Die CDU Abgeordneten plädierten für die Zulassung von VeloTaxisFahrradRikschas auf der Grundlage ihres Antrages

Die CDU-Abgeordneten plädierten für die Zulassung von Velo-Taxis/Fahrrad-Rikschas auf der Grundlage ihres Antrages. Damit könne nach ihrer Überzeugung unter anderem zur Attraktivitätssteigerung Hamburgs beigetragen werden. Sie forderten die Senatsvertreter auf, Anträge auf Zulassungen wohlwollend zu bescheiden und überzogene Regelungshemmnisse zu vermeiden.

Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass Velo-Taxis/Fahrrad-Rikschas nach internationalem Verkehrsrecht Fahrräder seien und nach deutschem Recht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterlägen, die die Mitnahme von Erwachsenen auf Fahrrädern untersage. Die Personenbeförderung auf Velo-Taxis/Fahrrad-Rikschas sei deshalb nur auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach der StVO möglich. Zum gegenwärtigen Sachstand berichteten die Senatsvertreter, es gebe neben verschiedenen Zulassungsanträgen einen Antragsteller, über dessen Routenvorschlag im wesentlichen Einigkeit erzielt worden sei und mit dem aus der Sicht der Behörde für Inneres (BfI) ein Versuch begonnen werden könnte.

Die SPD-Abgeordneten hielten die inzwischen aufgeschlossenere Haltung der BfI gegenüber der Zulassung von Velo-Taxis/Fahrrad-Rikschas für begrüßenswert. Sie wiesen ferner auf die Städte München, Münster, Berlin und Frankfurt hin, in denen die Fahrzeuge teilweise ohne Routengenehmigung und unter großzügiger Auslegung rechtlicher Regelungen bereits seit langem zum Stadtbild gehörten.

Die in diesen Städten bewährten liberalen Handlungsweisen sollten für Hamburg Vorbild sein. Ferner verwiesen sie auf die zustimmende Haltung der Handelskammer zur beantragten Maßnahme.

Die SPD-Abgeordneten forderten die Senatsvertreter auf, alle Maßnahmen zur Integration der Fahrzeuge in den Straßenverkehr zu ergreifen. Die Markierung gesonderter Stellplätze sei nicht notwendig. Die Fahrer von Velo-Taxis/Fahrrad-Rikschas sollten über ausreichende Kenntnisse der Straßenverkehrsregelungen verfügen. Die Fahrzeuge seien gegenüber dem Auto umweltfreundlicher und auch touristisch attraktiv. Befürchtungen, sie könnten den Verkehrsfluß beeinträchtigen, seien wenig wahrscheinlich, weil sich die Anzahl der Fahrzeuge in Grenzen halten werde.

Die CDU-Abgeordneten pflichteten der sich abzeichnenden Meinungsbildung in der BfI zugunsten der Velo-Taxis/Fahrrad-Rikschas bei und erkundigten sich nach dem Zeitpunkt der ersten Genehmigungserteilung.

Nach Einschätzung der Senatsvertreter werde dies in etwa vier Wochen der Fall sein. Weiter gingen die Senatsvertreter davon aus, dass die Fahrzeuge überwiegend auf Radwegen verkehrten und nur dort die Fahrbahn in Anspruch nähmen, wo dies unproblematisch sei.

Der Ausschuß sprach die Erwartung aus, dass die erste Genehmigung für ein Velo-Taxi/Fahrrad-Rikscha in spätestens vier Wochen erteilt werde und die BfI den eingeschlagenen Weg zügig und mit dem notwendigen Wohlwollen gegenüber den Antragstellern fortsetze.

III. Beratung am 10. September 1998

Der GAL-Abgeordnete nahm daran Anstoß, dass bisher noch keine Genehmigung für einen RikschaBetreiber erteilt worden sei, obwohl der Bau- und Verkehrsausschuß in seiner Beratung am 25. Juni 1998 von einem maximalen Zeitraum von vier Wochen ausgegangen gewesen sei. Er wies ferner auf ein ihm bekanntgewordenes Schreiben des Bezirksamtes Eimsbüttel hin, in dem Aufstellplätze für Rikschas auf öffentlichem Grund (Wege und Grünanlagen) wegen fehlenden Gemeingebrauchs abgelehnt würden.

Die Senatsvertreter teilten mit, die BfI habe die beiden zuständigen Bezirksämter (Hamburg-Mitte und Eimsbüttel) unmittelbar im Anschluß an die obengenannte Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses gebeten, Sondernutzungsgenehmigungen für Rikscha-Aufstellplätze unter weitgehender Berücksichtigung der Wünsche der Antragsteller zu erteilen. Parallel dazu habe die BfI die von den Antragstellern vorgeschlagenen Routen geprüft und mit geringfügigen Modifikationen auch für genehmigungsfähig gehalten. Aus der Sicht der BfI bestünden keine Bedenken, entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, sofern die Frage der Aufstellplätze, die im Wege der Sondernutzung durch die Bezirke genehmigt werden müßten, geregelt werde. Aufgrund der ablehnenden Haltung der Bezirke habe die Landesverkehrsverwaltung mit Schreiben vom 23. Juli 1998 beide Bezirksämter darauf hingewiesen, dass es der Wille der Bürgerschaft sei, die Rikscha-Dienste noch in diesem Sommer zu genehmigen. Die Bezirke seien ferner gebeten worden, die von der BfI beantragten Sondernutzungen unbürokratisch zu prüfen und von den Antragstellern keine formellen Einzelanträge zu verlangen, sondern das Schreiben der BfI vom 23. Juni 1998 als Antrag anzuerkennen. Auf dieses Schreiben gebe es seitens der Bezirke bisher keine Antwort. Auch auf den üblichen Kontaktwegen sei bis heute keine Einigung erzielt worden. Die BfI habe Vertreter der Bezirksämter Hamburg-Mitte und Eimsbüttel einschließlich der Baubehörde sowie der Tourismuszentrale deshalb zu einer morgigen Besprechung eingeladen und hoffe auf ein positives Ergebnis.

