Bezirksämter

Hierdurch wird die Grundlage für eine bessere Vergleichbarkeit der Bezirksämter, ein darauf aufbauendes Benchmarking sowie eine anforderungsgerechte Ressourcenverteilung zwischen den Bezirksämtern geschaffen.

­ Das Haushaltswesen in den Bezirksämtern ist weiter entwickelt worden, so dass die Bezirksämter und insbesondere die Bezirksversammlungen deutlich größere Handlungsspielräume erhalten (erweiterte Deckungsfähigkeiten, Gestaltungsfonds für Investitionen). Zusätzliche Mittel werden im Rahmen aufeinander abgestimmter finanzieller Anreizsysteme bereitgestellt, die einen ergebnis- und wirkungsorientierten Mitteleinsatz fördern (vgl. unter 4.4). Einführung von umfassenden E-Government-Ansätzen

Die Einführung von E-Government flankiert nahezu alle übrigen dargestellten Maßnahmen zur Verwaltungsreform. So können Dienstleistungszentren und Verfahrensmanager nur dann erfolgreich agieren, wenn ihnen die entsprechende Informationstechnologie zur Verfügung steht, der „Behördenbesuch aus dem Wohnzimmer" kann nur dann realisiert werden, wenn elektronische Zugangswege und eine durchgängige elektronische Sachbearbeitung gewährleistet sind. Seit 2002 beschließt der Senat jährlich einen E-Government-Fahrplan, der inhaltlich auf die Reformvorhaben der Verwaltungsreform abgestimmt ist (vgl. Drucksache 18/4498).

Umsetzung:

In der zeitlichen Umsetzung der Verwaltungsreform bewegt sich der Senat in der von Beginn an vorgesehenen Schrittfolge. Nachdem alle erforderlichen Entscheidungen von Senat und Bürgerschaft vorliegen und die meisten Entflechtungsmaßnahmen bereits abgeschlossen sind, beginnt nunmehr die Umsetzung der Verwaltungsreform auf breiter Ebene, insbesondere in den Bezirksämtern.

Dabei erfolgt zunächst die Integration der neuen Aufgaben bzw. die Übertragung der erweiterten Kompetenzen in die Bezirksämter. Parallel dazu erfolgt der Umbau der Organisationsstruktur, die auf der Ebene der Dezernate und Fachämter bereits bis Anfang 2007 vollzogen sein soll.

Ab 2007 erfolgt dann ebenfalls die schrittweise Einrichtung der neuen Dienstleistungszentren in den Bereichen Soziales sowie Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt und die Integration weiterer Aufgaben in die existierenden Kundenzentren.

Der Senat hat bereits in der Konzeptionsphase einen vollständigen und zeitnahen Informationsfluss gewährleistet.

Neben den üblichen Informationsgesprächen zwischen Dienststellen und örtlichen Personalräten fanden zusätzliche Informationsgespräche zwischen Vertretern der Finanzbehörde und den Personalräten statt. Darüber hinaus waren die Gewerkschaften von Beginn an im Beirat des Projektes Verwaltungsreform vertreten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über Beiträge in verwaltungsinternen Mitteilungsblättern und mit der Bezügeabrechnung im Dezember 2005 über den Fortgang der Reformvorhaben informiert.

Darüber hinaus bietet ein spezieller Intranetauftritt einen Überblick über sämtliche Projekte im Rahmen der Verwaltungsreform. Auf diese Weise ist es den Beschäftigten möglich, sich laufend über den aktuellen Stand der Reformmaßnahmen zu informieren.

Zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen wurden außerdem Lenkungs- und Projektgruppen ­ auch unter Beteiligung der jeweils betroffenen Personalräte ­ eingerichtet.

Controlling und Evaluation

Das hohe Reformtempo sowie die mit dem Reformprozess verbundenen hohen Erwartungen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum sowie die erheblichen Anfangsinvestitionen erfordern eine professionelle Steuerung und Auswertung der erreichten Ergebnisse.

