Forschung

Reinigungskräfte im UKE ­ Kostensparen durch Dumpinglöhne?

Nach der Auslagerung der so genannten „tertiären Dienstleistungen" wie Küche, Logistik, Wäsche und Reinigung werden diese Tätigkeiten durch als GmbH organisierte Unternehmen durchgeführt, an denen das UKE jeweils zu 51 % und private Unternehmen zu 49 % beteiligt werden. Die Auslagerung und die Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen sollte laut Geschäftsbericht des UKE aus dem Jahre 2004 zu einer Kostenersparnis durch Effizienzsteigerungen und Kompetenzgewinnen von 10 % führen.

In den Unternehmen arbeiten zum einen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits für das UKE tätig waren, als ihre Aufgaben noch in direkter Trägerschaft durch das UKE erfüllt wurden, als auch Mitarbeiter, die aus den privaten Partnerunternehmen kommen bzw. von der neu gegründeten GmbH eingestellt wurden.

Die Reinigungsaufgaben werden von der KSE (Klinik Service Eppendorf GmbH) übernommen. An dieser Gesellschaft ist als privater Partner die Firma Bogdol zu 49 % beteiligt. Dem Vernehmen nach werden neben den regulären Beschäftigten der KSE für bestimmte Aufgaben auch Angestellte von Leiharbeitsfirmen eingesetzt, die zu deutlich schlechteren Konditionen beschäftigt werden.

Ich frage den Senat:

Seit seiner Verselbständigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts am 15. September 2001 ist das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) nicht mehr Teil der Behördenstruktur der Freien und Hansestadt Hamburg. Das UKE unterliegt lediglich der Rechts- und Organaufsicht durch die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF). Gegenstand der Fragen sind teils betriebliche Interna des UKE und seiner Tochterfirma Klinik Service Eppendorf GmbH (KSE), über die aus Gründen des Wettbewerbes, in dem sowohl UKE als auch KSE stehen, nur eingeschränkt Auskünfte gegeben werden können.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des UKE wie folgt:

1. Gründung der KSE und Entwicklung der Mitarbeiterzahlen

a) Wann wurde die KSE GmbH gegründet?

Der Gesellschaftsvertrag wurde notariell am 26. Februar 2004 beurkundet, Geschäftsbeginn war der 1. April 2004.

b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt die KSE seit ihrer Gründung (bitte jährliche Zahlen getrennt nach Stellen- und Personenanzahl angeben)?

Bei den Tochtergesellschaften des UKE werden keine Stellen geführt. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelte sich wie folgt: 2004: 492

2005: 450

2006: 430

c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte sowohl die Stellenanzahl als auch die Zahl der Beschäftigten angeben) waren in den drei Jahren vor Auslagerung der Reinigungsaufgaben im UKE mit diesen betraut?

Es können lediglich Angaben zu den ehemals beim UKE angestellten Reinigungskräften gemacht werden, diese betrugen für: 2001: 261 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 2002: 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 2003: 238 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der damals für das UKE tätigen Fremdreinigungsfirmen sind nicht bekannt.

2. Übernommene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

a) Wie viele der ehemals beim UKE angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Gründung der KSE von dieser übernommen werden? Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jetzt noch bei der KSE beschäftigt? Wie viele sind aus Altersgründen ausgeschieden, wie viele aus anderen Gründen?

Übernommene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 236

Jetzt noch bei KSE beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 220

Aus Altersgründen ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 3

Aus sonstigen Gründen ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 13

b) Auf welcher (Tarif-)Vertragsgrundlage werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt? Wie hoch ist der Stundenlohn (bitte den minimalen, maximalen und durchschnittlichen Wert angeben) und die Wochenarbeitszeit dieser Reinigungskräfte? Welche Regelungen gelten für Überstunden?

Es wird der Manteltarifvertrag für Arbeiter (mit vollem dynamischen Besitzstand, d. h. zu denselben Bedingungen wie vor der Überleitung an die KSE) angewandt.

Die zum Stundenlohn gestellten Fragen lassen sich wegen unterschiedlicher Eingruppierung, Betriebszugehörigkeit, Familienstatus und Einsatzort nicht sinnvoll beantworten. Der nach dem Manteltarifvertrag für Arbeiter gültige Grundlohn beträgt durchschnittlich 19,50 Euro/Stunde.

Die tarifliche Wochenarbeitszeit einer vollbeschäftigten Kraft beträgt 38,5 Stunden.

Für Überstunden gelten die einschlägigen Bestimmungen des Manteltarifvertrags für Arbeiter.

3. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt die KSE, die nicht aus Altverträgen mit dem UKE übernommen worden sind, aber bei der KSE angestellt sind (bitte sowohl die Stellenanzahl als auch die Zahl der Beschäftigten angeben)?

Zur Frage der Stellenzahl vergleiche Antwort zu 1. b).

Die Zahl der nicht aus dem UKE übernommenen Beschäftigten beträgt gegenwärtig ca. 200.

b) Auf welcher (Tarif-)Vertragsgrundlage werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt? Wie hoch ist der Stundenlohn (bitte den minimalen, maximalen und durchschnittlichen Wert angeben) und die Wochenarbeitszeit dieser Reinigungskräfte? Welche Regelungen gelten für Überstunden?

Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten derzeit noch zwei Tarifverträge: In Nachwirkung der Tarifvertrag der Klinik Service Eppendorf GmbH (TV KSE) und aktuell der Rahmentarifvertrag des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks.

Die zum Stundenlohn gestellten Fragen lassen sich wegen unterschiedlicher Eingruppierung, Betriebszugehörigkeit, Familienstatus und Einsatzort nicht sinnvoll beantworten. Der tarifliche Grundlohn beträgt 7,75Euro/Stunde für diejenigen, die dem TV KSE und 7,87Euro/Stunde für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Rahmentarifvertrag des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks unterliegen. Die tarifliche Wochenarbeitszeit einer vollbeschäftigten Kraft beträgt 39 Stunden (Rahmentarifvertrag des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks).

Für Überstunden gelten die einschlägigen Bestimmungen der vorgenannten Tarifverträge.

4. Einsatz von Angestellten von Zeitarbeitsfirmen

a) Für welche Aufgaben und in welchen Situationen werden von der KSE Angestellte von Zeitarbeitsfirmen eingesetzt?

Zeitarbeitskräfte leisten nur einen geringen Anteil der Arbeitsstunden, da sie lediglich bei nicht planbaren personellen Engpässen wie Krankheitsausfällen eingesetzt werden. Genauere Angaben sind in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

b) Seit wann werden Angestellte von Zeitarbeitsfirmen eingesetzt?

Seit den 90er Jahren, also schon vor der Gründung der KSE.

c) Auf welcher (Tarif-)Vertragsgrundlage werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt? Wie hoch ist der Stundenlohn (bitte den minimalen, maximalen und durchschnittlichen Wert angeben) und die Wochenarbeitszeit dieser Reinigungskräfte? Welche Regelungen gelten für Überstunden?

Hier gelten die Regelungen der entsprechenden Zeitarbeitsfirmen, die nicht bekannt sind.

d) Wie oft kam es seit dem ersten Einsatz von Zeitarbeitskräften dazu?

e) Wie lange dauerte der Einsatz der Zeitarbeitskräfte minimal, maximal und durchschnittlich?

Zu den erfragten Angaben liegen keine gesonderten Erhebungen vor. Sie können auch in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

f) Wie hoch ist der Anteil der von Zeitarbeitskräften geleisteten Arbeitsstunden und den gesamt geleisteten Arbeitsstunden der KSE?

Siehe Antwort zu 4. a).

g) Wie oft sind Angestellte von Zeitarbeitsfirmen nach einem Einsatz bei der KSE von dieser als reguläre Arbeitskräfte übernommen worden?

Bislang in keinem Fall.

5. Entwicklung der Reinigungskosten am UKE

a) Wie hoch waren die Reinigungskosten in den Jahren 2003, 2004 und 2005?

2003: 17,7 Mio. Euro 2004: 15,0 Mio. Euro 2005: 14,0 Mio. Euro

b) In welcher Höhe werden Kosten für die Reinigung im Jahr 2006 erwartet?

Erwartete Kosten: 13,0 Mio. Euro

c) Wie hat sich in dieser Zeit (2003 bis 2006) der Personalkostenanteil entwickelt?

Siehe Vorbemerkung, bei den hier erfragten Angaben handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse des UKE bzw. von KSE, zu denen der Senat grundsätzlich keine Auskunft gibt.

d) Sind die erwarteten Effizienzgewinne erreicht worden?

Ja.

e) Wenn ja: welchen Einfluss hat die Bezahlung der Reinigungskräfte auf die Entwicklung der Kosten, welchen Einfluss haben sonstige Faktoren und welche sind dies?

Die Tarife im Reinigungsgewerbe sind nur ein Faktor für die Effizienzsteigerung. Siehe im übrigen Vorbemerkung und Antwort zu 5. c).