Die CDU-Abgeordneten nahmen die ablehnende Haltung der Bezirke mit Unverständnis zur Kenntnis und forderten den Senat auf, das Genehmigungsverfahren ggf. auf dem Wege der Evokation zustande zu bringen.

Die Senatsvertreter versicherten, ihren Einfluß zur Genehmigungserteilung geltend machen zu wollen und die Angelegenheit u.U. auch zu evozieren.

Die SPD-Abgeordneten schlugen vor, politisch auf die Bezirke einzuwirken mit dem Ziel einer unbürokratischen Handhabung des Genehmigungsverfahrens. Dabei sollte deutlich gemacht werden, daß es sich um eine Erprobungsphase handele, die bei negativem Verlauf nicht zwangsläufig fortgesetzt werden müsse. Denkbar seien nach ihrer Auffassung aber auch Rikscha-Dienste ohne die Bereitstellung entsprechender Aufstellplätze.

Die Senatsvertreter gaben zu bedenken, dass feste Aufstellplätze insbesondere für die Kundenvermittlung durch die Tourismuszentrale von Vorteil wären.

Die SPD-Abgeordneten wollten wissen, ob in der morgigen Besprechung eine Entscheidung zu erwarten sei.

Die Senatsvertreter schlossen eine positive Entscheidung nicht aus. Sie wiesen jedoch einschränkend auf eine Mitteilung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte vom Juli dieses Jahres hin, in der die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit abgelehnt und die Einschaltung des bezirklichen Bauausschusses für erforderlich gehalten worden sei. Möglicherweise könnte der Bezirk darauf erneut bestehen, sofern dies nicht bereits geschehen sei.

Die CDU-Abgeordneten fragten, ob ihre Information zuträfe, wonach es Probleme mit den Rikschas als Werbeträger geben solle, weil die Hamburger Außenwerbung Monopolrechte geltend mache. Weiter legten die CDU-Abgeordneten darauf Wert, den Rikscha-Betreibern unter Berücksichtigung der nicht unerheblichen Investitionskosten eine längerfristige Genehmigung zu erteilen.

Die Senatsvertreter sprachen sich für einen Genehmigungszeitraum von zwei Jahren aus. Das Thema Werbung sei nach ihren Angaben von den Rikscha-Betreibern bisher noch nicht vorgebracht worden.

Allerdings hätten die Bezirke diese Themenstellung bereits problematisiert, indem sie auf die guten Werbemöglichkeiten von Rikscha-Aufstellplätzen beispielsweise am Hauptbahnhof hingewiesen hätten. Es werde deshalb insbesondere auf den Umfang der Werbung ankommen. Aufschluß hierüber sei möglicherweise ebenfalls von der morgigen Besprechung zu erwarten.

Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich nach der Verwendung nicht in Anspruch genommener Rikscha-Aufstellplätze in den Wintermonaten. Nach Angaben der Senatsvertreter würden die dafür zur Verfügung gestellten öffentlichen Flächen im Straßenbereich und in Grünanlagen dann wieder der öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Der GAL-Abgeordnete forderte die Senatsvertreter auf, die Genehmigung für die Rikscha-Dienste im Falle der Verweigerung der Bezirke notfalls über die Möglichkeit der Evozierung des Verfahrens zu erteilen. Die Umsätze in anderen Städten bewiesen, dass Rikscha-Dienste florierten.

IV. Beratung am 26. November 1998

Die Senatsvertreter gaben zur Kenntnis, dass die Fahrtrouten und Halteplätze für die Velo-Taxis/Fahrrad-Rikschas inzwischen im Einvernehmen mit den Bezirken festgelegt worden seien und Ausnahmegenehmigungen für zwei Interessenten erteilt würden, sobald der TÜV die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge gutachterlich testiert habe. Behördlicherseits gebe es damit zur Durchführung des Vorhabens keine Hemmnisse mehr. Bezüglich der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge hätten sich in einem Belastungstest beim TÜV Materialschwächen an einem Rad gezeigt, so dass in diesem Falle noch Nachbesserungen erforderlich seien.

Die CDU-Abgeordneten betrachteten die Intention ihres Antrags aufgrund der Ausführungen der Senatsvertreter als erfüllt und erklärten ihn deshalb für erledigt.

Der Bau- und Verkehrsausschuß empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, davon Kenntnis zu nehmen, dass die Antragsteller ihren Antrag aus der Drucksache 16/838 zurückgezogen haben.