragen werden),

­ in einer höheren Frequenzökonomie,

­ in der Möglichkeit des Zugriffs auf Datenbanken der BOS,

­ in einer effizienteren Einsatzorganisation und -steuerung sowie

­ in einer Verbesserung der Sprachqualität.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache18/4734 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland (BOS-Digitalfunk)

Hamburg ist Vorreiter auf dem Gebiet des BOS-Digitalfunk. Die Bürgerschaft hat dafür beginnend im Jahre 2002

Investitionsmittel in Höhe von 38,3 Mio. Euro bereitgestellt (Haushaltsplan 2002, Einzelplan 8.1, Titel 8000.812.16). Weitere 3,0 Mio. Euro wurden für die Erneuerung der Einsatzzentrale der Feuerwehr aus dem IuK-Globalfonds finanziert.

2. Sachstand

In Anknüpfung an den Inhalt der Mitteilung an die Bürgerschaft vom 17. August 2004 (Drucksache 18/734) teilt der Senat der Bürgerschaft über den derzeitigen Stand des Projektes Folgendes mit:

Neukonzeption 2005

Die Vorbereitungen zur Einführung des BOS-Digitalfunk wurden durch die ungeklärte Frage der Finanzierung erheblich behindert. Anfang des Jahres 2005 beschloss die damalige Bundesregierung daher, die bisherige Vergabekonzeption, welche eine einheitliche Vergabe von Aufbau und Betrieb an einen Generalunternehmer vorsah, aufzugeben. Sie entschied, den Betrieb des Netzes an die DB Telematik GmbH, eine Tochter der bundeseigenen Deutschen Bahn AG, zu vergeben und die Lieferung der Systemtechnik gesondert auszuschreiben.

Der Bund versprach sich von dieser Konstellation eine Reduzierung der Kosten durch die Mitnutzung der Infrastruktur der Bahn. Den Ländern garantierte er eine Funkversorgung von mindestens 50 % der Fläche ihres jeweiligen Staatsgebietes nach dem sog. GAN-Mindeststandard (Mindeststandard für die Funkversorgung, auf welchen sich eine Expertengruppe aus Bund und Ländern, die „Gruppe Anforderungen an das Netz", im Jahre 2002 verständigt hatte). Zusätzlich sicherte er die Finanzierung der zentralen Netzkomponenten und die Funkversorgung des Luft- und Seeraumes zu.

Die Länder akzeptierten das Konzept des Bundes (Beschluss der Innenministerkonferenz vom 18. März 2005). Damit war der Weg frei, die Vergabeverfahren einzuleiten und weitere entscheidende Vorbereitungen für die Einführung des BOS-Digitalfunk abzuschließen.

Zusammenfassung des derzeitigen Sachstandes

­ Im Juli 2006 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) zugestimmt. Es tritt nach der Verkündung ­ voraussichtlich im August 2006 ­ in Kraft.

­ Im Mai 2006 paraphierten die Staatssekretärin, Staatssekretäre und Staatsräte der Innenressorts den Entwurf eines Verwaltungsabkommens zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim BOS-Digitalfunk. Es tritt in Kraft, sobald 10 Länder und der Bund beigetreten sind.

Bund und Länder streben an, dem Verwaltungsabkommen im III. Quartal 2006 beizutreten.

­ Die Verträge über die Systemlieferung und den Betrieb des BOS-Digitalfunk sollen nach derzeitigen Planungen des Bundesministeriums des Innern ebenfalls im

III. Quartal dieses Jahres abgeschlossen sein.

Sofern die vorstehend genannten Zeitziele der Bundesregierung erreicht werden, und das Verwaltungsabkommen rechtzeitig in Kraft tritt, kann mit den Vorbereitungen für den Aufbau der ersten Teilnetze Ende 2006 begonnen werden.

Hamburg gehört neben Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen zu denjenigen Ländern, in deren Staatsgebieten mit dem Netzaufbau, dem sog. „Roll-Out", begonnen werden soll. Das bedeutet, dass der hamburgische Abschnitt des bundesweiten Netzes voraussichtlich im Jahre 2007, spätestens im Jahre 2008, in Betrieb genommen werden kann.

Im Einzelnen:

Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS)

Die BDBOS hat die Aufgabe, den BOS-Digitalfunk für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zur Verfügung zu stellen.

Da es sich um ein einheitliches Netz handelt, war es erforderlich, die Wahrnehmung dieser Aufgabe zu bündeln.

Daraus folgt, dass Bund und Länder keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zum Systemlieferanten und zur Betreiberin (DB Telematik) haben werden. Stattdessen werden sie die BDBOS mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.

