Sprachstandserhebung mit dem Sprachtest CITO

Die Förderung der Sprachentwicklung ist von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung der Kinder. Der von der Bremischen Bürgerschaft eingesetzte Fachausschuss Schulentwicklung der Deputation für Bildung hat sich in seinen Empfehlungen einvernehmlich der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung zugewandt.

Die Empfehlung 2 des Bremer Schulentwicklungsplans 2008, die von der Deputation für Bildung am 30. Oktober 2008 verabschiedet wurde, zielt auf die Modalitäten des Verfahrens:

1. Die verpflichtende Sprachstandsfeststellung im Elementarbereich wird spätestens im 2. Halbjahr des 5. Lebensjahres aller Kinder durchgeführt, damit für die notwendige ergänzende Sprachentwicklungsförderung in der Regel ein Jahr bis zur Einschulung zur Verfügung steht.

2. Der CITO-Test, der in Bremerhaven wichtige Anhaltspunkte für die ergänzende Sprachentwicklungsförderung der Kinder in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung liefert, wird zukünftig auch in Bremen verwendet. Der in der Durchführung auf Computerunterstützung angewiesene Test wird flächendeckend in der Regel am Standort der Grundschule durchgeführt.

3. Bei der Weiterentwicklung von Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung sowie eines entsprechenden Fortbildungskonzepts wird eng mit Bremerhaven kooperiert, um die gemeinsamen Erfahrungen zu nutzen, um zu einem gleichwertigen System zu kommen.

4. Die Steuerung der Sprachstandsfeststellung liegt in der Stadtgemeinde Bremen in der Hand der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Sie stellt zur Sicherung der Teilnahme aller Kinder an Testung und ergänzender Förderung entsprechend Personalstellen zur Verfügung. Die zusätzliche Sprachförderung wird von beiden Ressorts gemeinsam durchgeführt.

Das Verfahren der Sprachstandsfeststellung mit dem CITO-Test ist in der Stadtgemeinde Bremen 2009 erstmalig durchgeführt worden. Es ist mit großer Gründlichkeit und unter Beteilung der Träger der Kindertageseinrichtungen und der Zentralen Elternvertretung im Elementarbereich vorbereitet worden; die Bremerhavener Erfahrungen mit der CITO-Testung sind einbezogen worden.

Ein breites Einvernehmen in der Zielsetzung der Sprachstandsfeststellung und auch des Verfahrens selber haben die Empfehlungen des Fachausschusses getragen. Der Senat sieht darin die Grundlage dafür, dass das Projekt in Verantwortung gegenüber den Kindern die Chancen, die eine frühe Sprachförderung für einen Einstieg in das schulische Lernen bietet, auch nutzt.

Zur Organisation und Durchführung des Tests

1. Wie viele Kinder wurden in dem für die Teilnahme an der Sprachstandserhebung relevanten Referenzzeitraum (1. Mai 2004 bis 30. April 2005) geboren, wie viele Kinder davon besuchen einen Kindergarten, und wie viele von ihnen haben am Test teilgenommen?

4345 Kinder, die im Zeitraum 1. Mai 2004 bis 30. April 2005 geboren worden sind, wurden gemeldet. Hiervon haben die Eltern von 3684 Kindern der Weitergabe der Mitteilung über den Besuch eines Kindergartens an die Senatorin für Bildung und Wissenschaft zugestimmt. An der Sprachstandserhebung haben 3364 Kindergartenkinder des benannten Zeitraumes teilgenommen.

Neben der oben genannten Kohorte wurden die Erziehungsberechtigten von 1311 Kinder angeschrieben, die im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 30. April 2004 geboren worden sind. Insgesamt wurden damit 5656 Kinder für die Sprachstandsfeststellung erfasst, 4586 Kinder sind getestet worden.

2. Aus welchen Gründen haben wie viele Kinder nicht am Test teilgenommen, und wie hoch ist daran der Anteil derjenigen Kinder, die keinen Kindergarten besuchen?

Aus den unter 1. genannten Zahlen ergibt sich, dass von den oben genannten 5656 Kinder 1070 Kinder nicht am Test teilgenommen haben, davon besuchen 70 % keinen Kindergarten.

Die Gründe für die Nichtteilnahme an der Sprachstandserhebung sind nicht systematisch erhoben worden, es lassen sich deshalb über die Gründe keine Angaben machen.

3. Welche Datensätze standen der Bildungsbehörde für die Durchführung der Sprachstandserhebung auf welcher rechtlichen Grundlage zur Verfügung?

Im Rahmen der Datenübermittlung des Einwohnermeldeamts an die Senatorin für Bildung und Wissenschaft standen folgende Daten gemäß der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes, insbesondere zur Durchführung von regelmäßiger Datenübermittlung der Meldebehörden zur Verfügung:

Die Aufforderung dieses Schreibens diente der verfahrensbezogenen Zuordnung von Kindern zu Kindertageseinrichtungen (siehe auch Antwort zu Frage 1).

