Leasing

Hochschulen der PwC Deutsche Revision AG (2001) sowie den Abschreibungsübersichten des ehemaligen Amtes für Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (jetzt Hamburg Port Authority).

Aus Gründen der Wesentlichkeit gilt in der Eröffnungsbilanz und der laufenden Bilanzierung bei den Vorräten eine Aktivierungsgrenze für Lagerbestände von mindestens 50.000 Euro je Vorratsgut oder ein Gesamtwert des Lagers insgesamt von mindestens 500.000 Euro. Im Jahresverlauf wird ein vollständiger Verbrauch der bevorrateten Güter unterstellt. Die Bewertung erfolgt vereinfachend zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu Durchschnittspreisen. Es werden keine unfertigen Erzeugnisse/Leistungen ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden in der Eröffnungsbilanz und der laufenden Bilanzierung mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung von angemessenen Wertberichtigungen aktiviert. Bei den Forderungen und Verbindlichkeiten sind auch die Geschäftskonten der verbundenen Unternehmen enthalten.

Die Unternehmen haben jeweils mehrere Konten. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden nicht saldiert ausgewiesen, sondern jedes Konto wird einzeln berücksichtigt.

Bei ausstehenden Gemeinschaftssteuern wird in der Eröffnungsbilanz und der laufenden Bilanzierung nur der Anteil Hamburgs als Forderung bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Eröffnungsbilanz und der laufenden Bilanzierung grundsätzlich nur bilanziert, wenn die Werte mit vertretbarem Aufwand ermittelbar sind. Auf die Abgrenzung von Mietaufwendungen und Steuer(voraus)zahlungen wird daher zunächst verzichtet. Das Wahlrecht nach § 250 Abs. 3 HGB zur Aktivierung von Disagien wird dahingehend ausgeübt, dass Disagien immer abgegrenzt werden. Für alle anderen Sachverhalte gilt unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit eine Wertgrenze von 10 Mio. Euro.

Passiva

In der öffentlichen Verwaltung errechnet sich das Eigenkapital mangels satzungsmäßiger Kapitalausstattung als Nettoposition aus der Differenz zwischen Aktivvermögen und Schulden.

Investive Zuschüsse und Zuwendungen von Dritten werden in der Bilanz im Bruttoverfahren als Sonderposten ausgewiesen und über den gleichen Zeitraum wie die bezuschusste Anlage abgeschrieben. Für die Eröffnungs bilanz wurden die in den letzten 25 Jahren vereinnahmten Zuschussbeträge und deren Zeitwerte ermittelt. Hierbei wurde eine pauschale Auflösungsdauer von 25 Jahren unterstellt.

Die Sonderposten für Beiträge und Gebührenausgleich beinhalten u.a. Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge. Eine exakte Koppelung an die damit finanzierten Anlagen, z. B. Straßen, ist nicht möglich. Daher werden auch in der laufenden Bilanzierung vereinfachend Jahressummen gebildet, die über eine durchschnittliche Nutzungsdauer aufgelöst werden.

Hinsichtlich der Pensionsrückstellungen wird in der Eröffnungsbilanz und der laufenden Bilanzierung das Wahlrecht des Art. 28 Abs. 1 S. 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHBG) einheitlich dahingehend ausgeübt, dass sämtliche Altzusagen passiviert werden. Mittelbare Pensionsrückstellungen (z.B. durch die Zwischenschaltung einer Unterstützungskasse oder eines Pensionsfonds) kommen nicht vor.

Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, Beamten, Richtern, Bürgermeistern, Senatoren, Abgeordneten und den mit Sonderarbeitsvertrag nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Beschäftigten auch nach Eintritt in den Ruhestand Beihilfen im Krankheitsfall zu gewähren. Die entsprechende Rückstellung wird anhand von Vorjahreswerten als prozentualer Anteil an den Pensionsrückstellungen ermittelt.

AnhangZahlenwerk

Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006

Für Rückzahlungsverpflichtungen aus Steuereinnahmen, der Steuerzerlegung und vergleichbaren Finanzbeziehungen wie dem Länderfinanzausgleich werden Rückstellungen gebildet. Unter Beachtung der Wesentlichkeit gilt bei den Steuereinnahmen eine Wertgrenze von 50 Mio. Euro je Einzelfall.

Für Instandhaltung, Gewährleistungsansprüche und ausstehende Rechnungen werden keine Rückstellungen gebildet.

