Wohnungsbauvorhaben

Welche Instrumente zur Qualitätssteuerung gibt es dafür?

Für Wohnungsbauvorhaben ­ insbesondere mit dem Schwerpunkt verdichtete Einfamilienhausbebauung sowie Pilotvorhaben für neuartige Wohnkonzepte ­ stellen Auswahlverfahren unter Beteiligung von Teams aus Bauträgern und Architekturbüros („Kombi-Wettbewerbe") ein geeignetes Instrument zur Qualitätssteuerung dar.

12. a) Welche Bedeutung misst der Senat der Freiflächengestaltung und -entwicklung zu?

Ein besonderes Augenmerk der Stadtentwicklungspolitik liegt darauf, ein familienfreundliches Wohnumfeld zu schaffen ­ mit viel Grün, öffentlichen Plätzen und Spielmöglichkeiten für die Kinder.

b) Welche übergeordneten Konzepte liegen für diesen Bereich vor?

Als übergeordnete Konzepte liegen für die Freiflächenentwicklung der Stadt das Landschaftsprogramm mit dem Freiraumverbundsystem (GrünesNetzHamburg), der Thematische Entwicklungsplan 2. Grüner Ring, das Entwicklungskonzept für den Kulturlandschaftsraum Billwerder sowie das Landschaftsplanerische Konzept für den Süderelberaum vor.

Für die Freiflächengestaltung ­ und Entwicklung liegen als nutzerbezogene Konzepte „Spielraum Stadt" mit dem Nutzerschwerpunkt Kinder und Jugendliche sowie „Freiraum und Mobilität für ältere Menschen in Hamburg" vor.

13. a) Wie beurteilt der Senat das Förderprogramm „Kunst im öffentlichen Raum"?

Die zuständige Behörde beurteilt das Förderprogramm positiv.

In Abstimmung mit der vom Senat in 1981 eingesetzten Kunstkommission wird zurzeit die Verwaltungsanordnung Kunst im öffentlichen Raum von 1981 im Hinblick auf mittlerweile überholte Bestandteile überarbeitet. Die Neufassung wird der Kunstkommission voraussichtlich Ende November 2006 vorgestellt und wird Basis für die künftige Fortführung des Programms Kunst im öffentlichen Raum sein.

b) Welche Mittel werden hierfür derzeit und mittelfristig bereitgestellt?

Werden sie ausgeschöpft? (Bitte für die einzelnen Jahre seit 1996 darstellen.)

Das Mittelvolumen 1996­2002 betrug 1 000 000 DM bzw. 500 000 Euro jährlich. Diese Mittel wurden sämtlich für Projekte der Kunst im öffentlichen Raum und, zu gewissen Teilen für Unterhalt, Pflege, Reparaturen schon existenter Objekte der Kunst im öffentlichen Raum verwendet, darunter Großprojekte wie „Weitergehen", 1997 und „AUSSENDIENST", 2000­2001.

Das Mittelvolumen beträgt seit 2003 sowie mittelfristig 250 000 Euro jährlich. Die Mittel werden komplett ausgeschöpft. Da das Gros der Projekte der Kunst im öffentlichen Raum jahresübergreifend angelegt sind, weist der Haushaltstitel 3720.799.50 am Ende des Haushaltsjahres allerdings regelmäßig Reste auf. Diese Reste stellen keine frei verfügbaren Mittel dar, sondern sind per Förderzusagen gebundene Mittel, die aus organisatorischen Gründen noch nicht oder noch nicht komplett abgeflossen sind.

c) Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Kunstwerke im öffentlichen Raum besser zu präsentieren und bekannter zu machen?

In Abstimmung mit der Kunstkommission ergänzt die zuständige Behörde derzeit die Beschilderung sämtlicher Objekte der Kunst im öffentlichen Raum. Nachdem dies für die Objekte im Umfeld von Binnen- und Außenalster bereits geleistet wurde, wird diese Maßnahme derzeit für den Innenstadtbereich inkl. Wallring-Anlagen und St. Georg fortgesetzt. In 2007 soll die Beschilderung in sämtlichen Bezirken erneuert bzw. ergänzt werden.

Darüber hinaus wird derzeit eine Datenbank für sämtliche Objekte der Kunst im öffentlichen Raum, darunter auch Objekte aus der Ära der Kunst am Bau sowie Denkmäler, Brunnen etc. erarbeitet. Auf der Basis dieser Datenbank, die auch ein Fotoarchiv beinhalten wird, soll in 2007 die neue Website „Kunst im öffentlichen Raum" der zuständigen Behörde entstehen, die das lokale und überregionale Publikum mit differenzierten Daten über Kunst im öffentlichen Raum in Hamburg versorgen wird. Für das aktuelle Projekt bzw. den Wettbewerb „10° Kunst: Wege in die HafenCity" wird ein AudioGuide produziert, der als so genannter Podcast von der Website der zuständigen Behörde heruntergeladen werden kann und Besitzern von iPods oder MP3 Playern einen informativen Rundgang entlang der Siegerobjekte gestattet.