Der Senat steuert den Prozess derzeit über eine Projektorganisation in der Finanzbehörde. Nach Auflösung der Projektorganisation wird die Finanzbehörde ab 2008 die dezentrale Umsetzung überwachen und regelmäßig zu den Haushaltsberatungen über den erreichten Stand der Umsetzung berichten.

2. Reform der bezirklichen Strukturen

Aufbauorganisation:

Wie in der Drucksache 18/2498 dargestellt, hat der Senat beschlossen, die Organisationsstruktur der Bezirksämter zu vereinheitlichen und lebenslagenorientiert neu zu organisieren. Damit werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

­ Transparenz durch klare Aufbauorganisation, die es ermöglicht, Verwaltungsabläufe schlank und effektiv zu gestalten,

­ Einheitlichkeit in der Grundorganisation, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen überall in Hamburg ihren Bedürfnissen/Lebenslagen entsprechende Anlaufstellen haben und deren Leistungen weitgehend aus einer Hand erhalten, und

­ Einführung eines auf Kennzahlen gestützten Benchmarkingsystems, um eine bedarfsgerechte Verteilung von Personal- und Finanzmitteln als Basis für eine gleichmäßige Leistungserbringung zu erreichen.

Im Juni 2006 hat der Senat konkretisierende Vorgaben für eine moderne und einheitliche Organisationsstruktur für die Bezirksverwaltung beschlossen, um die in der Drucksache 18/2498 dargestellte Grundkonzeption umzusetzen.

Der zukünftige Aufbau der Bezirksämter wird sich in drei fachliche Dezernate mit ihren jeweiligen Fachämtern sowie einen Leitungs- und Verwaltungsbereich gliedern (siehe auch Anlage 1):

­ Das Dezernat Bürgerservice und seine Kundenzentren umfassen alle klassischen Bürgerdienstleistungen vor Ort (Meldewesen, Personenstandswesen, Ausländerangelegenheiten).

­ Das Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit und die Sozialen Dienstleistungszentren erbringen staatliche Transfer-, Beratungs- und Hilfeleistungen in den Bereichen Jugend, Familie, Senioren sowie Soziales und Gesundheit und sorgen für eine ganzheitliche Steuerung der sozialräumlichen Entwicklung innerhalb eines Bezirkes.

­ Im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt und im entsprechenden Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt werden alle Leistungen der räumlichen und landschaftlichen Planung, der Pflege und Instandhaltung der bezirklichen Infrastruktur, des Ver braucherschutzes inkl. der Gewerbeaufsicht sowie der Bauprüfung mit allen Nebengebieten und der bezirklichen Wirtschaftsförderung erbracht.

­ Das Dezernat für Steuerung und Service ist für Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben zuständig.

Mit Beginn der nächsten Legislaturperiode werden die letzten Teile des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006 in Kraft treten (HmbGVBl. S. 404), mit dem u. a. die bisher bei den Ortsämtern eingerichteten Ortsausschüsse aufgelöst werden. In diesem Zusammenhang werden die Ortsämter durch die neue Struktur von Zentren und Fachämtern ersetzt. Dabei werden ungefähr 400 Arbeitsplätze aus den Orts- in die Bezirksämter zurückverlagert.

Dienstleistungszentren:

Sämtliche bürgernahen Dienstleistungen werden zukünftig in einem kundenfreundlichen Netz dezentraler Dienstleistungszentren erbracht. Dies sind neben den bestehenden Kundenzentren Soziale Dienstleistungszentren sowie Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt.

Zur Vorbereitung der Realisierung wurden bei der Finanzbehörde unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden und Bezirksämter zwei Projekte zur Feinkonzeption der beiden neuen Zentrenarten ­ Soziale Dienstleistungszentren und Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt ­ unter Beteiligung externer Unternehmensberatungen eingesetzt. Bis Ende 2006 werden die personalwirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen für den Aufbau der Zentren geklärt sein, so dass die musterhafte Erprobung ab 2007 erfolgen kann. Die Bezirksämter Altona, Eimsbüttel und Wandsbek richten in 2007 jeweils ein Soziales Dienstleistungszentrum ein. Die Bezirksämter Hamburg-Nord und Bergedorf richten in 2007 jeweils ein Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt ein. Das Bezirksamt Harburg erprobt in 2007 eine Erweiterung seines bestehenden Kundenzentrums entsprechend dem unten dargestellten erweiterten Kundenzentrenkonzept.

