Wie viele Auslandsunterbringungen Minderjähriger hat es im Jahr

Unterbringung Minderjähriger in anderen Bundesländern und im Ausland

Mitte Oktober 2005 hat die Sozialsenatorin im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt, man wolle in der Jugendhilfe zukünftig prinzipiell auf die Unterbringung Jugendlicher in ausländischen Einrichtungen verzichten.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Auslandsunterbringungen Minderjähriger hat es im Jahr 2005 im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gegeben? Hat es seit Oktober 2005 noch Auslandsunterbringungen gegeben?

In 2005 gab es im Zeitraum Januar bis September fünf Auslandsunterbringungen. Seit Oktober 2005 hat es keine neuen Auslandsunterbringungen mehr gegeben.

Von wann bis wann erfolgte jeweils die Unterbringung bzw. In zwei Fällen wurde von den zuständigen Stellen der Fachbehörde über die Auslandsunterbringung entschieden, in drei Fällen die fallzuständigen Jugendämter Wandsbek, Mitte und Harburg.

In was für Einrichtungen bzw. Projekten welcher Art sind die Minderjährigen jeweils untergebracht?

Es handelt sich um folgende Projekte:

· Evangelische Arbeitsgemeinschaft Jugenddorf Kiel

· Tajo Reinhard Seefried Torre del Mar

· Buschschule Namibia (Verein Sozialpädagogischer Initiativen e. V. Flensburg)

· Psychoanalytische Sozialarbeit, Jugendhilfeeinrichtung Polana, Neuhland

· Jugendhilfeeinrichtung Stralsund ­ Polenprojekt

In welchem Staat erfolgte die Unterbringung und weshalb jeweils?

Die Unterbringungen erfolgten je einmal in der Türkei, in Spanien und in Namibia und zweimal in Polen.

Warum erfolgte die Unterbringung gerade dort? Was unterscheidet diese Projekte jeweils von Einrichtungen in Hamburg oder sonst im Bundesgebiet?

Die Unterbringungen erfolgten aus unterschiedlichen Gründen.

In vier Fällen handelte es sich um Jugendliche, die in Deutschland pädagogisch nicht mehr erreicht werden konnten, davon waren in zwei Fällen Herkunfts- oder sonstige spezielle Beziehungen zum Unterkunftsland gegeben.

In einem Fall handelte es sich um eine spezielle Einrichtung, die es so in Deutschland nicht gibt.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Unterbringung?

Es handelte sich in allen Fällen um Hilfen nach § 27 SGB VIII in der Ausgestaltung nach § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform).

Wer ist Träger der Einrichtungen und seit wann werden in den jeweiligen Einrichtungen Minderjährige aus Hamburg untergebracht?

Es handelt sich um die Träger

· Evangelische Arbeitsgemeinschaft Jugenddorf Kiel

· Sozialarbeit & Segeln

· Buschschule Namibia, VSPI Flensburg e. V.

· PGGS (Paritätische Gesellschaft für Gesundheits- u. Sozialdienste), Verbund für psychoanalytische Sozialarbeit, Fanningerstr. 32, 10365 Berlin

· Internationaler Bund

Die Anzahl der Auslandsunterbringungen der vergangenen Jahre lässt sich in der für eine Schriftliche Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermitteln. In Hamburg werden keine Akten über Einrichtungen in anderen Bundesländern oder dem Ausland geführt, mit denen keine Vereinbarung nach den §§ 78 b und c SGB VIII abgeschlossen wurde und die von daher auch nicht der Hamburger Heimaufsicht unterliegen.

Welche Kosten entstehen jeweils durch die Unterbringung im Ausland

a) im Durchschnitt täglich bzw. im Monat und b) in den einzelnen Fällen tatsächlich jeweils pro Tag und im Monat?

Ist es vorgekommen, dass Minderjährige in mehr als einer Einrichtung im Ausland untergebracht worden sind? Wenn ja, wie lange waren sie jeweils in welchen Einrichtungen und weshalb?

Ja, in einem Fall. Die Unterbringung begann 10/2002 und endete 1/2004. Es bestand die Notwendigkeit der Herauslösung aus dem familiären und sozialen Milieu und es waren spezielle Beziehungen zum Unterkunftsland gegeben.

Wo waren die Minderjährigen zuvor untergebracht? In wie vielen Fällen ist es vorgekommen, dass Minderjährige im Ausland untergebracht wurden, die zuvor

Zwei Jugendliche waren zuvor in der Psychiatrie untergebracht, drei Jugendliche waren vorher in Einrichtungen der Jugendhilfe. in einer Einrichtung in einem anderen Bundesland als Hamburg gewesen waren? in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße gewesen waren? im Mädchenheim „Hubertushof" im Allgäu gewesen waren?

Vier Jugendliche waren zuvor in einem anderen Bundesland und ein Jungendlicher in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße untergebracht. Keiner dieser Jugendlichen war vorher im Mädchenheim Hubertushof.

2. Wie viele Unterbringungen im Hubertushof hat es bisher wann gegeben und wie lange haben diese angedauert?

Bisher wurden 16 minderjährige Mädchen im Hubertushof untergebracht, davon wurden zwölf Unterbringungen in 2005 und vier in 2006 begonnen. Die Dauer betrug in sechs Fällen bis 60 Tage, in sechs Fällen 60 bis 180 Tage, in drei Fällen bis zu einem Jahr und in einem Fall seit 1 1/2 Jahren.

3. Wie viele Minderjährige sind in den einzelnen Jahren seit 2001 und bisher im Jahr 2006 jeweils in Einrichtungen in anderen Bundesländern untergebracht worden?

Die Anzahl der Minderjährigen, die seit 2001 und bisher in 2006 in anderen Bundesländern untergebracht wurden.