Organe der Bundesanstalt sind der Präsident oder die Präsidentin und der Verwaltungsrat. Der Präsident oder die Präsidentin wird vom Bund als Anstaltsträger bestimmt.

Im Verwaltungsrat sind alle Länder vertreten. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidenten oder der Präsidentin und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Bundesanstalt. Der Sitz der Bundesanstalt ist in Berlin.

Die Beteiligung der Länder wird über das Verwaltungsabkommen geregelt.

Verwaltungsabkommen

Das Verwaltungsabkommen gewährleistet eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Aufbau und Betrieb des BOSDigitalfunk.

Im Folgenden werden einige der wesentlichen Regelungen skizziert:

Verwaltungsrat (§ 6)

Der Bund und jedes Land erhalten einen Sitz im Verwaltungsrat.

Der Bund hält 30 % der Stimmanteile. Die Verteilung der übrigen Stimmanteile erfolgt nach dem sog. Königsteiner Schlüssell). Für besonders wichtige Entscheidungen sind gesonderte Quoren festgeschrieben.

Verfahren zur Beauftragung und Umsetzung des Netzaufbaus (§ 8)

Das bundesweite Netz wird abschnittsweise aufgebaut. Die betroffenen Länder bestimmen in Absprache mit dem Bund über Zeitpunkt und Umfang des Aufbaus in ihren Staatsgebieten. Die BDBOS erteilt auf dieser Grundlage einen entsprechenden Auftrag an die Betreiberin.

1) Verteilschlüssel, welcher zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis der Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl errechnet wird. Der hamburgische Anteil beträgt zurzeit 2,54 % (bzw. 1,78 %, wenn ­ wie hier ­ der Bund einen Anteil von 30 % übernimmt).

Finanzierung:

Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern (§§ 11 bis 15)

Die Regelungen zur Kostenverteilung sind im Detail kompliziert. Das Grundprinzip ist relativ einfach:

Der ganz überwiegende Anteil der Kosten für Aufbau und Betrieb des Netzes wird nach dem Verursacherprinzip verteilt. Hierfür bildet die Anzahl der Basisstationen (Standorte für die Sendemasten und die sonstige Netztechnik) die entscheidende Kennzahl. Diese wiederum steht in Abhängigkeit zur Funkversorgungsqualität.

Der Bund finanziert so viele Basisstationen, wie erforderlich sind, um in jedem Land mindestens 50 % der Fläche nach dem GAN-Mindeststandard abzudecken. Sofern in bestimmten Regionen besondere Bedarfe der Bundespolizeien bestehen (z. B. Häfen, Bahnhöfe, Regierungsviertel) gewährleistet er eine über den GAN-Mindeststandard hinausgehende Funkversorgungsqualität. Außerdem bezahlt der Bund die zentralen Netzkomponenten und die Versorgung des Luft- und Seeraums (12 Seemeilen-Zone). Alles was darüber hinaus von den Ländern gewünscht wird, finanzieren diese selbst.

Der Anteil des Bundes ist danach von Land zu Land unterschiedlich. Bundesweit ist mit einem Finanzierungsanteil des Bundes von mindestens 30 % der Gesamtkosten (GANPlus-Netz) zu rechnen. Bezogen auf den GAN-Mindeststandard liegt der Bundesanteil deutlich höher als 50 %, weil der Bund zusätzlich alle zentralen Netzkomponenten und die Versorgung des Luft- und Seeraumes finanziert.

In Hamburg beabsichtigt der Senat, den bisherigen Funkversorgungsstandard beizubehalten. Hierfür ist eine höhere Funkversorgungsqualität (GAN-Plus) erforderlich, als diese durch den GAN-Mindeststandard gewährleistet wird. Nach derzeitigen Schätzungen wird Hamburg daher ca. 80 % der Kosten des Netzes (GAN-Plus) im Hamburgischen Staatsgebiet finanzieren. (Bezogen auf den GAN-Mindeststandard würde sich der Bund mit 71 % an den Kosten beteiligen.)

Ca. 90 % der Kosten können nach dem vorstehenden Prinzip dem Bund oder einem Land zugeordnet werden. Es verbleiben jedoch diejenigen Kosten, die sich nicht einer bestimmten Gebietskörperschaft zuordnen lassen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für die BDBOS, die Testplattform und die Basisbetriebsleistungen. Diese Allgemeinkosten werden entsprechend der Stimmanteile im Verwaltungsrat auf Bund und Länder umgelegt (der Bund trägt 30 %, der Rest wird nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt).