Die flächendeckende Einführung der Zentren erfolgt auf der Grundlage der Erfahrungen in 2007 ab 2008.

Kundenzentren Kundenzentren bündeln bürgerorientierte Dienstleistungen aus verschiedenen Bereichen unter einem Dach. Die Aufgaben der Kundenzentren werden zukünftig neben dem Bereich des Einwohnerwesens

­ das Personenstandswesen sowie

­ ausländerrechtliche Angelegenheiten umfassen.

Aus dem Bereich des Einwohnerwesens werden im Kundenzentrum u. a. Anträge auf die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen sowie An- und Abmeldungen zum Melderegister bearbeitet, schriftliche Auskünfte aus dem Melderegister erteilt und melderechtliche Bescheinigungen ausgegeben. Daneben gibt es die Möglichkeit zum Führerscheintausch und zur Änderung von Kraftfahrzeugscheinen sowie in zwei Kundenzentren ein räumlich integriertes Angebot einer Informations- und Annahmestelle des örtlichen Finanzamtes (vgl. Nummer 3.8.2). Innerhalb des Kundenzentrums werden offene und geschlossene Bereiche eingerichtet, die gewährleisten, dass Beratungen, u. a. bei Personenstandsangelegenheiten oder ausländerrechtlichen Anliegen, vertraulich erfolgen und Akten sicher verschlossen vorgehalten werden können.

Ausländerangelegenheiten und das Standesamt werden in jedem Bezirksamt in einem Schwerpunktkundenzentrum angeboten. Im Bereich des Ausländerrechts soll neben der Bearbeitung von Angelegenheiten der Alt-EU-Bürger auch das Ausstellen von Verpflichtungserklärungen nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthaltsG) in allen Kundenzentren angeboten werden. Hierfür werden die notwendigen technischen Vorkehrungen in allen Kundenzentren getroffen.

Bis Ende 2005 wurden bereits 20 Kundenzentren (einschließlich einer Außenstelle) eröffnet, wobei die Bezirksämter zwischen zwei (Altona und Bergedorf) und fünf (Wandsbek) Kundenzentren vorhalten. Im Verlauf der Umsetzung der Verwaltungsreform sollen in den nächsten Jahren noch zwei weitere Kundenzentren in Blankenese und Volksdorf hinzukommen.

Soziale Dienstleistungszentren:

Mit der Einführung sozialer Dienstleistungszentren wird die organisatorische Zergliederung von Fachdiensten und sozialen Leistungen durch „Hilfen aus einer Hand" ersetzt. Soziale Dienstleistungszentren gewähren oder vermitteln sichernde, wirtschaftliche, präventive oder integrative Hilfen. Insbesondere gehören hierzu alle staatlichen Transfer- und Unterstützungsleistungen.

Die Sozialen Dienstleistungszentren werden bedarfsgerecht dezentral eingerichtet. Sie sollen nach sozialräumlichen Kriterien und dem Lebenslagenprinzip folgend unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten möglichst in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit den Job-Centern der team.arbeit.hamburg (ARGE, ca. 20 Standorte) eingerichtet werden. Die räumliche Integration ist die Basis für eine bessere Vernetzung und Abstimmung zwischen den Leistungsangeboten der team.arbeit.hamburg nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und den flankierenden Angeboten der Sozialen Dienstleistungszentren nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Nicht alle Sozialen Dienstleistungszentren werden den gesamten Leistungsbereich abdecken können, so dass Schwerpunkte gebildet und manche Aufgaben wegen geringerer Nachfrage oder eines hohen Spezialisierungsgrades nur in einem Bezirksamt angeboten werden. Über eine Integration bzw. räumliche Zuordnung von bestehenden Fachdiensten wie z. B. den Fachstellen für Wohnungsnotfälle, dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Jugendpsychiatrischen Dienst oder der Seniorenberatung wird im Zuge der Umsetzung entschieden.

