Mischwasserüberläufe haben die Aufgabe bei Starkregen Keller und Geländetiefpunkte vor Überflutung zu

Das zu hohe Angebot an Phosphat führt zu einer ökologischen Instabilität in diesen Kanälen, aber kaum zum „Umkippen" der Gewässer, d. h. es kommt nicht zu Fischsterben oder Geruchsbelästigungen. Diese Folgen treten aber immer wieder nach Mischwasserüberläufen aus dem Sielsystem infolge starker Regenfälle ein und sollen deshalb vermieden werden. Die Zielsetzung für die Gewässerreinhaltung ist auf die Gewässer abgestimmt und bedarf daher z. Zt. keiner Änderung. Um die Zielsetzung der Eutrophie in den Stadtkanälen zu verwirklichen, müssen auch im Einzugsgebiet der zufließenden Gewässer Phosphatquellen aufgespürt und durch geeignete Baumaßnahmen vermindert werden.

Mischwasserüberläufe haben die Aufgabe, bei Starkregen Keller und Geländetiefpunkte vor Überflutung zu schützen.

Die notwendige hydraulische Beurteilung erfolgt mit Hilfe mathematischer Modellrechnungen auf der Basis statistischer Auswertungen langjähriger Niederschlagsmessungen. Aus Emissionsmeßdaten kann nicht auf die Entbehrlichkeit von Überläufen geschlossen werden. Die hydraulische und damit auch gewässergütewirtschaftliche Effektivität eines m³ Beckenvolumen ist abhängig von der Belastung des zu schützenden Gewässers und von der zeitlichen Rangfolge innerhalb eines Realisierungsprogramms. Für Osterbek- oder Isebekkanal wird derzeit pro m³ Beckenvolumen im Jahr etwa das Vierfache an Überlaufwasser zurückgehalten.

Im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Mischwasserrückhaltebecken Schädlerstraße, Lehmweg und Sengelmannstraße stellt die Stadtentwässerung jährlich in einem Bericht die Wirksamkeit der Mischwasserrückhaltebecken dar.

Die Erfolgskontrolle bezieht sich auf die Abgabe der durch Speicherung vom Gewässer ferngehaltenen Mischwassermengen und einem Vergleich mit dem Dimensionierungsansatz.

Der Erfolg der Rückhaltebecken kann im konkreten Einzelfall durch Immissionsmessungen im Gewässer belegt werden.

Durch geeignete Wahl der Meßstellen und des Meßzeitraums wird die Auswirkung des Rückhaltebeckens auf die Gewässerqualität bestimmt. Die Ergebnisse werden gleichzeitig zur Beurteilung der Gewässergüte in dem entsprechenden Gewässerabschnitt verwendet.

Die zuständige Behörde und die Stadtentwässerung haben den beiderseitigen Bestand an Meßergebnissen zum Thema Überlaufmengen und Mischwasserbeschaffenheit erhoben. Auf Basis dieser Erhebung und einer Bewertung der Datenbestände wird über den Umfang künftiger Messungen entschieden werden. Als Ergebnis der Bestandsaufnahme zeichnet sich folgendes Bild ab:

­ Daten zu Mischwasserüberläufen werden in ausreichendem Umfang erfaßt. Die Stadtentwässerung hat die Möglichkeit, die Kosten der Maßnahmen des Alster- und Elbeentlastungskonzeptes mit der Abwasserabgabe zu verrechnen.

Da die Umsetzung dieser Konzepte mit hohem Investitionsvolumen sukzessiv erfolgt, wird die Stadtentwässerung auf absehbare Zeit für Mischwasserüberläufe keine Abwasserabgabe mehr entrichten. Insofern bedarf es für die Erhebung der Abwasserabgabe keines größeren Meßaufwandes.

­ Für den Zeitraum seit 1985 liegen bei der Stadtentwässerung Analysen von 450 Mischwasserproben vor. Die Spanne der gemessenen Konzentrationen reicht beispielsweise beim CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) von 40­1250 mg Sauerstoff/ Liter. In dieser Spanne spiegeln sich u. a. die unterschiedlich schnell voranschreitende Verdünnung des Mischwassers über die Dauer des Regenereignisses und die verschiedenen Konzentrationsniveaus zu Beginn der Überlaufereignisse wider. Der Konzentrationsverlauf hängt von der Charakteristik der einzelnen Regenereignisse und von den örtlichen Randbedingungen zum Zeitpunkt des Ereignisses ab.

