Anstalten öffentlichen Rechts AöR sind nach hamburgischem Recht insolvenzunfähig

Neben den direkten Pensionsverpflichtungen hat Hamburg im Zuge der Ausgliederung der Tochterorganisationen selbstschuldnerische Bürgschaften an die ausgegliederten Einrichtungen gegeben, für den Fall, dass diese nicht in der Lage sein sollten, ihre Verpflichtungen (u.a.) aus einer Zusage zur betrieblichen Altersversorgung zu erfüllen.

Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) sind nach hamburgischem Recht insolvenzunfähig. Dementsprechend sehen die jeweiligen Errichtungsgesetze die so genannte „Gewährträgerhaftung" vor, nach der die Freie und Hansestadt Hamburg neben dem Vermögen der AöR für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt haftet, wenn und insoweit diese Ansprüche nicht aus dem Vermögen der AöR gedeckt werden können.

Darüber hinaus gibt Hamburg implizite Zusagen als Garantiezusagen gegenüber den Landesbetrieben nach § 26 Abs. 1 LHO, die rechtlich Teil der Freien und Hansestadt Hamburg sind und deshalb keiner förmlichen Bürgschaft bedürfen. Aus diesen Verpflichtungen lassen sich keine konkreten finanziellen Auswirkungen für Hamburg ableiten.

Außerdem gehen die einzelnen Fachbehörden Bürgschaften gegenüber Dritten ein, die im Bürgschaftsregister geführt werden. Die Gesamtsumme der Bürgschaften beläuft sich am 31.12.2005 auf 10.611 Mio. Euro. Für zu erwartende Inanspruchnahme der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit eine Rückstellung in Höhe von 19,9 Mio. Euro gebildet (s.o.). 1 LHO unbegrenzt vollständig

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Freihalte- und Garantieerklärungen. Hierzu wird auf die jeweiligen Haushaltsbeschlüsse verwiesen.

D. Sonstige Pflichtangaben

· Senat per 1.1.2006 (Stand: 30.6.2006)

In der Freien und Hansestadt Hamburg bilden der Erste Bürgermeister und die Senatorinnen und Senatoren den Senat. Der Senat ist die Landesregierung. Er führt und beaufsichtigt die Verwaltung.

Die Summe der Amtsbezüge der Mitglieder des Senats belief sich für das Jahr 2005 auf 1,9 Mio. Euro.

· Bürgerschaft per 1.1.2006 (Stand: 30.6.2006)

Die Bürgerschaft umfasst 121 Mitglieder aus drei Fraktionen.

Über die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird vom Senat in Form des jährlich erscheinenden Personalstrukturberichts in den verschiedenen Aggregaten berichtet. Es wird auf diesen Bericht verwiesen.

Zur Einführung der kaufmännischen Buchführung in der Hamburger Verwaltung ist in der Finanzbehörde ein „Projekt Doppik" eingerichtet worden. Dieses hat die betriebswirtschaftlichen Grundlagen erarbeitet, die hamburgweiten Inventurprozesse organisiert und die technischen Grundlagen für diese Eröffnungsbilanz geschaffen.

Die Projektarbeit wurde begleitet von: Steria Mummert Consulting AG IDS Scheer AG PwC ­ PricewaterhouseCoopers AG

Eines gesonderten Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss bedarf es nicht, solange die Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Der Rechnungshof wird aber neben der kameralen Buchführung und Rechnungslegung auch die Eröffnungsbilanz auf den Stichtag 1.1.2006 und die späteren kaufmännischen Jahresabschlüsse der Stadt im Sinne einer Qualitätssicherung prüfen. Diese Prüfungen sollen die Ordnungsmäßigkeit der zusätzlichen Buchführung und Bilanzierung sicherstellen. Der Rechnungshof führt sie stichprobenweise durch, um auf diese Weise Erfahrungen zu sammeln und ­ bei einem möglichen Systemwechsel zur Doppik unter Verzicht auf die Kameralistik ­ auf die Aufgabe des Abschlussprüfers vorbereitet zu sein.