Hierzu benötigte die Kindertagesstätte eine Einverständniserklärung der Eltern.

Diese wurde dort oder bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft vorgelegt. Der Rücklauf war sehr hoch; er ist jedoch aufgrund der datenschutzrechtlichen Auflagen zur Verarbeitung derartiger Angaben nicht exakt zu quantifizieren.

5. Von wem wurden die Kinder zum Sprachtest gebracht (Eltern oder Erzieherinnen und Erzieher der Kindertagesstätten), und welche Auswirkungen hatte der Streik der kommunalen Beschäftigten der Kitas auf die Durchführung der Tests?

Die Kinder wurden sowohl von Erzieherinnen und Erziehern als auch von Erziehungsberechtigten zum Test gebracht. Der Streik hatte Auswirkungen, wie die Teilnahmequoten an den Streiktagen bedingt zeigen. In diesem Zusammenhang wurde noch eine dritte Testwoche für berufstätige Eltern mit ausschließlich Nachmittagsterminen oder frühen Vormittagsterminen angeboten.

6. Von wem wurde der Test an den Grundschulen durchgeführt (Erzieher, Grundschullehrer, Sonstige), gab es Probleme bei der Durchführung, und falls ja, welche und wie wurden diese gelöst?

Die Schulleitungen der ausgewählten Schulen sind in Schulleiterdienstbesprechungen und Informationsveranstaltungen auf die Testdurchführung an ihrer Schule vorbereitet worden. Für die Herrichtung der Räumlichkeiten und Unterstützung an den Testtagen lagen ausführliche Checklisten vor. Die Organisation innerhalb der Schulen verlief reibungslos.

Die Testleitung vor Ort hatten Schülerinnen und Schüler der Erzieherfachschule am Schulzentrum der Sekundarstufe II Blumenthal. Die 50 Schülerinnen und Schüler im Alter von 18 bis 35 Jahren bekamen zuvor im Landesinstitut für Schule eine genaue Einweisung in den Test und seine Handhabung am Computer sowie eine Anleitung zum Verhalten in Testsituationen. Darüber hinaus gab es für die Testleitungen eine ausführliche Informationsveranstaltung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Die Testorganisation war bemüht, die Testleitungen möglichst in Doppelbesetzung arbeiten zu lassen.

Für die Unterstützung in der Testsituation lagen Checklisten vor. Dadurch wurde ein reibungsloser, insbesondere aber auch ein kindgerechter Ablauf gewährleistet. Eine Hotline, die täglich ab 6.45 Uhr besetzt war, wurde für krankheitsbedingte Ausfälle wie auch für drängende Fragen von Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gab es eine Unterstützung für technische Fragen den Computer betreffend durch eine weitere Hotline und einen ambulanten Vor-Ort-Support. Schließlich wurde in der zweiten Testwoche eine weitere Hotline für Fragen der Testerinnen und Tester zur Verfügung gestellt.

Vereinzelt traten in den ersten beiden Tagen der diesjährigen Testung Software- und Serverprobleme auf. Diese konnten aber durch die oben beschriebenen Vorkehrungen zügig behoben werden.

Zum Test selbst

7. Welche Rückmeldung hat der Senat von den Grundschulen über die Durchführung des Sprachtests erhalten?

Die Beobachtungen und Bewertungen der Schulleitungen der Teststandorte während der Testtage werden im Rahmen der nicht abgeschlossenen internen Evaluation der Sprachstandsfeststellung 2009 erst noch verarbeitet. Soweit es erste Rückmeldungen gegeben hat, waren diese überwiegend positiv in Bezug auf Zielsetzung, Vorbereitung und Durchführung der Testung.

8. Wie lange haben die Kinder durchschnittlich für den Sprachtest gebraucht?

Kinder haben zwischen 25 und 60 Minuten gebraucht, je nach individuellem liegt nicht vor.

9. Hält der Senat einen computergestützten Sprachtest für Viereinhalbjährige für kind- und altersgerecht, und welche Rolle spielt für die Aussagekraft der Testergebnisse der Umstand, dass der Test computergestützt durchgeführt wurde?

Der computergestützte Test ist nach Auffassung des Senats durchaus kind- und altersgerecht. Bei einer großen Gruppe von Kindern konnte beobachtet werden, dass sie mit Konzentration und Freude dabei waren. Sie waren fasziniert von diesem Medium, das für viele Kinder in der Wahrnehmung ihrer Umwelt zum Alltag gehört. Bei einzelnen Kindern, denen das Medium nicht vertraut war, gab es Unterstützung durch die Testleitungen und Begleitpersonen.