­ Der Erfolg von Maßnahmen zur Vergrößerung des Speichervolumens im Sielnetz ist sowohl durch Messungen als auch durch Simulationsrechnungen belegbar. An 23 Auslässen im innerstädtischen Mischwassersielnetz werden über Wasserspiegelmessungen die in die Gewässer eingetragenen Mischwassermengen berechnet und deren Entwicklung über die Zeit verfolgt. Aus dem Vergleich mit früheren Messungen können deutlich die Erfolge einzelner Maßnahmen des Alsterentlastungskonzeptes abgelesen werden.

Im neuen Abwasserbeseitigungsplan werden die bestehenden Mischwasserüberläufe und die Planungen für die nächsten zehn Jahre dargestellt werden. Mischwasserüberläufe an Gewässerabschnitten, bei denen das Sanierungsziel erreicht wurde bzw. in absehbarer Zeit erreicht wird, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Für Mischwasserüberläufe, die materiell auch in absehbarer Zeit nicht dem Wasserrecht entsprechen, sollen sogenannte „Sanierungsbescheide" mit zukünftig zu beachtenden Anforderungen erteilt werden. Eine Aufstellung weiterhin geduldeter Mischwasserüberläufe ist derzeit nicht vorgesehen, da die Sanierungsziele langfristig in allen Hamburger Gewässern erreicht werden müssen.

Der Senat wird Kosten-Nutzen-Bewertungen bei künftigen Baumaßnahmen im Alsterbereich ein höheres Gewicht beimessen.

Zu den Textzahlen 477 bis 480

Der Senat teilt im Grundsatz die Auffassung, dass Kleinkläranlagen eine Alternative zur Besielung sein können, wenn das gleiche Umweltschutzniveau erreicht wird. Die zuständige Behörde wird prüfen, ob hierdurch Konsequenzen für das Erstbesielungsprogramm zu ziehen sind.

Zu den Textzahlen 481 bis 487

Das behördliche Probenahmeprogramm umfaßt neben industriellen Einleitern auch relevante gewerbliche und Dienstleistungsbetriebe. Bei der Feststellung, die Probenahmen bei den Direkt- und Indirekteinleitern könnten ohne Verlust präventiver bzw. ökologischer Wirkung um 10% gekürzt werden, geht der Rechnungshof von der Vorstellung aus, dass es „besonders delinquente" Einleiter gibt, die besonders überwachungsbedürftig sind. Diese Vorstellung steht im Widerspruch zu den Auswertungen der Grenzwertüberschreitungen, die jährlich durchgeführt werden. Ein großer Teil der Grenzwertüberschreitungen wird von einem ständig wechselnden Kreis von Betrieben verursacht. Die Delinquenz ist nicht vorher bekannt und kann also auch nicht als Kriterium für die Notwendigkeit einer Probenahme herangezogen werden. Deshalb sollte sich die Beprobungshäufigkeit durch die Behörde weiterhin am Gefährdungspotential der Einleiter orientieren. Die Probenahme muss deshalb stochastisch bestimmt und unvorangemeldet durchgeführt werden, so dass die präventive und die ökologische Wirksamkeit dieser Maßnahmen erhalten bleiben.

Das behördliche Beprobungsprogramm ist auf eine möglichst große Flexibilität ausgerichtet und erlaubt schon jetzt, kurzfristig auch bisher nicht überwachte Betriebe zu beproben, wenn ein Anlaß gegeben ist. Eine Ausweitung der Beprobung auf neu als relevant eingestufte Betriebe ist zwar möglich, mit einer gleichzeitigen Reduzierung aller Probenahmen aber schwer zu vereinbaren.

Umweltbehörde / Senatsamt für Bezirksangelegenheiten Lieferung von Baumschulerzeugnissen (Textzahlen 488 bis 493)

Die angesprochenen Rahmenausschreibungen werden unter folgenden Bedingungen durchgeführt:

­ Die Beschaffung des Pflanzenmaterials muss zeitgerecht und mit möglichst geringem Planungs- und Verwaltungsaufwand durchgeführt werden.

­ Das Pflanzenmaterial muss den gestalterischen Ansprüchen genügen und dem hiesigen Klima angepaßt sein, um die Pflegekosten so gering wie möglich zu halten.

­ Der Firmenkreis, der für die Beschaffung zugelassen ist, soll auch Bieter, die nur in Teilbereichen des Gesamtsortimentes leistungsfähig sind, einbeziehen, um kleine und mittelständische Betriebe nicht zu benachteiligen.

