Kosten der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße
Ich frage den Senat:
1. Laut Drs. 18/3026 wurde das Finanzierungssystem der GUF im Jahr 2004 von einer belegungsabhängigen Finanzierung in eine belegungsunabhängige Finanzierung geändert (Frage 5): Wann genau im Jahr 2004 und aus welchen Gründen erfolgte diese Änderung?
Die zuständige Behörde hat die Änderung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung am 10. November 2004 beschlossen.
2. Wie hoch waren die Einnahmen und Ausgaben des LEB beim Betrieb der Geschlossenen Unterbringung im Jahr 2004? Wenn ein Defizit aufgetreten sein sollte: Aus welchem Titel wurde es beglichen?
Im Jahr 2004 betrugen die Betriebsaufwendungen rund 1641 Tsd. Euro. Die nicht durch Erlöse gedeckten rund 838 Tsd. Euro wurden aus dem Titel 4460.682.01 „Zuschuss an den Geschäftsbereich Jugendhilfe des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung" (bis 2006: "Erstattung von Kosten an den Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung, die nicht durch Erträge gedeckt sind") unter Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit mit dem Titel 4460.671.86 „Betriebsausgaben für Hilfen zur Erziehung" beglichen.
3. Wie hoch waren die tatsächlich für Investitionen, für Betriebskosten (bitte aufschlüsseln nach Sach- und Personalmitteln sowie Verwaltungskosten) und Beschulung ausgegebenen Mittel im Jahr 2005?
4. Wie hoch waren die tatsächlich für Investitionen, für Betriebskosten (bitte aufschlüsseln nach Sach- und Personalmitteln sowie Verwaltungskosten) und Beschulung ausgegebenen Mittel bis 31.07.2006?
Die Kosten für das Jahr 2005 und bis zum Stichtag 31. Juli 2006 stellen sich wie folgt dar:
5. Wie hoch werden die tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten sowie Kosten der Beschulung für das Jahr 2006 vorrausichtlich sein?
Die Kosten werden nach gegenwärtiger Schätzung für das Jahr 2006 voraussichtlich betragen: [in Euro] 2006
Betriebskosten (ohne Personalkosten für Beschulung) 1.369.
Kosten für die Beschulung (nur Personalkosten) 89.
Investitionskosten 0
6. Wie hoch sind die Kosten in den Jahren 2004, 2005 und 2006
(31.07.2006), die dem LEB durch Honorare an Ärzte entstanden sind, mit denen ein Dienstleistungsvertrag für die Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße abgeschlossen wurde?
Es wurde mit einem Arzt (Kinder- und Jugendpsychiater) ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Die Summe der Honorarzahlungen betrug 2004 1.425,00 Euro 2005 4.251,25 Euro.
Für das Jahr 2006 wurde noch keine Honorarabrechnung vorgenommen.
7. Wie hoch war 2006 das dem LEB zu erstattende Entgelt pro Jugendlichen pro Tag?
284,78 Euro und zusätzlich 18,35 Euro für die Beschulung.
8. Wie hoch ist insgesamt der Ansatz für die Geschlossene Unterbringung im geplanten Doppelhaushalt 2007/2008?
9. Wie wird sich der Gesamtansatz für die Geschlossene Unterbringung im Haushaltsplan 2007/2008 zusammensetzen? Bitte nach Investitionsmitteln und Betriebsmitteln (Sachkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten) aufschlüsseln.
Im Haushaltsplan ist für die Betriebs- und Investitionskosten der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße kein gesonderter Haushaltstitel veranschlagt. Die Kosten werden aus den bestehenden Titeln für die Hilfen zur Erziehung finanziert, Titel 4460.671.86 und 4460.893.01. Im Übrigen siehe Haushaltsplanentwurf 2007/2008 (Drs. 18/4499).