Innerhalb der Zentren werden alle Geschäftsprozesse so organisiert, dass für jeden Hilfesuchenden ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung steht, der für alle erforderlichen Hilfsangebote verantwortlich ist („Fallmanager").

In Fällen, in denen der Fallmanager die konkrete Hilfe nicht selbst einschätzen oder bewilligen kann, vermittelt er den Hilfesuchenden an eine Dienststelle, die das notwendige Fachwissen besitzt. Er behält allerdings weiterhin die Verantwortung und die Kostenkontrolle für diesen Leistungsfall. Hierdurch wird sichergestellt, dass in jedem Einzelfall ausschließlich angemessene, aufeinander abgestimmte Leistungen gewährt werden, die in ihrer Gesamtheit zu wirtschaftlich vertretbaren Ergebnissen führen. Des Weiteren wird gewährleistet, dass dem LeisBürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18. Wahlperiode tungsberechtigten in seiner spezifischen Problemsituation optimal geholfen wird.

Dieses System soll durch eine umfassende IuK-Ausstattung unterstützt werden, die zur fachlichen und finanziellen Steuerung von Hilfsangeboten auch Auswertungen auf zentraler Ebene ermöglicht. Für die konkrete Ausgestaltung der Zentren inklusive der Technik und der damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen sowie zur dienstrechtlichen Anbindung wurde unter Federführung der Finanzbehörde, unter Beteiligung der Fachbehörde und der Bezirksämter und mit Beteiligung eines externen Unternehmensberaters das oben angesprochene Organisationsprojekt eingerichtet, das bis Ende 2006 die Konzeption umsetzungsreif entwickelt.

Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt:

In jedem Bezirk wird grundsätzlich ein Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt eingerichtet, das weitgehend alle staatlichen Dienstleistungen aus den Fachbereichen Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Prüfung von Bauvorhaben aller Art, Genehmigungen, Beratungen) an einem Ort anbietet.

Die Neukonzeption der Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt hat zum Ziel,

­ klare, für den Bürger verständliche Verfahrensabläufe zu schaffen,

­ einen verbesserten Service für den Bürger durch Beratung und Genehmigung aus einer Hand anzubieten und

­ die Sachbearbeitung und Realisierung von Bauvorhaben durch Verfahrensvereinfachungen und geringere Regelungstiefen zu beschleunigen.

Da durch die novellierte Hamburgische Bauordnung (HBauO; HmbGVBl. 2005 S. 525, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. April 2006, HmbGVBl. 2006 S. 157) der Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben wesentlich erweitert sowie der Prüfungsaufwand im vereinfachten Genehmigungsverfahren deutlich reduziert wurde, ist davon auszugehen, dass sich das Tätigkeitsspektrum des Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt schwerpunktmäßig auf größere Investitionsvorhaben beziehen wird. Die Schnittstelle zum Beauftragten für Wirtschaftsförderung ist daher von besonderer Bedeutung.

Im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt sind Verfahrensmanager tätig, die gewährleisten, dass sich Bürger und Unternehmen mit komplexen bau-, umweltoder gewerberechtlichen Vorhaben nicht mehr an verschiedene staatliche Dienststellen wenden müssen, sondern alle Dienstleistungen aus einer Hand bekommen können. Sofern Rücksprachen mit bezirklichen Fachleuten erforderlich sind, können diese kurzfristig, in unmittelbarer Nähe und ggf. gemeinsam mit dem Wirtschaftsförderungsbeauftragten erledigt werden. Das Verfahrensmanagement betrifft damit sowohl die Koordination nach der HBauO als auch alle personenbezogenen und gewerblichen Genehmigungen.