Das gewählte Ausschreibungsverfahren erfüllt derzeit diese Forderungen. Es garantiert, dass unterschiedlich große Betriebe herangezogen werden können. Aufgrund der speziellen und häufig wechselnden Anforderungen an das Pflanzenmaterial ist eine spezifizierte Art der Ausschreibung nicht möglich.

Die Baudienststellen wählen daher den geeigneten Lieferanten unter Berücksichtigung der Liefermöglichkeit und der Wirtschaftlichkeit aus.

Es ist nicht möglich, aus fehlenden Aufzeichnungen auf vermeintlich ungenutzte Einsparmöglichkeiten in Millionenhöhe zu schließen. Bei einer Bündelung aller Aufträge auf die jeweils günstigsten Bieter hätten diese Aufträge schwerlich auch nur annähernd termingerecht in der kurzen aber relevanten Pflanzzeit abgewickelt werden können. Die für Straßenbaumaßnahmen benötigten Gehölze ­ insbesondere Bäume ­ werden in aller Regel von kleinen und mittleren Bietern nicht in großer Stückzahl angebaut, weshalb diese Bäume zum Zeitpunkt des Bedarfs häufig ausverkauft sind. Um den Bedarfen der Baudienststellen unter diesen Bedingungen gerecht zu werden und um eine zeitgerechte Fertigstellung der Baumaßnahmen zu gewährleisten, wurde der Kreis der zugelassenen Firmen groß gewählt. Damit wurden zwangsläufig entsprechende Spannen bei den Nachlässen zugelassen. Das gewählte Verfahren wird daher auch nach kritischer Prüfung für das geeignetste gehalten. Die Baudienststellen werden nochmals auf die vom Rechnungshof betonte Notwendigkeit hingewiesen, bei Abweichung vom günstigsten Bieter die Vergabegründe in den Bauakten zu dokumentieren.

Umweltbehörde / Hamburger Friedhöfe Wirtschaftsführung der Anstalt (Textzahlen 494 bis 506)

Der Senat teilt ausdrücklich die Einschätzung des Rechnungshofs, dass die mit der Verselbständigung des Landesbetriebs Friedhöfe als Anstalt öffentlichen Rechts verfolgten Ziele erreicht wurden und insbesondere die Umorientierung auf eine kaufmännisch-unternehmerische Sicht- und Handlungsweise gelungen ist.

Betriebliche Strukturen (Textzahl 497)

Eine Weiterentwicklung bzw. Verfeinerung der Kostenträgerrechnung ist von der Anstalt Hamburger Friedhöfe zugesagt worden.

Gebühren (Textzahl 499)

Die Anstalt hat versichert, hinsichtlich der Ermittlung des gebührenrelevanten Anteils an den Gesamtkosten der Anstalt künftig entsprechend der Hinweise des Rechnungshofs zu verfahren (Dies ist bereits bei der Gebührenkalkulation für 1998 erfolgt.) Sie strebt an, die Deckung kalkulatorischer Abschreibungen sowie eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals in Zukunft zunehmend über das Betriebsergebnis zu erreichen. Eine sprunghafte Gebührenanhebung zur Deckung aller kalkulatorischer Kosten wird aus kommunal- und wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten nicht verfolgt.

Hinsichtlich der Kostendeckungsgrade der verschiedenen Kostenträgerbereiche verweist die Anstalt auf die beabsichtigte Weiterentwicklung der Kostenträgerrechnung (hin zu stärker produktorientierten Kostenträgern). Eine andere Struktur der Kostenträgerbereiche würde zu einer anderen Struktur bei den Kostendeckungsgraden führen. Bei einer Veränderung der Kostendeckungsgrade durch eine Gebührenanpassung sind auch die Reaktionen des Marktes zu berücksichtigen. Im Zuge der Gebührenerhöhung 1998 sind erste schrittweise Anpassungen vorgenommen worden. Für Kapellen und Feierhallen sind ab

1. Januar 1998 erstmals gestaffelte Tarife eingeführt worden; die Anstalt wird die Auswirkungen auf die Ertragssituation beobachten. Sie hat zugesagt, bei der geplanten Weiterentwicklung der Kostenträgerrechnung neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen auch die Grundsätze der Gebührenkalkulation (Kostendeckung, Gleichbehandlung, Äquivalenzprinzip) zu berücksichtigen.