Für Altlastensanierung sowie Schadstoff- und Gefahrgutentsorgung werden nur bei anstehenden Sanierungen Rückstellungen gebildet. Bei den sonstigen Rückstellungen (insbesondere für Prozesskosten, Schadensersatz und Ausgleichsmaßnahmen) gilt aus Gründen der Wesentlichkeit eine Wertgrenze von 100.000 Euro je Einzelfall.

Für Rückbauverpflichtungen werden nur Rückstellungen gebildet, wenn eine hinreichende Eintrittswahrscheinlichkeit besteht. Dies ist bei vielen Mietverträgen absehbar nicht gegeben. Sofern Rückstellungen für Rückbauten ausgewiesen werden, werden diese nicht ratierlich über die Nutzungsdauer, sondern direkt in voller Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Auch hier bilden 100.000 Euro je Einzelfall die Wertgrenze.

Für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit im Blockmodell und Sabbatjahre werden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Es erfolgt keine Abzinsung.

Die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert, sofern es sich nicht um verzinsliche Leasingverbindlichkeiten handelt.

C. Erläuterungen zur Bilanz Allgemeine Hinweise zum Anlagevermögen

Die Daten der Eröffnungsbilanz basieren auf einer in 2005 durchgeführten Inventur. Die Ergebnisse wurden auf den 1.1.2006 fortgeschrieben. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen stellen die geleisteten Investitionszuschüsse mit 3,9 Mrd. Euro den größten Posten dar. Für Lizenzen und DV-Software werden 47 Mio. Euro ausgewiesen. Die Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 17 Mio. Euro beinhalten hauptsächlich Investitionszuschüsse für buchhalterisch noch nicht zugeordnete Maßnahmen.

2. Sachanlagen

Im Bereich der Immobilien wird zwischen solchen für eigene Zwecke und solchen für Infrastrukturvermögen unter schieden. Grundstücke und die darauf errichteten Bauten werden getrennt ausgewiesen. Die Bilanzposition „Technische Anlagen und Maschinen" wird auf Grund der besonderen Vermögensstruktur geändert in „Anlagen zur Verkehrslenkung, Ver- und Entsorgung". Zusätzlich wird eine Bilanzposition „Kunstgegenstände, Denkmäler und museale Sammlungen" eingeführt.

Im Zuge der Ausgliederung der Hamburg Port Authority (HPA) wurden der HPA Nutzungsrechte an den über lassenen Hafengrundstücken gewährt. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist jedoch weiterhin wirtschaftliche Eigentümerin. Die HPA bilanziert das Nutzungsrecht an diesen Grundstücken und in der Eröffnungsbilanz der Freien und Hansestadt Hamburg werden die Grundstückswerte abzüglich der aktivisch abgesetzten Nutzungsrechte ausgewiesen.

Die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschreibungen für Grundstücke beinhalten Abschläge für Altlasten.

In den unter den Grundstücken ausgewiesenen Werten sind zwei Treuhandvermögen zur Sanierung enthalten.

Dabei handelt es sich um das Sanierungsgebiet St. Pauli, welches an die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungs gesellschaft Hamburg mbH (STEG) übertragen wurde, und um das ehemals von der Mietergenossenschaft Farmsen eG gepachtete Gartenstadtgebiet, welches dem Altonaer Spar- und Bauverein eG zur Entwicklung überlassen wurde. Nach Auslaufen der Treuhandschaft sind sämtliche Grundstücke dieser Sondervermögen an Hamburg zurückzuübereignen.

Ferner bestehen Treuhandvermögen im Bereich der Kultureinrichtungen (museale Sammlungen). Diese werden ebenfalls bei der Freien und Hansestadt Hamburg bilanziert.

Bei den Gebäuden werden auch Vermögensgegenstände aus Finanzierungsleasing bilanziert, deren wirtschaft liche Eigentümerin Hamburg ist. Der gesamte Buchwert dieser Vermögensgegenstände beträgt 193 Mio. Euro.

Die hieraus bestehenden Leasingverbindlichkeiten werden bei den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

3. Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen belaufen sich auf insgesamt 9,7 Mrd. Euro.

Der folgende Beteiligungsspiegel zeigt eine Übersicht der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, von denen Hamburg mindestens den fünften Teil der Anteile direkt hält.