Der Beauftragte für Wirtschaftsförderung ist u. a. für die Beratung und Unterstützung von Unternehmen, z. B. bei Betriebserweiterungen, An- und Umsiedlungen, Existenzgründungen und der Sicherung vorhandener und der Schaffung neuer Arbeitsplätze zuständig (vgl. Drucksache 18/1619 ­ Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens „Wirtschaftsbeauftragte in den Bezirken" sowie Drucksache 18/2498). Er erhält durch eine direkte Einbindung in das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt eine Schlüsselposition als fester Ansprechpartner für alle Unternehmen, die fachübergreifende Unterstützung benötigen. Direkt im Zentrum angesiedelt, kann er für seine Arbeit im Interesse der regionalen Wirtschaft den unmittelbaren räumlichen Kontakt zu den Verfahrensmanagern im Bereich der Bauprüfung sowie den gewerbeund umweltrechtlichen Genehmigungsdienststellen nutzen. Zur Unterstützung dieser Aufgaben wird dem Beauftragten für Wirtschaftsförderung zukünftig die bezirkliche Verbindungsstelle zur Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde zugeordnet. Diese Verbindungsstelle berät die Dienststellen des Bezirksamtes in Liegenschaftsangelegenheiten. Sie koordiniert die Arbeitsabläufe zwischen Bezirksamt und Finanzbehörde, leistet Unterstützung bei der Flächenaktivierung und berät Bürger, Unternehmen und bezirkliche Dienststellen bei Grundstücks- und städtebaulichen Fragen. Mit seinem unmittelbaren Vortragsrecht beim Bezirksamtsleiter ist der Beauftragte für Wirtschaftsförderung zudem in der Lage, besondere Interessen der örtlichen Unternehmen im Bedarfsfall schnell weiter zu tragen. Die Einführung einer regelmäßigen Berichtspflicht führt dazu, dass der Bezirksamtsleiter laufend über die Entwicklung der regionalen Wirtschaft und deren Wünsche an die Verwaltung informiert wird.

Als zentrale Nutzergruppe der Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt werden Investoren, Architekten sowie Gewerbetreibende aller Art erwartet. Insbesondere nach der Neufassung der HBauO liegt der Fokus der staatlichen Bauaufsicht auf komplexeren Bauvorhaben wie z. B. Hochhäusern und größeren Gewerbebauten (Sonderbauten), Bauten mit größeren (umwelt-) technischen Anlagen etc. Diese Vorhaben werden von privaten Investoren, meist Unternehmen, geplant und betrieben, so dass eine enge räumliche und organisatorische Verzahnung der Aufgaben der bezirklichen Wirtschaftsförderung mit den bau- und gewerberechtlichen Genehmigungsdienststellen eine sinnvolle und zweckmäßige Kombination darstellt.

Neu ist die Übernahme von Regelungskompetenzen zur Begründung eines denkmalpflegerischen Genehmigungsvorbehaltes bei bezirksbezogenen Ensembles entsprechend § 6 Absatz 6 DenkmalschutzG.

Ob die Neufassung der HBauO sich in einem veränderten Antrags-, Nachfrage- und Widerspruchsverhalten der Bevölkerung niederschlagen wird, kann noch nicht beurteilt werden. Die Entwicklung des Arbeitsaufkommens in den für die Bauprüfung zuständigen Bereichen der Bezirksämter wird derzeit unter Federführung der Finanzbehörde von einem externen Beratungsunternehmen untersucht.

Diese Untersuchung hat im Juni 2006 begonnen und wird als Teil eines größeren Organisationsprojektes, mit dem die Feinkonzeption der Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt insgesamt erarbeitet bzw. konkretisiert werden soll, bis zum Jahresende 2006 abgeschlossen sein.

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen ab 2007 zu einer empirisch gesicherten und für alle Bezirksämter gleichermaßen effektiven und den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Gestaltung der bürgerorientierten Angebote im Wirtschafts- und Baubereich führen. Da die Neuregelung des Denkmalschutzgesetzes hinsichtlich der bezirksbezogenen Ensembles erst zum 31. März 2007 vollständig umgesetzt sein wird (vgl. 3.6), sind diesbezügliche Aussagen erst für einen Zeitraum danach zu treffen.