Vergabe (Textzahlen 500 und 501)

Die Anstalt Hamburger Friedhöfe hat zugesagt, die Auftragsvergabe jeweils unter Berücksichtigung der Verpflichtungen, die sich aus § 17 des Gesetzes über die Hamburger Friedhöfe und § 11 der Satzung der Hamburger Friedhöfe ergeben, durchzuführen. Die Vergabegrundsätze der VOL und VOB und insbesondere die vom Rechnungshof in seinem Jahresbericht 1995 entwickelten Leitgedanken zur Auftragsvergabe werden wie bisher berücksichtigt. Dem Wunsch des Rechnungshofs, die Entscheidungen über die jeweilige Vergabeart angemessen zu dokumentieren, ist in der Vergangenheit bereits weitgehend entsprochen worden.

Flächenmanagement (Textzahlen 502 bis 504)

Der Senat sieht momentan keinen Bedarf an zusätzlichen Friedhofsflächen; langfristig sind jedoch Reserveflächen vorzuhalten. Konkrete Flächenbedarfe für Friedhofserweiterungen werden derzeit in einer Entwicklungsplanung von der zuständigen Behörde erarbeitet. Daran anschließend kann ggf. über ein erweitertes Angebot ­ z. B. von islamischen Grabfeldern ­ entschieden werden. Die Fläche der ehemaligen Friedhofsgärtnerei Ohlsdorf ist im Grundsatz als Wohnbaufläche vorgesehen. Als Ausgleich für diese Vorratsfläche zur Friedhofserweiterung Ohlsdorf soll danach ­ soweit erforderlich ­ eine Erweiterungsfläche in Öjendorf aus dem Verkaufserlös der Anzuchtgärtnerei Ohlsdorf finanziert werden.

Umweltbehörde / Stadtentwässerung Hamburg Kaufmännisches Controlling bei der Stadtentwässerung (Textzahlen 507 bis 520) Controlling (Textzahl 508)

Es wird darauf hingewiesen, dass neben Zielbildern und Unternehmenskonzepten auch Wirtschaftspläne, mittelfristige Finanzplanungen, unterjährige Soll-Ist-Vergleiche und Quartalsberichte sowie die sonstigen Berichtspflichten und Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrats zu den Controllinginstrumenten zählen. Diese Instrumente sind bereits 1995/96 von der Stadtentwässerung installiert worden. Nach der Verselbständigung war die Umstellung vom verwaltungsmäßigen auf unternehmerisches Handeln zunächst Hauptaufgabe der Stadtentwässerung. Ein Unternehmenskonzept, das zu einem früheren Zeitpunkt aufgestellt worden wäre, hätte den Schwerpunkt auf diesen Umstellungsprozeß legen müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt können im Unternehmenskonzept dagegen wesentlich stärker inhaltliche Schwerpunkte und die gewonnenen Erfahrungen aus der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit berücksichtigt werden.

Kostenrechnung (Textzahlen 509 bis 520)

Besonders bei den Anmerkungen zur Kostenrechnung ist zu berücksichtigen, dass die Stadtentwässerung erst zum 1. Januar 1995 rechtlich verselbständigt worden ist. Das betriebswirtschaftliche Instrumentarium ist im wesentlichen erst seit der Verselbständigung in einem stetigen Entwicklungsprozeß aufgebaut worden. Die Feststellungen des Rechnungshofs, die sich hauptsächlich auf das Jahr 1996 beziehen, geben insofern nur einen Zwischenstand wieder.

Zu den Textzahlen 510 und 511

(Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Der Senat betont, dass die festgestellten Unvollkommenheiten in der Kostenstellenrechnung durch die zwischenzeitlich eingetretenen Weiterentwicklungen abgestellt wurden und die Kostenträgerrechnung zum 1. Januar 1998 eingeführt worden ist.

Zur Textzahl 512

(Betrieb und Unterhaltung von Straßenentwässerungsanlagen)

Die Kosten für Betrieb und Unterhaltung von Straßenentwässerungsanlagen sind in der Vergangenheit in Ermangelung einer genaueren Kostenzuordnung auf Basis geschätzter Kostenpauschalen ermittelt worden. Erst der Aufbau der Kostenrechnung im Zuge der Verselbständigung hat hier zu einer genaueren Übersicht der anfallenden Kosten geführt. Das Abrechnungsverfahren ist mittlerweile umgestellt worden. Die Prüfung des Rechnungshofs fand während dieser Umstellung statt. Die Stadtentwässerung hat im Jahr 1997 durch Einsparungen (z. B. durch Verlängerung des Reinigungsturnus, restriktives Verhalten im Bereich der baulichen Unterhaltung) die Kosten für Betrieb, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen deutlich gesenkt.