Mittelbereitstellung (§ 18) Bund und Länder entrichten ihre Beiträge für Aufbau und Betrieb des Netzes in Form von Zuschüssen an die BDBOS. Aus diesen Mitteln begleicht die BDBOS ihre Verbindlichkeiten gegenüber ihren Vertragspartnern (insbesondere DB Telematik und Systemlieferant).

Die Regelungen im Verwaltungsabkommen sind so ausgestaltet, dass einerseits die BDBOS jederzeit zahlungsfähig ist, ohne Liquiditätsreserven auf Kosten der öffentlichen Haushalte bilden zu müssen (Einzugsermächtigungsverfahren, § 18 Absatz 1), und andererseits die Gebietskörperschaften Planungssicherheit haben (durch Wirtschaftsplan und mittelfristige Finanzplanung, § 18 Absatz 4, § 6 Absatz 7).

Weitere wesentliche Regelungen

­ Bund und Länder haben die Möglichkeit, eigene Infrastruktur (Standorte und Übertragungsstrecken) beizustellen (§ 9).

­ Aus den Anschaffungen der Bundesanstalt wird dort ein Zweckvermögen gebildet (§ 10 Absatz 1). Das bedeutet, dass Bund und Länder für ihre Investitionen kein unmittelbares Eigentum an der Systemtechnik erwerben. Dies ist sachgerecht, da lediglich das Gesamtnetz einen sinnvollen Wert darstellt. Der Wert für Bund und Länder besteht in dauerhaften und exklusiven Nutzungsrechten.

­ Die Wirtschaftsführung der BDBOS erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen (§ 10 Absatz 2).

­ Das Verwaltungsabkommen gilt für unbestimmte Zeit (§ 20). Es kann frühestens zum Ende der Laufzeit des Betreibervertrages (voraussichtlich im Jahre 2021) gekündigt werden.

­ Das Verwaltungsabkommen tritt in Kraft, sobald es vom Bund und mindestens 10 Ländern unterzeichnet ist (§ 22 Absatz 1).

­ Die Maßnahmen aus der Durchführung des Abkommens unterliegen einem Haushaltsvorbehalt (§ 23).

Vertrag zur Lieferung der Systemtechnik

Der Vertrag zur Lieferung der Systemtechnik wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Im April 2005 leitete das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern das Vergabeverfahren ein. Zuvor wurde die Leistungsbeschreibung mit den Ländern abgestimmt. Der für Ende Juni vorgesehene Zuschlag konnte noch nicht erteilt werden, weil ein unterlegener Bieter ein Nachprüfungsverfahren angestrengt hat. Von Ausgang und Dauer dieses Nachprüfungsverfahrens hängt ab, wann das Beschaffungsamt den Zuschlag erteilen kann. Dies wird voraussichtlich im III. oder IV. Quartal dieses Jahres der Fall sein.

Vertrag zum Betrieb des BOS-Digitalfunk

Der Vertrag zum Betrieb des BOS-Digitalfunk (Betreibervertrag) soll an die DB Telematik GmbH, eine Tochter der bundeseigenen Deutschen Bahn AG, vergeben werden.

Die Vertragsverhandlungen führt das Bundesministerium des Innern. Die Preise sollen ­ in Kompensation für den fehlenden Wettbewerb ­ durch öffentliches Preisrecht ermittelt werden (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 zuletzt geändert durch Verordnung PR Nr. 1/89 vom 13. Juni 1989 [BGBl. I S. 1094]). Der Bund rechnet mit einem Vertragsabschluss im III. Quartal 2006.

3. Kosten und Finanzierung in Hamburg

In Hamburg sind seit dem Haushaltsjahr 2002 Mittel in Höhe von insgesamt 38,3 Mio. Euro für den BOS-Digitalfunk in den Haushalten und Mittelfristigen Finanzplanungen berücksichtigt. Durch bereits im IuK-Globalfonds zur Erneuerung der Einsatzzentrale der Feuerwehr vorgesehene Mittel in Höhe von 3,0 Mio. Euro stehen im Gesamtbudget für den Aufbau des BOS-Digitalfunk bis 2009 insgesamt 41,3 Mio. Euro bereit. Die Kosten wurden 2001 bezogen auf hamburgische Bedarfe ermittelt. Die Mittel sind vorgesehen für den Netzaufbau, die Inbetriebnahme des Netzes, die Erneuerung der Einsatzzentralen von Polizei und Feuerwehr und deren Anschluss an das Digitalfunksystem sowie für die Erstausstattung von Poli