Im ersten Quartal 2007 wird mit Fördermitteln der zuständigen Behörde ein von Herrn Prof. Dr. Uwe Fleckner (Universität Hamburg) herausgegebenes Buch zu ausgewählten Beispielen der Kunst im öffentlichen Raum in Hamburg erscheinen (Nicolai-Verlag, Berlin/Hamburg). Außerdem wird er zusammen mit seinen Studenten Rundgänge entwickeln („Kunstspaziergänge"), die ab 2007 über die Website der zuständigen Behörde angeboten werden sollen.

14. Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten von Gestaltungsbeiräten oder ähnlichen Kommissionen, positiv auf die Baukultur einzuwirken?

Gestaltungsbeiräte sind in Hamburg in der Vergangenheit gelegentlich eingesetzt worden, ohne sich aber als überzeugendes Steuerungsinstrument zu erweisen. Daher wird in jüngerer Zeit vorzugsweise mit anderen Instrumenten zur Qualitätssteuerung gearbeitet (insbesondere Wettbewerben). Die aus kleineren bzw. mittleren Städten bekannten Erfahrungen lassen sich nicht auf Hamburg übertragen.

15. Das Bundeskabinett hat am 3. Mai 2006 den von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Gesetzentwurf zur Errichtung der Bundesstiftung Baukultur beschlossen. Am 16. Juni 2006 hat der Bundesrat im sog. ersten Durchgang den vorgelegten Gesetzentwurf zur Bundesstiftung Baukultur begrüßt.

a) Wie hat Hamburg gestimmt und mit welcher inhaltlichen Begründung?

b) Wie wird sich Hamburg im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Gründung der Bundesstiftung Baukultur verhalten?

Der Bundesrat hat am 13. Juni 2006 eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Hamburg hat diesen Beschluss unterstützt, weil die Bundesregierung bei der Formulierung des Stiftungszweckes den Forderungen der Länder in dem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren aus der 15. Legislaturperiode entgegengekommen ist.

Der Senat wird das weitere Gesetzgebungsverfahren unter Berücksichtigung des Bundesratsbeschlusses begleiten.

16. a) Welche privaten Institutionen, Vereine oder Verbände gibt es in Hamburg, die sich hauptsächlich mit baukulturellen Fragestellungen und Zielsetzungen beschäftigen?

Die nachfolgenden Institutionen beschäftigen sich u. a. mit entsprechenden Themenkomplexen:

­ Hamburgische Architektenkammer,

­ Hamburgische Ingenieurkammer-Bau,

­ Bund Deutscher Architekten und Architektinnen BDA der FHH e. V.,

­ Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V., Landesverband Hamburg,

­ Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Landesverband Hamburg,

­ Bund Deutscher Innenarchitekten, Landesverband Küste,

­ Architekten- und Ingenieur-Verein Hamburg e. V.,

­ Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e. V. (LG Nord),

­ Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (LG Nord),

­ Vereinigung für Stadt-, Regional und Landesplanung, Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein,

­ Verband Beratender Ingenieure/Landesverband Hamburg,

­ Bauindustrieverband Hamburg e. V.,

­ Norddeutscher Baugewerbeverband e. V.

­ Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V., Hamburg,

­ Stiftung Denkmalpflege Hamburg,

­ Fritz-Schumacher-Gesellschaft e. V.,

­ Fritz Schumacher Institut an der Hochschule für bildende Künste,

­ Gustav-Oelsner-Gesellschaft für Architektur und Städtebau e. V.,

­ Patriotische Gesellschaft von 1765,

­ Architektur Centrum, Gesellschaft für Architektur und Baukultur e. V.,

­ Freie Akademie der Künste in Hamburg e. V., Sektion Baukunst,

­ Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V., Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein e. V.,

­ Galerie Renate Kammer Architektur und Kunst.

Ferner hat die HafenCity Universität (HCU) im Bereich der Baukultur Kooperationsbeziehungen zu fachlich einschlägigen Stiftungen aufgenommen. Bisher kooperieren die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. und die Sutor-Stiftung auf unterschiedliche Weise mit der Hochschule. So hat die Sutor-Stiftung die „Sutor-Professur Denkmalpflege und Entwerfen" gestiftet. Die HCU plant den Ausbau solcher Kooperationen.

b) Werden diese Institutionen in laufende Planungsprozesse eingebunden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

Die Architektenkammer wird regelmäßig in Wettbewerbe eingebunden. Die anderen Institutionen wirken im Einzelfall beratend bei Planungen und Projekte mit.

B. Stadt- und Regionalplanung

1. a) Welche baukulturellen Überlegungen und Zielsetzungen verfolgt der Senat bei der Entwicklung von Konversionsflächen, die über die im Jahresbericht 2005 über Konversionsflächen in Hamburg dargestellten Anforderungen hinausgehen?