Der Forderung des Rechnungshofs ist insofern entsprochen worden. Darüber hinaus arbeiten die zuständige Behörde und die Stadtentwässerung im Bereich der Straßenentwässerungsanlagen an einer „Leistungsvereinbarung", um ­ beispielsweise über Kriterien für die Trummenreinigung ­ für beide Seiten zu mehr Transparenz zu kommen.

Zur Textzahl 513 (Kippgebühr)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen im Grundsatz zu. Die Abschläge für die Nichtbenutzung der Regenwassersiele werden auf Basis des Abschlusses 1997 überprüft.

Zu den Textzahlen 514 bis 520

(Kalkulatorische Abschreibungen)

Die Stichprobe des Rechnungshofs wird als nicht repräsentativ angesehen, weil sie zu klein war, um die Aussage zu belegen, dass die von der Stadtentwässerung verwendeten Wiederbeschaffungswerte nicht den tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten entsprechen. Nach Rücksprache mit dem Rechnungshof wird die Stadtentwässerung daher über einen Zeitraum von 5 Jahren (beginnend ab 1997) eigene Erhebungen durchführen. Erst auf Grundlage einer sicheren Datenbasis kann die Korrektheit der verwendeten Wiederbeschaffungszeitwerte beurteilt werden. Dementsprechend kann auch erst dann eine Entscheidung getroffen werden, wie mit einer eventuellen Differenz umzugehen ist. Der Rechnungshof hat diesem Vorgehen zugestimmt und wird über das Ergebnis informiert werden.

Finanzbehörde Stellen für konzeptionelle Personalentwicklung (Textzahlen 521 bis 526)

Zur Textzahl 521

Die Bürgerschaft hat im Rahmen ihrer Beratungen zum Haushalt 1993 auch die vom Senat vorgelegte Personalentwicklungskonzeption ausführlich beraten und der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel im Umfang von 1,8 Mio. DM ausdrücklich zugestimmt (vgl. Drucksache 14/2800 vom 24. November 1992, Textzahl 21). Es zeigt sich immer deutlicher, wie notwendig der Beitrag der qualitativen Personalarbeit zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung in Zeiten eines deutlichen Personalabbaus ist. Exemplarisch sei hier die Gesundheitsförderung genannt, die im Handeln der Behörden bereits einen deutlich höheren Stellenwert erhalten hat, wie auch aus dem jährlichen Krankenstandsbericht des Senats hervorgeht. Handlungsnotwendigkeiten im Bereich der Personalentwicklung sieht im übrigen auch der Rechnungshof, der im Zusammenhang mit der Vermeidung von vorzeitigen Pensionierungen ausdrücklich weitere Qualifizierungs- und Verwendungskonzepte fordert (s. Textzahlen 19 und 31) oder sich an anderer Stelle nachhaltig für die Entwicklung von Führungsleitlinien ausspricht.

Feststellungen (Textzahlen 522 bis 526)

Zur Textzahl 522 (Finanzierung und Verteilung der Stellen)

Die Feststellung des Rechnungshofs, dass bei der Verteilung der Stellen für Personalentwicklung und Frauenförderung zum Haushalt 1993 in den wenigen Einzelfällen, in denen dies möglich gewesen wäre, auf Bestandsfinanzierung verzichtet worden ist, ist zutreffend. Maßgebend für diese Verteilungsentscheidung war der Wille, die Realisierung dieses auch von der Bürgerschaft für wichtig gehaltenen Bestandteils moderner Personalpolitik nicht durch den Versuch flächendeckender oder zumindest überwiegender Bestandsfinanzierung zu gefährden.

Eine differenzierte Behandlung der Behörden im Sinne der Überlegungen des Rechnungshofs hätte im Ergebnis diejenigen Behörden begünstigt, die sich abwartend verhalten und allein auf die Bewilligung zusätzlicher Mittel durch Senat und Bürgerschaft vertraut haben. Diejenigen Behörden, die bereit waren, die neuen Aufgaben im Hinblick auf ihre verwaltungspolitische Bedeutung mit eigenen, aus Rationalisierung und Aufgabenkritik gewonnenen Personalmitteln zu fördern, hätten im Vergleich dazu Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Deshalb hat der Senat in diesen Ausnahmefällen dem Gleichbehandlungsgrundsatz vor der Möglichkeit teilweiser Bestandsfinanzierung den Vorrang gegeben.

Zur Textzahl 523 (Stellenbewertungen)

In einem Fall ist die Umwandlung in die niedrigere Besoldungsgruppe bereits vollzogen worden.