Schlechte Luft durch schlechtes Wasser am Bahrenfelder See

Betreff: Schlechte Luft durch schlechtes Wasser am Bahrenfelder See

Der Bahrenfelder See, direkt neben der Autobahn gelegen, zeugt noch vom alten Bahrenfeld. Er ist bei vielen Bahrenfeldern fester Bestandteil eines Spaziergangs durch ihren Stadtteil. Doch in letzter Zeit leidet seine Anziehungskraft durch eine empfindliche Geruchsbelästigung, Wiederholt hat es hierüber Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern am Rande von örtlichen politischen Veranstaltungen gegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Ist dem Bezirk oder der Fachbehörde die aktuelle Verschmutzung des Sees bekannt?

2. Welcher Art ist die Verschmutzung?

Bei einer Begehung der Anlage durch Bedienstete des Bezirksamtes am 12. Oktober 2006 wurden Geruchsbelästigungen nicht festgestellt. Auf dem Wasser ist lediglich ein leichter Algenschimmer erkennbar.

3. Wer ist verantwortlich für die Reinigung des Bahrenfelder Sees sowie der Grünanlage um den See herum?

4. In welchen Abständen werden der See und die Grünanlage gereinigt?

Von dem zuständigen Bezirksamt Altona werden wöchentlich am See einschließlich Seeufer und in der angrenzenden Grünanlage hinterlassene Abfälle entfernt.

5. Wird die Gewässerqualität regelmäßig überprüft? Durch wen erfolgt die Prüfung und wer ist der Auftraggeber?

6. Anhand welcher Daten wird die Gewässerqualität geprüft und wie sind die Messwerte der letzten fünf Jahre?

Die Wasserqualität des Bahrenfelder Sees wird nicht regelmäßig untersucht. Der See gehört nicht zu den offiziellen Hamburger Badegewässern und unterliegt auch keiner anderen Überwachung nach EU-Richtlinien.

7. Gab es seitens der Bürgerinnen und Bürger Beschwerden bei offiziellen, städtischen Stellen über den Zustand des Sees und der Grünanlage?

a) Wenn ja, wie viele und welcher Art waren die Beschwerden? (Bitte für die letzten drei Jahre und nach Quartalen getrennt angeben.)

Beim Bezirksamt sind vereinzelte Beschwerden wegen Vermüllung der Anlage eingegangen. Statistische Aufzeichnungen über die Anzahl der Beschwerden werden vom Bezirksamt nicht geführt.

b) Wenn ja, was wurde auf Grundlage der Beschwerden von Seiten der Stadt unternommen?

Beschwerden geht das Bezirksamt unverzüglich nach. Bei Feststellung der Verursacher wurden i. d. R. Verwarnungen ausgesprochen.

8. Innerhalb welcher Zeit muss solchen Beschwerden nachgegangen werden? Wer ist für die Weiterverfolgung solcher Beschwerden zuständig?

Siehe Antwort zu 7. b).